Protokoll der Sitzung vom 29.06.2016

Hauptgegenstand des Gesetzes ist die Regelung der Verleihung dieser Berufsbezeichnung an Absolventen ausländischer Hochschulen; denn die Absolventen inländischer Hochschulen benötigen keine besondere gesetzliche Genehmigung, um den Titel "Ingenieur" führen zu dürfen.

Bei der Debatte über den Gesetzentwurf haben wir immer im Hinterkopf gehabt – das hat uns fraktionsübergreifend geeint –, dass wir einerseits bei allen Vereinheitlichungstendenzen in Europa das hohe Qualitätsniveau des deutschen Ingenieurwesens sichern wollen, dass wir auf der anderen Seite aber auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Ausland möglichst so regeln wollen, dass wir dabei keine nationalen Stolpersteine verlegen. Bei uns erlassen die Länder die Ingenieurgesetze. Deshalb müssen wir versuchen, möglichst national einheitliche Regelungen zu schaffen; denn es wäre eine Farce, wenn die Länder ausländische Abschlüsse unter unterschiedlichen Voraussetzungen anerkennen würden.

Diese beiden Ziele vor Augen, haben die Ausschussberatungen zwei Änderungen mit sich gebracht. Beide Änderungen sind durch Gespräche mit den Hochschulen zustande gekommen. Sie wurden von der Mehrheitsfraktion, also durch unsere Fraktion, über den Wissenschaftsausschuss eingebracht. An dieser Stelle möchte ich Herrn Kollegen Oliver Jörg danken, der mit seinem Fachwissen in den Gesprächen mit den Hochschulen ein gutes Ergebnis erzielt hat. Meiner Meinung nach hat das zu einer deutlichen Verbesserung bei der Konkretisierung des akademischen Hintergrundes geführt, den wir hier festmachen wollten.

In Artikel 1 wird das Berufsbild beschrieben. Dort soll jetzt zusätzlich aufgeführt werden, dass Ingenieurinnen und Ingenieure mit wissenschaftlichen Methoden und Instrumenten arbeiten. Das war wichtig, weil wir

ansonsten, wenn wir nur die Tätigkeiten beschrieben hätten, einen sehr technischen Eindruck hinterlassen würden und uns auf die Beschreibung der Praxis konzentriert hätten. Man könnte dann dem Missverständnis unterliegen, dass jemand, der eine Technikerausbildung gemacht hat, die Anerkennung als Ingenieur bekommt. In Artikel 4 haben wir aufgenommen, dass die Verordnungsermächtigung – Entsprechendes gilt für die Satzungsgenehmigung der Kammer – durch das federführende Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium wahrzunehmen ist.

In der Zeit zwischen der Ersten und der Zweiten Lesung haben wir auch ein anderes Thema, wie ich meine, befriedigend geklärt. Wir hatten die Diskussion über die hybriden Studiengänge. Frau Kollegin Karl hat sie in der Ersten Lesung zu Recht angesprochen. Wir haben versucht, eine Regelung zu finden, um deutlich zu machen, dass es uns wichtig ist, dass sich nur derjenige Ingenieur nennen darf, der einen wesentlichen Anteil an MINT-Inhalten im Studium hat. Im Wirtschaftsausschuss haben wir deshalb eine Protokollnotiz beschlossen, die ich hier auch vortragen möchte. Sie lautet, dass Artikel 2 des Gesetzes so vollzogen werden soll, dass Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung Wirtschaftsingenieur ist, dass derjenige einen Anteil von 40 % MINT-Fächer in seinem Studiengang gehabt hat. Dazu ergänzend möchte ich Folgendes sagen: Nach Mitteilung des Wissenschaftsministeriums erfüllen derzeit alle entsprechenden Studiengänge in Bayern diese Voraussetzungen.

Vonseiten der FREIEN WÄHLER – das möchte ich der Vollständigkeit halber erwähnen – kam noch der Hinweis der Bauvorlageberechtigung. Sie ist in der Bayerischen Bauordnung beziehungsweise im Baukammergesetz geregelt. Auch die Architektenkammer hat zur Konstruktion keine Einwände vorgebracht. Wir haben es deshalb nicht als notwendig angesehen, diesbezüglich eine Änderung des Bayerischen Ingenieurgesetzes vorzunehmen.

Kolleginnen und Kollegen, mit den beiden Änderungen im Sinne des Änderungsantrags, der hier mit aufgerufen ist, und den Ergänzungen mit der von mir vorgetragenen Protokollnotiz haben wir jetzt eine wirklich gute Lösung für die zu Recht aufgeworfenen Fragen gefunden. Wir stimmen deshalb nicht nur dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, sondern selbstverständlich auch unserem Änderungsantrag zu.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Haderthauer. Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Karl. Bitte schön, Frau Karl.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist ein anerkannter Qualitätsbegriff. Deutsche Ingenieurskunst hat weltweit ein sehr hohes Ansehen. Leider gibt es den Diplomingenieur nicht mehr, aber der Bologna-Prozess ist beendet, und man muss nun schauen, dass man daraus das Beste macht. Das Wichtigste dabei ist, dass dort, wo Ingenieur draufsteht, auch Ingenieur drin ist. Das heißt, wir müssen die hohen Qualitätsnormen, die an eine Ingenieursausbildung gestellt werden, in die neue Zeit hinüberretten. Genau unter diesem Blickwinkel haben wir den Gesetzentwurf betrachtet. Er verweist in großen Teilen auf das allgemeinere Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und regelt nur spezifische Besonderheiten für den Ingenieursberuf.

In Artikel 1 wird genau definiert, was einen Ingenieur ausmacht. Frau Kollegin Haderthauer hat darauf bereits hingewiesen. Das muss so genau sein, damit man eine Grundlage hat, wenn es um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse geht.

Artikel 2 regelt die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur. Es wurde schon angesprochen: Das ist durchaus eine Herausforderung, und zwar wegen der massiven Zunahme hybrider Studiengänge, also von Studiengängen, bei denen zwei Fächer miteinander kombiniert werden, beispielsweise beim Umweltingenieur. Für diese hybriden Studiengänge wird festgelegt, dass die MINT-Fächer überwiegen, also mindestens 50 % ausmachen müssen. Eine Ausnahme gibt es bei den schon erwähnten Wirtschaftsingenieuren. Das wurde damit begründet, es handle sich hierbei um ein eigenständiges Berufsbild, und ein MINT-Anteil von 50 % sei nicht notwendig.

Das ist für uns ein Problem. Es tröstet uns nur bedingt, dass diese Frage in den anderen Bundesländern genauso geregelt wird. Wir befürchten, dass die Ausnahme ein negatives Vorbild für neue hybride Studiengänge werden könnte. Das Ministerium hat unsere Bedenken dazu nur teilweise ausräumen können. Wir werden alles daransetzen, dass es bei dieser einzigen Ausnahme bleibt. Wir hatten die Debatte, dass es auch bei den Wirtschaftsingenieuren einen signifikanten MINT-Anteil geben soll. Das war uns allen im Ausschuss nicht konkret genug. Deshalb haben wir uns auf die Protokollnotiz geeinigt, wonach das Gesetz so vollzogen werden soll, dass ein MINT-Anteil von 40 % festgeschrieben wird.

Artikel 3 regelt die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise. Artikel 4 beschreibt notwendige Ausgleichsmaßnahmen, wenn die ausländischen Qualifikationen nicht ausreichend sind. Artikel 5 legt fest, dass in Zukunft für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Gebäude- und Versorgungstechnik oder Vermessungswesen die Bayerische IngenieurekammerBau zuständig sein wird. Wir begrüßen das, denn dadurch kann sich die geballte Sachkompetenz voll entfalten.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Bei allen anderen Artikeln und beim Änderungsantrag schließe ich mich den Ausführungen der Kollegin an. Wir stimmen dem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf zu, wenn auch – wie schon erwähnt – mit leichten Bauchschmerzen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Karl. – Unser nächster Redner ist Herr Kollege Glauber. Bitte schön, Herr Glauber.

Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits angesprochen worden: der Diplomingenieur ist ein Markenzeichen für Deutschland. Das war ein Markenzeichen wie "Made in Germany". Ich halte es nach wie vor für falsch, dass wir beim BolognaProzess mit dem Ziel der Vergleichbarkeit der Hochschulen bei dieser – und das sage ich jetzt in Anführungszeichen – "Gleichmacherei" mitgegangen sind. Das heißt nicht, dass ich nicht ein glühender Europäer wäre. Es kann aber doch nicht sein, dass wir unser Markenzeichen, dass wir unsere hohen Standards und unser Niveau absenken, damit wir mit anderen Nationen vergleichbar sind. Das ist ein falsches Vorgehen, das ist auch ein falsches Vorgehen in Europa.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die hohen Ausbildungsstandards die Leistungen ermöglicht haben, die unsere Ingenieure weltweit erbracht haben und die uns so erfolgreich machten. Diese hohen Ausbildungsstandards sind nun angesprochen. Mit der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, wird Deutschland zum Handeln aufgefordert. Bei allem Verständnis für dieses Handeln müssen wir aber doch unsere hohen Bildungsstandards verteidigen. Die Auswirkungen der Zugangsmöglichkeiten auf unseren Arbeitsmarkt werden wir erst in ein paar Jahren sehen; denn tatsächlich sind unsere Ingenieure,

unsere Ingenieursberufe der Mittelstand in unserer Gesellschaft.

Auch im ländlichen Raum sind Ingenieurbüros Arbeitgeber – und sind gute Arbeitgeber. Deshalb ist es wichtig, diese Struktur zu erhalten. Wir alle, die wir hier sitzen, haben dieses Jahr über die HOAI, die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, diskutiert. Wir haben das Ausschreibungsmodell, das VOF-Verfahren diskutiert. Beides sind elementare Faktoren, um in allen Landesteilen Arbeitsplätze in der Fläche zu erhalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Mit den Regelungen, die jetzt getroffen werden müssen, sind die höchsten Standards zu fordern; es geht eben nicht um den Zugang. Das werden auch die Rechtsanwälte spüren, das sage ich Ihnen voraus. Wenn hier große Gesellschaften auf den Markt kommen, wird das, was unsere Gesellschaft prägt, verloren gehen. Das darf nicht passieren. Der Bayerische Landtag muss dafür sorgen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Danke schön, Frau Präsidentin. – In der Debatte im Wirtschaftsausschuss und in den anderen Ausschüssen haben wir als Fraktion die Bauvorlageberechtigung der Architekten angesprochen. Unsere Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten sind eingeschränkt bauvorlageberechtigt. Ihre Vorlageberechtigung hätten wir gerne im neuen Ingenieurgesetz wiedergefunden. Leider haben wir uns in der Debatte nicht zusammenfinden können. Die Hochschulen legen eine Definition über Credit Points fest. Ich halte das für den falschen Weg. Man hätte die Bauvorlageberechtigung ins Gesetz aufnehmen können, auch wenn sie im Ressort des Innenministeriums geregelt ist.

(Erwin Huber (CSU): Das steht in der Bauordnung!)

Wir werden uns deshalb enthalten und betrachten das Gesetz als aufgezwungen. Ob es unser Land wirklich voranbringen wird, werden die Jahre zeigen. Wichtig ist, dass wir unseren Ingenieurtitel verteidigen und um den "Diplom-Ingenieur" weltweit weiter ringen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Glauber. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kamm. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf für ein Bayerisches Ingenieurgesetz wird versucht zu erreichen, dass der Qualitätsbegriff des deutschen Ingenieurberufs trotz der Verkürzung der Studiendauer im Rahmen der BolognaReform von acht auf sechs Semester nicht beeinträchtigt wird. Wir halten hierfür diesen Gesetzentwurf für noch nicht ausreichend. Mit den vorgelegten Schritten kann das vorgegebene Ziel nicht erreicht werden.

Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf außerdem regeln und klären, inwieweit die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen erfolgen soll. Wir vermissen geeignete Verfahren bei der fachlichen Wertung der entsprechenden Berufsqualifikationen. Dass keine Abstriche gemacht werden sollen, ist richtig. Wir vermissen aber Probleme im Verfahren.

(Erwin Huber (CSU): Sie vermissen Probleme im Verfahren? Das ist aber komisch!)

Sie setzen keine Kostenkorridore oder Kostenobergrenzen und keine Fristen für die Anerkennungsverfahren fest. Für jemanden, der zu uns kommt, ist es schließlich ein Unterschied, ob seine im Ausland erworbene Berufsqualifikation hier in drei oder in sechs Monaten oder in einem Jahr anerkannt wird.

Sie machen in diesem Gesetz auch kein systematisches und ausreichendes Angebot für Anpassungsund Nachqualifizierungsmaßnahmen. Sie klären auch nicht, wer zu solchen Nachqualifizierungsmaßnahmen berechtigt ist. Das sind im Zweifelsfall für den Einzelnen sehr hohe bürokratische Hemmnisse – wohlgemerkt für jemanden, der dieselben Qualifikationen hat, wie sie ein Ingenieur haben sollte, der im Inland studiert hat. Deswegen möchten wir uns zu diesem Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Kamm. – Nun hat sich für die Staatsregierung noch Staatssekretär Pschierer zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Pschierer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, hinsichtlich der Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs eines Bayerischen Ingenieurgesetzes sind sich die Fraktionen weitestgehend einig. Der Qualitätsbegriff des deutschen Ingenieurs soll auch in Zukunft erhalten bleiben. In den Beratungen hat es durchaus unterschiedliche Akzente gegeben, auf die ich kurz eingehen möchte. Worum ging es? – Im Wesentlichen ging es darum, dieses Gesetz

moderner und übersichtlicher zu gestalten. Insbesondere sollte die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Dieses neue Bayerische Ingenieurgesetz gewährleistet den Qualitätsbegriff, und das ist für uns sehr wichtig. Der Qualitätsbegriff des deutschen Ingenieurs wird dabei nicht durch eine Überregulierung sichergestellt. Die Staatsregierung ist dem Prinzip gefolgt, so viel wie nötig zu regulieren, aber nicht darüber hinaus. Ich glaube, dies ist mit diesem Gesetzentwurf gelungen.

Ebenfalls wichtig war, dem wissenschaftlichen Anspruch gerecht zu werden. Hier möchte ich für die Beratung in den Ausschüssen danken. Ich danke dem Kollegen Oliver Jörg und auch anderen. Im Gesetz wurde verankert, dass es hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen eine enge Abstimmung zwischen Wirtschaftsministerium und Wissenschaftsministerium geben soll. Bayern ist weltoffen, und wir wollen, dass Menschen zu uns kommen. Wir wollen, dass auch ausländische Ingenieure zu uns kommen. Wir wollen aber nicht, dass Absolventen ausländischer Hochschulen, die unseren Qualitätsstandard nicht erfüllen, die Anerkennung ihrer Qualifikation schon von vornherein bekommen. Deshalb sind Ausgleichsmaßnahmen nötig. Diese müssen vom Wirtschaftsministerium und vom Wissenschaftsministerium gemeinsam beschlossen werden. Für diese Regelung ein herzliches Dankeschön!

(Beifall bei der CSU – Unruhe – Glocke der Präsi- dentin)

Herr Glauber, auf Ihre Anmerkung will ich noch eingehen. Ich habe eben gesagt, man muss so viel regeln, wie nötig ist. Sie aber wollen die Bauvorlageberechtigung und die Berufsbezeichnung für Architektinnen und Architekten regeln. Diese sind in der Bayerischen Bauordnung und im Baukammerngesetz geregelt. Das Baukammerngesetz wird an die Berufsanerkennungsrichtlinie angepasst. Deshalb bedarf es im Bayerischen Ingenieurgesetz keiner Regelung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich wundert Folgendes: Bei der Wirtschaftsministerkonferenz der 16 Bundesländer wurde beschlossen, dass ein Länderarbeitskreis eingerichtet wird, um gemeinsame Vorgaben für die Ingenieurgesetze in den 16 Ländern zu erarbeiten. In Bayern sind wir hierbei gut vorangekommen. Der Arbeitskreis hat im Jahr 2015 einen Zwischenbericht vorgelegt. Hierin wurde für Ingenieurstudiengänge ein MINT-Anteil von mindestens 50 % festgelegt. Das betrifft die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Nun sollen die Festlegungen aus dem Länderarbeitskreis in einzelnen Bundesländern wieder rückgängig gemacht werden.

Liebe Freunde, eine moderne Industrienation kann so keine Politik machen. Es ist ein Fehler, wenn einzelne Bundesländer einen MINT-Anteil von 70 % fordern und andere mit 30 %, 40 % oder sogar weniger zufrieden sind. Wo "Ingenieur" drauf steht, muss auch "Ingenieur" drin sein. Wir wollen, dass Ingenieure nicht nur in den Grundlagen der MINT-Fächer geschult werden, sondern dass auch die Grundlagen der Betriebswirtschaft, internationale Kompetenzen, interkulturelle Kompetenzen und auch der Erwerb von Fremdsprachen berücksichtigt werden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Herr Staatssekretär, einen Moment bitte. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die Glocke hören, dann ist damit die freundliche Bitte verbunden, ruhiger zu werden. Ich würde Sie bitten, dem nachzukommen.

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Ach so!)

Es ist wirklich zu laut hier vorne, auch wenn sich 20 Leute leise zu zweit unterhalten. Man kann kaum etwas verstehen. Der Redner müht sich ab, dagegen anzukommen. Herr Pschierer ist kein leiser Redner. Wir sitzen noch ein paar Stunden hier zusammen, also seien Sie bitte alle etwas ruhiger. Danke schön!

(Beifall bei den GRÜNEN und der CSU)