zelnen. Rednerinnen und Redner der Fraktionen haben betont, dass es eine gemeinsame Aufgabe ist. Deswegen ist es wichtig, dass dieser Auftrag und die Rahmenbedingungen sehr genau beachtet werden. Auch das ist keine Frage. Auch hier stimmen wir zu. Aber ich stelle fest, dass eine Reduzierung auf Stundentafeln, ein Abhaken gemäß der Frage, was an Erlassen da ist und was wo an welchem Ort in den Lehrplänen steht, allein eben nicht genügt. Das würde dem Thema nicht gerecht. Das würde dessen Ernsthaftigkeit nicht gerecht und schon gar nicht der großen Aufgabe, die uns alle miteinander verbindet. Deswegen ist es wichtig zu betonen, wie Kollegin EilingHütig und Kollege Freller gezeigt haben, dass es weit über den stundenplanmäßigen Unterricht hinaus fächerübergreifende Zusammenarbeit, Projekte, Maßnahmen und Seminare nicht nur im Bereich der Oberstufe, sondern auch weit früher gibt, die sehr segensreich in dem angestrebten Sinn wirken. In allen Phasen der Lehrerbildung gilt es, soweit es die Schulen betrifft, in dieser Richtung Akzente zu setzen. Das wird gemacht. Da ist der Rahmen vorhanden. Da geschieht sehr viel. Natürlich kann ich überall kritisieren. Es ist das Recht der Opposition zu sagen, da könnte noch ein Stück mehr laufen, da könnte noch ein Stück mehr sein. Das ist in Ordnung.
Aber ein Eindruck sollte überhaupt nicht entstehen: Wenn ein Thema in einer Aktuellen Stunde behandelt wird, dann ist es ganz besonders aktuell. Tatsächlich handelt es sich nämlich um ein Dauerthema von insgesamt großer Bedeutung. Das ist überhaupt keine Frage. Kollege Freller hat darauf hingewiesen, dass hier alle über den schulischen Rahmen hinaus gefordert sind. Das ist ein ganz entscheidender Akzent. Ich schließe mich ausdrücklich dem Dank an die politischen Stiftungen und alle Institutionen an, die einen Beitrag leisten. Hier gibt es eine Menge Angebote. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe, auch von uns hier im Parlament, ist es, für diese Angebote zu werben, damit sie in Anspruch genommen werden, und zwar auch außerhalb der Schule. Wenn wir selbst politisch tätig sind, leisten auch wir einen Beitrag, der in Richtung politische Bildung führt. Deswegen gibt es große Übereinstimmung auf vielen inhaltlichen Feldern. Aber gleichzeitig erfolgt ein ganz klarer Hinweis von unserer Seite, dass der finanzielle Aspekt erfüllt werden muss. Dabei ist aber wichtig, dass daraus ein Nutzen entsteht. Auf der politischen Agenda steht – es ist kurz erwähnt worden – eine Diskussion, inwieweit sogenannte alternative Fakten als Begriff in eine Demokratie passen. Damit ist eine kleine Steilvorlage gegeben, die man vor Ort an den Schulen, aber auch darüber hinaus in den politischen Parteien und Gremien sehr gut und trefflich nutzen kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sagen, in der Werteerziehung und im Umgang miteinander verbindet uns vieles über die Fraktionsgrenzen hinweg. Ein verbindendes Glied ist auch das Jubiläum unserer Verfassung. Diese Aufgabe ist, wie gesagt, nicht nur eine Aufgabe der Schulen, sondern auch eine Aufgabe von uns bei unserer Arbeit vor Ort, in unserem Bekanntenkreis, in all den Institutionen, bei all den Terminen, die wir vor Ort haben. Hier kann man feststellen, dass es in Bayern – da weise ich das Schlechtreden vor allem vonseiten der Fraktion der GRÜNEN, die das wieder gemacht hat, mit Nachdruck zurück – nicht an den Ressourcen und nicht an den Möglichkeiten fehlt,
sondern dass es möglicherweise bei mancher Fraktion hier im Bayerischen Landtag am guten Willen fehlt zu sagen, dass der Rahmen passt. Eine Initiative auch außerhalb des schulischen Raumes stellt durchaus eine bessere Möglichkeit dar, als permanent das schlechtzureden, was an unseren Schulen in Bayern in guter und sehr guter Weise geschieht. Wir in Bayern brauchen keinen Vergleich in irgendeiner Weise zu scheuen. Da lohnt der Blick über den Tellerrand hinaus.
(Margarete Bause (GRÜNE): Adenauer-Stiftung! Bei der Adenauer-Stiftung landet Bayern auf dem letzten Platz!)
Aber in der Zukunft, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kann ich Ihnen nur raten, vor einem Zwischenruf mal zu schauen, was wir in Bayern Gutes tun und was in anderen Ländern weniger gut läuft. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erwähnt worden: Artikel 131 der Bayerischen Verfassung gibt uns die obersten Bildungsziele und die Grundsätze unserer Bildungsarbeit vor. Zwei dieser Grundsätze geben uns auf, die Schülerinnen und Schüler im Geiste der Demokratie und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.
Politische und historische Bildung sind eine wichtige Grundlage, damit Menschen sich ein fundiertes Urteil über das politische und gesellschaftliche Geschehen bilden können. In dem Ziel sind wir uns einig: Unser
Ziel ist der mündige Bürger, der Verantwortung für sich und die Gemeinschaft übernimmt. Er soll über politische Urteilskraft verfügen. Sein demokratisches Bewusstsein soll so gestärkt sein, dass er für Verführungen durch die Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anfällig ist. Deswegen ist es gut, dass wir uns regelmäßig vergewissern, ob wir im Zusammenhang mit dieser wichtigen Aufgabe – es ist eine Daueraufgabe – genug tun.
Ich möchte jetzt darstellen, was wir an den Schulen, aber auch an anderen Institutionen in Bayern tun. Jeder soll sehen, dass wir uns für die politische Bildung stark engagieren und dass wir auch insoweit breit aufgestellt sind.
Wichtig ist die Feststellung, dass politische Bildung ein schularten- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel darstellt. Es ist in den bayerischen Lehrplänen verankert, im neuen LehrplanPLUS sogar noch stärker als zuvor.
Wir haben Leitfächer der politischen Bildung, etwa Sozialkunde. In diesem Zusammenhang sind natürlich weitere Fächer zu nennen wie Geschichte, Wirtschaft und Recht sowie Geographie.
Wichtig ist ferner die Feststellung, dass es auch in anderen Fächern viele fachliche Anknüpfungspunkte für das wichtige Ziel der Demokratieerziehung gibt. So kann im Englischunterricht auf die Präsidentenwahl in den USA eingegangen werden. Die Fächer Religion bzw. Ethik bieten Raum, sich mit ethischen Fragen auseinanderzusetzen. Im Deutschunterricht können aktuelle Artikel oder Debattenbeiträge als Themen herangezogen werden. Wir haben an den Gymnasien zusätzlich das W- und das P-Seminar. An all dem wird deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler zahlreiche Gelegenheiten haben, das notwendige Wissen und die nötigen Kompetenzen zu erwerben, um sich – was wir alle wollen – zu mündigen Bürgern zu entwickeln.
Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten, etwa im Rahmen von Projekttagen; ein Beispiel ist der EUProjekttag. Kommunale und staatliche Institutionen können besucht werden. Der Landtag hält viele Angebote bereit. Der Pädagogische Dienst betreut Gruppen von Schülerinnen und Schülern. Der Besuch von Gedenkstätten und Erinnerungsorten ist ein wichtiger Teil der politischen Bildung. Ich nenne als weitere Beispiele die Planspiele zur politischen Bildung – das Planspiel "Der Landtag sind wir!" möchte ich hervorheben –, die Projekte wie "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage", die Diskussionen mit den Abgeordneten, mit uns, an den Schulen, zum Beispiel am Europatag. Ferner gibt es Kinderparlamente, das
Europäische Jugendforum und den Europadialog. Der "Studientag Israel" ist eingeführt worden. Nicht vergessen möchte ich den Wettbewerb "Jugend debattiert" und den Landeswettbewerb "Erinnerungszeichen".
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass wir eine breite Palette an Angeboten haben, die vor Ort im Rahmen der Eigenverantwortung der Schulen genutzt werden können.
Wichtig ist auch – darauf ist schon hingewiesen worden –, dass die Schülerinnen und Schüler im Lebensraum Schule demokratische Prozesse erleben und einüben und dass sie das Schulleben mitgestalten können. Dazu haben wir – Sie wissen das – ein umfassendes Konzept zur Schülermitverantwortung entwickelt.
Aber nicht die Schule allein hat diese Aufgabe; die Daueraufgabe der politischen Bildung reicht über die Schule hinaus. Die bereits erwähnte Landeszentrale für politische Bildungsarbeit spielt insoweit eine sehr wichtige Rolle und unterbreitet viele Angebote.
Das Kultusministerium ist Partner im "Bayerischen Bündnis für Toleranz". Dort tragen wir gemeinsam mit anderen Einrichtungen und mit den Kirchen Verantwortung. Die beteiligten Ministerien haben den Zuschuss für dieses Bündnis übrigens gerade erhöht.
Die Erwachsenenbildung spielt eine ebenso wichtige Rolle wie die Hochschulen, die ebenfalls schon erwähnt worden sind.
Ich finde, dass wir gut aufgestellt sind. Aber ich habe bereits am Anfang meiner Ausführungen gesagt, dass wir uns immer wieder vergewissern müssen, ob wir genug tun oder ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Ich möchte noch kurz darlegen, welche weiteren Maßnahmen wir geplant haben:
Wir werden zum nächsten Schuljahr die Abordnungen für die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz um ein Drittel steigern.
Wir werden zum nächsten Schuljahr ein neues Gesamtkonzept zur politischen Bildung veröffentlichen und auch verbindlich machen. Es soll inhaltlich und methodisch den gegenwärtigen Herausforderungen gerecht werden und den Gedanken der politischen Bildung als Querschnittsaufgabe stärken.
Wir werden auch ein Internetportal erstellen, auf dem wir Best-Practice-Beispiele aus ganz Bayern zur Verfügung stellen, damit die Lehrkräfte gute Anregungen haben.
Wir müssen über das wichtige Thema politische Bildung regelmäßig diskutieren. Dort, wo wir Handlungsbedarf sehen, müssen wir handeln. Wir sind für entsprechende Anregungen aus dem Hohen Haus sehr dankbar.
Ich möchte allen danken, die für die Demokratiearbeit vor Ort wichtig sind und die diese Arbeit auch vor Ort leisten. Dazu gehören die Lehrkräfte an unseren Schulen, aber auch die vielen anderen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, die sich aktiv für politische Bildung einsetzen. Herzlichen Dank für diesen unschätzbaren und unbezahlbaren Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie!
Ich komme zum Abschluss. Demokratie, Freiheit, Sicherheit und Toleranz betrachten viele Menschen in Bayern und in ganz Deutschland als selbstverständlich. Sie sind es aber nicht. Wir müssen uns für diese Werte, für diese Prinzipien täglich einsetzen. Wir müssen dafür werben. Wir müssen Überzeugungsarbeit leisten. Wir müssen sie verteidigen. Und: Wir Demokraten müssen alle miteinander wehrhaft bleiben.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern und des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder und des Präsidenten und seiner Vertreter mit Zweidrittelmehrheit 70 Jahre Bayerische Verfassung Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag (Drs. 17/14537) Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit hat die SPD-Fraktion 11 Minuten Redezeit. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Schindler das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde die Redezeit von 11 Minuten nicht brauchen, um unseren Gesetzentwurf zu begründen. – Gemäß Artikel 68 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes und Artikel 23 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung werden der Präsident und die berufsrichterlichen Mit
glieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Hierfür genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die weiteren – nichtberufsrichterlichen – Mitglieder werden gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof jeweils vom neuen Landtag gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt, wobei Wiederwahl zulässig ist.
Insoweit weicht das Verfahren der Wahl der Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von den entsprechenden Vorschriften über die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ab, da dort vorgeschrieben ist, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen vom Bundestag bzw. Bundesrat gewählt werden. Auch in den meisten anderen Bundesländern ist für die Wahl der Mitglieder der jeweiligen Landesverfassungsgerichte, sofern es solche überhaupt gibt, die Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Meine Damen und Herren, 70 Jahre nach Inkrafttreten der "besten Verfassung der Welt", wie wir uns vor einigen Wochen wechselseitig versichert haben, ist es unseres Erachtens an der Zeit, wieder einmal den Versuch zu unternehmen, einen kleinen Schönheitsfehler dieser Verfassung zu korrigieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greift die SPD-Fraktion ein – ich möchte fast sagen: uraltes – Anliegen auf und schlägt vor, dass künftig der Präsident oder die Präsidentin und die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs nicht mehr mit einfacher, sondern mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt werden sollen. Bei den nichtberufsrichterlichen Mitgliedern soll es aus den Ihnen bekannten Gründen beim bisherigen Wahlverfahren bleiben.
Meine Fraktion hatte bereits 1996, in der 13. Wahlperiode, einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht und hat diese Frage in der Folge immer wieder auch zum Gegenstand interfraktioneller Beratungen zur Änderung der Verfassung gemacht. Die Kollegen von der CSU und den anderen Fraktionen werden bestätigen können, dass wir bei mehreren Anläufen, gemeinsam Pakete zur Änderung der Verfassung zu schnüren, auch die Richterwahl immer wieder zum Gegenstand der Beratungen gemacht haben. Bedauerlicherweise hat sich die CSU-Fraktion nie bereiterklären können, darauf einzugehen.
Im Jahr 2000 gab es sogar ein Volksbegehren mit dem Ziel, für die Wahl der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs eine Zweidrittelmehrheit ein
zuführen und den Verfassungsgerichtshof anders zusammenzusetzen; insbesondere sollte er auch verkleinert werden. Dieses Volksbegehren ist allerdings erfolglos geblieben.
Meine Damen und Herren, ich möchte ausdrücklich sagen, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof hohes Ansehen genießt. Die SPD-Landtagsfraktion hat keinen Zweifel an der Qualifikation der einzelnen Richterinnen und Richter und auch keinen Zweifel an der inneren und äußeren Unabhängigkeit des Gerichts. Sie hat im Übrigen in der Vergangenheit die meisten Vorschläge für die Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs mitgetragen und unterstützt. Ich habe es zwar nie überprüft, glaube aber sagen zu können, dass in den letzten 26 Jahren, die ich hier miterlebt habe, sowohl die allermeisten Präsidentinnen und Präsidenten als auch die allermeisten einfachen berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs in diesem Haus mehr als zwei Drittel der Stimmen bekommen haben.
Natürlich ist uns auch bekannt, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits 1993 entschieden hat, dass die Regelung, nach der die berufsrichterlichen Mitglieder vom Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt werden, nicht gegen höherrangige Normen verstößt, dass die Wahl der Mitglieder mit einfacher Mehrheit verfassungsrechtlich in gleicher Weise legitim ist wie jede andere Mehrheitsentscheidung auch und dass Entscheidungen mit einfacher Mehrheit selbstverständlich dem Demokratieprinzip "Mehrheit entscheidet" entsprechen. Bekannt ist uns auch, dass das Grundgesetz keine bindenden Vorgaben für die Wahl von Mitgliedern der Verfassungsgerichte der Länder enthält und dass die Länder insoweit weitgehende Freiheit genießen, wie sie die Wahl von Verfassungsrichtern regeln.
Dennoch meinen wir, dass es besser wäre, wenn der Präsident oder die Präsidentin und die berufsrichterlichen Mitglieder ebenso wie die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts künftig mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt würden. Es ist eine rechts- und verfassungspolitische und keine verfassungsrechtliche Frage – das sage ich ausdrücklich –, die Stellung, das Ansehen und die demokratische Legitimation der Richterinnen und Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof durch eine Wahl mit qualifizierter und nicht nur einfacher Mehrheit zu stärken. Dadurch würde die Unabhängigkeit zwar nicht größer, als sie es jetzt ist; die Berufung der Mitglieder hätte aber eine breitere demokratische Legitimation, und das könnte dem Gericht und dem Freistaat, in dessen Namen das Gericht urteilt, nur nützlich sein. Deswegen bitten wir um ernsthafte Diskussion über unseren Vorschlag.
Danke schön, Herr Schindler. – Für die CSU-Fraktion darf ich Herrn Kollegen Heike das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Kollege Schindler hat in überzeugender Weise erklärt, dass das Verfassungsgericht in der genau richtigen Situation ist. Das Ansehen ist hoch. Die Bürger halten viel von diesem Gericht, und deswegen ist dieses uralte Anliegen – darauf komme ich später noch einmal zurück – für uns nicht nachvollziehbar. Wir sehen keinen Anlass, das Wahlverfahren ausgerechnet jetzt zu ändern. Die Arbeit des Verfassungsgerichts – das ist dankenswerterweise klar und deutlich gesagt worden – ist ausgesprochen überzeugend. Auch wenn es uns manchmal nicht freut, jeder bekommt einmal recht und jeder hat einmal auch unrecht. Das gehört auch zur Unabhängigkeit eines solchen Gerichts.
Meine Damen und Herren Kollegen, warum brauchen wir eine Änderung, warum brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl des Präsidenten und der berufsrichterlichen Mitglieder? Artikel 68 und Artikel 23 der Verfassung und Artikel 4 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind eindeutig. Sie sprechen von einer einfachen Mehrheit, die in Ordnung ist. Das Verfassungsgericht und die obersten Gerichte haben bestätigt – das ist dankenswerterweise erwähnt worden –, dass diese Regelung zutreffend und vor allem rechtlich einwandfrei ist.
Für eine einfache Mehrheit gibt es auch gute Gründe. Die trage ich Ihnen heute auch wieder vor. Die für das Verfassungsgericht vorgesehenen Richter bedürfen zunächst einmal einer Empfehlung der Berufsrichter des Gerichts. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt dann der Staatsregierung den vom Richterrat empfohlenen Kandidaten vor. Vor der Abstimmung im Parlament berät der Richterwahlausschuss und empfiehlt die Wahl eines Kandidaten. Wir sind dabei fast immer einer Meinung. Es gibt immer nur eine Stimmenthaltung pro forma; die stammt aber weder von Ihrer noch von meiner Partei. Erst wenn der Richterwahlausschuss eine Empfehlung abgegeben hat, kommt der Vorgang ins Plenum, und im Plenum reicht dann die einfache Mehrheit aus.