Frau Präsidentin, vielen Dank für den Hinweis. Ich bin im Hobby Musiker und beherrsche jede Tonstärke: piano, wenn es sein muss, aber auch fortissimo.
Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Uns ist der Erhalt des Qualitätsmaßstabs in der Ingenieurausbildung wichtig. Dabei spielt der MINT-Anteil eine entscheidende Rolle. Wir waren in Bayern hier immer sehr gut aufgestellt, und die Wirtschaftspolitik der Zukunft in Bayern wird darauf Wert legen, dass die bayerische Wirtschaft digitaler und internationaler wird. Für diese beiden Bereiche – Digitalisierung und Internationalisierung – brauchen wir bestens ausgebildete Ingenieure. Im Gesetz wird geregelt, Herr Glauber, was nötig ist. Alles andere – Bauvorlageberechtigung, Berufsbezeichnung Architektinnen und Architekten – wird in der Bauordnung und im Baukammerngesetz geregelt.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die qualifizierte Beratung in den Ausschüssen und bitte um Zustimmung.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. – Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/10310, der Änderungsantrag auf der Drucksache 17/11769 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie auf der Drucksache 17/12083.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen in den Artikeln 1, 4 und 5. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 7 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "20. Juli 2016", in Artikel 7 Absatz 2 als Datum den "20. Juli 2018" und in Artikel 7 Absatz 3 als Datum des Außerkrafttretens den "19. Juli 2016" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/12083. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte! – Enthaltungen? – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen, und sehe dazu keinen Widerspruch. Wer also dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches In- genieurgesetz – BayIngG)".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 17/11769 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Wir kommen nun zurück zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 und 3. Die Tagesordnungspunkte werden dazu wieder getrennt. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/10704, der Änderungsantrag auf der Drucksache 17/10906 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung,
Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/10906 abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf der Drucksache 17/10906 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den interfraktionellen Gesetzentwurf. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 10 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2016" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "31. Juli 2016" einzufügen. Ich verweise insofern auf die Drucksache 17/12017.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.
Für die Schlussabstimmung wurde namentliche Abstimmung beantragt. Wir führen nun diese namentliche Abstimmung durch. Die Urnen sind bereitgestellt. Sie haben fünf Minuten Zeit. Bitte schön!
Kolleginnen und Kollegen! Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Dr. Herbert Kränzlein u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Einführung der Gewährung eines Taschengelds für bedürftige Untersuchungsgefangene (Drs. 17/10759) - Zweite Lesung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Dies ist die Zweite Lesung von zwei Gesetzentwürfen, von zwei längst fälligen Reformvorhaben. Andere Bundesländer sind in diesen Bereichen schon viel weiter als Bayern. Bayern ist also wahrlich nicht überall vorn.
Einmal geht es um eine Änderung im Strafvollzug und zum anderen um eine Änderung im Bereich der Untersuchungshaft. Ich weiß natürlich, dass man mit diesen Themen keine große Aufmerksamkeit und auch nicht den großen Beifall der Öffentlichkeit gewinnen kann; aber es gehört zu den Fundamenten eines Rechtsstaats, dass er sich gerade jener annimmt, die am Rande der Gesellschaft stehen, und hier insbesondere wiederum jener, die einem besonderen Gewaltverhältnis unterliegen. Das ist sicherlich ein umstrittener Begriff, aber hier passt er: Der Staat hat sie in Haft genommen.
Diese Selbstverpflichtung eines demokratischen Rechtsstaats heißt, die Würde des Menschen zu wahren und ihn nicht zum Objekt staatlichen Handelns zu machen. Bezogen auf den ersten Entwurf zum Strafvollzugsrecht und zum überwachten Internetzugang bedeutet das, dass neben dem Prinzip der Sicherheit für die Öffentlichkeit gleichwertig das Resozialisierungsprinzip steht. Wiedereingliederung ist ein Rechtsstaatsgebot.
Wir haben in einer Lesung hier im Plenum und dann in zwei Ausschüssen die Argumente breit dargelegt. Darum will ich auf sie jetzt gar nicht eingehen, sondern auf die Gegenargumente, die stereotyp von der CSU vorgebracht wurden und die nicht tragfähig sind.
Das eine Gegenargument beim Strafvollzug lautet: Es fehlt das Personal dafür. Das stimmt nicht. Wir haben es Ihnen an Beispielen und aufgrund von Erfahrun
gen, die wir in anderen Ländern gesammelt haben, belegt. Nehmen Sie den ersten Punkt, das Skypen im Gefängnis über Internet. Dazu braucht man überhaupt nichts. In Lingen, wo das gemacht wird, kostete die Einführung unter 1.000 Euro. Derjenige, der Skype nutzt, wird, genauso wie beim Telefonverkehr, verbunden und kann mit Menschen, die ihn eventuell nicht besuchen können, weil sie krank sind, weil sie Kinder sind oder weil sie weit weg im Ausland sind, einen vernünftigen, kostenfreien Kontakt aufnehmen.
Beim Mailen ist es ähnlich. Sie können den Häftling offline setzen. Dann kann er sein Mail schreiben. Das Mail kann man besser überwachen als jeden geschriebenen Brief; denn den muss man erst einmal entziffern können. Auch kann man beim Mail den Absender genau erkennen und das Mail dann freigeben. Auch das kostet kaum Personal.
Das gilt auch bei der eingeschränkten Internetnutzung. Das wissen inzwischen alle Eltern, die ihre Kinder kontrollieren müssen. Auch für den Strafvollzug gibt es inzwischen eine Sicherungssoftware, die es möglich macht, dass nur die Bereiche zugänglich sind, die man zugänglich machen will. Das ist für Leute, die sich im Strafvollzug befinden, wichtig. Diese Möglichkeit sollte man ihnen eröffnen.
Das zweite Gegenargument lautet: Es fehlt an Geld. – Ich habe darauf hingewiesen: Beim Skypen kann das nicht sein; beim Mailen auch nicht. Ein, zwei PC pro Haftanstalt und dann eine Flatrate, das ist hier eigentlich alles.
Die Sicherungssoftware mag ein bisschen ins Geld gehen, aber man muss sehen, dass der Zugang zum Internet und die Nutzung des Internets im öffentlichen Leben die Rolle überhaupt spielen. Das beweisen Sie selber mit Ihrem Breitbandkabel-Ausbauprogramm, das Sie für so wichtig halten. Warum sollte das im Vollzug nicht gelten? Die Leute kommen wieder raus und müssen damit umgehen können. Es spricht also nichts dagegen, und Ihre Ablehnung hat keine Grundlage.
Das Taschengeld in der U-Haft ist sowieso ein Trauerspiel. Es wurde eigentlich bei der Reform, die in Bayern durchgeführt wurde, vergessen. Es hätte schon vor fünf Jahren kommen können. Dabei geht es um Menschen, die mit einer Unschuldsvermutung inhaftiert sind, und das oft einige Monate lang. Sie haben kein Taschengeld, wenn weder eine Arbeit noch eine Bildungsmaßnahme angeboten wird. Diesen mittellosen U-Häftlingen 32 Euro im Monat zu geben, bedeutet wirklich keinen großen finanziellen Aufwand. Sie auf den Sozialhilfeträger zu verweisen, ist Unsinn. Das bedeutet eine Mordsbürokratie, und bis dann am
Ende ein Bescheid kommt, sind sie in der Regel wieder entlassen, oft übrigens mit unbekanntem Aufenthalt, weil sie ohne festen Wohnsitz überhaupt erst in U-Haft gekommen sind.
Bedürftigkeitsprüfung, Sprachschwierigkeiten, sehr hohe Hürden – das ist alles gegeben. Auch in der JVA ist ja Aufwand notwendig; denn für die Antragstellung braucht man den Sozialdienst; sonst gehen die Anträge meist sowieso schief. Man schafft damit in der UHaft verstärkte Abhängigkeiten, auch wieder für die Schwächsten dort. Man stärkt die Subkultur in einem Gefängnis, wenn diese wiederum von Wohltaten anderer Gefangener abhängig sind. All das ist falsch, und all das wollen wir nicht.
Ich kann Ihnen aus den genannten Gründen nur empfehlen, darüber nachzudenken, die Änderung jetzt durchzuführen. Wenn Sie das nicht tun – da bin ich mir sicher –, werden Sie in den nächsten Monaten oder Jahren – im Fall des ersten Gesetzentwurfs vielleicht sogar von den Gerichten – dazu gezwungen werden; denn insoweit ist die bayerische Handhabung grundgesetzwidrig.
Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Straub das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es schon bei der Ersten Lesung getan und denke, hier ist erneut die Stelle, sich ganz herzlich für die Arbeit der Justizvollzugsbeamten zu bedanken.
Sie haben gerade so getan, als würde die Resozialisierung von Häftlingen in Bayern vernachlässigt. Dank der guten Arbeit der Justizvollzugsbeamten ist dies überhaupt nicht der Fall. Ich danke daher ausdrücklich dem Herrn Justizminister, der hinter seinen Justizvollzugsanstalten steht. Dort steht die Resozialisierung an oberster Stelle.
Sie haben verglichen und gesagt, Bayern sei bei diesem Thema nicht vorn. Bayern ist vorn, weil wir nicht alles nachmachen, was andere Bundesländer tun. Wir machen uns vielmehr unsere eigenen Gedanken. Deswegen kann ich Ihnen vorab schon sagen: Wir werden beide Gesetzentwürfe ablehnen, weil es nicht so ist, wie Sie behaupten. Beides ist weder organisatorisch noch personell machbar. Sie geben sogar zu, dass Sie nicht nachgerechnet haben, was das kostet. Sie schätzen, hier noch einmal 1.000 Euro und dort noch einmal 1.000 Euro. Aber an dem liegt es nicht; vielmehr bräuchten wir eine Vielzahl neuer Stellen.
Eines ist mir aufgefallen. Ich bin Anstaltsbeirat und ich habe in meiner Justizvollzugsanstalt mit den Mitarbeitern über dieses Thema gesprochen. Ich glaube, Sie haben das nicht gemacht; denn so einfach, wie Sie es hier darstellen, ist es nicht, einen Skype-Zugang oder anderes zu schaffen. Das müsste überwacht werden. Wie würde so etwas in der Praxis ausschauen? Wir bräuchten extra Computerräume. Mit ein, zwei Computern ist es nicht getan. In Gefängnissen gibt es teilweise mehrere Hundert Inhaftierte. Wie wollen wir das mit zwei Computern regeln? Es müsste ständig jemand hinter diesen Häftlingen stehen und überwachen. Den Einsatz einer Überwachungssoftware haben Sie selber angesprochen. Aber ich denke, im heutigen Internetzeitalter ist eben nicht alles zu überwachen. Wir würden vielem Tür und Tor öffnen. Da machen wir nicht mit.
Aber, Herr Dr. Kränzlein, der Hauptpunkt ist wirklich der enorme Personalbedarf. Ich kann hier noch einmal versichern, dass in unseren Justizvollzugsanstalten sehr gut gearbeitet und viel für die Resozialisierung getan wird. Ich denke, wir sollten es uns leisten, diesem Trend nicht hinterherzurennen.
Eines haben Sie vergessen. Würden wir Strafgefangenen Internetzugang gewähren, so könnte man das nicht einfach auf einzelne Seiten beschränken. Wenn wir das Internet allgemein zugänglich machen, ist es nach europäischer Rechtsprechung so, dass wir jeden Seitenzugang, den wir nicht gewähren, begründen müssten. Angesichts der vielen Milliarden Internetseiten brauchen wir nicht darüber zu reden, was für ein hoher Verwaltungsaufwand das wäre. Ich bin schon darauf eingegangen, was das für Sicherheit und Ordnung bedeuten würde. Fluchtvorbereitungen könnten getroffen werden. Sobald man online ist, kann man Dinge machen, die wir uns hier jetzt gar nicht ausmalen. Deshalb sollte man das ganz stark begrenzen.
Wir haben einen begrenzten Internetzugang für die Arbeitssuche. Das gibt es bereits. Man kann sich bewerben. Die Häftlinge können sich großteils über EMail bewerben. Das ist möglich. In der Justizvollzugsanstalt Würzburg gibt es sogar die Möglichkeit, ein Onlinestudium zu machen. Wir bieten das dort an, wo es dringend nötig ist, aber bei allem anderen, wie gesagt, ist es nicht so einfach, wie Sie es darstellen. Ich glaube, es ist absolut richtig, dass Bayern seinen Weg selber geht und sich seine eigenen Gedanken macht. Deshalb wird es mit uns keinen Internetzugang geben.
Beim Taschengeld ist es relativ einfach. Das ist eigentlich eine Bundessache. Sie wollen eine freiwillige Landesleistung. Sie haben gesagt, dass andere Län
der das schon lange praktizieren. Aber auch dabei sollten wir uns lieber an uns selbst orientieren. Es gibt viele Flächenländer, die ausdrücklich kein Taschengeld gewähren. Wir haben keine Regelungslücke, und wir haben nichts vergessen, sondern uns bereits im Jahr 2011 ganz bewusst mit diesem Thema beschäftigt und uns gegen Taschengeld ausgesprochen. Es gibt Möglichkeiten über Bundesleistungen und über das SGB. Ich glaube, ich muss sie jetzt nicht einzeln aufzählen. Es gibt Möglichkeiten zum Erhalt der Wohnung während der Untersuchungshaft.
Wir haben manchmal ein Problem bei der Bearbeitungszeit. Das gebe ich zu. Aber das Problem liegt nicht beim Land, sondern beim Bund. Vielleicht könnten Sie sich an den Bund wenden, damit die Bearbeitungszeiten kürzer werden, sodass die Untersuchungshäftlinge zu ihrem Recht kommen.
Sie vergessen, dass viele Sachen in den Gefängnissen ganz unbürokratisch gelöst werden. Den Untersuchungshäftlingen wird durchaus geholfen. Deswegen brauchen wir kein Taschengeld. Sie erwähnten einen kleinen Nebenaspekt gar nicht, nämlich dass das Ganze sehr viel Geld kosten würde. Sie schlagen eine teilweise Überbrückung mit Darlehen vor. Das ist meines Erachtens überhaupt nicht machbar, weil das ein riesiger bürokratischer Aufwand wäre.