Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

Ja, das sind ganz schön viele. Das ist richtig. Das sehen wir an den Wahlergebnissen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

Beispielsweise die Zielvorgabe, dass Frauen besser und angemessen vertreten sein müssen, war selbstverständlich von Anfang an klar. Dies ist überfällig. Klar war auch, dass wir fraktionsübergreifend hinter diesem Ziel stehen, unabhängig davon, dass nun infolge des Gerichtsurteils verpflichtend etwas verbes

sert werden musste. Der Weg dahin wurde unterschiedlich formuliert. – Selbstverständlich wurde er das. Wieder war es der Vorschlag der GRÜNEN, der hierbei über das Ziel hinausgeschossen ist. Es tut mir leid, meine Kolleginnen und Kollegen: Auch wenn wir uns insgesamt einig waren, so muss ich heute auch noch einmal die Unterschiede betonen. Diese sind schließlich der Grund, warum wir die Gegenanträge ablehnen werden.

Sie fordern zwar, dass auf jeden Mann eine Frau folgen soll, umgekehrt lassen Sie es aber offen. Warum? War das eine Unaufmerksamkeit? – Das glaube ich nicht. Ich sehe darin eher einen Schritt in die umgekehrte Diskriminierung. Frauen sollen nicht nur bewusst unterstützt, sondern Männer im Gegenzug bewusst nicht unterstützt werden.

(Beifall bei der CSU – Isabell Zacharias (SPD): Nein!)

Es tut mir leid. So stellt es sich dar. Wollen wir das? – Ich meine: nein.

(Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)

Ja, ja. – Die Neuregelung soll verbindlich sicherstellen, dass bei der Entsendung der Mitglieder in den Rundfunk- und in den Medienrat künftig Frauen und Männer angemessen berücksichtigt werden. Hierbei ist das "und" besonders zu betonen. Der Regierungsentwurf formuliert hier eine Verpflichtung zu einer paritätischen bzw. abwechselnden Besetzung, um auch dem Gebot der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung zu tragen.

An dieser Stelle noch eine kurze Anmerkung zum Entwurf der FREIEN WÄHLER. Nach mindestens jeder dritten Amtszeit eine Frau zu entsenden, kann die Situation sicherlich mittelfristig verbessern, Kollege Piazolo, eine volle Gleichstellung werden wir damit aber wahrscheinlich nicht erreichen. Der Vorschlag ist gut gemeint, ich meine aber, er greift etwas zu kurz.

Beim Thema Transparenz sind wir uns wieder überwiegend einig. Damit die Gremienarbeit transparenter gestaltet wird, sollen Regelungen über die Sitzungsöffentlichkeit sowie über die Veröffentlichung von Tagesordnungen im Gesetz verankert werden. Das betrifft die Zusammenfassung von Gegenstand und Ergebnissen gleichfalls. Der Regierungsentwurf hat zudem vorgesehen, dass die Leistungen an Präsidenten und Geschäftsführer sowie die vom Verwaltungsrat beschlossenen Tarifstrukturen veröffentlicht werden.

Auf Initiative der CSU hat der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen die Änderung eingebracht, dass auch der Bayerische Rundfunk verpflichtet wird,

die Entlohnung der Geschäftsleitung – Intendanten, Direktoren, Hauptabteilungsleiter – zu veröffentlichen. Damit soll ein Gleichklang zu den Verpflichtungen der BLM hergestellt und die Transparenz ebenfalls weiter verbessert werden. Da diese Veröffentlichungen bereits freiwillig erfolgen, stellt dies für den BR für meine Begriffe auch keine Belastung dar.

Ergänzend zur vorgenannten Änderung der Mitgliederzahl möchte ich zur Besetzung des Verwaltungsrats noch Folgendes anmerken: Fünf der künftig sieben Mitglieder sollen vom Rundfunkrat gewählt werden, auch im Verwaltungsrat soll die gesellschaftliche Vielfalt abgebildet werden; der bisherige Stichentscheid der Verwaltungsratsvorsitzenden soll zudem abgeschafft werden. Auch in diesem Punkt waren wir uns dankenswerterweise überwiegend einig. Das darf man dann auch sagen.

Letztlich setzt der Gesetzentwurf der Staatsregierung in diesem Bereich die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne, zur Aktualität der Zusammensetzung, zur Geschlechterparität und zur Sicherung der Vielfalt konsequent um, ohne dabei die bewährten Strukturen der Gremienaufsicht grundlegend infrage zu stellen. Die bisher genannten geplanten Änderungen sind somit zuvörderst eines: eine Umsetzung der Vorgaben des Gerichtsurteils.

Aber Sie haben recht: Wir wollen nicht nur den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, sondern auch die Chance nutzen, wenn wir schon das Gesetz anpacken, zusätzliche Verbesserungen zu schaffen. Auch wenn die Befugnisse der Aufsichtsgremien beim BR ohnehin bereits weiter reichen als bei anderen Rundfunkanstalten, sollen diese nun zusätzlich gestärkt werden. Eine finanziell und personell unabhängige Geschäftsstelle von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des BR soll gesetzlich abgesichert werden. Der Rundfunkrat hat künftig ausdrücklich das Recht, vom Intendanten und vom Verwaltungsrat Auskunft zu verlangen und Einsicht in die Unterlagen der Anstalt zu nehmen. Hierfür können gegebenenfalls auch Sachverständige und Gutachten beauftragt werden.

Kolleginnen und Kollegen, in der Praxis haben sowohl Rundfunkrat als auch Verwaltungsrat schon Ausschüsse gebildet. Diese sollen nun auch gesetzlich verankert werden, und das ist gut so. Im Entwurf der Staatsregierung ist dies für den Rundfunkrat vorgesehen. Auf Bitten des BR setzt sich nun die CSU heute dafür ein, dass dies auch für den Verwaltungsrat des BR ergänzt wird. So wollen wir nun ergänzen, dass sich nicht nur der Rundfunkrat, sondern auch der Verwaltungsrat zwingend eine Geschäftsordnung gibt

und dass die Ausschüsse in der Geschäftsordnung festgelegt werden.

Wir haben bereits zuvor einen Wunsch der freien Mitarbeiter des BR aufgegriffen. Es soll nun auch eine Vertretung dieser freien Mitarbeiter gesetzlich verankert werden. Das ist ein Punkt, der mir besonders wichtig ist. Die CSU hat hierbei im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst die Initiative ergriffen und sich dabei auf den Vorschlag gestützt, der gemeinsam von BR und Freienvertretung ausgehandelt und formuliert worden war. Auch ich hätte an dieser Stelle gern eine Verankerung gesehen, dass die Mitglieder der Freienvertretung für die Dauer ihrer Amtszeit gegen eine Beendigung des Rechtsverhältnisses gesetzlich geschützt sind. Dafür fehlt die Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene. Professor Piazolo, dazu haben wir unterschiedliche Auskünfte vonseiten der Rechtsexperten. Die Aufgabe, hier Licht ins Dunkel zu bringen, muss vielleicht in Zukunft noch gelöst werden. Offenbar bleiben dazu unterschiedliche Meinungen bestehen. Ich denke, das ist eine Aufgabe für die Zukunft. Ich habe deshalb folgende Protokollerklärung abgegeben:

Der Ausschuss befürwortet mit Nachdruck die Aufnahme des Schutzes der Mitglieder der Freienvertretung vor Beendigung oder Teilbeendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses in das vom Intendanten zu erlassende Statut.

Das ist jetzt geschehen. Danke für den Hinweis, Kollegin Kohnen. Das ist auch gut so. Ich freue mich, dass der BR in der letzten Sitzung des Rundfunkrates, wie gesagt, diese Aufnahme zugesagt hat und jetzt auch vollzogen hat.

Kolleginnen und Kollegen, die verschiedenen Gesetzentwürfe haben grundsätzlich in weiten Teilen in die gleiche Richtung gezielt, insbesondere in denjenigen Bereichen, welche nach dem Gerichtsurteil überarbeitet werden mussten. Mit den Änderungsanträgen wurden dabei noch weitere Aspekte eingearbeitet. Trotz aller Unterschiede haben wir – ich bleibe dabei – eine insgesamt gute Diskussion geführt, auch wenn wir nicht in allen Punkten übereinstimmen, und können heute, wie ich denke, mit unserem Entwurf eine vernünftige Lösung verabschieden. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier einen guten Beitrag zur Verbesserung leisten. Auch die Unterschiede vermindern diese Leistung insgesamt nicht. Es geht heute um das Gesamtpaket, welches wir gemeinsam mit den Änderungen geschnürt haben und das wir nun verabschieden wollen.

Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Vielen Dank auch an den BR, der sich konstruktiv eingebracht hat.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zuerst über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/4584 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/9989. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt auch hier die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von CSU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Nun lasse ich abstimmen über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/13092. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Es folgt nun noch die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/13224. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13224, die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/14587 sowie die zum Plenum eingereichten Änderungsanträge der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/14536 und der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/14676. Nach § 126 Absatz 5 der Geschäftsordnung ist vorweg über die eingereichten Änderungsanträge abzustimmen. Die Änderungsanträge wurden an Sie verteilt.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/14536 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine.

(Zurufe)

Entschuldigung, eine Stimmenthaltung. Trotzdem ist der Antrag abgelehnt.

Es folgt nun die Abstimmung über den Änderungsantrag der CSU auf Drucksache 17/14676. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Artikel 20, betreffend die Freienvertretung, neu gefasst wird. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen stimmt der vorgenannten Neufassung ebenfalls zu und schlägt darüber hinaus vor, im Artikel 12 einen neuen Absatz 5 einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Nummer 3 der Drucksache 17/14587. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung den vorgenannten Empfehlungen mit weiteren Änderungen insbesondere bei den Regelungen zum Außerkrafttreten zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/14587. Mit der Zustimmung zum vorgenannten Änderungsantrag ist dem neu gefassten Artikel 9 Absatz 2 ein neuer Satz 3 und dem Artikel 11 ein neuer Absatz 3 anzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/14676. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses und mit den vorgenannten Änderungen zustimmen will, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung

geben will, den bitte ich nun, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes".

Mit der Zustimmung zum oben genannten Gesetz hat der Änderungsantrag auf Drucksache 17/14676 seine Erledigung gefunden. Die Tagesordnungspunkte 6 bis 9 sind damit erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 und die Listennummen 2 und 24 der Anlage zur Tagesordnung auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 17/13225) - Zweite Lesung

Antrag der Abgeordneten Martina Fehlner, Dr. Christoph Rabenstein, Markus Rinderspacher u. a. (SPD) Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens (Drs. 17/11422)

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bayerische Medienvielfalt stärken: Marginalisierung des Regionalfernsehens entgegenwirken (Drs. 17/11720)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Blume von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen erneut zum Bayerischen Mediengesetz, diesmal allerdings mit einem anderen Sachverhalt: Es geht darum, dem Wandel in der Medienwelt Rechnung zu tragen. Liebe Frau Kollegin Kohnen, Sie hatten vorhin gemeint, dass wir in Bayern gar nicht hinterherkommen. Ich denke, das Mediengesetz ist gerade ein gutes Beispiel dafür, dass wir die Entwicklung hier in den letzten Jahren und auch in diesem Jahr sehr engmaschig begleitet haben.

Wir hatten im Bayerischen Mediengesetz gemeinsam eine umfangreiche Deregulierung verabschiedet, um verschiedenen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Heute haben wir darüber zu beschließen, wie es mit dem lokalen und regionalen Fernsehen und natürlich auch mit unserem umfangreichen Hörfunkangebot weitergehen soll. Ich denke, wir alle hier in diesem Hohen Haus sind von dem Gedanken geleitet, diese große Vielfalt, die ein großer Schatz in unserer Rundfunklandschaft ist, erhalten zu wollen. Deswegen müssen wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen und nächste Woche im Haushalt entsprechend dafür Sorge tragen, dass dies mit den entsprechenden Haushaltsmitteln substanziiert wird.

Wir sprechen über zwei Dinge. Erstens: Wir sprechen über die Frage, wie die Digitalisierung auch im Hörfunk gelingen kann. Der Gesetzentwurf schafft deswegen die Grundlage dafür, dass die Bayerische Landeszentrale für neue Medien den klaren Auftrag bekommt, die digitale Hörfunkverbreitung zu fördern und zu unterstützen. Das umfasst allerdings alle digitalen Verbreitungswege und nicht nur die digitale Terrestrik. Für mich und auch für die Medienpolitik in Deutschland ist das ein sehr wichtiger Schritt, weil wir aus Bayern heraus an der Stelle zeigen: Wir wollen den Einstieg in DAB+ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und wir wollen, dass es gelingt, hier auch für den privaten Hörfunk eine Bresche zu schlagen.

Wir wissen, dass in der Zukunft die digitale Verbreitung die entscheidende sein wird. Das sagt jetzt zwar noch nichts darüber aus, wie lange UKW eine Rolle spielen wird, aber es besagt, dass man am Anfang den Einstieg in die digitale Verbreitung mit einem klaren Signal finden muss. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf, und wir werden es in der nächsten Woche mit dem Haushaltsbeschluss auch noch in der Weise tun, dass wir eine Anschubfinanzierung für die Verbreitung von DAB+ in Höhe von 1,5 Millionen Euro bereitstellen. Ich danke hier meiner Fraktion für diese Initiative.

Zweitens: Wenn wir den Wandel in der Medienwelt gestalten, dann müssen wir das auch im TV-Bereich tun, und dabei sprechen wir über das Lokal- und Regionalfernsehen. Wie allgemein bekannt, fördern wir als Freistaat Bayern, als Bayerischer Landtag seit 2008 die Ausstrahlung privater, lokaler und regionaler Fernsehangebote; dabei handelt es sich um eine Spezialnorm in Artikel 23 des Bayerischen Mediengesetzes. Allerdings war immer klar, dass das keine Dauerförderung ist, sondern eine Förderung, die darauf angelegt ist, die Verbreitung über Satellit so lange zu fördern, wie eine andere Verbreitung, insbesondere auch eine digitale, nicht in äquivalenter Weise in allen Landesteilen gewährleistet ist.

Weil die Förderung Ende 2016 ausläuft, war es nun ohnehin notwendig, darüber nachzudenken, in welchem Umfang sie fortgesetzt wird; diese Entscheidung haben wir zu treffen. Bei der Gelegenheit sollten wir aber auch ein klares Zeichen setzen, dass es nicht nur darum geht, die Verbreitung über Satellit weiter zu fördern, sondern auch darum, dass wir unseren lokalen und regionalen Sendern die Möglichkeit der Umstellung auf das nächste Sendeformat, auf High Definition – HD – geben. Auch das muss im Bayerischen Mediengesetz geregelt werden, und der Vorschlag dafür liegt auf dem Tisch.

Allerdings ist hier ebenfalls die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel notwendig. Ich bin deswegen der Fraktionsinitiative dankbar, deretwegen wir nicht nur wie gemäß dem Gesetzentwurf der Staatsregierung die Förderung mit zehn Millionen Euro fortführen, sondern auch für diesen Weg der HD-Umstellung noch einmal Geld obendrauf legen, und zwar 2,5 Millionen Euro im Jahr 2017 und vier Millionen Euro im Jahr 2018.