Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

(Lebhafter Widerspruch bei der CSU)

Sie haben nicht als einfacher Abgeordneter, sondern als Staatssekretär an diesem Pult ein niveauloses Wortspiel vorgebracht.

(Zurufe von der CSU: Oh!)

Sie haben aus dem Namen Aiwanger den Namen Schreiwanger gemacht.

(Unruhe)

Dieses Niveau entspricht nicht diesem Hohen Hause. Ich erwarte eine Entschuldigung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich könnte auch sagen, ich habe mich versprochen.

(Eva Gottstein (FREIE WÄHLER): Nein, das war zu schlecht gespielt!)

Wenn es Ihnen hilft, nehme ich das selbstverständlich zurück.

(Eva Gottstein (FREIE WÄHLER): Danke! – Unruhe)

Herr Kollege Scheuenstuhl. Bitte schön.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage. Sie haben geschildert, mit welchen Wünschen, Anträgen oder Zetteln die kommunalen Spitzenverbände zu Ihnen kommen. Sie haben mit Ihren Händen einen großen Stapel angedeutet. Das ist eine Menge Papier. Als jemand, der wie fast alle hier sehr viele Kontakte zur Kommunalpolitik hat, muss ich Sie fragen: Glauben Sie wirklich, dass Ihnen die kommunalen Spitzenverbände aus Jux und Tollerei Anträge und Zettel übermitteln? Das hat so geklungen. Vielmehr glaube ich, dass Ihnen die beteiligten Bürgermeister und Landräte in Kenntnis der Leistungsfähigkeit des Freistaats Bayern und nach sorgfältiger Abwägung diese Stapel an Papier übergeben haben. Sie sollten das in diesem Hohen Hause ernst nehmen. Sie haben von einer Priorisierung gesprochen. Das bedeutet, es wurden schon einige Punkte untergeordnet. Ich glaube, Ihnen fehlt es an Ernsthaftigkeit.

(Lachen bei der CSU)

Sie haben mit einer für Sie fulminanten Rede versucht, Ihre Position positiv darzustellen. Ich halte es für ein riesiges Eigentor, dass Sie die Kommunen in ein solch schlechtes Licht stellen.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CSU)

Sie müssen mir erst einmal erklären, worin das Eigentor besteht. Seit 27 Jahren bin ich Gemeinderat einer Gemeinde mit 2.300 Einwohnern. Ich war dort fast neun Jahre Zweiter Bürgermeister. Seit 27 Jahren bin ich Kreisrat des Landkreises Neumarkt. Dort war ich zwölf Jahre stellvertretender Landrat. Ich sitze immer noch in beiden Gremien. Seit ich Staatssekretär in diesem Ministerium bin, darf ich mich in besonderer Weise um Kommunalfinanzen kümmern. Sie glauben gar nicht, wie viele intensive Gespräche wir mit den Kommunen führen. Die Kommunen fühlen sich bei uns und bei mir in besonderer Weise garantiert nicht schlecht behandelt. Sie werden ernst genommen. Meine Damen und Herren, das ist geradezu grotesk.

(Beifall bei der CSU)

Ich empfehle Ihnen, genau anzuhören, was ich sage, bevor Sie eine Zwischenfrage stellen.

(Karl Freller (CSU): Sehr richtig!)

Ich habe gesagt, die Kommunen kämen jedes Jahr mit einer langen Liste an Wünschen, die im Rahmen des FAG berücksichtigt werden sollen. Das stimmt. Über all diese Punkte wird gesprochen. Die Spitzenverbände priorisieren die Wünsche in eigener Verantwortung. Mit der Liste verdeutlichen sie, was ihnen besonders wichtig erscheint oder eher nachrangig ist. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass sich unter den priorisierten Punkten auf dieser langen Liste jemals die Forderung nach einer Sanierung von Freizeitbädern befunden hat. Das war die Aussage. Ich möchte einmal wissen, was daran falsch ist. Hören Sie halt zu.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb weise ich den Vorwurf zurück, dass ich Kommunen nicht ernst nehmen würde. Gott sei Dank sehen das die Kommunen ganz anders. Wenn ich mit den Kommunen rede, habe ich einen großen Vorteil: Sie hören immer zu, und wir führen die besten Gespräche.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die federführenden Ausschüsse für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport, für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie sowie für Gesundheit und Pflege empfehlen die Anträge mit Ausnahme des Antrags auf Drucksache 17/11486 zur Ablehnung. Über den Antrag auf Drucksache 17/11486 entscheiden wir namentlich. Bei diesem Antrag liegen unterschiedliche Voten vor. Deshalb ist aufgrund des Antrags der SPD-Fraktion gesondert abzustimmen.

Ich gehe davon aus, dass damit Einverständnis besteht, über die Anträge mit Ausnahme des Antrags auf Drucksache 17/11486 insgesamt abzustimmen und der Abstimmung die Voten der jeweils federführenden Ausschüsse zugrunde zu legen. – Das ist der Fall. Damit lasse ich so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion in den vorher genannten federführenden Ausschüssen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist bei allen Fraktionen der Fall. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Anträge auf den Drucksachen 17/11482 bis 17/11485 sowie 17/11487 sind abgelehnt.

Jetzt folgt die namentliche Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 17/11486 betreffend "Ländlichen

Raum stärken V: Förderprogramm Allgemeinärztliche Versorgung". Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt Zustimmung, während der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen den Antrag zur Ablehnung empfiehlt. Für die Stimmabgabe sind die Urnen bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Sie haben fünf Minuten Zeit. Ich darf darauf hinweisen, dass wir nach der Abstimmung in die Mittagspause gehen. Es geht um 14.00 Uhr weiter.

(Namentliche Abstimmung von 13.27 bis 13.32 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung. Wir gehen in die Mittagspause. Um 14.00 Uhr geht es weiter.

(Unterbrechung von 13.33 bis 14.02 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Mittagspause ist beendet. Ich kann leider die Sitzung nicht nach draußen verlegen. Deswegen bitte ich diejenigen, die noch draußen sind, hereinzukommen.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Die stören bloß!)

Zur Tagesordnung darf ich jetzt ankündigen, dass wir nun die Dringlichkeitsanträge aufrufen. Es steht dann noch eine Erste Lesung auf der Tagesordnung an. Wenn wir dann noch Zeit haben, werden wir die Anträge unter den Tagesordnungspunkten 15 und 16 behandeln. Ab 18.00 Uhr besteht dann keine weitere Möglichkeit, weitere Themen anzugehen.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Karl, Sonnenholzner, Kohnen und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Ländlichen Raum stärken V: Förderprogramm Allgemeinärztliche Versorgung" auf Drucksache 17/11486 bekannt. Mit Ja haben 61 gestimmt. Mit Nein haben 84 gestimmt. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Christian Magerl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerns Wasser sauber halten - Nitrateintrag reduzieren! (Drs. 17/14101)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Angelika Schorer u. a. und Fraktion (CSU) Novellierung des Düngerechts mit Vernunft zügig abschließen (Drs. 17/14106)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Florian von Brunn u. a. und Fraktion (SPD) Novellierung des Düngegesetzes endlich abschließen - Klage der EU gegen die Nitratrichtlinie ernst nehmen! (Drs. 17/14127)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Leopold Herz u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Novellierung der Düngeverordnung - Verzögerung der Bundesregierung darf nicht zu Nachteilen der Landwirtschaft führen (Drs. 17/14128)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Als erstem Redner darf ich Herrn Dr. Magerl das Wort erteilen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Bei dieser Angelegenheit geht es um ein sehr wichtiges Thema, nämlich um den Schutz und die Sauberhaltung unseres Grund- und Oberflächengewässers. Die Nitratrichtlinie der EU aus den Neunzigerjahren hebt nicht nur auf den Schutz des Grundwassers vor Belastungen mit Nitrat ab, sondern auch auf alle Oberflächengewässer.

Wir haben in der Diskussion um die Wasserrahmenrichtlinie diese Thematik des Öfteren behandelt. Ich werde diese Diskussion auch streifen. Die EU-Nitratrichtlinie ist eine ganz wichtige Richtlinie, die uns helfen soll, die wichtige Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Ich muss feststellen, dass in der Vergangenheit die Nitratrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland nur langsam und zögerlich in nationales Recht umgesetzt worden ist. Das ist in der Tat kein Ruhmesblatt.

Nach Ansicht der Europäischen Union ist Deutschland in der bisherigen Gesetzgebung seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, und die EU hat deshalb im Mai 2016 mit vollem Recht ein Vertragsverletzungsverfahren

gegen Deutschland eingereicht. Die Umsetzung der Nitratrichtlinie ist in Deutschland in den letzten Jahren wirklich skandalös verlaufen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren regelmäßig die Weckrufe und die Forderungen, die aus der EU gekommen sind, ignoriert. Sie hat nicht gehandelt. Man muss ihr wirklich Versagen attestieren, was die Umsetzung der Nitratrichtlinie angeht.