Protokoll der Sitzung vom 20.07.2016

Fazit: Ziel einer nachhaltigen Eine-Welt-Politik muss es sein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Entwicklungsländern zu verbessern und auch eine bessere Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards zu garantieren. Ich denke, das wollen wir alle. Dabei geht es jedoch um die Details, wie wir unser Vorhaben verwirlichen. Die Entwicklungspolitik ist wichtig, um die Fluchtursachen zu bekämpfen. Dafür setzen wir uns ein. Ich hoffe, dass auch Sie sich dafür einsetzen und unserem Antrag zustimmen werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Nun erteile ich für die CSU-Fraktion Frau Kollegin Haderthauer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich werde vor allem zu den drei Anträgen, die wir im Wirtschaftsausschuss behandelt haben, Stellung nehmen. Dabei geht es insbesondere um den Antrag zum Thema Textilbündnis, der von Herrn Kollegen Dr. Fahn angesprochen wurde, und um die Anträge zum Thema Beachtung der Menschenrechte bei wirtschaftlicher Betätigung.

Eines möchte ich vorausschicken: Das Ziel, dass die Akteure in unserem Land und im Ausland die Menschenrechte achten und beachten, ist völlig unstreitig. In dieser Frage sind wir uns völlig einig. Diese Feststellung ist mir wichtig, weil ich gleich erklären werde, warum wir diesen Anträgen dennoch nicht zustimmen werden. Ich möchte klar zum Ausdruck bringen, dass es sich hier um ein hehres Ziel handelt. Allerdings sind nicht alle Vorschläge, die mit dem Etikett "Beachtung der Menschenrechte" daherkommen, deswegen automatisch schon sinnvolle, gute und taugliche Maßnahmen.

Ganz kurz zu dem Antrag "Textilbündnis": Es ist ja nicht so, dass Unternehmen heute im rechtsfreien Raum agieren. Die Unternehmen haben sich vielmehr

an vielfältige Vorgaben zu halten, vor allem dann, wenn Entwicklungsländer in Herstellungsprozesse involviert sind. Ich möchte dies beispielhaft an der Beschaffung der Polizeiuniformen deutlich machen, die auch in diesem Antrag als Beispiel genannt sind. Sofern ein Staat, der auf der Liste der Länder steht, die von der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit erfasst sind, in die Herstellung involviert ist, müssen zwingende Anforderungen eingehalten werden, was durch Zertifikate belegt werden muss. Wir haben also bereits verpflichtende Vorgaben.

Jetzt sagen Sie: Das muss noch ein bisschen bekannter gemacht werden. – Aus dem Bericht der Wirtschaftsministerin zu diesem Thema wird deutlich, dass die Wirtschaftsministerin bei einer Vielzahl von Veranstaltungen für dieses Textilbündnis geworben hat. Die Informationen über das Textilbündnis sind öffentlich zugänglich und können überall abgerufen werden, zum Beispiel im Internet auf der Homepage www.textilbuendnis.com. Das ist der große Unterschied zu TTIP. Beim TTIP haben viele Menschen zu Recht moniert, dass sie sich nicht ordentlich informiert fühlten und dass es an Transparenz fehle. Beim Textilbündnis ist dagegen völlige Transparenz gegeben. Für textilproduzierende Firmen in Staaten, bei denen zu Recht auf die Menschenrechte geschaut wird, gibt es ganz klare Vorgaben.

In einem anderen Antrag geht es um das Thema "menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen bei Auslandsgeschäften". Ich halte es für gut, dass wir die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte haben, die zwar für den Staat verpflichtend sind, für die Unternehmen aber eine freiwillige Beachtung vorsehen. Die Bundesrepublik Deutschland wird eine freiwillige Beachtung dieser Leitlinien für Unternehmen einführen. Das ist ein Appell an die Unternehmerverantwortung. Wir sind der Meinung, dass dies richtig ist. Übrigens wird dies auch vom Bundeswirtschaftsminister unterstützt, der bekanntermaßen in der SPD ist. Das sollen nur Vorgaben und Empfehlungen sein, aber keine staatliche Verpflichtung.

Wie soll denn ein Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte bei sämtlichen Partnern und Zulieferern, von denen es im Ausland Waren bezieht, überwachen? Und dann soll dieses Unternehmen auch noch haften, also Auflagen und Strafen bekommen, wenn einer seiner Zulieferer in einem Fall die Menschenrechte möglicherweise nicht beachtet hat. Die Maßnahme, die Sie hier fordern, würde nichts anderes bewirken, als dass damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen massiv eingeschränkt würde. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch vor unüberbrückbare bürokratische Hindernisse

gestellt. Deswegen sagen wir: Der Zweck, der mit diesen Anträgen erreicht werden soll, ist sicherlich gut. Wir lehnen jedoch eine gesetzliche Vorgabe für Unternehmen, ihre Partner zu kontrollieren, ab.

Ich möchte noch einen Aspekt hervorheben, weil immer gesagt wird, die Hauptfluchtursache seien die schlechten Standards. Gerade dem Engagement deutscher Unternehmen im Ausland ist es zu verdanken, dass in den Ländern, in denen sich unsere Unternehmen engagieren, sich die lokalen Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern. Unsere Unternehmen schaffen nämlich vor Ort die besseren Arbeitsplätze. Sie bieten bessere Bedingungen und Löhne an als die Unternehmen, die in diesen Ländern heimisch sind. Gerade bei den Zulieferern für deutsche Unternehmen, auf die diese Standards übertragen werden, stellen wir fest, dass diese die höchsten Arbeits- und Sozialstandards aufweisen. Sie tragen dazu bei, dass Fluchtursachen bekämpft werden.

Eine faktische Pflicht zur Einhaltung von Menschenrechten ist auch dadurch gegeben, dass die Exportgarantien, die sogenannten Hermesdeckungen, zwingend die Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards verlangen. Dies gilt auch für andere Investitionsgarantien, die für ein Engagement im Ausland abgerufen werden können.

Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir dieses hehre Ziel nicht aus dem Auge verlieren. Die UN-Charta ist dafür ein guter Beitrag. Wir dürfen aber auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und unsere Unternehmen in einer Art und Weise drangsalieren, die ihr lobenswertes Engagement im Ausland konterkarieren würde. Deswegen lehnen wir diese Anträge ab.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Haderthauer, darf ich Sie bitten, noch einmal ans Rednerpult zu kommen? – Eine Zwischenbemerkung: Herr Kollege Dr. Fahn. Bitte schön.

Ich hätte noch eine Frage zu dem Antrag zum Thema Textilbündnis. Frau Kollegin Haderthauer, Sie haben gerade versucht, zu erklären, warum Sie diesen Antrag ablehnen. Das eigentliche Problem haben Sie aber nicht angesprochen. Wir haben doch festgestellt, dass nur 13 % der Textilbetriebe in Bayern diesem Bündnis beigetreten sind. Das Ziel muss doch sein, diesen Anteil zu erhöhen. Wie wollen Sie diese Zahl erhöhen? Das ist die entscheidende Frage. Darüber haben Sie nichts gesagt. Sie und wir wollen, dass mehr Betriebe diesem Bündnis beitreten. Sie haben nur gesagt, dass Sie die Be

triebe dazu nicht zwingen wollen, sondern dass es dazu Informationsveranstaltungen geben solle. Sie wollen die Betriebe nur auf diesem indirekten Weg dazu bringen. Das versteht doch kein Mensch.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Christine Haderthauer (CSU) : Herr Kollege Dr. Fahn, ich glaube, ich habe das sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie selbst haben hier vor wenigen Minuten gesagt, Ihr Antrag habe nicht das Anliegen zum Gegenstand, dass mehr Betriebe diesem Bündnis beitreten, sondern nur, dass mehr Informationen gegeben werden. Somit ist das überhaupt nicht das Thema. Wir beide wollen, dass mehr Betriebe diesem Bündnis beitreten. Geschenkt. In Ihrem Antrag geht es jedoch um die Frage, ob Doppelstrukturen zu den Informationsveranstaltungen der Ministerin aufgebaut werden sollen.

Sie unterstellen ein Informationsdefizit. Das ist aber nicht das Problem. Es gibt kein Informationsdefizit. Vielmehr haben viele Hersteller ein Interesse an einem abgestuften Verfahren und wollen die Vorgaben einhalten, die für sie im Moment sinnvoll sind. Das Textilbündnis bietet hier eine Möglichkeit. Dieses Bündnis ist jedoch nicht die einzige Garantie. Die Firmen halten ohnehin schon viele Vorschriften ein und sehen daher nicht die Notwendigkeit, diesem Bündnis beizutreten. Ich glaube nicht, dass es uns zusteht, darüber zu richten.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Kollegin Kamm das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es reicht nicht, immer wieder zu betonen, dass die Menschenrechte gesichert werden sollen. Wir müssen vielmehr immer und immer wieder aufs Neue überlegen, was wir konkret tun können, um überall die Gültigkeit der Menschenrechte zu unterstreichen. Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir? Was können wir machen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen nicht nur, dass die Menschenrechte bei uns in Europa gelten, sondern Menschenrechte müssen, soweit wir das unterstützen können, weltweit Gültigkeit erlangen. Wir brauchen Mindeststandards vor allem auch dort, wo wir auf die Herstellung der Produkte, die zu uns exportiert werden, Einfluss nehmen können.

Damit komme ich zum Textilbündnis. Es ist ein Ansatz, der auf Freiwilligkeit beruht. Ein Bündnis, das auf Freiwilligkeit beruht, dem aber nur 26 Unternehmen in Bayern angehören, reicht nicht. Da muss mehr passieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir können uns doch nicht damit zufrieden geben, dass wir den Konsumentinnen und Konsumenten sagen: Da gibt es eine tolle Internetseite, auf der könnt ihr euch informieren, bevor ihr Klamotten kauft, aber dort findet ihr nur einen sehr kleinen Sektor des gesamten Marktangebots, bei dem überprüft worden ist, ob bei der Produktion die Menschenrechte eingehalten werden. Das ist unzureichend. Wenn diese freiwillige Methode nicht zu mehr Ergebnissen und mehr Erfolg führt, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen. Das sei auch an Sie gesagt, Frau Haderthauer. Sie unterhalten sich jetzt gerade sehr nett. Wenn Sie sich gegen weitere Maßnahmen wenden und sich nicht einmal für eine offensive Werbung für das Textilbündnis einsetzen wollen, reicht es nicht aus. Wir brauchen mehr, und wir müssen endlich dafür sorgen, dass Katastrophen, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben, sich nicht wiederholen. Dafür sehe ich bei Ihnen nicht die ausreichenden Schritte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der nationale Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" auf Bundesebene ist ein interessanter Ansatz. Danach sollen Unternehmen bei ihren Betätigungen im Ausland und bei Geschäften mit Partnern im Ausland auf die Einhaltung der Menschenrechte achten. Wir sind gespannt, wie weit dieser nationale Aktionsplan zum Erfolg führt. Das soll uns aber nicht hindern, zu überlegen, inwieweit wir im Vorgriff auf diesen Aktionsplan auch dazu beitragen können, dass das getan wird, was die meisten Unternehmer, die sozial verantwortungsbewusst handeln, ohnehin schon tun.

Wir wollen nicht länger einen möglichst freien Handel ohne Berücksichtigung von Sozialstandards. Wir brauchen einen fairen Handel. Wir brauchen auch – das steht zwar nicht in den Anträgen, aber das ist auch wichtig – eine stärkere Begrenzung der Rüstungsexporte. Wir müssen dafür sorgen, dass die Ursachen von Armut, Hunger und Krieg reduziert werden, wo immer wir es können. Die Situation rund um Europa wird immer beängstigender und schwieriger. Wir müssen mehr handeln.

(Beifall des Abgeordneten Thomas Gehring (GRÜNE))

Wir können uns auch nicht damit zufrieden geben, dass die bisherigen Versuche einer Kooperation von

europäischen Staaten mit nordafrikanischen Staaten nicht so gediehen sind, wie wir es haben wollten. Es ist absolut richtig und sinnvoll, zu versuchen, wie wir die Situation in den Ländern, die unmittelbar an Europa angrenzen, durch wirtschaftliche Zusammenarbeit, aber auch durch Förderung von Partnerschaften verbessern können. Partnerschaftsförderungen wären außerordentlich sinnvoll, hilfreich und auch möglich. Sie würden sehr viel bewirken.

Wir müssen auch die wirtschaftliche Situation in den Ländern verbessern, die derzeit sehr viele Flüchtlinge aufnehmen. Auch dafür könnten wir mehr tun, als derzeit getan wird. In diesem Sinne hoffe ich, dass den Anträgen, die jetzt vorgelegt worden sind, noch weitere Initiativen folgen. Vielleicht folgen auch Initiativen der Staatsregierung. Derzeit unternehmen wir nicht das, was wir tun können, um Not und Elend in den Nachbarländern Europas zu reduzieren und zu minimieren. Deswegen unterstützen wir alle Anträge, die vorgelegt worden sind, auch wenn wir mittlerweile sehr skeptisch sind, ob das freiwillige Textilbündnis das bewirkt, was es zu bewirken vorgibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Huber für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mehr als eine Milliarde Menschen auf der Welt leben in extremer Armut. Rund 2,6 Milliarden Menschen, das sind fast die Hälfte der Bevölkerung der Entwicklungsländer, haben keinen Zugang zu Spültoiletten und anderen hygienischen Formen der Sanitärversorgung. Etwa 67 Millionen Kinder im Grundschulalter haben keine Möglichkeit, eine Schule zu besuchen. Die Probleme verschärfen sich durch den Klimawandel und durch das enorme Bevölkerungswachstum weiter.

Wenn Menschen keine Perspektiven haben, dann suchen sie Wege. Sie wollen eine bessere Zukunft, zumindest für ihre Kinder. Gleichzeitig leben wir in einer globalisierten Welt, in der die Grenzen verschwimmen. Das Global Village wird zur Realität. Wir müssen damit umgehen, und die Probleme der Welt wirken sich auch bei uns aus.

Wir alle müssen erkennen, dass Entwicklungspolitik und Hilfe vor Ort in unserem ureigenen Interesse sind. Jede Million, die wir hier in Deutschland für Integration und Aufnahme von Migranten einsetzen, würde vor Ort ein Vielfaches bewirken. Gerade deshalb leistet der Freistaat bereits jetzt, unabhängig von der Zuständigkeit der Bundesregierung, Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensbedin

gungen vor Ort. Wir arbeiten vor allem mit Partnerländern und Partnerregionen in Afrika, Lateinamerika und Asien zusammen. Bayern unterstützt das Eine-Welt-Netzwerk Bayern und verschiedene NGOs bei der Hilfe zur Selbsthilfe und beim Aufbau nachhaltiger Strukturen. Im Zentrum stehen dabei Nord-SüdKooperationen mit ausgewählten Regionen, insbesondere in Südafrika, Indien und Brasilien. Seit Kurzem wird auch Tunesien beim demokratischen Transformationsprozess unterstützt.

Wir müssen die hinreichend stabilen Regionen, gerade auch in Afrika, stützen, damit sie sicher und stabil bleiben. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Afrika werden die Herausforderungen noch größer und vielfältiger. Bis 2050 wird sich die Bevölkerung in Afrika verdoppeln. Dabei ist Afrika zugleich Chance und Herausforderung. Unser Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller spricht von Afrika als einem Chancenkontinent und Wachstumsmarkt. Die Privatinvestitionen haben im letzten Jahr erstmals die Investitionen der Staaten überschritten.

Damit dies langfristig wirkt, fördert der Freistaat Bayern zum Beispiel in Togo jetzt bereits Ausbildungsprogramme und den Zugang der Menschen vor Ort zu Bildung. Dabei müssen wir vor allem darauf achten, dass Frauen auch Zugang zu Bildung haben. Dort, wo Frauen gleichberechtigt und beruflich tätig sind, können sie auch selbstbestimmt leben. Das dämmt wiederum in der Folge das Bevölkerungswachstum.

Bei unserer Entwicklungspolitik lassen wir uns von den Prinzipien Partnerschaft und Eigenverantwortung, Hilfe zur Selbsthilfe, Subsidiarität und Nachhaltigkeit sowie internationalen Konventionen leiten. Diese Leitlinien waren auch für die Anträge, die uns heute vorliegen, ausschlaggebend.

Den Antrag der SPD, Seminare in Entwicklungszusammenarbeit jeweils mit konkreten Praxisprojekten vor Ort zu verbinden, lehnen wir ab. Diese Seminare sind mit Sicherheit wünschenswert, letztlich aber steht hinter diesem Antrag kein finanziell und personell leistbares nachhaltiges Konzept. Dem Antrag auf Förderung von nachhaltigen Wasserversorgungsstrukturen in Afrika stimmen wir mit den Änderungen, die im Ausschuss beschlossen worden sind, zu. Ebenso stimmen wir dem Antrag auf Darstellung von Evaluierungsergebnissen im entwicklungspolitischen Bericht mit den enthaltenen Änderungen zu.

Auch dem Antrag zur Versorgung der Bevölkerung und der Flüchtlinge in Jordanien mit Trinkwasser – Drucksache 17/11490 – stimmen wir zu, mit der Maßgabe, dass wir den Bund auffordern, hier tätig zu werden.

Dem Antrag auf Ausbildungsprogramme zur Schaffung von Perspektiven für Jugendliche in den Maghreb-Staaten – Drucksache 17/11492 – stimmen wir mit den Änderungen wie im Ausschuss zu.

Dem Antrag zur Schaffung von Projekten zur dualen Ausbildung in Ausbildungshäusern in Afrika – Drucksache 17/11491 – stehen wir im Grunde positiv gegenüber. Wir tragen aber den Bedenken des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags Rechnung. Diesem Antrag können wir daher leider nicht zustimmen. Im Rahmen der Eine-Welt-Arbeit ist Bayern ohnehin bereits an vielen Projekten zur Ausbildung von Jugendlichen in den Entwicklungsländern beteiligt.

Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich schon darauf hinweisen: Bei den Anträgen und Voten wird deutlich, dass Entwicklungspolitik eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Die Bekämpfung von Fluchtursachen wird eine Generationenaufgabe bleiben. An dieser Stelle möchte ich auch recht herzlich dem Eine-Welt-Netzwerk Bayern mit Alexander Fonari sowie allen entwicklungspolitischen Akteuren und besonders den vielen privaten Initiativen danken, die sich vor Ort in der Entwicklungshilfe für die Menschen engagieren.

(Beifall bei der CSU)