Protokoll der Sitzung vom 12.04.2016

schutzministerkonferenz am 8. Mai letzten Jahres und in der 84. Umweltministerkonferenz am 22. Mai letzten Jahres haben alle Umweltminister – auch unsere Umweltministerin – den Bund aufgefordert, die Abgabe an und die Anwendung durch Privatpersonen zu verbieten und für bestimmte verbrauchernahe Anwendungen, insbesondere für Freiflächen, die nicht landoder forstwirtschaftlich genutzt werden, zeitnah ein Verbot der Anwendung von Glyphosat auszusprechen. Ich denke, man merkt, dass wir uns hinsichtlich der Gewichtigkeit dieses Themas durchaus einig sind. Einverständnis herrschte auch darüber, dass die Staatsregierung zunächst berichtet, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Dieses Thema ist auch am 8. Februar im Umweltausschuss behandelt worden. Damals haben die SPD und die GRÜNEN die Anträge angesichts der für den 7. und 8. März geplanten Entscheidung aufgegriffen, die jetzt auf den 18. und 19. Mai verschoben worden ist.

Ich komme zu den konkreten Anträgen, um die es heute in der Abstimmung geht. Seinerzeit haben wir die SPD-Forderung nach einer Studie als erledigt angesehen; denn diese gibt es bereits. Das Umweltbundesamt führt derzeit eine bevölkerungsrepräsentative Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch. Diese Studie läuft bereits seit dem Jahr 2014 und wird im Jahr 2017 abgeschlossen sein. Im Rahmen der Studie soll geklärt werden, ob Kinder als besonders empfindlicher Teil der Bevölkerung durch Glyphosat höher belastet sind. Dabei werden die Belastungsquellen – Ernährung und häusliche Anwendung – untersucht. Es findet bereits eine breit gefächerte Studie statt, an der auch Bayern beteiligt ist. Es war Konsens, dass eine Entscheidung nicht über die Köpfe der Bundesländer gefällt wird. Bayern wirkt auch bei weiteren Studien führend mit. Bayern setzt viele Impulse beim Umweltbundesamt und beim BfR. An dieser Stelle nenne ich das Thema Mikroplastik. Frau Steinberger, ich glaube, dass wir uns sehr wohl auf das BfR verlassen können. Dabei handelt es sich immerhin um eine Institution, deren Gründung im Jahr 2002 von der damaligen grünen Landwirtschaftsministerin Renate Künast angeregt worden ist. Ich bin der Auffassung, dass die Ergebnisse des BfR belastbar sind, da über 1.000 Studien zu diesem Thema durchgeführt worden sind.

Bayern beteiligt sich auch an Studien des BfR. Es gibt eine Untersuchung von Glyphosatrückständen, beispielsweise in der Muttermilch. Dieses Thema ging auch durch die Presse. Es wurden 114 Proben aus Bayern und Niedersachsen intensiv mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden untersucht. Eine Belastung konnte nicht festgestellt werden. Die Nationale Stillkommission, die Teil des BfR ist, hat sogar gesagt: Um den festgesetzten Höchstwert zu erreichen,

müsste eine Mutter ihr Kind mit 2.738 Litern Muttermilch am Tag stillen. Das zeigt die Relation.

Bayern gibt wichtige Impulse an das Umweltbundesamt und das BfR. Unserer Umweltministerin ist dieses Thema wichtig. Ihr liegt dieses Thema am Herzen. Die Forderung nach einem Moratorium, die die GRÜNEN in ihrem Antrag stellen, ist fast wortgleich mit einem Schreiben der Umweltministerin vom 15. Februar. Der Antrag der GRÜNEN ist am 17. Februar gestellt worden. Wer das genauer lesen will, kann gerne das Protokoll des Umweltausschusses vom 18. Februar nachlesen.

Aus diesem Grund halten wir den Antrag der GRÜNEN für erledigt. Die Umweltministerin setzt sich auf allen Ebenen für das Anliegen ein.

(Beifall bei der CSU)

Daher sehen wir die Anträge als überholt und erfüllt an. In Bezug auf die Studie hat mir die SPD-Fraktion im Umweltausschuss sogar recht gegeben. Ich meine aber auch, dass es sich lohnt, sich mit diesem Thema sachlich auseinanderzusetzen. Die Behauptung, wonach Glyphosat wahrscheinlich krebserregend sei, bezieht sich auf eine Untersuchung, über die sich auch die WHO nicht einig ist. Sachlich und objektiv müssen wir feststellen: Glyphosat wurde in die Gruppe 2A eingestuft, also als "wahrscheinlich krebserregend" angesehen, genauso wie Mate-Tee, Schichtarbeit, rotes Fleisch sowie die Arbeit in Friseurgeschäften. Ich wollte einmal diese sachliche Information bringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns heute Abend, nach einem langen Tag, noch ein Glas Wein oder vielleicht einen Whisky oder einen Schnaps eingießen, möchte ich daran erinnern, dass Alkohol in der Gruppe 1 als "sicher krebserregend" eingestuft ist.

Zu den Untersuchungen: Das Glyphosat wird durchaus beobachtet. Von 2009 bis 2013 wurde an 310 Monitoringstellen das Grundwasser untersucht. An 99 % dieser Messstellen gab es keine Nachweise. Auf bayerischer Ebene ist das LGL bei diesem Thema aktiv. Dort wurden in den Jahren 2013 bis 2015 418 Proben untersucht: Gemüse, Hülsenfrüchte, Getreide, Getreideprodukte, Kinder- und Säuglingsnahrung. In der Kinder- und Säuglingsnahrung wurden keine Rückstände gefunden, in den anderen Produkten nur in geringen Spuren, nämlich etwa 2 %. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hat neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat erlassen.

Ich denke daher, dass wir im Rahmen der neuen Absprache zwischen den beiden Ministerien auf Bundesebene sehr wohl auf die Biodiversität achten werden.

Wir begrüßen außerdem den vorgesehenen Ausschluss von Tallowaminen; denn beim Glyphosat ist immer der Cocktail des Glyphosats mit anderen Mitteln entscheidend.

Wir bleiben daher dabei, dass wir sagen: Ihre Anträge sind erledigt. Wir lehnen sie daher ab. Wir sind uns einig, dass die Verwendung von Glyphosat für Private und die Kommunen nicht mehr erlaubt werden soll. Die Sikkation muss eingeschränkt werden. Die meisten Bauern, die ich kenne, tun dies ohnehin.

Ganz kurz zur SPD: Sehr geehrter Herr Scheuenstuhl, am 25. Februar gab es im Deutschen Bundestag eine Abstimmung. Von den 193 Abgeordneten der SPD haben sich 170 für die Zulassung von Glyphosat ausgesprochen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Als Erste hat sich Frau Kollegin Steinberger zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Anschließend folgt Herr Kollege Scheuenstuhl. – Bitte schön, Frau Kollegin Steinberger, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin SchorerDremel, mich wundert es schon, dass Sie heute wieder genauso argumentieren wie in der Sitzung des Umweltausschusses. Haben Sie denn nicht mitbekommen, dass der Brief, den die Umweltministerin nach Berlin geschrieben hat, völlig wirkungslos geblieben ist? Haben Sie nicht gemerkt, dass Herr Landwirtschaftsminister Schmidt diesen Brief entweder gar nicht zur Kenntnis genommen oder ihn ignoriert hat? Haben Sie nicht festgestellt, dass die Weichen in Berlin eindeutig auf die Zulassung von Glyphosat gestellt sind?

Mich wundert schon, dass Sie unseren Antrag ablehnen wollen und sich damit eindeutig gegen die Position und die Meinung der Umweltministerin stellen. Ich möchte Sie bitten, dazu noch einmal Stellung zu nehmen. Halten Sie es nicht für bedenklich, dass inzwischen über 70 % der Proben auf Glyphosat Belastungen ergeben haben? Glyphosat befindet sich in einem Großteil der Oberflächengewässer. Wollen Sie sich heute tatsächlich gegen Ihre eigene Umweltministerin stellen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Steinberger, wenn Sie mir zugehört haben, haben Sie festgestellt, dass ich mich in keiner Weise gegen unsere Umweltministerin stelle. Ganz im Gegenteil: Unsere Umweltministerin hat sich gemeinsam mit allen ande

ren Umweltministern dafür eingesetzt, dass es beim Glyphosat Einschränkungen gibt. Dieses Thema ist durch den Bundestag abzustimmen, nicht durch uns. Mit ihren Kollegen und Kolleginnen hat die Umweltministerin dafür gearbeitet, dass es beim Glyphosat Einschränkungen gibt. Deutschland ist bereit, sich für ein Verbot der Sikkation einzusetzen. Bei uns in Bayern wird Glyphosat in vielen Gegenden überhaupt nicht verwendet.

Unsere Ministerin hat gleichzeitig dafür gesorgt, dass die Belastung mit Glyphosat auf allen Ebenen intensiv untersucht wird. Ich bin nicht der Meinung, wie Sie das im Ausschuss behauptet haben, dass unsere Umweltministerin mit diesem Brief keinen Erfolg hatte.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Danke schön. – Ganz im Gegenteil: Die 464 Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die am 25. Februar abgestimmt haben, haben einer uneingeschränkten Zulassung von Glyphosat zugestimmt. Wir setzen uns, auch mit unserer Umweltministerin, inzwischen auf Bundesebene und auf EU-Ebene dafür ein, dass die für uns wichtigen Punkte erreicht werden. Wir sind durchaus zuversichtlich, dass wir diese Punkte erreichen werden.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Scheuenstuhl das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Kollegin Schorer-Dremel, beim Einsatz von Chemikalien ist es meiner Meinung nach wichtig, eine Minimierungsstrategie zu verfolgen. Diese Ansicht scheint sich auch in der Bundesregierung als Maßstab durchzusetzen. Man sagt also: Vom Grundsatz her sollen so wenig wie möglich Mittel, die entweder chemisch erzeugt worden oder natürlich sind, eingesetzt werden. Das ist die Minimierungsstrategie. Mich wundert es, dass Sie sich mit einer starken Stimme hierher stellen – –

Wir sind starke Frauen.

Ja, ja. – Sie stellen sich mit einer starken Stimme hierher und erwecken zumindest nach außen den Eindruck, dass keine Gefahr bestünde. Sie geben heute an die bayerische Bevölkerung die Botschaft heraus: Glyphosat – kein Problem. Wir verzichten darauf, dieses Mittel im Garten, auf dem Friedhof oder sonst wo einzusetzen, dann passt alles. Ich glaube, dieses Signal ist falsch.

Sie haben vorhin kurz die unterschiedlichen Untersuchungsmethoden der Institute erwähnt. Das BfR untersucht den reinen Stoff, während die WHO den "Cocktail" untersucht. Für den Bürger ist aber nicht entscheidend, ob ein Wissenschaftler in einem schönen Labor feststellt, dass das Glyphosat, als Stoff gesehen, unbedenklich ist, wenn ein Praktiker, der dieses Mittel in die Hand nimmt, sagt: Tut mir leid, ich weiß, dass dieses Mittel krebserregend ist. Dieser Widerspruch besteht doch. Deshalb sollten wir die Botschaft nach außen geben: Es gibt einen Widerspruch. Dieser Widerspruch kann lebensbedrohlich sein.

Wir sind deshalb der Meinung, dass wir uns erst dann, wenn dieser Widerspruch ausgeräumt und alles geklärt ist, darauf verständigen können, wie es weitergeht. Aber jetzt einfach zu sagen: Liebe bayerische Bevölkerung, es spielt überhaupt keine Rolle; wir machen weiter so, dafür, glaube ich, ist es zu früh.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Scheuenstuhl. – Frau Kollegin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Kollege Scheuenstuhl, ich glaube, Sie haben mir nicht richtig zugehört. Ich habe in keiner Weise behauptet, dass dieses Mittel unbedenklich sei, ganz im Gegenteil. Ich habe nur versucht, sachlich zu argumentieren, wie unterschiedlich die Informationslage ist. Es gibt mehr als 1.200 Studien, bei denen auf der wissenschaftlichen Ebene unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt worden sind. Ich meine deshalb, dass wir uns sachlich ansehen sollten, was dort untersucht wurde. Das habe ich auch erklärt.

Gerade wegen der Minimierungsstrategie haben wir gesagt: weniger, am besten gar nichts, aber in sachkundiger Hand. Die Bundesumweltministerin und der Bundeslandwirtschaftsminister haben einen Konsens, dass der Einsatz von Glyphosat nicht mehr jedem, der gerade lustig ist, ermöglicht werden soll, etwa nach dem Motto: Ich brauche schnell etwas für meine Garageneinfahrt oder für irgendwelche Steilhänge. Hier waren wir uns einig. Das habe ich in meiner Rede auch betont.

Wo Glyphosat aber sinnvoll und richtig eingesetzt werden kann, sollte der Einsatz weiterhin erlaubt werden können. Ich nenne hier nur die gute landwirtschaftliche Praxis bzw. den Sachkundenachweis in der Landwirtschaft. Diese Punkte habe ich ausgeklammert. Für das Einsatzgebiet, bei dem keine Sachkunde vorliegt, sind wir uns einig. Hier besteht Konsens. Sie haben behauptet, ich hätte gesagt, der Stoff sei unbedenklich. Ich wiederhole es gerne: Das meine

ich nicht. Ich habe nur gesagt, dass die Entscheidung bereits im Deutschen Bundestag gefallen ist. Unsere Umweltministerin hat aber im Rahmen unserer Möglichkeiten für die bayerische Bevölkerung wichtige Punkte durchsetzen können. Gleichzeitig haben wir angeregt, dass auf die Biodiversität geachtet werden sollte. Bundesumweltministerin Hendricks war hier groß dabei.

Glyphosat alleine wird als unbedenklicher angesehen als zum Beispiel in Verbindung mit Tallowaminen. Tallowamine werden außer in einem Spritzmittel bei uns nicht mehr angewendet. Dazu wird geforscht und weiter untersucht. Ich habe letztes Jahr zum Beispiel angeregt, auch Damenhygieneprodukte und Babywindeln zu untersuchen. Hier ist das LGL auch auf unsere, auf meine Anregung mit Unterstützung der Ministerin tätig. Uns ist vollkommen bewusst, dass wir es hier mit einem bedenklichen Stoff zu tun haben; aber wir sollten die Lage sachlich und objektiv analysieren und nicht irgendwelche Ängste hinaustragen. Deswegen habe ich gesagt, Ihr Antrag ist wie der Antrag von den GRÜNEN erledigt, und die Studie, die Sie unbedingt wollen, gibt es bereits.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als nächster Redner hat der Kollege Kraus von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Umweltministerin! Es wird nicht viele Themen geben, die uns im Hohen Hause sowohl im Plenum wie auch in den einzelnen Ausschüssen, besonders im Umweltausschuss und im Landwirtschaftsausschuss, so beschäftigen wie der Wirkstoff Glyphosat. Wie erwähnt, ist er eigentlich unter dem Handelsnamen "Roundup" bekannt.

Heute befassen wir uns mit zwei Anträgen dazu. Der Antrag von den GRÜNEN fordert die Staatsregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Neuzulassung von Glyphosat erst dann vorgenommen wird, wenn seine Risiken geklärt worden sind. Das haben wir gehört. Der SPD-Antrag fordert die Staatsregierung dazu auf, eine eigene Studie in Auftrag zu geben. Auch das haben wir gerade gehört. Wir haben auch von den Berichten der EFSA und der Internationalen Agentur für Krebsforschung gehört.

Was ist der aktuelle Stand der Dinge? – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat 2014 festgesetzt, dass maximal zwei Behandlungen je Fläche und Jahr in einem Mindestabstand von 90 Tagen mit einer maximalen Wirkstoffmenge von 3,6 Kilogramm je Hektar erfolgen dürfen. Ebenso ist

eine Spätanwendung bei Getreide zugelassen, allerdings nur auf Teilflächen. Die Anwendung auf diesen Teilflächen ist nur bei Unkrautdurchwuchs oder Zwiewuchs zugelassen. Nachschuss nennt man das in der Fachsprache. Es handelt sich um Getreide, das nicht reif wird. Durch die Anwendung soll man das Getreide ernten können. Die Steuerung des Erntetermins und die Optimierung des Drusches für die Flächenleistung – das geschieht teilweise leider – sind momentan Gott sei Dank nicht zugelassen. Unser Problem ist, dass es Energien gibt, die nicht ordnungsgemäß handeln, und die anständigen Landwirte müssen darunter leiden.

Wir haben von den vielen weltweiten Studien gehört; aber wir wissen natürlich nichts von den Ergebnissen der Versuche in Weihenstephan. Wir legen großen Wert auf die Hochschulen und Fachanstalten in Bayern. Warum soll man in der ganzen Welt Anfragen machen, obwohl wir selber vor Ort sehr gute Leute haben, die perfekt ausgebildet sind? – Die Ergebnisse würden mich interessieren. Wir sollten die Antworten abwarten.

Die FREIEN WÄHLER sind ganz klar für ein Privatverbot.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir sind ganz klar für ein Verbot bei den Kommunen. Aber auch das Freihalten der Gleisanlagen der Deutschen Bahn ist für uns ein sehr wichtiges Thema. Man muss die Dosierungen beachten, die dort eingesetzt werden. Die Ernteerleichterung ist natürlich nicht in unserem Sinne, wie ich gerade erwähnt habe. Aber wir müssen uns auch im Klaren sein, dass wir in Bayern dieses Problem nicht lösen, weil das deutschland-, europa- und weltweit ein Problem ist.

Wir haben es vor Kurzem gehört: Die Studien zur Belastung von Bier sind sehr punktuell angesetzt und sehr medienwirksam. Wenn jemand tausend Liter Bier am Tag trinkt, dann bekommt er Probleme. Die Kollegin hat die Belastung der Muttermilch schon erwähnt. Dazu gibt es mehrere Zahlen. Die Menge von 3.000 Litern ist erwähnt worden. Es gibt aber auch amerikanische Studien, die eine Gefährdung beim Konsum von bis zu 16.000 Litern Muttermilch am Tag untersuchen. Diese Menge muss man sich einmal vorstellen. Das alles ist schon sehr medienwirksam. Bei diesem Thema tut mir sehr leid, dass wir es nur noch sehr medial diskutieren, während der fachliche Aspekt in den Hintergrund getreten ist.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir alle wissen, Gift – wenn es so bezeichnet wird, was ich eigentlich vermeiden möchte – ist eine Frage

der Dosierung. Jeder wird schon einmal Aspirin genommen haben – ein Wundermittel, richtig angewandt. Aber wenn sich jemand zehn Aspirin auf einmal einwirft, bekommt er sicherlich ein Problem. – Morgen wird das Thema in Brüssel behandelt – das haben wir schon gehört – und am 18. Mai dann im Europarat in Brüssel.