Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Auch dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER stimmen wir zu. Außerdem regen wir an, die Auswirkungen der neuen EU-Nährwertkennzeichnung nach einem Jahr zu evaluieren und dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darüber zu berichten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt darf ich Ihnen, Herr Kollege Häusler, das Wort erteilen. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der CSU bezieht sich auf einen Teilaspekt der EU-Lebensmittelinformationsverordnung vom 25.11.2011, die dann letztlich in Deutschland am 13.04.2013 durch eine vorläufige Ergänzungsverordnung rechtsverbindlich wurde. Konkret geht es in dem CSU-Antrag darum, die verpflichtende Nährwertkennzeichnung ein Stück weit zu hinterfragen bzw. etwas praktikabler zu gestalten, da zum 13. Dezember 2016 – also im Grunde in gut vier Wochen – die Übergangsfrist nach Artikel 55 ausläuft.

Wir FREIEN WÄHLER werden diesen Antrag unterstützen, weil das Problem, das sich hier aufgetan hat, von diesem Antrag aufgezeigt wird. Außerdem verfolgt der Antrag das richtige Ziel. Deshalb hat meine Fraktion auch einen nachgezogenen Dringlichkeitsantrag eingereicht, um den Antragszweck noch nachhaltiger und umfassender zu präzisieren. Ich glaube, das kann man daraus erkennen. Außerdem haben wir die Begründung noch etwas konkreter gemacht.

Allerdings muss ich eines dazu sagen: Ich bezweifle, dass das "weiterhin" im CSU-Antrag berechtigt ist; denn es gab einen relativ langen, auch parlamentarischen Vorlauf, und zwar seit 2014, dem auch seit 2014 ein entsprechender Beschluss des Umweltaus

schusses zugrunde liegt. Den Mitgliedstaaten obliegt es, nationale Durchführungsverordnungen zu erlassen. Bayern ist im März dieses Jahres um seine Stellungnahme dazu gebeten worden. Wir können und dürfen an dieser Stelle unsere familiengeführten Handwerksbetriebe, Kleinunternehmen und bäuerlichen Direktvermarkter nicht im Regen stehen lassen. Sie brauchen Rechtssicherheit und praktikable Umsetzungsmöglichkeiten, aber keine zusätzlichen Mehrbelastungen. Am wenigsten aber brauchen sie zu erwartende Sanktionsmaßnahmen. Wir sollten uns auch dessen bewusst sein, dass die Zumutbarkeitsgrenze und das Durchhaltevermögen der Betroffenen nicht unbegrenzt belastbar sind. Die Lebensmittelunternehmen haben diese Nährwertdeklaration nach der EUVerordnung 1169 vorzunehmen. Bei meinen beiden Vorrednern ist nun zutage getreten, dass der Begriff "Lebensmittelunternehmer" sehr schwer zu fassen ist. Es gibt in der Verordnung auch entsprechende Definitionen. Danach ist jeder ein Lebensmittelunternehmer, der mit oder ohne Gewinnabsicht, öffentlich oder privat arbeitet, Lebensmittel produziert oder in Gang setzt. Gleichzeitig gibt es einen Freistellungstatbestand, der im Grunde in diese Gruppe eingreift. Hier ist also ein eklatantes Missverständnis vorgegeben, was diesen Antrag vielleicht ein Stück weit befeuert hat.

Die "Big Seven" will ich hier nicht noch einmal aufführen. Herr Kollege Kreitmair hat sie aufgeführt. Es sind die sieben wichtigsten Nährwerte für alle vorverpackten Lebensmittel-, Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel. Sie sollen vom 13.12.2016 an nach dem derzeit gültigen Recht mit der entsprechenden Kennzeichnung sowie den entsprechenden Vorgaben aufgeführt werden.

Wir FREIEN WÄHLER haben diese Problemstellung schon frühzeitig erkannt. Darauf weise ich hier ganz bewusst hin. Wir haben im Sinne unserer Lebensmittel produzierenden Handwerksbetriebe und Bauern rechtzeitig gehandelt, um dieser Fehlentwicklung bereits im Ansatz entgegenzuwirken. Das war also keine Last-Minute-Aktion. Ich verweise auf unseren Antrag vom 22.10.2014. Er hatte genau diese Intention, und zwar genau ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsverbindlichkeit in Deutschland.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag inkludiert, teilweise sogar wortgleich, die Forderungen des heutigen Dringlichkeitsantrags der CSU. Es gibt einen großen Unterschied: Unser Antrag hat damals die Verordnung als ganze betrachtet und alle einzelnen Segmente dargestellt. Ich erinnere an das Thema Allergene. Der heutige Antrag der CSU, wie auch

unser heute nachgeschobener Antrag, beziehen sich hingegen im Wesentlichen auf das Segment Nährwertdeklaration. Im Übrigen für jeden, der sich daran erinnern kann: Dieser Antrag wurde im Umweltausschuss mit 9 : 8 Stimmen angenommen, und zwar mit 8 Stimmen der Opposition und 1 Stimme der CSU. Das war die Mehrheit. Dafür noch einmal herzlichen Dank.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Unser zweiter Antrag vom 10.03.2015 hatte die Informationspflicht zum Inhalt. Dabei ging es letzten Endes darum, die Anwendung, den Vollzug, aber auch die Abgrenzung zu definieren und die Betroffenen und die Verbände zu informieren. Dieser Antrag ist leider mit der Stimmenmehrheit der CSU abgelehnt worden. Hätte man beide Anträge zusammengenommen, hätte man damals schon das Gesamtvolumen der heutigen Anträge abdecken können. Darum habe ich gesagt: Die Formulierung "weiterhin" ist diesbezüglich nicht gerechtfertigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der CSU, wenn die Mehrheitspartei öfter auf konstruktive und vorausschauende Vorschläge unsererseits hören würde, könnte sie sich manch hektische Last-MinuteAktion sparen,

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

und zwar zum Nutzen aller Beteiligten, auch der Beschäftigten des Staatsministeriums, und ganz besonders wie in diesem Fall zugunsten unseres strapazierten Mittel- und Bauernstandes. Wir werden die vorgeschlagenen Änderungen – wir haben das vorher mit dem Kollegen Kreitmair abgesprochen –, die er bereits angekündigt hat, so vornehmen. Insofern danke ich für die Zustimmung und bitte das Plenum um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Ich glaube, er hilft allen Betroffenen ein großes Stück weiter.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, verbleiben Sie bitte am Rednerpult. – Danke schön. Herr Kollege von Brunn, Ihre Zwischenbemerkung bitte.

Lieber Herr Kollege Häusler, ich möchte Sie auf den Anhang V der Lebensmittel-Informationsverordnung hinweisen. Ich weiß nicht, ob Sie den gelesen haben. Diesen Eindruck hatte ich jetzt zwar nicht, aber ich will Ihnen nichts unterstellen. Da sind nämlich alle lebensmittelbezogenen Ausnahmen genau definiert, für Direktvermarkter, für handwerkliche Produzenten, für den lokalen Einzelhandel, wenn er die Produkte von Direktvermarktern oder

handwerklichen Produzenten vertreibt. Mich wundert es schon, dass auch Sie den Eindruck erwecken, wir hätten hier ein Definitionsdefizit, obwohl das eigentlich alles drinsteht. Das steht seit dem 22. April 2015 – das war also vor Ihrem Antrag schon so – auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Gut, ich will Ihnen nicht vorwerfen, dass Sie den Anhang nicht kennen. Aber sind Sie nicht auch der Auffassung, dass wenigstens die Kollegen von der CSU ihn kennen sollten?

(Beifall der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

Ja, lieber Kollege von Brunn, ich kenne ihn, und zwar deshalb, weil ich mich damit auseinandergesetzt habe. Sie haben recht; ich habe es vorhin ja kurz angeschnitten, wenn auch nicht ausführlich dargestellt: Hier sind Ausnahmetatbestände aufgeführt, sehr präzise zum Teil, aber die Bestimmung des Begriffs "Lebensmittelunternehmen", der in der Verordnung steht, deckt vieles ab. Insofern ist diese Definition innerhalb der Verordnung; ich kann sie Ihnen zur Verfügung stellen. Auf diesen Widerspruch zwischen der singulären Definition und der generellen Lebensmittelunternehmerdeklaration ist in einer Nachfrage zu einer parlamentarischen Anfrage der Kollegin Widmann verwiesen worden. Das entsprechend auseinanderzuhalten, ist, glaube ich, schon wichtig. Ich bin natürlich der Meinung – darum habe ich auch ganz deutlich gesagt, dass es jetzt eine Last-Minute-Aktion ist –, dass man aufgrund unserer Anträge viel früher schon darauf hätte reagieren und eine Klarstellung herbeiführen können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Steinberger. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Kreitmair, es freut uns sehr, dass Sie die handwerklichen Betriebe und die Direktvermarkter so ins Herz geschlossen haben. Mich wundert dann nur, dass unser Antrag im Landwirtschaftsausschuss betreffend "Leitfaden zur Direktvermarktung" gestern von der CSUFraktion abgelehnt worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN – Angelika Schorer (CSU): Der hatte einen ganz anderen Inhalt! – Anton Kreitmair (CSU): Das war ganz was anderes!)

Aber möglicherweise war die Diskussion um die Direktvermarktung ein Anstoß für Sie, heute diesen

Dringlichkeitsantrag einzureichen, den wir durchaus für gerechtfertigt halten.

Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung tritt Ende des Jahres in Kraft, und das ist für Verbraucherinnen und Verbraucher erst einmal eine gute Nachricht. Die EU-Verordnung ist auf vorverpackte Lebensmittel beschränkt. Das gibt schon eine gewisse Sicherheit. Allerdings brauchen handwerkliche Betriebe – Konditoren, Bäckereien, Metzgereien, regionale Direktvermarkter – jetzt aber Sicherheit, ob diese Kennzeichnungsverordnung für sie gilt oder nicht. Diese Sicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es aber nicht, zumindest gibt es sie nicht zu 100 %, und es gibt sie nicht rechtssicher.

(Florian von Brunn (SPD): Das stimmt doch nicht!)

Darauf kommt es mir an. – Leider hat der CSU-Agrarminister Schmidt es versäumt, endgültige Klarheit herzustellen, wen diese Verordnung trifft und wen nicht. Dieses Versäumnis besteht seit zwei Jahren. Darum ist es durchaus richtig zu bemerken, dass dieser Antrag relativ spät kommt; denn in der EU-Verordnung steht, dass es Ausnahmen von dieser Deklarationspflicht für Produkte, die lokal und in kleinen Mengen abgegeben werden sollen, geben soll. Die Kollegin Müller hat ja schon ausgiebig daraus zitiert. Aber die Definition, was lokal ist, was kleine Mengen sind, fehlt leider. Diese Definition müsste man auf nationaler Ebene konkretisieren, und diese Konkretisierung ist bis heute unterblieben.

Heute ist schon der Begriff der nationalen Umsetzungsverordnung gefallen. Diese Umsetzungsverordnung wurde nicht erlassen; Minister Schmidt hat das zwei Jahre lang versäumt. Wir hoffen doch aufgrund der Ausführungen des Kollegen Kreitmair sehr, dass da noch was passiert; denn das müsste eigentlich unbedingt gemacht werden.

(Beifall der Abgeordneten Katharina Schulze (GRÜNE))

Seien wir doch einmal ganz ehrlich: Wer sind denn die Leidtragenden dieser Untätigkeit? – Das sind doch die kleinen Handwerksbetriebe, die Direktvermarkter, die Beschicker von Wochenmärkten. Sie müssen immer darauf gefasst sein, dass eine Abmahnkanzlei auf ihre Produkte aufmerksam wird und sich diese Grauzone zunutze macht. Und das, lieber Kollege von Brunn, passiert tatsächlich. Diese Grauzonen dürfen wir nicht zulassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Genau die Betriebe, die ich genannt habe, machen doch den Charme einer Region aus; genau diese Betriebe wollen wir doch alle zusammen erhalten. Wir wollen sie auch nicht unnötiger Bürokratie und unnötiger Unsicherheit aussetzen. Was also fehlt, ist Rechtssicherheit für diese Betriebe; sie kann nur der Bundesgesetzgeber liefern. Es wird Zeit, und es ist gut, dass dieser Dringlichkeitsantrag heute kommt. Deshalb werden wir ihn auch unterstützen.

Es wäre natürlich besser gewesen, wenn die CSU ihren Minister Schmidt schon vorher dazu bewogen hätte, rechtzeitig zu handeln; jetzt ist es wirklich reichlich spät; denn diese Verordnung wird wie gesagt im Dezember in Kraft treten.

Ich verstehe auch nicht ganz, wieso Sie die Formulierung "… sich weiterhin dafür einzusetzen, dass …" gewählt haben. Das ist natürlich die Standardformulierung in Anträgen der CSU-Fraktion, aber wenn sich die Staatsregierung schon bisher dafür eingesetzt hätte, wäre schon etwas passiert. Deshalb vermute ich, dass Sie das jetzt erst auf dem Schirm haben. Aber wie auch immer, wenn Sie jetzt Ihrem Minister Beine machen wollen, soll es an uns nicht scheitern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben eine Zwischenbemerkung des Kollegen von Brunn.

Liebe Frau Kollegin Steinberger, ich kann Ihnen den Verweis auf den Anhang V jetzt genauso wenig ersparen. Da steht ganz konkret drin: Für folgende Produkte und Lebensmittelkategorien ist eine Nährwertdeklaration nicht verbindlich: Nicht vorverpackte Lebensmittel, Honig ist aufgezählt, unverarbeitete Erzeugnisse – eine lange Liste. Es ist genau definiert, was Kleinstunternehmen sind: weniger als zehn Mitarbeiter oder ein Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro. Ich weiß also nicht, ganz ehrlich gesagt – vielleicht können Sie mir da noch helfen –, was da nach Ihrer Meinung nicht hinreichend konkret ist.

Frau Kollegin, bitte.

Ich muss mich schon wundern, Herr von Brunn, wieso Sie dem Antrag der CSU-Fraktion zustimmen, wenn Sie das so ausführlich diskutieren und sagen, das sei ein Schaufensterantrag. Das passt auch logisch nicht ganz zusammen.

Hinzu kommt die fehlende Rechtssicherheit, die ich schon angesprochen habe. Es ist tatsächlich so, dass bereits Abmahnfirmen unterwegs sind und genau diese kleinen Schlupflöcher noch suchen. Sie können gewissen Handwerksbetrieben durchaus große Pro

bleme machen. Deshalb die Forderung nach Rechtssicherheit; sie kann nur durch eine nationalstaatliche Umsetzung geschaffen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Jetzt hat Frau Staatsministerin Scharf für die Staatsregierung noch ums Wort gebeten. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an meine Fraktion für diesen Dringlichkeitsantrag. Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, noch einmal darauf hinzuweisen; Sie beweisen damit auch, dass Ihnen unsere bayerischen Familienbetriebe, unsere Direktvermarkter, unsere Hofläden, aber auch unsere Bauernmärkte am Herzen liegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind Premium-Land – auch deswegen, weil wir sehr viele regionale Lebensmittelproduzenten haben, die allerhöchste Ansprüche an ihre Produkte stellen.

Wir haben jetzt mehrfach gehört: Die EU fordert eine Lebensmittelkennzeichnung im Hinblick auf die Nährwerte; diese Kennzeichnung der Nährwerte soll Auskunft über die Wertigkeit dieser Lebensmittel geben. Uns ist wichtig, dass der Verkauf dieser Lebensmittel nicht über Gebühr mit einer Kennzeichnungspflicht belastet wird. Deshalb heißt es bei der Umsetzung dieser EU-Lebensmittel-Informationsverordnung erstens, darauf zu achten, dass die Umsetzung mit Augenmaß vorgenommen wird, und zweitens brauchen wir eine sinnvolle Ausnahmeregelung, damit die Verordnung praxistauglich und pragmatisch wird und praxisnah umgesetzt werden kann. Die Lebensmittel-Informationsverordnung sieht also vor, dass die vorverpackten Lebensmittel ab dem 13. Dezember 2016 mit Nährwertangaben gekennzeichnet werden. In dieser Verordnung gibt es aber eine ganze Reihe von Ausnahmen, die sehr klar und sehr sinnvoll definiert sind. Ich nenne nur zwei Beispiele.

(Florian von Brunn (SPD): Hört! Hört!)