Nein. – Für uns ist das Wahlrecht unabdingbar mit der Volljährigkeit verbunden. Eine plausiblere Grundvoraussetzung gibt es für uns nicht.
Nicht alles kann ich unterstreichen, aber wenn was richtig angedacht wurde, wie es beim Kollegen Streibl der Fall war, dann will ich das sehr gerne tun. Gerade der letzte Satz, dass man die Jugend nicht einfach mit einer Emotion, vielleicht auch aus wahltaktischen Gründen in Zwänge hineinbringen soll, sollte berücksichtigt werden.
Last but not least als letzter Punkt: Liebe Frau Stamm, Sie haben das Rederecht der Jugendlichen, das heißt aller Bürgerinnen und Bürger angesprochen. Dazu gibt es bereits einen Landtagsbeschluss, der Ihnen möglicherweise durch die Lappen gegangen ist. Nun wird von Ihnen einfach so ein Entwurf vorgelegt, der die rechtlichen Voraussetzungen schaffen soll, dass alle Bürgerinnen und Bürger – egal welchen Alters – das Rederecht bei Bürgerversammlungen auf kommunaler Ebene erhalten.
Wir haben dieses Anliegen bereits aufgegriffen, und das ist nicht mit Angst belegt; es ist vielmehr eine verantwortungsbewusst organisierte demokratische Staatsform. In diesem Sinne bitte ich die vorliegenden Anträge und Gesetzentwürfe abzulehnen.
Bitte, Herr Staatssekretär, bleiben Sie am Rednerpult. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Förster.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Staatssekretär, Sie haben erwähnt – es sind übrigens 10 von 16 Bundesländern, die die Absenkung des Wahlalters eingeführt haben –, dass keine euphorische Stimmung bei den Erstwählern erzielt worden sei. Das gebe ich zu. Das sagen alle vor
liegenden Forschungsergebnisse. Aber eine daraus folgende wesentliche Steigerung ist bei denjenigen, die ein zweites Mal wählen gehen, durchaus festzustellen. Es ist wissenschaftlich untermauert, dass man durch einen früheren Einstieg in die politische Auseinandersetzung, also in das Recht zu wählen, bereits früher einen intensiveren Kontakt zur Politik hat und sich dadurch aktiver und weitgehender mit der Politik beschäftigt. Ist Ihnen das Ergebnis dieser aktuellen Studie bewusst?
Lassen Sie mir bitte diese Studie zukommen; ich werde mich damit beschäftigen. Wenn Sie dann die 18. Auflage Ihres Antrags hier einbringen, werde ich darüber berichten.
Bitte bleiben Sie weiterhin am Rednerpult, Herr Staatssekretär. Wir haben eine weitere Zwischenbemerkung der Kollegin Stamm.
Sehr geehrter Herr Staatsekretär, Ihre letzte polemische Bemerkung hat Sie wirklich so was von disqualifiziert.
Es ist uns ein wichtiges und wirklich grundlegendes Anliegen, die Demokratie zu stärken. Wenn Sie glauben, uns sagen zu müssen, wie das Instrument auszusehen hat, um dahin zu kommen, dann finde ich das schon etwas merkwürdig. – Abgesehen davon war es möglicherweise auf der Regierungsbank zu unruhig. Vielleicht gab es dort zu viel Geratsche. Vielleicht hat es Sie gestört, dass der Ministerpräsident und der Finanzminister öffentlich zeigen mussten, dass sie wieder miteinander reden. – Der Kollege Linus Förster hat genau die von Ihnen angesprochene Studie der Bertelsmann-Stiftung ausführlich erwähnt.
Danke, dass ich reden darf. Er hat auch gesagt, dass ungefähr 80 % der gesamten deutschen Bevölkerung die Absenkung ablehnen. Wenn man allerdings in das untere Alterssegment schaut, sieht es genau anders aus. Da gibt es über 50 % Zustimmung.
Im Übrigen habe ich auch eine Studie erwähnt. Wenn Sie vielleicht noch weitere Erkenntnisse haben, freue ich mich, darüber zu hören. Nichtsdestoweniger haben wir durchaus in der Debatte neue Argumente eingebracht. Ich wollte Sie einfach noch einmal bitten,
nicht mit der alten Leier zu kommen, es gebe nichts Neues. Es ist nun einmal so: Wenn uns ein Anliegen wichtig ist, wird es immer mit der Forderung begleitet, dass wir in der Schule mehr politische Bildung brauchen. Das ist doch selbstverständlich; denn von alleine kommt das nicht. Dann ist es eben genau unser Vorstoß zu fordern: Jugendliche endlich ernst nehmen und partizipieren lassen! Ich hätte mich gefreut, wenn andere Argumente von Ihrer Seite gekommen wären.
Liebe Frau Kollegin Stamm, ich hätte mich gefreut, wenn sich Ihre Zwischenbemerkung an dieser Stelle auf die Sache konzentriert hätte und nicht einfach polemisches Gesäusel in Bezug auf Lärm von der Regierungsbank gewesen wäre.
Was Sie jetzt aus Studien zitiert haben, waren die Dinge, die gerade in Ihren Antrag passen. Zahlen von 79 % habe ich jedenfalls nicht vernommen.
Wenn diese Zahlen genannt worden sind, bitte ich das zu entschuldigen. Ich habe sie auf jeden Fall nicht gehört.
Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen: 79 % der Deutschen – das liegt mir schriftlich vor – sind der Meinung, dass die Beibehaltung des jetzigen Wahlalters richtig ist. Das können Sie mit noch so vielen Anträgen nicht ausräumen. Machen Sie neue Umfragen, dann können wir das ganze Thema neu beleuchten. Ich meine, es ist in Ordnung, neu zu diskutieren, wenn man neue Erkenntnisse hat. Aber auf der Grundlage des letzten Kenntnisstandes, nach dem sich seit den letzten Diskussionen nichts geändert hat, bitte ich darum, die Anträge und Gesetzentwürfe abzulehnen.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
che 17/9735 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/9757. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt auch hier die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist ebenfalls abgelehnt.
Jetzt lasse ich in einfacher Form über den Antrag der Abgeordneten Dr. Förster, Schindler, Arnold und andere und Fraktion (SPD) betreffend "Wahlalter 16 bei der Europawahl" auf Drucksache 17/10274 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Es folgt jetzt die namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Dr. Förster, Aures und andere und Fraktion (SPD) betreffend "Absenkung des Wahlalters auf 16", Drucksache 17/9379. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Stimmabgabe Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Noch eine Minute. – Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Wir zählen außerhalb des Plenarsaals aus und geben das Ergebnis später bekannt.
Abstimmung über eine Europaangelegenheit, eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)
Von der Abstimmung ausgenommen sind die Listennummern 3 und 4, über die wir eben abgestimmt haben. Ebenfalls ausgenommen ist die Listennummer 14. Es ist dies der Antrag der Abgeordneten Scheuenstuhl, von Brunn, Adelt und anderer (SPD) betreffend "Verschlechterung stoppen – Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis 2021 bayernweit erreichen", der auf Wunsch der SPD-Fraktion einzeln beraten werden soll. Der Aufruf erfolgt am Ende der Tagesordnung am späten Nachmittag.
Ausgenommen ist des Weiteren die Listennummer 7, Antrag der Abgeordneten Arnold, von Brunn, Woerlein und anderer (SPD) betreffend "Zusammenführung der EU-Förderprogramme Schulfrucht und Schulmilch sinnvoll ausgestalten". Dieser Antrag wird im Einvernehmen der Fraktionen auf die Sitzung am 14. Juni verschoben.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sparerinnen und Sparer dürfen nicht länger die Sündenböcke der chaotischen Geldpolitik der EZB sein (Drs. 17/10520)
Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass wir 24 Minuten Redezeit vereinbart haben. Erster Redner ist Herr Kollege Pohl.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister Söder, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geldpolitik macht uns seit einiger Zeit erhebliche Sorgen. Was da auf europäischer Ebene passiert, das kann uns nicht
gefallen. Einer der größten Auswüchse dieser Geldpolitik sind die Negativzinsen. Was passiert momentan? – Momentan werden in Europa hoch verschuldete Staaten entschuldet, wenn sie denn ihren Verpflichtungen nachkämen. Man versucht also, sie zu entschulden. Wer muss die Zeche zahlen? – In erster Linie die Sparerinnen und Sparer. Einige Zahlen hierzu: Von 2010 bis 2016 haben in Deutschland die Sparer 200 Milliarden Euro eingebüßt. Was die Zinseinbußen – mit steigernder Tendenz – privater Haushalte von 2010 bis heute angeht, liegen folgende Zahlen vor: 2014 33,9 Milliarden, 2015 41 Milliarden und 2016 46,4 Milliarden Euro.
Wer setzt dem Ganzen noch die Krone auf? – Die Finanzverwaltung des Bundes, die der Meinung ist, dass diese Negativzinsen nicht als negative Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden können, sondern als Werbungskosten zu behandeln sind und damit steuerlich keine Rolle spielen. Diese Sichtweise ist falsch; denn wenn es sich tatsächlich um ein Verwahrentgelt handelte, müsste dieses Verwahrentgelt unabhängig vom Zinsniveau berechnet werden. Dann dürfte man für Spareinlagen überhaupt keine Zinsen mehr bekommen, weil es dann ein Verwahrungsvertrag und kein Darlehensvertrag wäre.
Unabhängig davon, dass die Sichtweise rechtlich und sachlich falsch ist, muss man sich die Auswirkungen zu Gemüte führen. Hier werden in Deutschland die Sparer durch den deutschen Gesetzgeber und die Politik doppelt bestraft. Deswegen haben wir, die FREIEN WÄHLER, einen Antrag eingebracht, um diese Praxis zu ändern, also negative Zinsen als negative Einkünfte von der Steuer absetzen zu können.
Was passiert hier in diesem Hohen Hause? Was passiert im Haushaltsausschuss? – Die CSU-Fraktion lehnt unseren Antrag ab. Drei Tage später geht der Finanzminister an die Presse und sagt, man müsse darüber nachdenken, Negativzinsen von der Steuer abziehen zu können.