Protokoll der Sitzung vom 28.04.2016

Noch eine kleine Anmerkung: Wir wissen, dass der Städte- und Gemeindetag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, allerdings nach einer vorherigen Diskussion. In der ersten Einschätzung war der Städtetag nämlich für zwei getrennte Gesetzentwürfe. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird das Anliegen mit dem Hartz-IV-Ausgleich vermischt. Das ist das Komplizierte daran und macht das Zahlenwerk ein bisschen unübersichtlich. Der Städtetag war also zunächst für zwei getrennte Ausgleichsysteme. Vor dem Hintergrund aber, dass die Städte und Gemeinden darauf angewiesen sind, dass das Geld fließt und die Beträge an die Kommunen überwiesen werden, und dies erst geht, wenn der Gesetzentwurf in Kraft ist, hat der Städte- und Gemeindetag dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zugestimmt. Ich glaube, das kann man dem Städte- und Gemeindetag auch nicht vorwerfen; sie wollten, dass das Geld in den Kommunen ankommt.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD))

Wir haben im Sozialausschuss darauf hingewirkt, dass uns das Ministerium konkrete Zahlen vorlegt, wie das mit der Gerechtigkeit ist. Eine gerechte Verteilung ist unser Hauptanliegen. Die, die sich stark in diesem Bereich engagieren, sollen dafür auch einen gerechten Ausgleich bekommen. Das ist unser klarer Anspruch. Zahlen wurden uns aber nicht vorgelegt, obwohl wir nachgefragt haben. Bisher haben wir diese Zahlen nicht geliefert bekommen, weshalb wir bei unserer Einschätzung bleiben. Das Gesetz wird, wenn es in Kraft tritt, zwar die Mittel weitergeben, aber nicht in einem gerechten Ausgleich. Die Kommunen, die sich hier besonders engagieren, werden nicht berücksichtigt. Deren Maßnahmen werden folglich nicht ausreichend und schon gar nicht gerecht refinanziert. Wir sagen deshalb Nein zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Fahn von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir kommen zu ähnlichen Ergebnissen wie Frau Weikert. Wir haben das im Ausschuss auch intensiv diskutiert. Wir meinen, das Gesetz, wie es hier vorliegt, ist ungerecht und benachteiligt insgesamt gesehen arme Familien. Wir fordern eine Nachbesserung, damit eine größere Gerechtigkeit entsteht. Das sollte doch möglich sein. Das wäre nämlich ganz wichtig.

Worum geht es? – Es geht um die Leistungen für Bildung und Teilhabe, es geht um Zuschüsse für Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, eintägige Ausflüge, Zuschüsse für Mittagessen oder einfach die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Wie wird das umgesetzt? – Das Problem der Pauschalisierung der Kosten wird mit diesem Gesetzentwurf leider nicht gelöst. Es kommt zu Unter- und Überfinanzierungen. In Bayern bekommen Kommunen mit geringen B- und T-Ausgaben – also Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen – regelmäßig zu hohe Bundeserstattungen. Bayerische Kommunen mit hohen B- und T-Ausgaben bekommen nur einen Teil erstattet. Das Problem ist, dass die Landesregierung die Mittel des Bundes zwar gleichmäßig verteilt, aber nicht an die tatsächlichen Ausgaben anpasst. Warum aber sollte es nicht möglich sein, dass man die Verteilung an die tatsächlichen Ausgaben anpasst? – Da stellt man sich schon die Frage, ob das in Ordnung ist. Die Stadt München bekommt 1,2 Millionen Euro mehr, als sie tatsächlich ausgibt. Zwei Drittel der Kommunen in Bayern werden benachteiligt. Die Stadt Erlangen bleibt auf ihren Kosten sitzen. Im Jahr 2014 waren es 335.000 Euro. In Fürth waren es 267.000 Euro, in Nürnberg 265.000 Euro und in Würzburg 203.800 Euro. Bislang hat die Stadt Erlangen aus diesem Ausgleichstopf für Hartz IV noch nie Mittel bekommen. Es geht zwar nur um 30 Millionen Euro, das stimmt, aber trotzdem ist es so, dass Kinder aus armen Familien vom Freistaat bestraft werden. Die Kommunen sagen: Dann werden wir eben in Zukunft weniger anbieten, weil wir die Kosten nicht erstattet bekommen. – Das ist aber nicht Sinn des ganzen Gesetzes. Die Petition der Stadt Erlangen stand deshalb am 16.03.2016 auf der Tagesordnung des Sozialausschusses. Die Petition wurde abgelehnt. Der Städtetag hat sich um einen Ausgleichsmechanismus bemüht. Ich glaube, wir müssen hier die Gelegenheit nutzen, und fordern, dass der Gesetzentwurf noch nachgebessert wird. Das wäre ganz wichtig.

Wir wissen, die kommunalen Spitzenverbände haben in der Verbändeanhörung dem Gesetzentwurf zugestimmt. Sie haben gesagt: Wir wollen, dass das Geld fließt. – Sie haben in der Verbändeanhörung aber auch gesagt, dass Sie eine getrennte Verrechnung wollen. Das haben Sie sogar vehement gefordert. Wenn das gefordert wird, dann müssen wir doch einen Weg finden, diesen Wunsch auch umzusetzen. Die FREIEN WÄHLER fordern deshalb eine getrennte Verrechnung der Kosten und einen Ausgleich für die tatsächlich entstandenen Kosten. Wir haben es nachgelesen, andere Bundesländer praktizieren das so.

Wir sagen deshalb: Die Staatsregierung soll ihren Gesetzentwurf nachbessern. Das soll sie auch deshalb, weil die getrennte Verrechnung, die wir wollen, insge

samt gesehen, in der Summe, kostenneutral ist. Es ist also wichtig, dass man das Problem noch einmal ganz konkret angeht. Wir wollen sozusagen eine Spitzabrechnung in Bayern. Wir wollen das, was auch in den anderen Bundesländern gemacht wird, nämlich eine Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten. Andernfalls werden viele Kommunen sagen: Wenn wir das nicht erstattet bekommen, dann bieten wir in Zukunft weniger an. – Das will aber eigentlich keiner. Wir lehnen also den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab und fordern Nachbesserungen seitens der Staatsregierung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Kollegin Celina vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze hört sich erst einmal nicht sehr spannend an. Er ist es aber doch; denn es geht um Gerechtigkeit, und zwar um Gerechtigkeit für die Kommunen und die Landkreise, die sich erfolgreich bemühen, über Bildungs- und Teilhabeleistungen aus dem SGB II Kindern zu mehr Chancengerechtigkeit zu verhelfen.

Seit mehr als drei Jahren können Familien, die Ansprüche auf Leistungen nach SGB II haben, also Hartz VI beziehen oder ihr zu geringes eigenes Gehalt aufstocken, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen. Diese Leistungen wurden ursprünglich als Bürokratiemonster bezeichnet. Sie tragen inzwischen aber dazu bei, Kinder aus ärmeren und Kinder aus reicheren Familien die Unterschiede nicht mehr so sehr spüren zu lassen. Auch in Bayern gibt es eine ganze Menge von Familien mit sehr wenig Geld, oft zu wenig für irgendwelche Extras.

Über diese Bildungs- und Teilhabeleistungen werden nun Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtätige Klassenfahrten finanziert. Auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Aufwendungen für die Schülerbeförderung, ergänzende Lernförderung und Nachhilfe oder Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas können damit unterstützt werden. Bis zum 18. Lebensjahr gibt es auch pauschal zehn Euro monatlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Dabei geht es um Mitgliedsbeiträge für Vereine, Unterricht in künstlerischen Fächern oder die Teilnahme an Freizeiten. Diese Leistungen werden auf Antrag in Form von

Gutscheinen gewährt. Kostenträger für diese Leistungen nach SGB II sind die Kommunen.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zielt nun darauf, die Bildungs- und Teilhabeleistungen anders zu refinanzieren als bisher. Sie sollen nun in den zusätzlichen Belastungsausgleich einbezogen werden, den der Freistaat den Kommunen für Aufgaben und Belastungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfeempfänger gewährt.

Was ändert sich also? – Bisher wurden vom Freistaat Bundesmittel in Form einer Pauschale weitergereicht, die sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger, aber nicht an den tatsächlichen Kosten orientierte. Nun sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe im Gesamtsaldo berücksichtigt werden. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Bundesmittel zwischen den bayerischen Kommunen. Die wird damit auch erreicht.

Es wird auch einen Nebeneffekt geben, der uns GRÜNEN wichtig ist und der auch der Grund dafür ist, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Die Kommunen bekommen nämlich einen Anreiz, die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu steigern. Kommunen, welche die Zahl der Leistungsempfänger durch gute und offensive Beratungsleistungen steigern können, werden in Zukunft belohnt. Bisher sind sie nach Ausschöpfung der Pauschale auf den Mehrkosten sitzen geblieben.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Gerade anders herum ist es! – Angelika Weikert (SPD): Das Gegenteil ist der Fall!)

Nein! Durch das bisherige System werden Kommunen mit hoher Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen benachteiligt. Kommunen mit geringer Inanspruchnahme werden bevorzugt, weil sie mehr erstattet bekommen, als sie überhaupt ausgegeben haben. Dieser ungerechte Verteilungsmodus ist ein zusätzliches und unnötiges Hemmnis für die Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Ergebnis ist bisher entsprechend desaströs. Nur ein kleiner Prozentsatz der potenziell Berechtigten nimmt die angebotenen Teilhabeleistungen überhaupt wahr. In Bayern gibt es 173.589 potenziell leistungsberechtigte SGB-II-Bezieher unter 25 Jahren, aber nur 36.254 erhalten tatsächlich Leistungen. Rund 10.000 der 36.000 bayerischen Leistungsempfänger leben alleine in der Stadt Nürnberg. Damit erhalten dort mehr als 50 % der potenziell Berechtigten auch tatsächlich Leistungen. Offensichtlich erfolgt in Nürnberg die Gewährung dieser Leistungen vorbildlich. In

der Landeshauptstadt München gibt es demgegenüber nur 5.283 Leistungsempfänger, denen 30.000 potenziell Berechtigte gegenüberstehen. Auch in Fürth und in Erlangen gibt es eine hohe Quote von Leistungsempfängern, während Städte wie Ingolstadt, Neu-Ulm. Landshut, Passau, Bayreuth und Schweinfurt weit hinterherhinken.

Auch vier Jahre nach Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es immer noch erhebliche Defizite bei der flächendeckenden Gewährung dieser Leistungen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll und notwendig, dass die Kommunen nun einen Ausgleich auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhalten sollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der nun eingeführte Ausgleichsmechanismus ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und als Kompromiss vom Bayerischen Städtetag und vom Bayerischen Landkreistag akzeptiert worden.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Nein, sie erhalten ihre Kritik aufrecht, Frau Kollegin!)

Der Kompromiss ist aber akzeptiert worden, und er ist besser als das bisherige Verfahren. Die kommunalen Spitzenverbände haben zunächst – damit haben Sie Recht – einen eigenen, trennscharfen Sonderbelastungsausgleich nur für diese Bildungs- und Teilhabeleistungen gefordert. Den hat die Staatsregierung unter Verweis auf die sogenannte Paragrafenbremse abgelehnt. Wir GRÜNE sehen in diesem Kompromiss ein Verfahren, das uns weiterhilft, das Ziel, welches wir alle verfolgen, zu erreichen. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei den GRÜNEN – Angelika Weikert (SPD): Genau das Gegenteil ist der Fall!)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat nun Herr Staatssekretär Hintersberger das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze entspricht eindeutig dem Wunsch der kommunalen Familie. Das heißt, die Ausführungen von Frau Kollegin Celina sind nachvollziehbar und in weiten Teilen auch vollkommen richtig.

Zum Hintergrund: Seit 2011 gibt es für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Bildungs- und Teilhabeleistungen. Kollege Dr. Reichhart

hat es umfassend dargestellt. Nach dem SGB II, also Hartz IV, tragen die Kommunen die Kosten für diese Leistungen. Der Bund, Frau Kollegin Weikert, gewährt den Kommunen einen Ausgleich dafür. Auf direktem Wege darf er diesen Ausgleich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht gewähren.

(Angelika Weikert (SPD): Das habe ich doch gesagt!)

Deswegen leistet er diesen Ausgleich mittelbar, indirekt, indem er sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung – KdU – für Hartz-IV-Empfänger, die auch die Kommunen tragen, zu einem höheren Anteil beteiligt. Dieser Ausgleich durch den Bund wirkt in der Summe für alle Kommunen relativ passgenau. Betrachtet man die Kommunen aber einzeln, sieht es anders aus. Durch den indirekten Ausgleich kann es zu folgender Situation kommen: Bei einigen Kommunen sind die Ausgaben für Bildung und Teilhabe höher, zum Teil deutlich höher, als die zusätzliche Entlastung des Bundes bei den Kosten der Unterkunft und Heizung. Genau darum geht es auch den kommunalen Spitzenverbänden. Das wurde mehrfach dargestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel des heute zu behandelnden Gesetzentwurfs ist es, genau diese Situation zu korrigieren. Mit einem guten Kompromiss wollen wir auf der einen Seite diesen Ausgleich schaffen. Auf der anderen Seite wollen wir auch Anreize für die anderen Kommunen schaffen. Die Kommunen sollen die Belastungen durch die Bildungs- und Teilhabeleistungen gezielter und gerechter ausgleichen können. Dazu wollen wir einen Mechanismus nutzen, der für andere Zwecke schon besteht. Auch dies hat Kollege Dr. Reichhart dargestellt.

Seit zehn Jahren gibt es in Bayern den Hartz-IV-Belastungsausgleich. Er gleicht Belastungen aus, die den Kommunen durch die Einführung des SGB II entstanden sind und besteht quasi als Sonderfinanzausgleich neben dem allgemeinen Finanzausgleich. Belastete Kommunen werden mit Mitteln des Freistaates entlastet. Durch die Hartz-IV-Reform entlastete Kommunen müssen nichts abgeben.

Dieser Belastungsausgleich ist übrigens bundesweit einmalig. Kein anderes Bundesland kann eine ähnlich kommunalfreundliche Regelung vorweisen. In diesen Ausgleichsmechanismus lassen wir nun eine weitere Rechenposition, nämlich die Ausgaben für Bildung und Teilhabe, und die Entlastung durch den Bund einfließen, nicht mehr und nicht weniger. Wir schaffen keine neuen Parallelen für Verwaltungsstrukturen, sondern wir nutzen diesen bestehenden Mechanismus. Dadurch erreichen wir für einen Teil der Kommunen einen passgenauen Ausgleich für die Belastung

durch Bildungs- und Teilhabeleistungen. In keiner Weise – das steht überhaupt nicht zur Diskussion – geht es hier um eine Reduktion der Leistungen für die Kommunen gegenüber den betroffenen Familien. Das ist überhaupt nicht das Thema.

Systembedingt sieht das, wie ausgeführt, bei einem Teil der Kommunen anders aus. Manche Kommunen haben beim Hartz-IV-Belastungsausgleich schon einen so hohen Entlastungsbetrag zu verzeichnen, dass sie die Mehrbelastung durch die Bildungs- und Teilhabeleistungen überkompensieren. Diese Kommunen dürfen wie bisher ihre Entlastung aufgrund der Hartz-IV-Leistungen in voller Höhe behalten, bekommen aber ihre Belastung durch die Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht mehr ausgeglichen. Dies versteht sich von selber, wenn man ein möglichst gerechtes Kompensationssystem gegenüber der gesamten kommunalen Familie erreichen will.

Klarstellen möchte ich auch, dass es keinerlei Verzögerungen bei der Auszahlung der Bundesmittel an die Kommunen gab, geschweige denn – diese Annahme liegt in der Luft –, dass sich der Freistaat irgendwelche Mittel selber einverleibt oder nicht weiter zahlt. Dies ist Krampf, meine Damen und Herren.

Diese Änderung trifft die Kommunen, die in der Gesamtschau von der Einführung des SGB II finanziell deutlich profitiert haben. Mit der vorgestellten Form des Ausgleichs haben wir eine möglichst unbürokratische Lösung gefunden, weil es den angewandten Mechanismus bereits gibt, und wir verzichten auf zusätzliche Systeme und besondere Verwaltungsverfahren. Wir schonen damit die Verwaltungsressourcen sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Seite, und es bleibt bei einem Sonderfinanzausgleichssystem neben dem allgemeinen FAG.

Meine Damen und Herren, wir haben dies in vier Sitzungen in den zuständigen Ausschüssen dargestellt und sehr intensiv besprochen, und zwar in einer sehr sachlichen Weise. Wir sind überzeugt, dass wir in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vorgehen sollten, auch wenn die eine oder andere Kommune einen vollen Ausgleich für Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht bekommt. Dies ist systembedingt. Wir müssen uns entscheiden, was wir wollen. Wir wollen einen gerechteren Ausgleich. Wir wollen auch für die Kommunen einen Anstoß, dass sie gerade bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen vorangehen. Wir haben diese Regelung des Gesetzentwurfs in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und empfehlen Ihnen den Gesetzentwurf zur Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9265 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf Drucksache 17/11095 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Juni 2016" einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch sehe ich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine.

(Unruhe)

Ich bitte Sie, sich jetzt nicht von den Plätzen zu erheben, weil das Aufstehen als Stimmenthaltung gewertet werden muss. – Haben sich jetzt alle gesetzt? – Dann frage ich noch einmal: Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze".