schätzen, was das für Deutschlands weltweiten Ruf heißt. Daran sollten wir uns halten. Wir sollten hier weitermachen und positiv mit diesem Thema umgehen. Wir von der Kinderkommission werden uns weiter ganz intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke schön, Frau Kollegin Sengl. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Der Tagesordnungspunkt 8 ist damit erledigt.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem unter Tagesordnungspunkt 3 behandelten Antrag der Abgeordneten Lotte, Arnold, von Brunn und anderer (SPD) betreffend "Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen!" auf Drucksache 17/12622 bekannt. Mit Ja haben 62 gestimmt, mit Nein haben 84 gestimmt, Stimmenthaltungen: keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Kathrin Sonnenholzner, Ruth Müller u. a. (SPD) Pflegelotsen im öffentlichen Dienst (Drs. 17/11615)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Unsere erste Rednerin ist die Kollegin Rauscher. Bitte schön, Frau Rauscher.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflege geht uns alle an. Deswegen hat die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, der lautet: "Pflegelotsen im öffentlichen Dienst". Darin wird das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf genannt.
Wenn man in eine Situation gerät, in der man einen Mitmenschen pflegt, ist man auf einmal mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert: Was sind eigentlich die gesetzlichen Ansprüche für Pflegebedürftige? Ist eine Unterbringung beispielsweise der eigenen Mutter in einem Pflegeheim wirklich das Richtige? Welche Alternativen zu einem Heimplatz gibt es für meinen pflegebedürftigen Vater oder Schwiegervater? Wie kann ich meine Frau bzw. meinen Mann in den eigenen vier Wänden am besten pflegen? Wie komme ich ganz schnell an ein Pflegebett? Wer steht mir zur Seite, wenn ich mich überfordert fühle? Wer ist in Notsituati
onen bei mir? Wie kann mich mein Arbeitgeber in dieser wirklich schwierigen Lebenslage bestmöglich unterstützen? Auf diese und auf weitere Fragen brauchen pflegende Angehörige Antworten. Sie sollten in dieser besonderen, sehr belastenden Situation nach Möglichkeit nicht alleingelassen werden – weder in Unternehmen noch im öffentlichen Dienst, das möchte ich betonen.
Deshalb hat die Staatsregierung im Juli 2014 im Familienpakt Bayern beschlossen, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, Beschäftigte als betriebliche Pflegelotsen zu qualifizieren. Die Idee dahinter ist sehr gut. Wir von der SPD unterstützen sie ausdrücklich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in Kursen dafür geschult werden, ihren Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat und Informationen zur Seite zu stehen. Sie können Kontaktmöglichkeiten aufzeigen und auf Ansprechpartner und Hilfsangebote vor Ort verweisen. Sie können quasi als Wegweiser in dem Dschungel von Informationen fungieren, die es rund um das Thema Pflege gibt. Das war zumindest intendiert und geplant, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Tatsache ist leider, dass der Beschluss noch heute, im November 2016, also über zwei Jahre später, darauf wartet, endlich in die Tat umgesetzt zu werden. Genau aufgrund dieser Verzögerung hat meine Fraktion im Oktober 2015 nach den Fortschritten bei der Umsetzung gefragt. Die Antwort lautete: Ein Qualifizierungsprogramm für künftige Pflegelotsen wird erarbeitet; die konkrete Umsetzung obliegt dann den Unternehmen. – Von der freien Wirtschaft und Unternehmen war dabei sehr oft die Rede, vom Freistaat als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst leider gar nicht. Das war auch nicht in einer vor ein paar Tagen veröffentlichten Pressemitteilung der Gesundheitsministerin der Fall. Das finde ich sehr schade.
Für uns von der SPD war klar: Die Staatsregierung hat als Arbeitgeberin eine wichtige Vorbildfunktion. Deshalb haben wir ein Dreivierteljahr später, im Juni 2016, erneut einen Berichtsantrag formuliert, der heute zur abschließenden Beratung hier im Plenum aufgerufen ist. Wir wollen stellvertretend für die vielen pflegenden Angehörigen im öffentlichen Dienst wissen: Wie sieht die praktische Umsetzung des Pflegekonzeptes im öffentlichen Dienst aus? In welchen Ämtern und Behörden sollen Pflegelotsen überhaupt eingesetzt werden? Wie viele Pflegelotsen sollen überhaupt eingesetzt werden? Welche Anreize werden geschaffen, damit möglichst viele Beschäftigte ein Interesse haben, sich zu potenziellen Pflegelotsen ausbilden zu lassen? Und wie kommt die Staatsregierung ihrer Vorreiterrolle in diesem Bereich nach?
Leider haben wir auf diese Fragen bisher keine Antworten bekommen. Das wird laut der Staatsregierung bis 2018 der Fall sein. Bis dahin soll ein Handbuch erarbeitet werden. Es soll also vier Jahre nach dem Beschluss im Familienpakt fertig sein. Wir halten das für deutlich zu spät. Es steckt deutlich zu wenig Engagement dahinter, obwohl wir fast wöchentlich hier in den Plenarsitzungen betonen, wie wichtig uns die Pflege und die pflegenden Angehörigen sind. Deswegen möchten wir hier gerne anschieben.
Der Antrag wurde im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt. Dieser Berichtsantrag wurde abgelehnt. Dabei wurde die Forderung erhoben, wir sollten die Fragen streichen, dann könnte man zustimmen. Ein Berichtsantrag ohne Fragen hat aus meiner Sicht aber wenig Sinn. Es sollte lediglich ein reiner Bericht sein, der Antworten auf Fragen enthält, die Abgeordnete stellen, nicht mehr und nicht weniger. Diesen Anspruch dürfen wir als Abgeordnete im Hohen Haus auch haben.
Im Gegensatz zu den Mitgliedern des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes konnten sich die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Pflege, auch diejenigen von der CSU-Fraktion, bei der Mitberatung durchaus auf diesen Berichtsantrag einlassen, weil die Fachpolitiker die Notwendigkeit wohl ein bisschen sensibler wahrgenommen haben als die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, die sich nicht unbedingt sehr intensiv mit Pflegethemen befassen. Das sage ich voller Respekt; denn jeder hat in dem Ausschuss, dem er angehört, besondere Themen zu bearbeiten.
Nun haben wir das Problem, dass wir auch die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes davon überzeugen wollen, dass dieser Berichtsantrag wirklich sinnvoll ist. Ich denke, es wird sich heute leicht lösen lassen. Uns war es wichtig, das Problem dieser Pattsituation zu lösen. Deshalb wollten wir die heutige Beratung des Antrags im Plenum. Eine Zustimmung wäre aus unserer Sicht ein weiterer wichtiger Schritt zur Bewältigung der großen Herausforderungen in der Pflege. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, die Debatte wird zeigen, dass wir uns im Grunde bei der Forderung nach dem Bericht einig sind.
Danke schön, Frau Kollegin Rauscher. – Der nächste Redner ist der Kollege Thomas Huber. Bitte schön, Herr Huber.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, eingangs einen aktuellen Aspekt der Altersentwicklung zu erläu
tern. Liebe Antragsteller, ein für uns alle erfreulicher Effekt des demografischen Wandels ist, dass wir alle uns auf ein längeres Leben freuen dürfen. Das gilt ganz besonders für diejenigen, die in dieser Zeit das Licht der Welt erblicken. Nach den neuesten Entwicklungen kann heute ein neugeborener Bub in Bayern auf eine durchschnittliche Lebenserwartung von knapp 79 Jahren hoffen, ein neugeborenes Mädchen sogar auf eine Lebenserwartung von gut 83,5 Jahren. Vor 30 Jahren war die Lebenserwartung eines neugeborenen Buben noch sechs Jahre und die eines neugeborenen Mädchens noch 4,5 Jahre niedriger. Wenn diese Entwicklung anhält, wird in 30 Jahren die Lebenserwartung eines neugeborenen Buben sechs Jahre höher sein als heute – sie beträgt dann 85 Jahre –, und bei einem Mädchen wird sie bei 88 Jahren liegen.
So erfreulich diese Entwicklung ist, sie bedeutet auch, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in unserem Land weiter steigen wird. Deshalb stellen wir uns die Frage, wie Pflege für jede und jeden einzelnen Pflegebedürftigen aussehen soll und wie sie finanziert werden kann. Die Beantwortung dieser Frage ist von enormer gesellschaftlicher Bedeutung. Unser Pflegebeauftragter Hermann Imhof hat es in der letzten Sitzung des Plenums sinngemäß so formuliert: Was ist uns eine menschenwürdige, eine humane Pflege wert? Was sind uns die Pflegekräfte wert?
Wie wir in der Debatte über die Interpellation zur Pflegesituation in Bayern hier im Hohen Haus von unserer Staatsministerin Melanie Huml gehört haben, hat der Freistaat Bayern auf diese Herausforderungen mit einer Vielzahl von Maßnahmen reagiert, nicht zuletzt mit der Schaffung eines Ministeriums für Gesundheit und Pflege im Rahmen der Kabinettsneubildung nach der Landtagswahl 2013 sowie der Schaffung des Amtes eines Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Herrmann Imhof möchte ich an dieser Stelle einmal loben: Er macht einen super Job.
Alle Beteiligten haben sich auf Bundesebene erfolgreich für grundlegende Reformen der Pflegeversicherung eingesetzt. Mit dem Ersten und dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz werden die Leistungen flexibler und passgenauer gestaltet und zudem erheblich angehoben. Ferner ist endlich die Gleichstellung der Pflegebedürftigkeit aufgrund von Demenz mit der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher Einschränkungen erreicht worden.
Unsere Gesundheitsministerin Melanie Huml hat außerdem ein Landesgremium zur Verringerung von Dokumentationserfordernissen einberufen. Das war ein sehr wichtiger Schritt, da viele Pflegerinnen und
Pfleger täglich einem wahren Papierkrieg ausgesetzt sind. Wir alle sind uns sicherlich darüber einig, dass die Bürokratie in der Pflege weiter abgebaut werden muss.
Darüber hinaus wird im Juli 2017 ein weiterer, und dieses Mal ein großer bayerischer Pflegegipfel stattfinden, an dem auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe teilnehmen wird. Auch dies zeigt, dass Bayern beim Thema Pflege die Vorreiterrolle übernommen hat. Mit weiteren Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Bayern Vorreiter bleibt; jedenfalls ist das unser aller erklärtes Ziel.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, trotz dieser Fortschritte stellt sich für jede und für jeden, der bzw. die an der Schwelle zur Pflegebedürftigkeit steht, nach wie vor die drängende Frage, welche Art der Pflege für sie bzw. ihn persönlich die geeignete ist. Ich begrüße es deshalb sehr, dass die Bayerische Staatsregierung ein Pflegelotsenkonzept erarbeitet, welches im Rahmen des Familienpakts Bayern beschlossen worden ist. Bei den zu schaffenden betrieblichen Pflegelotsen soll es sich, wie bereits in den Anträgen erwähnt, um Ansprechpartner für ihre Kolleginnen und Kollegen handeln, die in ihrem persönlichen Umfeld Pflegebedürftige betreuen und versorgen bzw. die Versorgung und Betreuung organisieren sollen. Sie sollen dabei ausschließlich die Funktion eines Wegweisers ausüben, der Kontaktmöglichkeiten bieten, auf nützliche Ansprechpartner vor Ort verweisen und aufgrund seiner Erfahrung zu allen praktischen Fragen Auskunft geben kann.
Um solche Wegweiser ausbilden zu können – denn genau darauf kommt es entscheidend an –, sollen Fortbildungsmodule für die Qualifizierung von betrieblichen Pflegelotsen konzipiert und mindestens zwei Pilotschulungen durchgeführt werden. Auf der Grundlage der daraus gewonnenen Erfahrungen sollen die Inhalte der Fortbildungsmodule für die betrieblichen Pflegelotsen optimiert und mindestens eine weitere Pilotschulung durchgeführt werden. Diese Erfahrungen wiederum werden die Basis für ein Handbuch sein, das vom Gesundheits- und Pflegeministerium zu entwickeln ist. Auf dieser Grundlage können über die geförderten Pilotfortbildungen hinaus weitere Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden. Das Handbuch soll gleichzeitig Lerninhalte und bewährte Methoden des Wissenstransfers enthalten.
Sobald die Lerninhalte des Handbuchs für den betrieblichen Pflegelotsen feststehen, kann in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob und, wenn ja, wie ein Pflegelotse auch im öffentlichen Dienst eingesetzt werden kann. Liebe Kollegin Rauscher, das ist der Unterschied zu dem ersten Antrag. Dabei ging es
nicht um die Streichung von Fragen, sondern tatsächlich um die Reihenfolge; das beweist auch der vorliegende Antrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der beschriebene zweite Schritt ist nach unserer Überzeugung auch deshalb notwendig, um die Ergebnisse und Erfahrungen der Pilotschulungen verwerten und gegebenenfalls an die Bedingungen des öffentlichen Dienstes anpassen zu können. Deshalb wäre es verfrüht gewesen, schon zum jetzigen Zeitpunkt zu einem Konzept für den Pflegelotsen im öffentlichen Dienst Stellung zu nehmen, wie es in dem ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion gefordert wurde.
Wir begrüßen es, dass die SPD-Fraktion dieser Tatsache Rechnung getragen und den ersten Absatz ihres Antrags entsprechend umformuliert hat. Demnach soll die Staatsregierung dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege sowie dem Sozialausschuss bis zur Sommerpause 2017 einen Zwischenbericht geben, wie das Konzept der Pflegelotsen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf im öffentlichen Dienst umgesetzt werden kann. Wir sind auch damit einverstanden, dass der abschließende Bericht nach Erstellung des Handbuchs zur Fortbildung der Pflegelotsen gegeben werden soll.
Wir halten diese Vorgehensweise, wie von mir bereits im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes dargelegt wurde, für richtig und stimmen dem Antrag in der geänderten Fassung zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist im Kern ein Berichtsantrag. Wir haben es soeben vom Herrn Kollegen Huber gehört; ich brauche eigentlich nichts mehr zu ergänzen. Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege sind Änderungen beschlossen worden. Mein Vorredner hat sie sinngemäß zitiert; ich darf es wiederholen. Die erste Änderung lautet wie folgt:
In Satz 1 werden nach dem Wort "Integration" die Wörter "bis zur Sommerpause 2017 über den Sachstand" eingefügt.
Beide Änderungen haben wir einvernehmlich im Ausschuss für Gesundheit und Pflege beschlossen. Die FREIEN WÄHLER halten sich an diesen Beschluss. Wir sind davon überzeugt, dass es wichtig ist, den Pflegelotsen auch im öffentlichen Dienst durchzubringen und den Bericht vom Ministerium zu erhalten.
Frau Kollegin Rauscher, Sie haben darauf hingewiesen, dass der erste Bericht der Staatsregierung sich nur auf Pflegelotsen in Unternehmen der freien Wirtschaft bezog. Dort hat sich die Ausbildung von Pflegelotsen als großer Erfolg erwiesen. Auf diesem richtigen und wichtigen Weg wollen wir weitergehen. Dabei wollen wir alle mitnehmen.
Zur aktuellen Entwicklung kann ich berichten, dass in Ansbach am vergangenen Samstag 20 Pflegelotsen, die sich auf Hilfe bei Schlaganfällen spezialisiert haben, ihre Zertifikate als "Schlaganfallhelfer" bekommen haben. Damit sind sie die ersten in Bayern. Frau Landtagspräsidentin Stamm war anwesend und hat eine eindrucksvolle Rede gehalten. Dafür darf ich mich auch von dieser Stelle aus herzlich bedanken. Sie hat betont, wie wichtig es ist, dass die betroffenen Familien Unterstützung erhalten, wenn es zum Schlaganfall kommt und ein hohes Pflegerisiko besteht. Die Familien müssen zum Beispiel wissen, wohin sie sich für entsprechende Heil- und Hilfsmittel zu wenden haben und wie sie Zugang zu Rehabilitations- und sonstigen Maßnahmen bekommen können. Das hilft den Menschen. Deswegen stimmen wir dem vorliegenden Antrag entschieden zu. Weitere Ausführungen sind schon im Ausschuss für Gesundheit und Pflege erfolgt. Vielen Dank für den Antrag; das ist der richtige Weg.
Danke schön, Herr Kollege Bauer. – Der letzte Redner ist Herr Kollege Leiner. Bitte schön, Herr Leiner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ursache dafür, dass der Antrag hochgezogen wurde, ist, dass die CSU-Fraktion in den Ausschüssen unterschiedlich abgestimmt hat. Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wurde der Antrag abgelehnt, im Ausschuss für Gesundheit und Pflege wurde er, wie wir soeben von Herrn Prof. Bauer gehört haben, in veränderter Fassung angenommen.
Vollkommene Einigkeit herrscht wohl in allen Fraktionen darüber, dass Pflegelotsen wichtig für alle Betriebe sind. Der öffentliche Dienst hat insoweit natürlich