Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn das Thema zum Schluss kommt, soll das nicht bedeuten, dass es unwichtig ist. Es ist ein wichtiges Thema. Zum Hintergrund sei nochmals kurz gesagt: Wir hatten mit der größten Milchkrise der Nachkriegszeit zu kämpfen. Wir hatten Preise von teilweise unter 20 Cent pro Liter. Wenn man von etwa 40 Cent Erzeugungskosten ausgeht, kann man sich vorstellen, dass auch den kleinen und mittleren bäuerlichen Unternehmern ein Mindestlohn zustehen würde. Das sage ich jetzt in Richtung der SPD, die sich immer für einen Mindestlohn eingesetzt hat. Aber bei solchen Milchpreisen muss sich jeder im Lohnverzicht üben. Das ist natürlich dauerhaft nicht zumutbar. Wir haben jetzt die ersten Erfahrungen mit Zahlungen für freiwilligen Milchlieferverzicht gemacht. In der ersten Antragsrunde wurden knapp 100 Millionen kg Milch angemeldet. Davon blieben nur noch 12 Millionen kg übrig. Das bedeutet, die Landwirte fragen nach. Sie wollen einen Beitrag zur Marktbereinigung leisten; denn sobald ein Überschuss da ist, ist jeder Tropfen Milch zu viel. Wir haben europaweit über 6.000 Betriebe. In Deutschland haben wir bis jetzt 918 Betriebe. Das Interesse ist also da.

Was haben wir in der Vergangenheit erlebt? – Minister Schmidt hat bis Mitte des Jahres keine Krise gesehen, obwohl bereits Betriebe geschlossen haben und der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter in Europa Druck gemacht hat. Auch der Bauernverband hat Druck gemacht. Wir haben hier aber das alte Problem: Bei so vielen Produktionsrichtungen kann man sich nicht jedem Betriebszweig so widmen, wie das nötig wäre. Ein Verband hat sich massiv in den Vordergrund gedrängt, und deshalb gab es auch Ergebnisse. Auch in Brüssel hat man erkannt, dass etwas getan werden muss. Anton Kreitmair ist jetzt nicht da. Aber Jürgen Ströbel, Sie waren in Herrsching dabei.

Der Agrarkommissar Hogan hat in dieser Situation noch davon gesprochen, wir müssten mehr produzieren, um die Welternährung zu sichern. Jeder kann sich vorstellen, wie das ankam. Er ist dann auch heimlich, still und leise an den draußen wartenden Landwirten vorbei geflüchtet.

Was Herrn Minister Schmidt angeht, möchte ich Folgendes sagen: Die CSU hatte den Mut, eine Person als Bundeslandwirtschaftsminister einzusetzen, die von der Materie nicht viel Ahnung hat. Das ist ungefähr so, als würde ich morgen die Stelle von Herrn Justizminister Bausback einnehmen. In diesem Fall würde jeder sagen: Der ist fehl am Platze. Sie sehen ja, was bei Herrn Minister Schmidt herausgekommen ist. Bei der Aktion in Neustadt an der Aisch war er zunächst nicht zu sehen. Das sprach Bände. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, bitte sagen Sie Herrn Schmidt, er soll nicht so viel auf Verbände, Molkereien und den Lebensmitteleinzelhandel hören; denn die haben ihre Schäfchen schon im Trockenen. Wir müssen nicht dem Lebensmitteleinzelhandel helfen. Der Letzte in der Reihe ist der Landwirt, und den beißen die Hunde.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

So kann es nicht weitergehen. Als der Milchpreis bei 19 Cent lag, hat Herr Schmidt noch nicht von einer Krise gesprochen. Das sprach Bände.

Ich komme langsam zum Schluss. Das Entscheidende ist: Die EU hat nur 150 Millionen Euro für das gesamte Gebiet der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Deutschland sollte noch gut 50 Millionen Euro drauflegen. Da kann man es sich ausrechnen: Da kamen Entschädigungen von 14 Cent heraus. Das ist völlig unbefriedigend, auch wenn der Marktpreis, wie jetzt, wieder ansteigt. Wir sind gerade wieder bei etwa 30 Cent. Kaum ein Landwirt wird die 14 Cent nehmen, hat dann freie Kapazitäten und nimmt dann an dem Entlastungsprogramm teil. Meine Damen und Herren, das Programm muss nächstes Mal viel früher kommen. Wir dürfen nicht die Krise aussitzen und warten, bis einige Hundert oder Tausend Landwirte aufhören. Außerdem brauchen wir eine wesentlich bessere finanzielle Ausstattung, damit das Programm attraktiv ist und marktwirksam werden kann.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

Ich möchte nur noch eines sagen: Wir werden auch dem Dringlichkeitsantrag der SPD zustimmen; denn er geht in eine vernünftige Richtung. Lieber Horst Arnold, ich bin

aber gespannt, welche Antworten auf die Forderung kommen werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Arnold.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Spannung des Herrn Kollegen Dr. Herz. Insofern ist geteilte Freude möglicherweise doppeltes Leid, wenn die erwarteten Antworten gegeben werden. Ich möchte das aber nicht negativ, sondern positiv sehen.

Die Krise war da, und sie ist da. Derzeit ist sie nicht virulent, weil die Preise tatsächlich angezogen haben. Das Wort "Milchmengensteuerung" war bis vor einem halben Jahr fast ein Teufelswort, das von gewissen Kreisen in diesem Hause nicht in den Mund genommen worden ist. Es wurde zumindest nicht positiv verwendet, sondern nur gebraucht im Sinne eines Dirigismus, eines Oktroyierens der Meinung, der Markt würde das regeln. Herr Kollege Dr. Herz hat es bereits richtig gesagt: Bis zum Beginn dieses Jahres bestand Uneinigkeit, ob dieser bedauernswerte Zustand der Milchwirtschaft, aber auch der Zustand des Schweinemarkts, überhaupt eine Krise sei oder nur eine strukturelle Arrondierung von Missverständnissen auf dem Markt.

In der Folge wurden Maßnahmen ergriffen. So fanden etliche Milchgipfel und Milchrunden statt. Dabei wurde die Übereinkunft erzielt, diesen Zustand als Krise zu bezeichnen. Das ist eine Krise, die nicht nur dieses Segment, sondern allgemein unsere Gesellschaft und unsere bäuerliche Struktur betrifft. Hier ist unsere Gesamtverantwortung gefragt. Die Agrarministerkonferenz hat dankenswerterweise deutliche Zeichen gesetzt, dass etwas geschehen muss. Sie hat unter dem Vorsitz von Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern in Brüssel die EU davon überzeugt, dass die Freiheit des Marktes und der Marktradikalismus in einem so wichtigen Segment, das uns alle bestimmt, nicht alles sein können.

Nun hat man tatsächlich in langwieriger Abstimmung, aber doch noch in hinreichend kurzer Zeit, eine Vereinbarung erzielt, Gelder für die freiwillige Milchmengenreduzierung bereitzustellen. Diese Maßnahmen sind wahrgenommen worden. Schon allein die Maßnahme an sich hat auf den Markt und die Preise insofern mental eingewirkt, als in dem Zusammenhang die Krise in dem uns präsentierten krassen Ausmaß tatsächlich bereinigt worden ist. Wer in diesem Augenblick von der Vergangenheit spricht, den weise ich noch einmal darauf hin, dass es mittlerweile nicht mehr so brisant ist. Es kann aber jederzeit wieder

sehr brisant werden. Wir sind in diesem Hause gut beraten, die Lehre aus dieser Krise zu ziehen und nicht herumzudiskutieren, ob es sich möglicherweise um eine Krise und ein Verschulden anderer handelt, etwa in Irland oder in den Niederlanden, sondern es gilt, da gemeinsam anzupacken.

Wenn wir dieses Wording, die Abstimmung dahingehend, nicht mehr zum Gegenstand langfristiger Diskussionen machen, können wir uns darauf verständigen, im Landes-, aber auch im Bundeshaushalt flexibel und jederzeit anwendbar hinreichende Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Wir wissen, dass die Mittel derzeit ausgeschöpft sind. Wir hoffen, dass die jetzt greifenden und zielführenden Fördermaßnahmen nachhaltig wirken und die Mittel nicht weiter zu erhöhen sind. Aber es muss natürlich auch daran gedacht werden, für die Zukunft Reserven vorzuhalten, damit uns und insbesondere diejenigen, die es angeht, nämlich die Bäuerinnen und die Bauern, das Verwaltungsprocedere und die politische Diskussion nicht nerven. In diesem Zusammenhang müssen wir auch darüber nachdenken, welche gesetzlichen Maßnahmen insgesamt zur Verbesserung der Situation zu ergreifen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen enthält unser Antrag auch den Hinweis auf § 28 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der § 28 Absatz 1 enthält sozusagen die Ausnahme von der Regel, dass es verboten ist, Preisabsprachen und sonstige Abreden zu treffen, die den Wettbewerb beeinträchtigen. Diese Ausnahme wurde genau für die Landwirtschaft bzw. Erzeugerbetriebe und Erzeugergemeinschaften getroffen. Sie erscheint im ersten Moment wie eine Privilegierung der Landwirtschaft, bei genauerem Hinsehen jedoch nicht; denn es sind genau die Zusammenschlüsse wie Molkereien, denen es ermöglicht wird, Preisabsprachen zu treffen, die normalerweise kartell- bzw. gewerberechtlich zu untersagen sind. Der einzelne Erzeuger, der mit seiner Andienungspflicht sowieso in einer Mühle steckt, die es auch zu beseitigen gilt, wird dadurch mehr oder weniger entrechtet. Wir sehen nicht ein, dass der Landwirt mit Blick auf § 28 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusehen muss, dass willkürlichen Absprachen Tür und Tor geöffnet sind. Dabei steht für die Ausnahmen im Gesetz: "… sofern sie keine Preisbindung enthalten …". So blöd wird heutzutage keiner sein, dass er bei solchen Absprachen konkrete Preise festsetzt, wodurch ein Wettbewerb ausgeschlossen würde. Man kann nun sagen: Wenn zwei auf dem Markt sind, ist immer noch Wettbewerb vorhanden. Damit, dass § 28 Absatz 1 GWB greift bzw. nicht greift, hätten wir juris

tisch bereits eine Lösung erzielt. Darüber wollen wir mit Ihnen diskutieren.

Wir wollten mit Ihnen auch schon letztes Jahr über dieses Thema diskutieren; denn wir hatten einen Antrag formuliert, der am 18. Juni 2015 in diesem Haus diskutiert wurde. Darin haben wir die Staatsregierung aufgefordert, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Möglichkeiten einer Optimierung der gesetzlichen Regelungen im Bereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen schriftlich und mündlich zu berichten, um dem Gesetzgeber eine effektive Handhabe gegen die anhaltend ruinösen Preise zu geben. Bereits im Juni 2015 wollten wir eine Meinungsbildung der Staatsregierung herbeiführen, damit wir als Parlamentarier darüber entscheiden können. Leider Gottes ist dieser Antrag auf Auskunft am gleichen Tag in der Debatte abgelehnt worden. Seitdem wird dieses Thema von der Staatsregierung offiziell nicht mehr beackert. Deswegen mussten wir jetzt diesen Antrag stellen. Derzeit gibt es im Rahmen der Bereinigung des Wettbewerbsgesetzes auf Bundesebene entsprechende Diskussionen. Wie man hört, ist das Ganze klar: Man hat sich beim Paragrafen 20 GWB – "Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht" – geeinigt.

Des Weiteren hat man betreffend § 28 GWB überlegt, wie es mit der Privilegierung der Landwirtschaft aussieht. Man hat gesagt: Dieses Thema fasst man lieber nicht mehr an, um den Kompromiss beim Paragrafen 20 GWB nicht mehr zu gefährden. Das mag in dem Zusammenhang politisch hinzunehmen sein, ist aber dem einzelnen Erzeuger bei der Verhandlung von Preisen keineswegs dienlich.

Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen und Überlegungen dazu anzustellen, um § 28 GWB so zu verändern, dass zwischen den Erzeugern und der ersten Veredelungsstufe faire Vereinbarungen erreicht werden können. Wettbewerbswidrige verbotene Absprachen müssten davon erfasst sein, damit die Kleinen nicht unter die Räder großer Zusammenschlüsse geraten. Das verdeutlicht das Dilemma des Erzeugers, der am Tropf großer Vereinbarungen hängt und insofern wenig geschützt ist, weil es wettbewerbsrechtlich nicht überprüft werden kann. Das ist ein Unding. Deswegen bitten wir Sie, hier tätig zu werden.

Wir fordern darüber hinaus, dass die Staatsregierung aufgrund der Milchkrise dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weitere Möglichkeiten zur Stärkung der landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeuger am Markt berichtet, was aus ihrer Sicht und nach ihren Erfahrungen noch möglich ist.

Wir wissen, dass die EU-Gesetzgebung oftmals als Argument herangezogen wird, dass so etwas nicht gehe. Aber es wäre zur allgemeinen Bewusstseinsverdichtung schon wichtig zu wissen, wie die Staatsregierung auf dieser Ebene denkt.

Herr Kollege, beachten Sie die Uhr?

Ja, wie sie in diesem Zusammenhang tickt.

Das macht nichts. Sie tickt weiter.

(Allgemeine Heiterkeit)

Damit ist dies zusammengeführt, Frau Präsidentin. – Deswegen haben wir diesen Berichtsabschnitt mit eingebaut.

Wir stimmen Ihrem Antrag zu und bitten aus gegebenem Anlass, auch unserem Antrag zuzustimmen, weil er nicht schadet, sondern uns insgesamt voranbringt.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Schöffel.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER mit der Überschrift "Landwirten in Zeiten der Preiskrise besser beistehen – Preisdumping nicht auf dem Rücken der Landwirte austragen!" vorliegen. Bei dieser vielversprechend klingenden Überschrift sind wir alle beieinander. Jawohl, wir hatten eine Marktpreiskrise, und in dem einen oder anderen Produktbereich haben wir sie immer noch. Die Frage war: Gibt es in dem vorliegenden Antrag neue Ansätze? Das ist nicht der Fall.

Im Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER steht im ersten Spiegelstrich sinngemäß, die Staatsregierung werde aufgefordert, auf europäischer und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass Bundesminister Schmidt bei Marktverwerfungen schneller reagiert. Dieser Antrag ist also von besonderer Güte. Wir lehnen diesen Dringlichkeitsantrag vorsichtshalber einmal ab.

(Heiterkeit bei der CSU)

Oder Herr Staatsminister Brunner signalisiert noch, dass er auf europäischer Ebene Möglichkeiten sieht, hier einwirken zu können.

Ich will zunächst einmal darauf hinweisen, dass in dieser Preiskrise einiges getan worden ist; denn es hört sich so an, als sei weder auf Bundes- noch auf Landesebene etwas erreicht worden, um unseren Bauern in dieser schwierigen Zeit beizustehen.

Im zweiten Teil ist vom Programm zur Verringerung der Milchmenge die Rede. Ich will darauf hinweisen, dass wir als CSU einen umfangreichen Antrag mit einem umfassenden Maßnahmen- und Forderungspaket in den Bayerischen Landtag eingebracht haben. Das meiste davon wurde bereits umgesetzt, vieles ist noch in der Umsetzung. Alles hat sich als richtig und notwendig erwiesen.

Besonders wichtig war uns auch der von unserem Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei einberufene Agrargipfel mit seinen Ergebnissen für die bayerische Landwirtschaft, beispielsweise den deutlichen Erhöhungen in verschiedenen Bereichen des Staatshaushaltes. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass der Bund in den Jahren 2016 und 2017, also dieses und nächstes Jahr, zusätzliche Hilfen in einer Größenordnung von 580 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Nach meiner Auffassung ist das eine beachtliche Summe.

Natürlich muss man auch darauf hinweisen, dass ein solches Programm niemals Verluste am Agrarmarkt ausgleichen kann. Herr Kollege Dr. Herz, wenn Sie den Landwirten erzählen wollen, dass die Politik, dass der Staat das könnte, dann streuen Sie den Bauern Sand in die Augen. Ein solches Programm kann nur dort helfen, wo wirklich die größten Probleme entstehen.

Diese Programme tragen auch die bayerische Handschrift. Ich möchte darauf hinweisen: Vor einem Jahr hat man das erste Liquiditätshilfeprogramm auf Drängen Bayerns auf 10.000 Euro pro Betrieb begrenzt und konnte somit einen Großteil der Gelder nach Bayern holen. Wir haben für 2016 auch schon die Erhöhungen bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; das kommt allen bayerischen Betrieben zugute. Wir haben über 100.000 Betriebe in Bayern, und das ist eine Maßnahme, die jeder Betrieb bei uns spürt. Wir können das im Jahr 2017 fortführen. Für die landwirtschaftliche Unfallversicherung gibt es 78 Millionen Euro mehr.

Es gibt jetzt ein zweites Liquiditätshilfeprogramm, mit dem die Milchgeldsteigerung um 0,36 Cent umgesetzt wird. 116 Millionen Euro werden dafür eingesetzt. Zudem gibt es ein Bürgschaftsprogramm des Bundes, für das 150 Millionen Euro eingesetzt werden.

Auch der Beschluss des Bundes ist ein Meilenstein, dass zumindest für neun Jahre, beginnend ab dem

nächsten Jahr, eine steuerliche Gewinnglättung über drei Jahre möglich ist. Für die Landwirtschaft ist das sehr wichtig. Klimaschwankungen wirken sich auf der ganzen Welt auf die Agrarmärkte aus, was sich letzten Endes auch in den Preisen niederschlägt. Mit dieser Möglichkeit müssen Gewinne dann nicht in schwierigen Jahren versteuert werden, sondern können im Unternehmen verbleiben. Ich bitte auch die SPD, mitzuhelfen, um zu einer praxistauglichen und flexiblen Lösung zu gelangen, in der Koalition,

(Horst Arnold (SPD): Ja, unser Beschluss eben!)

die dann praktisch in jedem Jahr eingesetzt werden kann.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sich Bundesminister Schmidt in verschiedenen Verhandlungsrunden für bessere Verträge zwischen Landwirten und der aufnehmenden Hand, zwischen Landwirtschaft und Molkerei, einsetzt. Diese Verträge sollen gewisse Mindestinhalte haben. Wir setzen darauf – und das muss so sein –, dass sich die Marktpartner verständigen, dass am Ende das Risiko aber nicht alleine bei der Landwirtschaft liegt, sondern mehr Preisstabilität durch bessere Verträge erreicht wird.