Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sich Bundesminister Schmidt in verschiedenen Verhandlungsrunden für bessere Verträge zwischen Landwirten und der aufnehmenden Hand, zwischen Landwirtschaft und Molkerei, einsetzt. Diese Verträge sollen gewisse Mindestinhalte haben. Wir setzen darauf – und das muss so sein –, dass sich die Marktpartner verständigen, dass am Ende das Risiko aber nicht alleine bei der Landwirtschaft liegt, sondern mehr Preisstabilität durch bessere Verträge erreicht wird.
Auf eines möchte ich auch hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es kann nicht so weitergehen, dass der Lebensmitteleinzelhandel den Bauern die Produktionsbedingungen und die Preise diktiert und weltweite Marktverhältnisse in gnadenloser Weise ausnützt. Bei den Produktionsbedingungen betrifft der jüngste Vorstoß jetzt die Schweinehaltung: kein Fleisch mehr von kastrierten Schweinen. Am Milchmarkt hat sich in diesem Jahr gezeigt, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Marktverhältnisse gnadenlos ausnutzt. Kein Verbraucher braucht im Supermarkt den Liter Milch für 40 Cent. Das heizt die Krise nur weiter an und nutzt die weltweiten Marktverhältnisse gnadenlos aus.
Der Bund – auch Bundesminister Schmidt, die Bundesregierung – arbeitet an gesetzlichen Regelungen, und es wurden bereits wichtige Beschlüsse gefasst, die ein Verramschen von Lebensmitteln verhindern. Weiter sollen sich die Molkereien wehren können, wenn der Handel gerade in der Krise zum Beispiel ungewöhnlich lange Zahlungsziele oder unbegründete Zusatzrabatte einfordert. In der Zukunft wird das so leicht nicht mehr möglich sein; es werden jedenfalls rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um weiteren Verschärfungen entgegenzuwirken.
Natürlich hat sich auch die Staatsregierung über die gesamte Zeit hinweg massiv eingebracht, um die drohende und dann auch eingetretene Krise abzufedern und abzumildern. Ich erinnere zum Beispiel an die
69 Millionen Euro mehr in unserem Kulturlandschaftsprogramm für die nächsten beiden Jahre. Man kann auch immer darauf hinweisen: Es sind freiwillige Maßnahmen, die die Landwirte einführen, denen im Zweifelsfall höhere Kosten oder niedrigere Erträge entgegenstehen, für die es eine Vergütung gibt, die ein Stück weit stabilisierende Wirkung haben. Besonders wichtig ist auch alles, was mit der Vermarktung gerade von Milch und Milchprodukten aus Bayern einhergeht und wofür sich unser Ministerium sehr stark engagiert.
Ebenfalls wichtig sind die eingetretenen Verbesserungen bei der Biomasse. Herr Staatsminister, die Staatsregierung hat sich hier massiv eingesetzt. Es konnte erreicht werden, dass das Ausschreibungsvolumen für Biogasanlagen fast verdoppelt wird. Ich bin bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben, die sagen: Unsere Biogasanlage stabilisiert unsere wirtschaftlichen Verhältnisse. Deswegen war es wichtig, sich für bäuerliche Anlagen einzusetzen.
Jetzt komme ich zu dem Programm zur Mengenreduzierung. Auf eines muss man hinweisen: Niemand kann heute so tun, als sei dieses der wesentliche Faktor, dass sich die Milchmenge reduziert hat. Jeder, der sich mit dem Milchmarkt beschäftigt, weiß, dass die Milchanlieferungen bereits seit Mai, Juni, Juli zurückgehen und sich ein anderes Verhältnis von Angebot und Nachfrage eingestellt hat. Die Anlieferungsmengen sinken in Deutschland seit Mai und in der EU seit Juli. Der Kieler Rohstoffwert, den Sie auch immer wieder anführen, steigt seit Juni glücklicherweise wieder an. Das Problem ist, dass die Bauern das erst zu spüren bekommen, wenn die entsprechenden Vertragsverhandlungen zwischen den Molkereien und dem Handel durchschlagen.
Wir sind uns einig, dass vor allem die katastrophalen Marktpreise diese Rückführung der Milchmenge ausgelöst haben. Eigentlich ist es makaber, dass ein Programm, das für einen Mengenverzicht 14 Cent verspricht, attraktiv ist; das hängt aber auch mit den Marktpreisen zusammen.
Mein Ansatz für einen gemeinsamen Weg ist folgender: Wir gehen davon aus, dass das Mengenreduzierungsprogramm der EU einen positiven Einfluss auf die Märkte hat oder haben kann. Aus unserer Sicht brauchen wir deswegen dringend eine Evaluierung, was das bisher und nach Abschluss der Maßnahmen für einen Einfluss hat bzw. hatte, sowie eine Evaluierung aller Krisenmaßnahmen, die getroffen worden sind, um das nächste Mal entsprechend genauso, besser oder anders handeln zu können.
Dabei stellen sich natürlich gerade bei diesem Programm Fragen: Ab welchem Milchpreis ist es zu spürbaren Einschränkungen bei der Milchanlieferung gekommen? Welchen Einfluss hatte das Programm der EU? Welche einzelbetriebliche Entwicklung haben die Betriebe, die dieses Programm in Anspruch genommen haben? Wie ist der Zusammenhang zwischen Milchpreis und der Höhe der notwendigen Lieferverzichtsentschädigung?
Auch das wurde bereits angesprochen, und ich denke, wir sind diesbezüglich beieinander: Staatliche Liquiditätshilfen können nie ausgleichen, was die Bauern an Markterlösen verlieren. Wenn man diese gewaltigen Gelder – 185 Millionen Euro Liquiditätsbeihilfen, 150 Millionen für ein Bürgschaftsprogramm – aber so einsetzen kann, dass Märkte stabilisiert werden, dann muss das zumindest geprüft werden.
Es sind gewaltige Summen, darauf habe ich schon hingewiesen. Für den betroffenen Betrieb ist das wichtig; gleichzeitig geht das aber auch mit einer zusätzlichen massiven Verschuldung in mindestens zehnfacher Höhe einher. Unsere Aufgabe ist daher, zu prüfen, was diese Programme tatsächlich für Wirkungen haben. Wir haben bei der Intervention immer wieder darauf hingewiesen, dass das eine wichtige Maßnahme ist und sie noch flexibler und überraschender eingesetzt werden muss. In diesem Jahr wurde zum Beispiel bei der Butter überhaupt nicht interveniert. Die Marktpreise für Butter sind jetzt so massiv angestiegen, dass man mit dieser Situation durchaus gut hätte umgehen können, auch wenn man jetzt wieder Ware auf den Markt hätte bringen müssen. Man muss bei diesen hohen Preisen fast befürchten, dass in der Lebensmittelindustrie Butterfett durch Palmfett ersetzt wird. Wir haben immer eine Erhöhung der Interventionspreise gefordert. Das wäre in diesem Fall sicherlich nicht schädlich gewesen.
Ich komme zum Antrag der SPD. Herr Kollege Arnold, wir sehen die Sache mit dem § 28 Absatz 1 des GWB anders. Wir wollen, dass die Genossenschaften gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel tätig werden können. Der Paragraf sieht vor, dass Bündelungen im Bereich der Genossenschaften und im Bereich der Landwirtschaft und Preisabsprachen möglich sind. Unsere Bäuerinnen und Bauern tragen die Genossenschaften. Es sind bäuerliche Betriebe, die sich wehren können müssen. Sie stehen den vier Großen im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber. Für uns ist dieser Paragraf eine Schutzvorschrift für die Landwirtschaft. Ich höre bei Ihnen heraus, dass das ein Generalangriff auf die Genossenschaften sei. Deswegen können wir Ihrem Antrag, jedenfalls in dieser Form, nicht folgen.
Den Antrag der FREIEN WÄHLER habe ich schon angesprochen. Er ist abzulehnen, weil darin nichts Neues steht. Die Arbeitsgeschwindigkeit der Bundesregierung kann aus dem Bayerischen Landtag heraus in keiner Weise beeinflusst werden.
In diesem Sinne werden zumindest wir engagiert darangehen, alles zu evaluieren, was in dieser Krise an Maßnahmen getroffen worden ist. Unsere Landwirte können sich darauf verlassen, dass wir ihnen in einer Krise beistehen. Wir wollen nicht, dass auf ihren Schultern Preisdumping ausgetragen wird.
Herr Kollege Schöffel, herzlichen Dank für die zündende Begründung der Ablehnung unseres Antrags. Es wiederholt sich. Es häuft sich.
Aber jetzt komme ich zu meiner Frage. Sie haben mitgeteilt – da haben wir dieselbe Meinung –, es könne nicht sein, dass Milch und Lebensmittel verramscht werden. So weit, so gut. Wir haben auf einer Delegationsreise in Japan erleben dürfen, dass dort nicht 10 %, sondern etwa 25 bis 30 % des Einkommens für Nahrungsmittel und Getränke ausgegeben werden. Ich habe ein Bild von einem Stand gemacht. Ein Liter Milch kostet in Japan 4,90 Euro. Angelika Schorer, du hast mit abgedrückt.
Das war eine schöne Szene. Wir haben uns beide gefreut, dass das möglich war. Diese Milch wird auch zu diesem Preis gekauft.
Ich komme zu meiner Frage. Ich hatte intensiven Kontakt mit dem Bundeskartellamt. Dort sagt man – in der letzten Woche habe ich es erleben dürfen –, dass Milch im Laden nach wie vor für 42 Cent angeboten wird. Der Herr Mundt vom Bundeskartellamt argumentiert, wenn die Landwirte 26 Cent erhalten und der Verkaufspreis 42 Cent beträgt, dann haben wir diese Differenz, also sei dagegen nichts zu sagen. Sie haben ausgeführt, wir würden da etwas unternehmen, wir würden da etwas tun. Meine Frage: Was werden wir tun? Werden wir das überwachen? Werden wir auch mal eingreifen? Oder lassen wir den Lebensmitteleinzelhandel weiterhin das machen, was er für seine Geschäfte für gut und richtig hält?
Herr Kollege Herz, ich habe darauf hingewiesen, was die Bundesregierung in diesem Bereich angegangen ist, und zwar das Anzapfverbot, die Schärfung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreisen mit der Definition des Einstandspreises und verschiedenste Maßnahmen, die das Verramschen von Lebensmitteln verhindern sollen. Ich bin völlig auf Ihrer Seite, dass Verkaufspreise im Lebensmitteleinzelhandel in Höhe von 42 oder 40 Cent die Krise noch verschärfen und wir das verhindern sollten. Ich habe aber nicht gesagt, dass das schon durch entsprechende Maßnahmen mit dem Bund angegangen wird. Da sind sicherlich noch verschiedenste Diskussionen zu führen. In Bezug auf Ihren Antrag kann ich nur noch einmal darauf hinweisen: Er enthält überhaupt keinen neuen Vorschlag, weder zu diesem Thema noch zu anderen Themen. Deswegen müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Wenn Sie gute Vorschläge einbringen, machen wir das natürlich nicht.
Herr Kollege Schöffel, Sie wollen einen Generalangriff auf die Genossenschaften herausgehört haben. Das muss ein für alle Mal bereits jetzt ausgeschlossen werden. Das ist kein Generalangriff auf Genossenschaften. Ich zitiere § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: "Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten." – Ich schätze die Genossenschaften. Ich bin selbst Genossenschaftsaufsichtsratsmitglied und freue mich, dass das Verbot in diesem Zusammenhang auch für Genossenschaften gilt. Ich kann nicht sehen, dass das plötzlich deswegen erlaubt sein soll, weil es Genossenschaften sind. Das ist also kein Generalangriff auf Genossenschaften, sondern eine Maßgabe dahin gehend, ob diese Regelungen überhaupt noch zeitgemäß sind, wenn man die Position der einzelnen Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger auch gegenüber ihren eigenen Genossenschaften richtig einschätzt. Teilweise sind bei Genossenschaften mit über 1.000 Mitgliedern davon nur 500 Erzeuger. Erzählen Sie mir mal, wie viele von den 500 anderen Mitgliedern Erzeuger sind und was sie in diesem Zusammenhang machen.
Kollege Arnold, ich freue mich, dass wir uns einig sind, was die Genossenschaften anbelangt. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Landwirte in ihren Genossenschaften mehr
Rechte brauchen. Ich habe Ihnen gesagt, dass die Landwirte und die Erzeuger gerade bei Molkereigenossenschaften in der Regel selbst bestimmen, was in dem Unternehmen abläuft. Vor diesem Hintergrund können wir diese Änderungen nicht nachvollziehen. Es finden in diesem Bereich gerade auf dem Feld des Genossenschaftsrechts derzeit so viele Diskussionen statt, dass wir keine weitere Unruhe hineinbringen wollen mit einer Regelung, bei der selbst Sie hier nicht klar rüberbringen können, was sie wirklich bringen soll.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu und werden uns bei dem SPDAntrag enthalten. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist der übliche Antrag. Wir stimmen deswegen zu, weil er nichts Falsches aussagt. Aber er sieht wieder mal nur sehr kurzfristige Maßnahmen vor, die in einer Krise natürlich wichtig sind. Aber um eine Krise wirklich dauerhaft zu bewältigen, muss man andere Maßnahmen ergreifen.
Da nutzt es nichts, immer wieder irgendwelche Programme aufzulegen und gut oder schlecht mit Geld auszustatten. Beim Milchmarkt geht es um eine grundsätzliche Neuausrichtung. Wir können eine solche Neuausrichtung nur zusammen mit den Erzeugern, den Verarbeitern – eben den Molkereien – und den Händlern schaffen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen wir eigentlich nicht mehr mitzunehmen. Diese haben sich nämlich schon lange auf einen anderen Weg gemacht und uns signalisiert, dass sie diese billige Massenware nicht mehr wollen. Der Milchkonsum ist immer gleich groß. Ob die Milch billig oder teuer ist, die Menschen kaufen eigentlich immer gleich viel Milch. Also sind diese Dumpingpreise gar nicht nötig. Milch ist ein Grundnahrungsmittel. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie Milch produziert wird. Sie wissen inzwischen, dass es nicht möglich ist, bei einem Verkaufspreis von Milch in Höhe von 42 Cent noch einen gerechten Erzeugerpreis zu haben. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen, dass die Bäuerinnen und Bauern ein auskömmliches Leben haben und einen gerechten Milchpreis bekommen.
Wir führen hier eine gesellschaftliche Diskussion. Der Kollege Herz hat es schon gesagt. Wir waren in Japan. Die Höhe des Kaufpreises, den die Leute be
reit sind zu zahlen, ist je nach Person ganz unterschiedlich. Wir alle wären bereit, mehr auszugeben. Beim Hofer in Österreich – das ist der österreichische Aldi – hat die Milch zum Beispiel auch in der Milchkrise, als die Milch sehr billig eingekauft wurde, 85 Cent gekostet, während sie bei uns für 42 Cent verkauft wurde. Die Molkerei hat den Bauern aber nicht mehr bezahlt. Das ist mein Vorwurf. Man kann nicht immer nur auf den Lebensmitteleinzelhandel draufhauen. Auch die Molkereien sind aufgefordert, sich zu beteiligen und etwas an diesem Markt zu verändern. Dafür müssen sich natürlich auch die Erzeuger auf den Weg machen. Sie müssen begreifen, dass eine nachhaltige Milchproduktion stattfinden muss. Diese muss sich am Europäischen Binnenmarkt orientieren. Ich glaube, der Europäische Binnenmarkt würde für die deutsche Milchproduktion genügen. Er muss uns mit Qualitätsprodukten versorgen und die Verbraucherwünsche respektieren. Die Verbraucher fordern eine Milchproduktion, die tiergerecht, klimaund ressourcenschonend ist. Für eine nachhaltige Milchproduktion in Bayern und in Europa brauchen wir also ganz andere Ansätze.
Die Lobhudelei der CSU vorher nach dem Motto, wir haben alles richtig gemacht, wir haben die tollsten Sachen, hilft nicht weiter. Jeder, der sich auch nur ein bisschen mit dem Thema beschäftigt, weiß das. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt von der CSU hat wahnsinnig lange gebraucht, bis überhaupt irgendetwas auf den Weg gebracht wurde. Der Druck war immens, auch der gesellschaftliche Druck, bis da überhaupt etwas passiert ist. Ich habe schon einmal den Vorschlag gemacht: Eigentlich wäre es gescheiter, wenn unser bayerischer Landwirtschaftsminister Brunner der Bundeslandwirtschaftsminister wäre; dann wäre wahrscheinlich früher etwas passiert.
Ein vergiftetes Lob, genau. – Man muss es ganz allgemein sagen: Wir stellen uns immer noch nicht diesen Problemen. Wir stellen uns nicht einer Landwirtschaft, die nicht tiergerecht produziert, die auch nicht umwelt- und ressourcenschonend ist. Wir müssen das einfordern. Heute hatten wir einen Dringlichkeitsantrag zur Nitratbelastung im Grundwasser. Die Milchbauern tragen sicher das Wenigste dazu bei. Trotz alledem muss man aber sagen, dass die Landwirtschaft insgesamt in Deutschland nicht den richtigen Weg geht. Eigentlich produziert sie am Markt vorbei.
Wir hätten den Markt, wir müssten die Bäuerinnen und Bauern nur unterstützen. Wir müssten die Molkereien zur Verantwortung ziehen. Wir sollten uns überlegen, wo wir unsere Milch kaufen.
Diese ganze Milchmarktkrise bezieht sich nur auf die konventionelle Milch. Es wird immer behauptet, die Biomilchproduktion sei nur ein kleiner Nischenmarkt. Die Biomilchproduktion ist aber schon lange aus dem Nischenmarkt herausgetreten. Für eine Biomilchproduktion brauchen wir aber viele Abnehmer. Die haben wir, aber wir haben nicht genug für die Bauern, die sich jetzt auf den Weg gemacht haben und umstellen wollen. Wir sind deshalb schon lange dafür eingetreten – und wir tun es immer wieder –, dass auch die öffentliche Hand Biomilchprodukte einsetzt. Dann könnten nämlich all die Bauern, die umstellen wollen und eine Molkerei suchen, anders produzieren und ihre Milch abliefern.
Das alles sind Bausteine, die aber immer vernachlässigt und kleingeredet werden. Damit sollten wir heute endgültig aufhören. Wenn wir etwas grundsätzlich verändern wollen, müssen wir diese Schritte gehen. Sonst heißt es nämlich: Eigentlich ist es uns wurscht, was mit der Landwirtschaft passiert, wenn es wieder eine Krise gibt, dann legen wir eben wieder ein Programm auf, dann sind die schon wieder ruhig. – Das hilft uns aber nicht weiter. Wenn wir eine andere Landwirtschaft wollen, müssen wir die Politik grundsätzlich ganz anders ausrichten und uns mit vielen anderen Dingen befassen. Diese kurzfristige Politik genügt einfach nicht. Solche Anträge könnte man sich in Zukunft sparen. Die könnten wir in einer Krise stellen. Wenn wir aber wirklich etwas verändern wollen, dann müssen wir ganz andere Maßnahmen ergreifen.
Danke schön. – Liebe Kollegen und Kolleginnen, die CSU-Fraktion hat zum Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER namentliche Abstimmung angekündigt. Deshalb müssen wir jetzt die Wartezeit laufen lassen. Wir machen dann mit dem Tagesordnungspunkt 8 weiter.
Bevor ich den aber aufrufe, gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Alexandra Hiersemann und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "‚3-plus-2-Regelung‘ umsetzen – Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungsmarkt erleichtern und nicht blockieren", Drucksache 17/14103, bekannt. Mit Ja haben 58 gestimmt, mit Nein haben 83 gestimmt, Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur (Bayerisches Agrarstrukturgesetz - BayAgrG) (Drs. 17/13794) - Erste Lesung
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Nachfrage nach land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist trotz steigender Kaufpreise ungebrochen hoch. Die Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke haben sich in den letzten Jahren verdoppelt. So hatten wir im Jahr 2004 einen durchschnittlichen Preis pro Hektar von 22.500 Euro, im Jahr 2015 lag er bereits bei 47.358 Euro. Das bedeutet einen bundesdeutschen Höchstwert. Wesentlicher Grund für diese Dynamik ist neben der hohen Flächeninanspruchnahme für Infrastrukturmaßnahmen, Siedlungen und Ausgleichsflächen auch das steigende Interesse von außerlandwirtschaftlichen Investoren an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Diese zusätzliche Konkurrenz zwischen Landwirten und Nichtlandwirten müssen wir in Zukunft stärker im Blickfeld haben. Ziel muss sein: Bauernland soll grundsätzlich in Bauernhand bleiben.