Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Wer ist auf Bundesebene zuständig? – Die SPD ist mit dabei.

(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Auch erst seit drei Jahren!)

Die Verunsicherung der handwerklich geführten – –

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) – Gegenruf von der CSU: Lasst ihn doch weiterreden!)

Jetzt hören wir mal zu, dann können wir gerne diskutieren.

Herr Kollege von Brunn, jetzt hören wir erst mal dem Redner zu. Dann sind Sie ja dran, oder? – Bitte schön, Herr Kollege.

Danke schön, Frau Präsidentin.

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Also bitte schön, Herr Kollege von Brunn.

Jetzt reicht es!

Die Verunsicherung der handwerklich geführten lebensmittelverarbeitenden Betriebe in Bayern ist sehr groß. Da sind wir beieinander. Die LMIV verlangt, dass verarbeitete verpackte Lebensmittel künftig mit einer Nährwerttabelle versehen werden müssen. Die sogenannten "Big Seven", also der Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, müssen gekennzeichnet werden. Die erste, etwas vereinfachte Möglichkeit besteht darin, dieser Vorgabe mit Durchschnittswerttabellen zu entsprechen. Das ist schon mal positiv. Davon betroffen sind lebensmittelverarbeitende und -verpackende Betriebe, die diese in den Verkehr bringen.

Wir kommen jetzt zu der Problematik: Sie betrifft die kleinen Dorfmetzgereien, kleine Bäckereien, kleine Konditoreien und landwirtschaftliche Direktvermarkter, hier insbesondere den Austausch von Waren innerhalb der betroffenen Läden. Es gibt Gott sei Dank eine ganze Reihe von Ausnahmetatbeständen, die von der Nährwertdeklaration befreit werden. So sind zum Beispiel unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat bestehen, etwa vakuumiertes Fleisch oder Äpfel, genauso wie verarbeitete Erzeugnisse, die lediglich einer Reifungsbehandlung unterzogen werden und aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel Käse, von der Nährwertdeklaration ausgenommen. Auch Lebensmittel einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen vom Hersteller an den Endverbraucher oder lokale Einzelhan

delsgeschäfte abgegeben werden, sind ausgenommen.

Jetzt kommen wir zum Problem, Herr Kollege von Brunn. Hier fehlt uns momentan noch die Definition, was "kleine Betriebe" und was "kleine Mengen" sind. Aber aufgrund der Mitarbeit von Bayern in Länderarbeitsgruppen ist man hier momentan dabei,

(Florian von Brunn (SPD): Darum geht es doch gar nicht!)

den richtigen Weg zu gehen. Ich hoffe, das geschieht auch mit Ihrer Mitarbeit. Gerade die angesprochenen kleinen Handwerksbetriebe sind momentan verunsichert. Eine Definition für "kleine Mengen" oder eine Klärung, ob diese Betriebe befreit sind, fehlt momentan noch. Aber das wird mit verarbeitet. Betroffen sind zum Beispiel Weihnachtsgebäck – das ist demnächst sehr aktuell – beim Bäcker oder die Pralinen beim Konditor, vakuumierte Wurst beim Metzger, Kräuterschnittkäse oder unser beliebter Obatzda beim landwirtschaftlichen Direktvermarkter. Die Verunsicherung ist momentan groß. Diese muss den handwerklichen Betrieben genommen werden. Um die regionale Versorgung mit Lebensmitteln weiterhin zu fördern, sind möglichst einfache Regelungen bezüglich der Nährwertkennzeichnung notwendig und nachträglich zu erarbeiten. Deshalb ist dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag von hoher Bedeutung. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung, um der Sache entgegenzutreten. So viel sage ich zum Dringlichkeitsantrag der CSU.

Ich komme zum Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER. Er wurde nachgezogen. Im Grunde genommen wollen wir dasselbe. Der Antrag geht in dieselbe Richtung. Ich habe im Sinne der gemeinsamen Sache die Bitte an die FREIEN WÄHLER, das etwas zu vereinfachen. Für den Absatz Nummer 1 schlage ich die folgende Umformulierung vor:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die europäischen Vorgaben, insbesondere für die bayerischen Familienbetriebe und Mittelständler, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so auszulegen, dass die Vorschriften stets anwenderfreundlich sind.

Dieser Absatz muss deutlich vereinfacht werden. – Ich komme zu Absatz Nummer 2:

... in Bezug auf die verpflichtende Nährwertdeklaration ab dem 13.12.2016 weiterhin darauf hinzuwirken, dass Spielräume zugunsten der handwerklichen Lebensmittelhersteller, Landwirte und Kleinunternehmer genutzt werden können.

Herr Kollege Häusler, mit dieser Umformulierung könnten wir im Interesse der angesprochenen Klientel gut leben und könnten Ihrem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. Sie bleiben gleich am Rednerpult. Herr Kollege von Brunn, Ihre Zwischenbemerkung, bitte.

Sehr geehrter Herr Kollege Kreitmair, ich bin einigermaßen fassungslos über Ihren Antrag. Ich will der Kollegin Müller nicht vorgreifen; aber Sie haben hier gerade selbst gesagt, dass das von Ihnen, von der CSU, geführte Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schon seit Jahren mit dieser Thematik befasst ist, auch mit der Thematik Nährwertkennzeichnung. Ihr Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat im April letzten Jahres diese Nährwertkennzeichnung als "Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit" bezeichnet mit den Ausnahmen, auf die meine Kollegin Müller noch eingehen wird. Ich habe den Eindruck – dazu würde ich von Ihnen gerne etwas hören –, dass Sie hier mit einem unkonkreten und schwammigen Schaufensterantrag, der noch dazu viel zu spät kommt, wenn man sich vor Augen führt, dass die Regelung schon am 13. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt, Opposition gegen den eigenen Minister und das eigene Ministerium machen.

Man kann darüber diskutieren, ob der Antrag zu spät kommt. Das ist ganz klar. Aber es ist wie so oft im Leben. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Dort wird oft geschoben. Aber Ihr Ministerium

(Florian von Brunn (SPD): Welches denn?)

das Bundesumweltministerium – ist auch in diesem Bereich tätig. Soweit mir bekannt ist, ist es SPD-geführt.

(Florian von Brunn (SPD): Das hat damit gar nichts zu tun!)

Das wird nicht mehr lange so sein, aber es ist noch so.

(Heiterkeit bei der CSU)

Es spricht doch nichts dagegen, der Sache inhaltlich nachzuhelfen. Aktuell wurde man draußen in der Bevölkerung hellhörig aufgrund eines Berichts im "Landwirtschaftlichen Wochenblatt". Auch das muss man deutlich sagen. Die Direktvermarkter oder die örtlichen Metzgereien waren lange außen vor. Es wäre nicht das erste Gesetz, das kurz vor Inkrafttreten noch

einmal thematisiert wird. Man kann nacharbeiten. Das ist kein Problem. Wenn wir gemeinsam daran mitwirken, wie es mit den FREIEN WÄHLERN möglich ist, kann man der Sache zugunsten der betroffenen Betriebe dienen. Ich gehe davon aus, dass Sie zustimmen, weil es der Sache dient.

(Florian von Brunn (SPD): Ein "Meilenstein"! Ihr Minister!)

Das ist so inhaltlich nicht korrekt.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Ich erteile nun für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Müller das Wort. Bitte schön.

(Ruth Müller (SPD): Herr Kollege Häusler kommt als Nächster!)

Herr Häusler, sind Sie damit einverstanden?

(Johann Häusler (FREIE WÄHLER): Ja!)

Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Staatsminister Helmut Brunner hat in seiner Regierungserklärung vom 1. Juli 2014 eine Lanze für die Direktvermarkter gebrochen. Das Ziel war zum einen, die Zahl der Direktvermarkter zu erhöhen. Aus einer aktuellen Anfrage weiß ich, dass das noch nicht gelungen ist. Das Ziel ist zum anderen, dass jeder Bürger bequem und schnell die regionalen Spezialitäten im nächsten Hofladen oder beim Direktvermarkter per Mausklick finden sollte.

Auch wir, die SPD-Landtagsfraktion, unterstützen die regionale Wirtschaftsförderung, schafft sie doch Nähe zum Verbraucher und trägt sie doch durch die kurzen Produktions- und Einkaufswege auch zu einer umweltfreundlicheren Lebensweise bei. Doch die Direktvermarkter befürchten nun, dass die verpflichtende Nährwertdeklaration, die ab 13.12.2016 auf der Grundlage der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung umgesetzt werden muss, zu bürokratischen Hürden führt und damit Preiserhöhungen einhergehen werden. Im Dringlichkeitsantrag der CSU wird genau diese Sorge aufgegriffen, die nach unseren Erkenntnissen aber völlig unbegründet ist. Die sinnvolle Regelung, dass Nährwerte detailliert auf verpackten Lebensmitteln angegeben werden müssen, gilt für die im CSU-Antrag aufgeführten handwerklichen Konditoreien, Bäckereien, Metzgereien und regionalen Direktvermarkter nicht, da in Artikel 16 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang V Nummer 19 der Lebensmittel

Informationsverordnung bereits definiert ist, dass Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben, davon ausgenommen sind.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, genau die Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe, die sich auf eine Direktvermarktung oder lokale Weitergabe von kleinen Mengen eigentlich kennzeichnungspflichtiger Erzeugnisse spezialisiert haben, von einem übermäßigen Organisations- und Umstellungsaufwand zu befreien. Für den Geflügelbetrieb etwa, der aus den Eiern seiner Hühner Nudeln herstellt und auf dem Hof oder auf dem Bauernmarkt verkauft, gilt diese Regelung nicht. Wenn aus den Eiern Eierlikör produziert wird, der direkt in kleinen Mengen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben wird, muss auch hier keine Nährwertkennzeichnung erfolgen. Dies wäre auch völlig unsinnig; denn im Gegensatz zu industriell verarbeiteten Lebensmitteln schwanken die Nährwertangaben je nach Charge des hergestellten Lebensmittels.

Großen Spielraum haben unsere Direktvermarkter auch bei der Einschätzung der Begrifflichkeiten "kleine Mengen" und "Hersteller, die direkt an den Endverbraucher abgeben". In der Verordnung ist nämlich der Begriff der "kleinen Mengen" ebenso wenig gesetzlich definiert wie die Formulierung "Hersteller, die direkt an den Endverbraucher abgeben". Im Übrigen gilt diese Ausnahme nach einer Stellungnahme des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro.

Insofern verstehen wir, die SPD-Landtagsfraktion, die Dringlichkeit dieses CSU-Artikels nicht und stufen ihn, auch aufgrund der sehr schwammigen Formulierung, die da lautet: "soweit rechtlich möglich", als Schaufensterantrag ein, um bei den Direktvermarktern kurz vor dem Weihnachtsgeschäft gut Wetter zu machen. Herr Kollege Kreitmair hat schon auf die Weihnachtsplätzchen hingewiesen. Wenn wir nun per Antrag dazu auffordern sollen, dass die betroffenen Verbände informiert werden, dann stellt das aus meiner Sicht die eigentlich selbstverständliche Informationspflicht der Ministerien infrage. Ich würde von einem bayerischen Landwirtschaftsminister erwarten, dass er es als Selbstverständlichkeit ansieht, die Direktvermarkter, die sonst in Sonntagsreden immer sehr gelobt werden, weil sie unsere regionale Wirtschaft stärken,

frühzeitig über Änderungen zu informieren, die sie betreffen. Ich möchte die CSU-Fraktion auffordern, mit solchen Anträgen nicht zusätzlich für Verunsicherung zu sorgen.

(Florian von Brunn (SPD): Und unsere Zeit zu stehlen!)

Nachdem dies offenbar bisher nicht der Fall war, werden wir dem CSU-Antrag zustimmen und unterstützen damit die Forderung der CSU, dass die Staatsregierung mehr Transparenz in der Kommunikation mit den Verbänden und Direktvermarktern schaffen soll.

(Beifall des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Auch dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER stimmen wir zu. Außerdem regen wir an, die Auswirkungen der neuen EU-Nährwertkennzeichnung nach einem Jahr zu evaluieren und dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darüber zu berichten.