Wer das gegenwärtige System ändern will, sollte im Blick haben, dass in kaum einer Region die Bevölkerung abnimmt. Im Gegenteil, in einigen Regionen nimmt sie deutlich zu. Aber niemand wird wollen, dass die Vertretung gewisser Regierungsbezirke dadurch gemindert wird, dass die Zahl der Abgeordneten aus diesen Regierungsbezirken deutlich reduziert wird. Außerdem gilt es, das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit zu beachten. Jede Stimme muss von Verfassung wegen zwingend die gleiche Wertigkeit haben. Wir dürfen nicht Bürger bestimmter Regierungsbezirke benachteiligen. Ebenso ist es unzulässig, Bürger einer Stadt gegenüber Bürgern des ländlichen Raums zu benachteiligen. Ich betone, der Erfolgswert jeder Stimme muss von Verfassung wegen gleich sein.
Wir sind durchaus für Überlegungen offen, die Zahl der Mitglieder des Bayerischen Landtags zu erhöhen. Schließlich wächst die Bevölkerung Bayerns insgesamt; in einigen Regionen bleibt sie konstant. Das geltende Wahlrecht würde möglicherweise eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl erfordern. Wir, die CSU, können darüber nicht allein entscheiden und schlagen das jetzt auch nicht vor. Wenn die Opposition das möchte, dann können wir darüber, wie gesagt, durchaus nachdenken. Die Erhöhung hätte sich an der Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen Regionen Bayerns zu orientieren.
Ich komme zu der konkreten Veränderung, die sich aus der Änderung des Landeswahlgesetzes für Oberbayern ergibt. Wenn ich mich richtig erinnere, verlor Oberbayern bei der vergangenen großen Stimmkreisreform vier Stimmkreise, darunter zwei Münchner Stimmkreise. In Oberbayern kann jetzt aufgrund des neu hinzukommenden Mandats ein Stimmkreis mehr gebildet werden. Es ist logisch, dass München diesen zusätzlichen Stimmkreis erhält. Sofern in absehbarer Zeit ein weiterer Stimmkreis gebildet wird, kommt dieser aller Voraussicht nach dem übrigen Oberbayern zugute.
Auf München würden rechnerisch 8,7 Landtagsmandate entfallen – mit stark steigender Tendenz. Manchmal sind es pro Wahlperiode umgerechnet 0,1 oder sogar 0,2 Stimmkreise mehr. Insofern ist es folgerichtig – ich erwähnte es bereits –, dass der zusätzliche Stimmkreis auf München entfällt. Das wird wohl von niemandem ernsthaft bestritten.
Vertreter der Opposition haben kritisch angemerkt, dass der Zuschnitt der Stimmkreise in München einem Tortenprinzip gefolgt sei. Der ursprünglich aufgelöste Stimmkreis München-Mitte wird, wenn auch in anderem Zuschnitt, wiederhergestellt. Das ist eine sinnvolle, vernünftige Lösung, für die ich um Zustimmung bitte.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Pohl von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Lorenz, vieles von dem, was Sie gesagt haben, ist fraglos richtig; es hatte aber nicht unbedingt etwas mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten, zu tun.
Das bayerische Wahlrecht ist vorbildlich; diese Feststellung ist selbstverständlich richtig. Der Bürger hat ein weitgehendes Gestaltungsrecht. Er hat eine Erstund eine Zweitstimme etc. Ich will nicht alles wiederholen, weil das nicht unmittelbar mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun hat.
Wir könnten uns durchaus darüber unterhalten – jetzt komme ich zum Kern des Themas –, die Zahl der Abgeordneten entsprechend der steigenden Einwohnerzahl zu erhöhen. Dazu bedürfte es einer Verfassungsänderung. Diese ist sicherlich nicht als Ergebnis einer halbstündigen Debatte im Plenum und der sich anschließenden Ausschussberatungen hinzubekommen. Darüber müsste ausführlicher gesprochen werden.
Heute geht es darum, dass Unterfranken ein Mandat verlieren und Oberbayern eines gewinnen soll. Das ist zwingend, weil die Gleichwertigkeit jeder Stimme gewahrt werden muss. Hintergrund ist aber eine eigentlich bedenkliche Entwicklung, auf die Kollege Schindler schon hingewiesen hat, nämlich die immer stärkere Zunahme der Einwohnerzahl und damit des Gewichts von Oberbayern und speziell der Stadt München. In dieser Entwicklung spiegelt sich die Politik der Bayerischen Staatsregierungen in den vergangenen Jahrzehnten wider. Der Fokus lag eindeutig auf Oberbayern und speziell auf München. Viele andere
In Schwaben wurden bei der Landtagswahl des Jahres 1950 29 Mandate vergeben. Interessanterweise errangen dort die SPD und der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten jeweils nur ein Mandat weniger als die CSU; das hat sich ein wenig gewandelt.
Obwohl auch Schwaben erheblich Einwohner hinzugewonnen hat, musste es im Laufe der Zeit drei Mandate abgeben.
Das ist nicht wünschenswert, da wir sicherlich alle das Ziel haben, dass der Bürger seinen Mandatsträger auch direkt ansprechen kann. – Kollege Rinderspacher, diese Entwicklung ist auch, aber nicht nur dem Umstand geschuldet, dass der Landtag auf 180 Abgeordnete verkleinert worden ist. – Strukturpolitische Fragen müssen wir uns auch stellen, wenn wir nach Oberfranken schauen.
Ich komme zu der Frage, wie die Ausgestaltung erfolgen sollte. Ich muss Herrn Kollegen Schindler uneingeschränkt recht geben: Dabei spielen Macht- und Taktikfragen durchaus eine Rolle. Ich selbst habe es erlebt. Im Jahr 1998 wurde mein Stimmkreis neu geordnet, und zwar sehr nach dem Gusto des Mandatsträgers. Mein Stimmkreis umfasst gegenwärtig drei Gebietskörperschaften bzw. Teile davon, nämlich eine kreisfreie Stadt, ein paar Gemeinden eines Landkreises und die Hälfte eines anderen Landkreises. In den Stimmkreisen vieler anderer Kollegen sind die Verhältnisse ähnlich kompliziert. Es ist klar, dass München wächst. Aber der Zuschnitt im Einzelnen sollte in den Ausschüssen sehr kritisch hinterfragt werden. Die SPD steht jedoch in München gar nicht so schlecht da. Immerhin hat sie dort traditionell ihr einziges Direktmandat. Herr Kollege Piazolo, wir FREIE WÄHLER werden von einem Direktmandat in München noch einige Zeit träumen müssen. Deshalb betrifft es uns weniger als die Kolleginnen und Kollegen der SPD. Dennoch darf man das Ganze nicht parteipolitisch, sondern muss es strukturell betrachten. Aus diesem Grund ist es notwendig, in den Ausschüssen ganz genau hinzuschauen. Die anderen Änderungsvorschläge sind zwingend. Diesen wird man auf jeden Fall zustimmen. Was den Stimmkreiszuschnitt betrifft, erwarten wir spannende Debatten in den Ausschüssen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Schulze vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern verändert sich ständig. Dazu gehört auch, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in manchen Gebieten zunimmt und in anderen abnimmt. Das hat wiederum zu Recht Auswirkungen auf die Zahl der Abgeordnetenmandate. Heute haben wir bereits von den Vorrednern gehört, dass die 180 Abgeordnetenmandate nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahl auf die Wahlkreise aufgeteilt werden. Zum gesetzlich vorgesehenen Stichtag lagen die nach dem Bevölkerungsstatistikgesetz zuletzt fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum 30.11.2015 vor. Nach diesen Einwohnerzahlen gewinnt Oberbayern einen Sitz hinzu, Unterfranken muss einen Sitz abgeben. Deshalb ist es richtig, dass wir uns jetzt mit diesem Thema beschäftigen und eine Anpassung vornehmen.
Wenn man sich jedoch den Gesetzentwurf der Staatsregierung anschaut, muss man sich wundern. Ja, richtig ist, dass man in München keinen neuen Stimmkreis bilden muss. Man kann es aber tun. Das ist sinnvoll – das hat Herr Kollege Schindler schon angesprochen –, weil München wächst und wächst. Man könnte auch in der Mitte einen neuen Stimmkreis einfügen. Der Vorschlag der CSU-Staatsregierung ist jedoch nicht ausgereift und ausgewogen.
Es liegt eine Ungleichverteilung der Stimmberechtigten je Stimmkreis vor. Man kann nicht davon sprechen, dass in den neuen Stimmkreisen ungefähr gleich viele Einwohner leben. Bereits nach der derzeitigen Verteilung besteht eine Differenz in Höhe von 34.911 Stimmberechtigten zwischen dem Stimmkreis mit der geringsten Anzahl an Stimmberechtigten und dem Stimmkreis mit der höchsten Anzahl an Stimmberechtigten. Wenn man die Regelungen des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zugrunde legen würde, würde sich die Differenz noch erhöhen. Deshalb sind wir GRÜNE der Meinung, dass wir uns dieses Thema in den nachfolgenden Beratungen in den Ausschüssen noch genau anschauen müssen. Wir sollten prüfen, wie man eine Ausgewogenheit der Stimmberechtigten in den dann neuen Stimmkreisen gewährleistet.
Herr Kollege Lorenz, wir sind nicht gegen 61 Sitze für Oberbayern. Ich habe bereits ausgeführt, dass das nach dem Gesetz so sein muss. Die CSU und die Staatsregierung haben jedoch sehr wohl Einfluss auf den Zuschnitt. Wenn man sich Ihren Vorschlag an
schaut, ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieser politisch motiviert ist. Sie haben sich nach den Ergebnissen in den Wahllokalen erkundigt und sich gefragt: Wie schneiden wir uns das so zurecht, dass die Kandidatinnen und Kandidaten von der CSU möglichst gut abschneiden? Wie schafft man es, der Konkurrenz Stimmkreise wegzuschneiden, sodass es für sie nicht gerade rosig aussieht? Das ist nicht in Ordnung, wenn man eine Repräsentation und eine direkte Verteilung will. Das ist weder fair noch demokratisch sinnvoll.
Davon abgesehen werden Stimmkreise total zerschnitten. Man hat diesen typischen Flickenteppich. Das ist nicht zielführend. Die Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, wer ihre Ansprechpersonen der verschiedenen Parteien im Bayerischen Landtag sind. Darum werden wir GRÜNE uns dieses Thema in den Ausschüssen noch zu Herzen nehmen. Wir hoffen, dass wir dort eine gemeinsame und gute Lösung finden. In den neuen Stimmkreisen in München sollte es eine ausgewogenere Repräsentation von Stimmberechtigten geben. Einen Flickenteppich mit einer unterschiedlichen Anzahl von Stimmberechtigten pro Stimmkreis lehnen wir ab.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zuzuweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Von der Abstimmung ausgenommen sind die Nummer 2 und die Nummer 24 der Anlage. Das sind der Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend "Bayerische Medienvielfalt stärken: Marginalisierung des Regionalfernsehens entgegenwirken" auf Drucksache 17/11720 und der Antrag der SPD auf Drucksache 17/11422 betreffend "Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens", die gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 10 – das ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Mediengesetzes – beraten werden sollen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Mütze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rechtsunsicherheit beseitigen: Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags forcieren (Drs. 17/13015)
Dazu liegen unterschiedliche Voten der Fraktionen in den Ausschüssen vor. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen und der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfehlen die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Jetzt folgt noch die Abstimmung über die Liste. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 17/13142) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13142 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 17/14492 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, dass in § 8 Absatz 2 die Nummer 3 gestrichen wird und in den betroffenen Vorschriften als Datum des Inkrafttretens
der "1. Januar 2017" und als Datum des Außerkrafttretens der "31. Dezember 2016" eingefügt werden. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist das Gesetz angenommen. Das Gesetz trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, des Bayerischen Krankenhausgesetzes und einer weiteren Rechtsvorschrift (Drs. 17/13227) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Kerstin Schreyer, Jürgen Baumgärtner u. a. (CSU) (Drs. 17/14058)
Eine Aussprache findet hierzu ebenfalls nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13227, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/14058 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Pflege auf Drucksache 17/14598 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Nummer 2 des neuen Artikels 7 folgender Halbsatz angefügt wird – ich zitiere –: "der Bericht umfasst insbesondere die regelmäßige Analyse der Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung," – Zitatende – und in Artikel 8 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 die Angabe "0 – 10" durch die Angabe "1 – 10" ersetzt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/14598.