Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

gegen Deutschland eingereicht. Die Umsetzung der Nitratrichtlinie ist in Deutschland in den letzten Jahren wirklich skandalös verlaufen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren regelmäßig die Weckrufe und die Forderungen, die aus der EU gekommen sind, ignoriert. Sie hat nicht gehandelt. Man muss ihr wirklich Versagen attestieren, was die Umsetzung der Nitratrichtlinie angeht.

(Beifall bei der SPD)

Sehen wir uns an, wie die Presse kommentiert. Es gibt eine 40-seitige Anklageschrift mit 1.500 Seiten Dokumenten, in denen akribisch genau festgelegt wurde, was in Deutschland alles falsch gelaufen ist. Auch in Bayern, dem größten Flächenland Deutschlands, haben wir bei diesen Verfehlungen einen großen Anteil. Der WDR schreibt, es sei ein einmaliges Dokument des Versagens. Dem kann man nichts mehr hinzufügen. Die Klageschrift zeichnet akribisch nach, wie Deutschland seit Jahren das Problem ignoriert und die EU-Kommission hingehalten hat, so schreibt der WDR weiter. Auch dem kann man nichts hinzufügen.

Es ist doch nur logisch, dass die EU dann irgendwann einmal sagt, ihr haltet uns permanent mit der Begründung hin, man sei noch in der Diskussion, dann einmal die Reißleine zieht und Klage erhebt.

In der Klageschrift ist der Vorwurf zu lesen, dass viel zu viel Dünger auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht werde und die Düngepausen zu kurz seien. Die Fachleute fordern nicht drei Monate, sondern sagen, fünf bis sieben Monate wären notwendig. Infolgedessen gibt es dringenden Handlungsbedarf.

Noch präziser formuliert der Bayerische Gemeindetag in seiner Pressemitteilung vom 10. Mai 2016, in welcher der Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags Dr. Franz Dirnberger der Staatsregierung klar und deutlich ins Stammbuch schreibt, dass außerhalb der Wasserschutzgebiete die Entwicklung der Nitratbelastung mancherorts besorgniserregend sei. – Dem kann man nichts hinzufügen.

Es geht weiter: Betroffen sind vor allem Gebiete mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Der Anbau von Hopfen, Wein, Spargel, Gemüse und insbesondere der intensive Maisanbau stellen große Herausforderungen für die Wasserversorger dar. Er fährt dann fort – und das ist der ganz wesentliche Punkt, der mich so umtreibt: Grundwasser hat jedoch ein langes Gedächtnis, das heißt, dass wir schon heute die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen für morgen unbedingt berücksichtigen müssen. Auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt – ich schaue

gerade nach rechts, die Umweltministerin hat anscheinend kein Interesse am sauberen Wasser – heißt es unter der Überschrift "Noch keine Trendumkehr bei Nitrat" am Schluss des Artikels: Eine Besserung ist nicht erkennbar. – Das ist der Originalton des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Das sind nicht die GRÜNEN. Auch dazu kann ich nur sagen: Das unterschreibe ich voll und ganz: Eine Besserung ist nicht erkennbar. Die Grafik mit den Nitratwerten von 1991 bis heute auf der Seite des LfU ist mit dem Lineal gezogen. In den letzten 25 Jahren gab es bei den Nitrateinträgen keine Verbesserung.

Hauptverursacher – das schreiben alle, die sich damit auseinandersetzen und beschäftigen – ist die Landwirtschaft. Ich möchte aber nicht verschweigen, dass es noch einen zweiten, wenn auch deutlich geringeren Verursacher gibt: Das ist in erster Linie die Luftverschmutzung und hier zuvorderst der Straßenverkehr mit den Stickoxiden, die als Nitrat mit mehreren chemischen Reaktionen in unserer Luft runterkommen und zu dieser Nitratbelastung beitragen. Seit 2009 – das ist der Beginn des Dieselskandals – geht der Stickoxidausstoß laut Aussagen des Umweltbundesamtes in Deutschland nicht mehr zurück. Das sollten wir auch berücksichtigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unser Grundwasser muss wie gesagt für die Zukunft und für zukünftige Generationen in einen Zustand gebracht werden, dass es nutzbar ist, ohne dass die Wasserversorger Millionenbeträge aufwenden müssen, um das Wasser aufzubereiten. Eile ist geboten. Seit 2013 wird angekündigt, dass die Düngeverordnung geändert wird. Irgendetwas soll kommen, bis heute haben wir aber nichts. Einige versuchen jetzt, es hinzubiegen, und sagen: Die EU stellt auf die alte Düngeverordnung ab. Sie stellt aber nicht auf die alte, sondern auf die geltende Düngeverordnung ab, und auf nichts anderes. Darum geht es. Wir brauchen schnell eine neue Düngeverordnung. Es reicht nicht, dass wir halbherzige Änderungen vornehmen, wie es momentan der Fall ist. Wir müssen ganz klar ran und teilweise sehr radikale Veränderungen vornehmen. Deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht, mit dem wir entsprechende Maßnahmen fordern.

Dem Antrag der CSU und dem Antrag der SPD können wir leider nicht folgen. Erst ab drei Großvieheinheiten eine Stoffstrombilanz zu fordern, erscheint uns nicht richtig. Wir fordern eine solche ab zwei Großvieheinheiten. Das ist ein deutlich geringerer Wert. Deshalb können wir bei diesem Antrag nicht mitgehen. Der Antrag der CSU ist aus unserer Sicht völlig neben der Spur. Die FREIEN WÄHLER fordern, dass das

Verfahren schnell abgeschlossen wird. Das ist auch unser Ziel. Diesem Antrag werden wir zustimmen.

Wir wollen, dass die Staatsregierung alle Maßnahmen unterstützt, die zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie und der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf Bundesebene erforderlich sind. Wir wollen, dass die gute fachliche Praxis besser kontrolliert wird – daran hapert es nämlich – und dass Verstöße gegebenenfalls auch sanktioniert werden. In den letzten Tagen habe ich wieder Gülleausbringungen gesehen, bei denen man wirklich sagen kann: Hoch im Bogen spritzen Güllewogen. Anders kann man es nicht formulieren. Wir wollen im Kulturlandschaftsprogramm und im Vertragsnaturschutzprogramm mehr Geld für diese Maßnahmen und für den Ökolandbau; von dem nämlich gehen keinerlei Gefährdungen des Grundwassers aus. Wir wollen mehr Wasserberatung, und ganz besonders wollen wir für die Oberflächengewässer endlich den verbindlichen Schutz der Gewässerrandstreifen. Das ist auch im Freistaat Bayern überfällig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir brauchen größere Trinkwasserschutzgebiete und größere Trinkwasserfassungen. Wir brauchen auch eine bessere Ausbildung in Teilen der Landwirtschaft. Insgesamt macht unser Antrag Sinn. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. Unser bayerisches Wasser sollte es uns wert sein, dass wir die Anstrengungen, die wir bisher unternommen haben, deutlich erhöhen, am besten verdoppeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CSU-Fraktion darf ich jetzt Herrn Kollegen Dr. Martin Huber das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

(Zuruf von der SPD: Nicht zum Integrationsge- setz reden!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Frau Staatsministerin! Wenn man von der Sonne spricht, scheint sie. Sie hat gerade den Saal betreten, als der Kollege Magerl gefragt hat, wo sie ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ohne Wasser gibt es kein Leben. Wasser ist ein kostbares, für die Natur und für den Menschen unentbehrliches Gut. So steht es in der EU-Wassercharta von 1968. Wir wollen sauberes Wasser, und deshalb handeln wir. Genau deshalb gibt es auch eine neue Düngeverordnung.

Erstens handeln wir im Bund. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes wurde am 16. Dezem

ber 2015 im Bundeskabinett beschlossen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. Bis zum 28. November dieses Jahres besteht Gelegenheit für eine Stellungnahme zum Umweltbericht und zum Entwurf einer Novelle der Düngeverordnung. Es handelt sich also nicht um Untätigkeit, sondern um ein laufendes Verfahren.

Ich frage mich schon, warum die EU-Kommission diese Tatsache nicht in ihre Überlegungen einbezieht. Noch einmal zur Klarstellung: Der Bund erkennt Handlungsbedarf und erarbeitet im Jahr 2015 ein neues Düngegesetz und eine neue Düngeverordnung. Er legt diese der EU-Kommission im Dezember 2015 zur Notifizierung vor. Die EU-Kommission notifiziert sie im Jahr 2016 und erhebt dann nach der Ankündigung vom Mai im Oktober 2016 Klage gegen die Regelung aus dem Jahr 2006. Dazu kann ich nur sagen: Das ist doch grotesk. Die EU-Kommission soll uns vor Ort arbeiten lassen, statt durch zeitliche und inhaltlich völlig deplatzierte und unnötige Klagen die Arbeit zu behindern und einen erzielten Kompromiss zu gefährden.

Zweitens handeln wir auch in Bayern. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden auf 80.000 Hektar wertvoller Flächen Extensivierungsmaßnahmen gefördert. 10 % der Förderung aus dem KULAP fließen in die Förderung von Extensivierungsmaßnahmen. Im Doppelhaushalt 2017/2018 ist eine Mittelerhöhung um insgesamt 10 Millionen Euro für das Vertragsnaturschutzprogramm vorgesehen, um den Schutz der Gewässer und die Erhaltung der Biodiversität zu verbessern. Im KULAP sind insgesamt 69 Millionen Euro mehr für die Maßnahmen zum Gewässerschutz vorgesehen.

Der Schutz der Gewässerrandstreifen wird auf freiwilliger Basis vom KULAP gefördert. Wir setzen hier auf den bewährten und erfolgreichen bayerischen Grundsatz "Freiwilligkeit statt Ordnungsrecht".

(Florian von Brunn (SPD): Der hat sich aber nicht bewährt!)

Die Wasserschutzgebiete werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls erweitert. Derzeit werden etwa 500 Gebiete überprüft. Außerdem handeln wir auch bei der Ausbildung der Landwirte. Sowohl an den Berufsschulen als auch in der Fortbildung an den Landwirtschaftsschulen wurde bereits reagiert. An der Berufsschule gilt für das Berufsgrundschuljahr in Agrarwirtschaft ein neuer Lehrplan, der dem Schutz des Wassers einen deutlich höheren Stellenwert einräumt. Gleiches gilt für die Fortbildung an den Landwirtschaftsschulen. Selbstverständlich ist eine wirksame Kontrolle notwendig. Das System aus systematischen

Cross-Compliance-Kontrollen, Anlasskontrollen sowie gezielten Betriebskontrollen hat sich bewährt. Die Effizienz der Kontrollen wird kontinuierlich verbessert.

Uns ist es aber ein Anliegen, dies alles auch gemeinsam mit der Landwirtschaft umzusetzen. Gerade kleinere und mittlere Betriebe können nämlich den bürokratischen Aufwand nicht erbringen, der ihnen durch noch mehr Vorgaben und Verordnungen auferlegt wird, ohne dass dadurch die Wasserqualität verbessert wird. Wir setzen uns in Bayern für eine gemeinsame Lösung mit den Landwirten ein, um die Ziele des Gewässerschutzes sowie ein Gesamtpaket aus Bundesanlagenverordnung, Düngegesetz und Düngeverordnung auf den Weg zu bringen. Die vorliegenden Entwürfe der Bundesregierung, die im Übrigen auch noch einmal auf bayerische Initiative im Sinne einer gemeinsamen Lösung mit der Landwirtschaft angepasst wurden, sind gut. Sie sollten möglichst umgehend in geltendes Recht überführt werden; denn damit werden Verbesserungen im Gewässerschutz erzielt.

Deshalb handelt die EU-Kommission aktuell kontraproduktiv, wenn sie mitten im laufenden Verfahren diese Klage einreicht. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Anträge der GRÜNEN und der SPD ab. Auch wenn der Antrag der FREIEN WÄHLER inhaltlich in die richtige Richtung zielt, lehnen wir ihn aus formellen Gründen ab; denn der Landtag kann nicht beschließen, dass die Staatsregierung irgendetwas feststellt. Darüber hinaus halten wir diesen Antrag auch im laufenden Verfahren generell nicht für zielführend.

Bei der Düngeverordnung wurde ein Kompromiss erzielt, an dem der Bund und alle Bundesländer mitgearbeitet haben. Auch die Verbände waren im Rahmen einer Anhörung eingebunden. Dieses Paket jetzt wieder aufzuschnüren, wäre kontraproduktiv und würde das gesamte Verfahren erheblich verzögern. Jetzt gilt es vielmehr, das Verfahren zügig voranzutreiben, anstatt den Kompromiss erneut zu gefährden. Ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag, in dem wir fordern, dass die bislang erzielten Vereinbarungen auf Bund- und Länderebene umgesetzt werden. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass alle Länder, auch die grün-regierten, an diesem Kompromiss mitgewirkt haben. Lassen Sie uns weiter gemeinsam an diesem Kompromiss arbeiten, damit auch die Verbesserungen im Gewässerschutz zügig umgesetzt werden können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Der Herr Kollege von Brunn hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben darauf verwiesen, dass es einen speziellen bayerischen Weg gibt, und Sie haben das Stichwort der Freiwilligkeit genannt. Jedoch zeigen die Prognosen des Landesamtes für Umweltschutz, dass dieser bayerische Weg bisher nicht gezogen hat. Die Prognosen sind hinsichtlich der Nitratbelastung von Fließgewässern und von Gewässern insgesamt sehr negativ. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen: Was wollen Sie konkret in Bayern unternehmen, um diesem Missstand abzuhelfen? Dürfen wir Sie beim Wort nehmen, wenn Sie heute sagen, dass das, was Sie machen, ausreichen wird, um die Problematik in den Griff zu bekommen?

Herr von Brunn, ich habe bereits deutlich gemacht, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. Deswegen hat unser Bundeslandwirtschaftsminister eine neue Düngeverordnung vorgelegt. Diese greift inhaltlich diese Punkte auf. Ich habe auch deutlich gemacht, dass wir im Freistaat Bayern im Rahmen unserer Möglichkeiten im Vertragsnaturschutz 80.000 Hektar für die Extensivierung zur Verfügung stellen und dass 10 % der Förderung des KULAP auch dafür verwendet werden. Im Doppelhaushalt 2017/2018 haben wir 69 Millionen Euro mehr für die Erhöhung der Maßnahmen des Gewässerschutzes bereitgestellt. Das sind konkrete Maßnahmen. Ich habe das vorher schon gesagt. Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätte sich Ihre Frage erübrigt.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Ich darf dann mit der Wortmeldung des Kollegen Scheuenstuhl fortfahren. Bitte schön.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann bestätigen, dass der Kollege von Brunn immer genau zuhört. – Herr Huber, wenn Sie das alles auch umgesetzt und nicht nur darüber geredet hätten, dann hätten wir den Punkt heute nicht auf der Tagesordnung. Dies sei zur Einstimmung gesagt.

(Beifall bei der SPD)

Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Nitrat stellt besonders für Kinder und kranke Menschen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Bei der Entstehung von sogenannten Nitrosaminen

besteht sogar Krebsgefahr. Im Jahr 2014 wurde der gemäß dieser Verordnung geltende Schwellenwert bei rund 3,5 % des für Trinkwasserzwecke entnommenen Grundwassers überschritten. Zusätzlich waren rund 16 % des Rohwassers belastet bis stark belastet. Das heißt, dass rund 20 % des Wassers nicht in Ordnung sind. – Man erlaube mir die Aufrundung. – So kann doch nicht gearbeitet werden.

In Nordbayern wiegt die Belastung mit Nitrat deutlich schwerer als im Süden des Freistaats. Im Süden gibt es mehr Regen, sodass es zum Verdünnungseffekt kommt. In Unterfranken übersteigen bereits 17 % aller Proben den zulässigen Grenzwert für Nitrat. In Mittelfranken, der Oberpfalz und in Niederbayern sind es 10 bis 13 % des geförderten Grundwassers. Die Wasserproben sind ( 37,5 Milligramm pro Liter mit Nitrat belastet und somit als belastet oder stark belastet einzustufen. In Unterfranken liegt der Anteil sogar bei 28 %. Da frage ich mich: Wie hoch muss der Anteil denn noch steigen, bis reagiert wird?

Nach Prognosen unseres Landesamtes für Umweltschutz – wenn ich sage "unser", dann meine ich das Landesamt der Bürgerinnen und Bürger und nicht einer Partei – wird sich der Wert bis 2021 noch einmal verschlechtern. Dann werden 40 % aller bayerischen Grundwasserkörper mit dem Giftstoff Nitrat belastet sein. Diese Aussagen kommen von staatlichen Stellen. Daher gibt es daran keinen Zweifel.

Die Frage nach dem Verursacher ist schnell beantwortet. Der Hauptverschmutzer unserer Gewässer ist der Teil der Landwirtschaft, der die Felder in Gülle und Mist ertränkt. Das dürfte mittlerweile auch bei der CSU angekommen sein. Ihr eingereichter Notantrag zeigt dies ja.

Der Bundesminister Christian Schmidt weiß seit Jahren darüber Bescheid. Aber es fehlt ihm am nötigen Reformwillen. Seit Jahren blockiert er nur. Jetzt ist der EU der Geduldsfaden gerissen. "Erwischt, setzen, Note 6", so kann man es kurz formulieren. Es wurde bereits erwähnt, dass das Europäische Parlament im April 2016 die Drohung der Klage öffentlich gemacht hat. Am 31.10. ist der Antrag gegen die Bundesrepublik eingereicht worden. Diese Klageschrift umfasst beinahe 2.000 Seiten mit Anhang und Sonstigem. Der Haupttenor der Klage ist, dass die bisherigen Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms zu mutlos und zu lasch seien und bei Weitem nicht ausreichten. Die vorhin genannten Werte belegen, dass das richtig ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, die Zeit für Kompromisse ist nun leider vorbei. Wir haben jahrelang verhandelt. Wer zu spät kommt, den bestraft das

Leben. In diesem Fall wird die CSU bestraft. Wer die Novelle der Düngeverordnung zu spät zur Notifizierung übermittelt, den bestraft der Europäische Gerichtshof, und zwar täglich mit einer sechsstelligen Summe, wenn wir aufgrund der Untätigkeit Ihres Ministers verurteilt werden. Die Sache hätte mehr Schub gebraucht, damit sie vorangegangen wäre. Sie betonen ja immer, wie kräftig Sie in Bayern sind. Letztendlich zahlen die Bürgerinnen und Bürger für den Schaden. Alle Menschen, die Wasser trinken und verbrauchen, und die Industrie werden für Strafzahlungen aufkommen müssen.

Ich komme nun zum Antrag der GRÜNEN. – Auch wir fordern Verbesserungen statt Verschlechterungen. Die im Jahr 2000 in Kraft getretene Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert einen guten Zustand der Gewässer. Wir haben uns verpflichtet, bayernweit diese Umweltziele auf dem Verlängerungsweg bis ins Jahr 2021 zu erreichen. Das gilt für die Oberflächengewässer.

Die Gewässer müssen in einen guten Zustand gebracht werden. Im Jahr 2009 waren rund 22 % unserer Flüsse und Bäche in einem guten Zustand. Jetzt sind es nur noch 15 %, nachdem wir die umfangreichen Maßnahmen, die genannt worden sind, ergriffen haben. Dies ist eine Reduzierung von 22 auf 15 %. Dies ist keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung. Als Folge sind in Bayern etwa 85 % der mehr als 80 bayerischen Fischarten auf der Roten Liste. Meinen Glückwunsch dazu! So kann es nicht weitergehen.

Wir haben einen Unterschied zum Antrag der GRÜNEN. Darüber haben wir uns vorhin bereits verständigt. Die sogenannte Hoftorbilanz heißt jetzt Stoffstrombilanz. Wir wollen, dass diese Forderung nach der Hoftorbilanz bzw. nach der Stoffstrombilanz erfüllt wird, und zwar für viehstarke Betriebe und für Betriebe mit über drei Großvieheinheiten. Eine Großvieheinheit sind ungefähr 1,2 Kühe, damit Sie darüber Bescheid wissen. Wir wollen, dass die Pflanzen so viele Nährstoffe bekommen, wie sie brauchen, und nicht mehr. Wir wollen keinen Überschuss. Wir wollen, dass nach den Bedürfnissen der Pflanzen gedüngt wird.