Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Nummer 2 des neuen Artikels 7 folgender Halbsatz angefügt wird – ich zitiere –: "der Bericht umfasst insbesondere die regelmäßige Analyse der Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung," – Zitatende – und in Artikel 8 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 die Angabe "0 – 10" durch die Angabe "1 – 10" ersetzt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/14598.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 Nummer 10 Buchstabe a in Artikel 28 Absatz 1 und 2 sowie in § 4 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2017" und in Artikel 28 Absatz 2 als Tag vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes den "31. Dezember 2016" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da auch hier kein Antrag auf Dritte Lesung gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich auch hier nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, des Bayerischen Krankenhausgesetzes und einer weiteren Rechtsvorschrift".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 17/14058 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Ausführung und Ergänzung strafrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Strafrechtsausführungsgesetz - BayStrAG) (Drs. 17/13621) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu ebenfalls nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13621 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/14543 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da auch hier ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Gesetz zur Ausführung und Ergänzung strafrechtlicher Vorschriften – Bayerisches Strafrechtsausführungsgesetz".
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 17/4584) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martina Fehlner, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes Reform der Rundfunkaufsicht Sicherung von Vielfalt und Staatsferne (Drs. 17/9989) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 17/13092) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 17/13224) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 17/14536)
Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Oliver Jörg u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 17/14676)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 48 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal macht man sich schon Gedanken, ob dieses oberste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, nicht doch ein bisschen weiter schaut, als es im Moment urteilt. Im Jahr 2012 haben acht Richter in roten Roben entschieden, dass bezüglich des ZDF der Einfluss der Politik zu groß sei und dringend reduziert werden müsse. Ich glaube nicht, dass damals die Richter schon wussten, was in Polen passieren würde. Wahrscheinlich wussten sie auch nicht, was in Ungarn und in Bayern passieren würde.
In diesem Zusammenhang kann man ruhig auf das Thema verweisen, das wir heute Nachmittag, heute Abend, heute Nacht und vielleicht morgen früh beraten werden, nämlich das Integrationsgesetz. Gemäß Artikel 10 dieses Gesetzes sollen der Bayerische Rundfunk und alle in Bayern ansässigen Rundfunkanstalten einen Beitrag zur bayerischen Leitkultur leisten. Das heißt, der Freistaat Bayern verpflichtet hier den Rundfunk auf die bayerische Leitkultur. Insofern ist es sehr weitsichtig gewesen, dass Verfassungsrichter gesagt haben: Obacht, nicht zu viel Einfluss der Politik auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk!
Bayerischen Landtags massiv – massiv! – reduziert und gesagt: Wir wollen nicht nur das eine Drittel, das als Obergrenze vorgesehen war, sondern fordern, weitere Verbände aufzunehmen, die Gesellschaft mehr mitbestimmen zu lassen. Wir FREIE WÄHLER fordern sowohl im Rundfunkrat als auch im Medienrat einen frischen Wind. Wir wollen kein zu starkes Gewicht der Politik.
Das Gesetz der Staatsregierung wird heute wahrscheinlich in Zweiter Lesung verabschiedet. Leider ist man in diesem Gesetz nur an die Grenze gegangen, die das Bundesverfassungsgericht ermöglicht. Man hat nichts reduziert, sondern einfach die Anzahl der Rundfunk- und Medienräte um drei Vertreter erhöht, um auf das Drittel zu kommen, ohne den Bezug zur Politik und den Einfluss der Politik zu verändern. Wir FREIE WÄHLER wollen hier viel schärfere Regelungen und den Einfluss der Politik reduzieren, dabei aber den Einfluss der Gesellschaft und der Verbände ausweiten. Das hat angesichts dessen, was in den letzten Tagen und Monaten passiert ist, gute Gründe.
Wenn man sich die Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten vor Augen führt, der die Zukunft von ARD und ZDF infrage stellt und dafür plädiert, dass es in Zukunft vielleicht nur noch ein öffentlich-rechtliches Fernsehen gibt, dann halte ich es für notwendig, den Einfluss der Politik in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich zu reduzieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der durch das Grundgesetz garantiert ist, gehört zu den Kernelementen unserer pluralistischen demokratischen Gesellschaft und unseres Rechtsstaates. Daran sollte man nicht die Axt legen, aber das geschieht durch solche Aussagen.
Deshalb noch einmal mein dringendes Petitum: Die Macht der Politik muss sowohl bei den öffentlichrechtlichen als auch bei den privaten Medien eingeschränkt werden, sie darf nicht ausgeweitet werden. Das ist für mich der entscheidende Grund dafür, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht zustimmen können, obwohl er sehr viele vernünftige Gesichtspunkte enthält, zum Beispiel die Transparenzsteigerung und vieles mehr.
Lassen Sie mich aber noch einen Punkt ansprechen, den wir mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung hervorgehoben haben. Es geht um ein Spezialthema des Bayerischen Rundfunks, die Interessenvertretung der freien Mitarbeiter. Ich möchte nur so viel erwähnen: Von den circa 4.000 Mitarbeitern des Bayerischen Rundfunks sind
circa 1.800 sogenannte feste Freie. Sie haben bisher noch keine feste Vertretung. In diese Richtung geht auch der Änderungsantrag der CSU. Man will eine Interessenvertretung einrichten. Herr Dorow, wir haben uns im Ausschuss intensiv darüber ausgetauscht und dieser Idee auch zugestimmt. Inzwischen haben wir aber weitere Informationen bekommen. Es geht darum, wie weit diejenigen freien Mitarbeiter, die Mitglieder der Interessenvertretung sind, vor der Beendigung ihrer Tätigkeit geschützt sind. Jeder Betriebsrat und jeder Personalrat kann wegen seiner Tätigkeit in dem jeweiligen Gremium nicht gekündigt werden. Das ist bei den freien Mitarbeitern, die Mitglieder der Interessenvertretung sind, noch nicht vorgesehen.
Von der Staatskanzlei wurde uns gesagt, das könnten wir nicht im Rundfunkgesetz regeln, weil es schon im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt sei. Wir FREIE WÄHLER haben uns mit mehreren Juristen unterhalten und andere juristische Auffassungen gehört. Danach gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz nur für ordentliche Arbeitnehmer, nicht aber für freie Mitarbeiter. Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt also eine abgeschlossene Rechtsmaterie, und deshalb kann der Freistaat Bayern eine andere Rechtsmaterie, nämlich die Interessenvertretung der freien Mitarbeiter, selbst regeln. Genau deshalb bringen wir FREIE WÄHLER unseren Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ein. Wir wollen, dass die Mitglieder in der Interessenvertretung der freien Mitarbeiter vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geschützt sind.
Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz; denn nur wenn wir diesen Grundsatz einhalten, haben die freien Mitarbeiter die gleiche Kampfstellung. Wenn ein Mitglied der Interessenvertretung befürchten muss, dass aufgrund seines Handelns und seiner offensiven Art und Weise, wie er die Interessen der freien Mitarbeiter gegenüber dem Intendanten und dessen Stellvertreter zum Ausdruck bringt, sein Arbeitsverhältnis oder seine Tätigkeit beendet wird, dann wäre ihm viel Kraft genommen.
Wir werden dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Rundfunkgesetzes und des Mediengesetzes nicht zustimmen, weil nach unserer Meinung der Einfluss der Politik immer noch zu groß ist. Wir bitten darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, weil wir der Auffassung sind, dass diese Regelung rechtlich zulässig und inhaltlich gerechtfertigt ist.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Kohnen von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Piazolo, Ihr Änderungsantrag, den Sie im letzten Teil Ihrer Rede erwähnt haben, ist tatsächlich überflüssig; denn am letzten Donnerstag hat es eine Einigung zwischen dem Rundfunkrat und dem Intendanten gegeben. Ihr Kollege Muthmann war bei dieser Sitzung des Rundfunkrats anwesend. Danach wird der Schutz vor Beendigung der Tätigkeit bei den freien Mitarbeitern in das Statut aufgenommen. Damit können die freien Mitarbeiter auch gut leben. Letztlich bräuchten wir eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes, und dazu wird die SPD auch einen Vorstoß machen. Die CSU war dazu bisher leider nicht bereit.
Insofern ist Ihr Antrag erledigt. Gestört hat mich aber auch Folgendes: Bei dem Rundfunkgesetz, über das wir heute reden, geht es doch nicht nur darum, dass sich die Politik zurückzieht. Es geht um viel mehr. Das Bundesverfassungsgericht wollte mit seinem Urteil vom März 2014 dafür sorgen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk der Gesellschaft zurückgegeben wird, dass eine lebendige und unabhängige Rundfunkaufsicht etabliert wird, dass eine Vielfalt von Einstellungen und Erfahrungen aus der Mitte unserer Gesellschaft abgebildet wird, dass keine Vorherrschaft von Mehrheitsperspektiven entsteht und dass der Einfluss von Staat und Politik dabei reduziert wird. Der letzte Punkt war der einzige, über den Sie geredet haben.
Es geht aber um wesentlich mehr. Um es in der Politiksprache auszudrücken, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für unsere Demokratie systemrelevant, Herr Piazolo. Dass dies so ist, lehrt ein kurzer Blick auf die illiberalen Systeme in Ungarn und in Polen, die Sie erwähnt haben, aber auch auf das System in der Türkei, wo der Zugriff auf die Medien, vor allem auf die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, zu den systematischen Schritten der Selbstermächtigung und Entdemokratisierung gehört. Dies lehrt auch der Blick auf den Erfolg der technologiebetriebenen Kommunikationsplattformen im Internet von Google und Facebook, über die sich immer mehr Menschen mit immer weniger zuverlässigen Informationen versorgen. Wenn wenige große Unternehmen mit ihren Algorithmen den Vertrieb von Informationen beherrschen, schwinden die Chancen von Vielfalt und wachsen die Risiken der Meinungslenkung bis hin zu leider nicht
nur postfaktischen Wahlergebnissen. Das war auch in den Medienberichten über das Wahlergebnis von Trump zu lesen.
Umso mehr muss sich eine Gesellschaft darum bemühen, eine Struktur zu erhalten und sie für die digitale Zukunft so weiterzuentwickeln, dass sie Meinungsvielfalt und Entscheidungsfreiheit garantiert. Diese Struktur ist unser öffentlich-rechtliches Rundfunksystem. Lassen Sie mich das mit einem Zitat von Andrew Graham von der University of Oxford untermauern. Graham schreibt: Die Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie haben ein Grundrecht auf freien Zugang zu vielfältiger Information, und sie haben den Anspruch, am gesellschaftlichen Leben sowie an öffentlichen Debatten teilzuhaben. Dieses Bürgerrecht können am besten Rundfunkveranstalter gewährleisten, die nicht darauf angewiesen sind, mit ihren Programmen Gewinn zu machen, sondern die verpflichtet sind, unterschiedlichen Meinungen und Einstellungen der Gesellschaft, auch Minderheiten, eine Stimme zu geben, und die die finanziellen Mittel haben, die Bürgerinnen und Bürger mit unabhängiger, sorgfältig recherchierter Information zu versorgen.
Das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot trägt in seiner Vielfalt dazu bei, dass die Menschen in unserem Land darüber entscheiden können, wie sie ihr Leben leben möchten, zu welcher Meinung sie kommen und wen sie letztlich wählen. Wir sollten den öffentlichrechtlichen Rundfunk daher durchaus als Einrichtung der Daseinsvorsorge betrachten.