Protokoll der Sitzung vom 29.06.2016

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein (SPD))

Ich muss Sie heute enttäuschen. Die Behandlung der ersten Anträge war heute teilweise harmonisch. Hier wird es leider nicht so harmonisch. Die CSU-Fraktion wird beide Anträge ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Für die FREIEN WÄHLER erteile ich jetzt Herrn Kollegen Streibl das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Beide Anträge sind ehrenwert, nur haben auch wir damit unsere Probleme. Der Internetzugang wäre von der Idee her interessant. Das wäre sicherlich ein Baustein auf dem Weg zur Resozialisierung. Wir können uns aber nicht vorstellen, wie das in der Praxis genau ausschauen und ablaufen soll. Hier bräuchte man zunächst ein Konzept, in dessen Rahmen man aufzeigt, wie das funktionieren soll. Wir halten es für sinnvoll, einen Onlinezugang zu schaffen, der jemandem Fortbildung ermöglicht, damit er besser in die Gesellschaft integriert werden kann. Etwas Ähnliches gibt es aber offenbar schon.

Auch bei der Überwachung würde man hier neue Türen aufmachen. Bevor man ein Gesetz macht, muss man genau sagen, wie es konkret ausgestaltet sein soll. Uns fehlt bei dem Ganzen die Aussage, wie das Gesetz aussehen soll. Sobald man das weiß, kann man ein Gesetz machen. Daher halten wir diesen Gesetzentwurf für verfrüht.

Der andere Punkt ist die Taschengeldgewährung. Wir haben im Ausschuss schon darüber geredet. Taschengeldgewährung wäre sinnvoll, um keine Abhängigkeiten zu schaffen und das Entstehen von Subkulturen zu verhindern. Allerdings gibt es zwei verschiedene Modelle. Die SPD-Fraktion favorisiert ein Modell, wonach das Taschengeld anstatt von Sozialhilfeleistungen gewährt wird. Das heißt, das Taschengeld ist der Sozialhilfeleistung vorrangig zu gewähren. Das ist die eine Seite. Das kann man so machen; einige Bundesländer machen das auch so.

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verfolgen ein anderes Konzept. Dort sagt man, die Sozialhilfe ist vorrangig, das Taschengeld nachrangig. Daher wird dort Taschengeld als Darlehen gewährt, bis ein Sozialhilfeantrag durch ist und Sozialhilfe gewährt wird. Grundsätzlich muss man die Überlegung anstellen, dass die Sozialhilfe das Eigentliche, das Genuine sein soll. Auch jemand, der nicht im Gefängnis ist, kann nur Sozialhilfe beantragen, kein Taschengeld. Daher sollte man hier sagen, die Sozialhilfe ist das Eigentliche. Daher kann man, wenn man Leistungen beantragen will, ein Darlehen beantragen. Das haben wir in einem früheren Antrag gefordert. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Wir bleiben aber unserer Linie treu und würden ein Darlehen bevorzugen, das mittellosen Strafgefangenen gewährt werden kann, bis der Sozialhilfeantrag durch ist und sie Sozialhilfe bekommen. Dann kann das ausgeglichen werden. Das wäre unserer Meinung nach der richtige Weg. Daher werden wir beide Gesetzesanträge ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Jetzt kommt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Schulze. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die beiden Gesetzentwürfe schon in den Ausschüssen und in der Ersten Lesung ausführlich debattiert. Wir GRÜNE werden auch heute den Gesetzentwürfen, die beide sinnvoll sind, zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Warum? – Ich fange mit dem überwachten Internetzugang für Gefangene an. Wir befinden uns im Jahr 2016.

(Thomas Kreuzer (CSU): Oh! Sie auch schon!)

Die Digitalisierung ist nicht mehr wegzudenken. Sie gehört zum Leben dazu. Wir alle wissen, dass das Ziel einer Resozialisierung darin besteht, die Haftbedingungen an die Lebensverhältnisse außerhalb der Anstalten anzupassen. Das ist eine gesetzliche Pflicht.

In dem Gesetzentwurf steht nicht, dass jeder Häftling ein Tablet, einen Laptop und fünf Smartphones bekommen soll, sondern das ist natürlich ein überwachter Zugang, bei dem die Häftlinge nicht eigenständig in ihrem Zimmer im Internet surfen können. Das muss natürlich geregelt sein. Auch wir GRÜNE möchten nicht, dass beispielsweise jemand, der wegen Stalking oder anderen Delikten verurteilt ist, wieder Kontakt zu dem Opfer aufnehmen kann. Aber ich muss zu dem Argument, das von der CSU in den Ausschüssen immer kam, wonach das ein so großer Verwaltungsaufwand wäre, eine Klarstellung vornehmen. Es bedeutet den gleichen Aufwand für Bedienstete, ein Telefongespräch zu überwachen, egal ob jemand über Skype oder ein normales Telefon telefoniert. Es bedeutet genau den gleichen Aufwand, ob man einen Brief oder eine E-Mail durchliest, bevor sie rausgeschickt werden; das ist die gleiche Arbeitsleistung. Das heißt, dieses Argument, es gehe nicht, weil es zu viel Aufwand wäre, trägt einfach nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Außerdem gibt es bereits ein Pilotprojekt in Berlin. Man sieht: Andere Länder sind da schon weiter. Wir GRÜNE finden, es würde uns hier in Bayern gut anstehen, bei diesem Thema ebenfalls voranzugehen und die Bereitstellung eines überwachten Internetzugangs auszuprobieren.

Wir kommen zum zweiten Gesetzentwurf, zum Taschengeld für bedürftige Untersuchungsgefangene. Wir haben auch hier die Zahlen und Fakten in den Ausschüssen lang und breit debattiert. Circa die Hälfte der Menschen, die in Untersuchungshaft kommen, verfügen nicht über die Mittel, um beispielsweise während der Untersuchungshaft einkaufen zu gehen oder zu telefonieren. Ja, es gibt das Modell, Sozialleistungen zu beantragen; aber wir haben mehrfach darüber debattiert, uns die Sache genauer angeschaut und mussten feststellen, dass das sehr umständlich und aufwendig ist. Manchmal ist es in der zur Verfügung stehenden Zeit gar nicht machbar. Es gibt nicht genügend Bearbeitungsstellen, die diese Anträge bearbeiten usw. Darum finden wir, dass dieser Gesetzentwurf

von der SPD sehr sinnvoll ist; denn er würde den Verwaltungsaufwand minimieren. Es wäre klar, dass jeder nur eine geringe Menge an Taschengeld bekommt. Wir haben uns informiert, wie viel Geld das überhaupt wäre. Das geht nicht in die Tausende, sondern das wären 32 Euro im Monat. Man kann also nicht davon sprechen, dass das unverhältnismäßig wäre.

Den Gesetzentwurf zur Einführung eines Taschengelds für bedürftige Untersuchungsgefangene finde ich auch deshalb sinnvoll, weil dadurch die Abhängigkeiten zwischen den Gefangenen minimiert würden. Jeder hätte ein bisschen Geld, mit dem er oder sie telefonieren oder etwas einkaufen könnte. Wenn jeder Häftling über mehr Angelegenheiten selbst entscheiden kann – und muss –, dann bauen wir ihnen auch eine weitere Brücke. Wir alle wollen doch sicherlich nicht, dass es zu Abhängigkeiten zwischen Gefangenen kommt oder dass in bayerischen Gefängnissen Gemengelagen entstehen, die der Gesamtstruktur dort nicht guttäten. Darum werden wir GRÜNEN auch dem zweiten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Franz Schindler (SPD))

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Professor Dr. Bausback um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! "Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft." Das ist nicht die Auffassung der bayerischen Justiz.

(Ludwig Hartmann (GRÜNE): Aber die der Bayerischen Staatsregierung? – Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Es ist ein Zitat des ehemaligen Telekom-Chefs Ron Sommer aus dem Jahr 1990. Damit war er genauso wenig weitsichtig wie Wilhelm II., der zunächst an das Pferd und nicht an das Auto glaubte. Meine Damen und Herren, das Internet und viele andere digitale Angebote sind aus unserem Leben kaum noch wegzudenken. Sie bestimmen unseren Alltag maßgeblich mit. Insofern scheint es auf den ersten Blick eine durchaus berechtigte Frage zu sein, ob wir im Jahr 2016 Gefangenen wirklich den Zugang zum Internet verweigern können.

Aber sowohl Kollege Streibl als auch Kollege Straub haben darauf hingewiesen, dass es sich lohnt, genauer hinzuschauen. Es ist keinesfalls so, dass der baye

rische Vollzug sich den Entwicklungen der Informationstechnologie verschließen würde. Die Gefangenen in den bayerischen Justizvollzugsanstalten können bereits heute verschiedene digitale Angebote nutzen, wenn dies im Einzelfall tatsächlich erforderlich ist. Ich denke etwa an die in vielen Anstalten bestehende Möglichkeit, auf bestimmte Onlineangebote der Bundesagentur für Arbeit zuzugreifen. Ebenso haben geeignete Gefangene die Chance, ein Onlinestudium an der Fernuniversität Hagen zu absolvieren. Ferner bereiten wir momentan einen elektronischen Zugang zum Sozialwohnungsportal der Landeshauptstadt München vor, da die Vergabe dieser Wohnungen künftig nur noch auf dieser Ebene erfolgen wird.

Kolleginnen und Kollegen, soweit wir darüber hinaus jedoch den Gefangenen keinen umfassenden Internetzugang gewähren, tun wir dies aus sehr guten Gründen. Kollegen Kränzlein und Kollegin Schulze möchte ich sagen: Wenn Sie an der Klippe stehen, dann führt manchmal schon ein einziger Schritt nach vorn zum Absturz.

Wir wollen nicht, dass Gefangene das Internet oder die Kommunikation per E-Mail nutzen, um aus der Haft heraus neue Straftaten zu begehen oder um Fluchtvorbereitungen zu treffen. Sie haben ein weiteres Beispiel genannt, Frau Kollegin: Was würde eine Frau, die Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat oder von Stalking geworden ist, sagen, wenn ihr Peiniger sie auf einmal aus der Haft via Internet kontaktieren, erneut bedrohen oder belästigen würde?

Dies alles wäre, wenn überhaupt, nur durch unmittelbare und lückenlose Überwachung der Gefangenen zu verhindern, was wiederum mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Das ist leider so, auch wenn Sie von SPD und GRÜNEN es bestreiten. Wenn wir jedem Gefangenen nur zwei Stunden in der Woche Zugang zum Internet ermöglichen, bräuchten wir – grob geschätzt – 185 neue Planstellen im allgemeinen Vollzugsdienst. Das wären 6,5 Millionen Euro zusätzliche Haushaltsmittel pro Jahr, von den Kosten für die baulichen und technischen Vorkehrungen ganz abgesehen. Für zwei Stunden Internet pro Woche! Das wäre den Menschen im Freistaat nicht zu vermitteln.

Meine Damen und Herren, dies allein sind schon gewichtige Argumente gegen den Gesetzentwurf der SPD zum Internetzugang für Gefangene. Daneben sprechen auch inhaltliche Gründe gegen ihn; denn im bayerischen Strafvollzug werden die Gefangenen nicht einfach weggesperrt, sondern hier wird im Sinne des Behandlungsauftrags sinnvoll mit ihnen gearbeitet. Es geht um Resozialisierung.

Soweit den Gefangenen neben Arbeit oder Ausbildung, neben Therapie und sonstigen Maßnahmen noch Freizeit verbleibt, sollen sie sie sinnvoll nutzen, Sport treiben, an Gruppenangeboten teilnehmen und mit anderen Inhaftierten oder mit Bediensteten interagieren. Die Überlassung von Computern als Unterhaltungsmedien passt nicht in dieses Konzept. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/10429 sollte daher abgelehnt werden.

Kolleginnen und Kollegen, dies gilt im Ergebnis auch für den Gesetzentwurf, der die Einführung eines Taschengeldes für bedürftige Untersuchungsgefangene fordert. Ich verkenne allerdings nicht, dass damit ein grundsätzlich anerkennenswertes Ziel verfolgt wird. Aus vollzuglicher Sicht ist es selbstverständlich sinnvoll, dass alle Untersuchungsgefangenen Gelegenheit erhalten, zumindest in sehr bescheidenem Umfang am Einkaufen in der Anstalt teilzunehmen. Allerdings ist der Vorschlag der SPD-Fraktion – leider – der falsche Weg zu diesem Ziel. Eine gesetzliche Regelung im Untersuchungshaftvollzugsgesetz wäre dann sinnvoll, wenn die Gefangenen nur so zu Taschengeld kommen könnten. Es gibt aber für Untersuchungsgefangene – anders als im Bereich der Strafhaft oder der Sicherungsverwahrung – schon heute unter bestimmten Voraussetzungen den sozialhilferechtlichen Anspruch auf Taschengeld; Kolleginnen und Kollegen, das wissen Sie. Wir können nicht zusätzlich zu diesem Anspruch eine neue, freiwillige Leistung auf Landesebene schaffen, die dann den Staatshaushalt belastet. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass die bestehenden sozialhilferechtlichen Ansprüche möglichst effektiv geltend gemacht werden können. Dabei leisten die Sozialdienste in den Anstalten Unterstützung. Sie unterstützen bedürftige Untersuchungsgefangene bei der Antragstellung nach Kräften.

Kolleginnen und Kollegen, der Bayerische Landtag hat sich bereits im Jahr 2011 ausgiebig mit dieser Frage beschäftigt und ist in der Beratung über das Untersuchungshaftvollzugsgesetz zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Taschengeldanspruch dort nicht verankert werden muss. Ich halte diese Auffassung nach wie vor für richtig. Wir sollten es bei der bisherigen Regelung belassen und daher auch den Gesetzentwurf der SPD auf Drucksache 17/10759 – wie vom Ausschuss empfohlen – ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung beider Gesetzentwürfe. Ich lasse zuerst über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes – Überwachter Internetzugang für Gefangene – auf Drucksache 17/10429 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes – Einführung der Gewährung eines Taschengelds für bedürftige Untersuchungsgefangene – auf Drucksache 17/10759. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 sind damit erledigt.

Damit wir ihn auf den Weg bringen können, darf ich noch über den interfraktionellen Antrag zur Änderung der Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz auf Drucksache 17/10705 abstimmen lassen; darüber haben wir noch nicht abgestimmt. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sind somit erledigt. Ich darf jetzt noch das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf aller Fraktionen für ein neues Parlamentsbeteiligungsgesetz auf der Drucksache 17/10704 bekannt geben: Mit Ja haben 157 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Nein-Stimmen und auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Ich gratuliere dem Hohen Haus zu dieser Übereinstimmung. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in

Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemäß Art. 55 Nr. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern (Parlamentsbeteiligungsgesetz – PBG) ".

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 7 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)

Die Nummer 26 der Anlage ist von der Abstimmung ausgenommen. Es handelt sich dabei um den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend "Zeitplan für die Neuorganisation der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung" auf der Drucksache 17/11078. Dieser Dringlichkeitsantrag wird auf Antrag der Fraktionen gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 11 beraten, das ist der Dringlichkeitsantrag der SPD betreffend "Wann folgen Konsequenzen aus dem ORH-Gutachten? Bericht über die Ergebnisse der Projektgruppe und interministeriellen Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Verbraucherschutzes" auf der Drucksache 17/11043.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.