Warum sollten Helfer, die eine Pflichtausbildungsveranstaltung bei der Feuerwehrschule besuchen, anders behandelt werden als ihre Kameraden von der Feuerwehr? Hier fehlt jeder sachliche Unterscheidungsgrund. Worum geht es denn überhaupt bei diesen Ausbildungsveranstaltungen? – Beispielsweise geht es beim BRK um die verpflichtende Leitungskräfteausbildung der Bereitschaften und der Wasserwacht, die diese Leute an den staatlichen Feuerwehrschulen absolvieren müssen. Damit sind Örtliche Einsatzleiter, Organisatorische Leiter Rettungsdienst, Verbandsführer usw. gemeint. Dafür gibt es feste Ausbildungspläne. Die Ausbildung erfolgt in der Regel am Wochenende. Nur die Abschlusslehrgänge finden an staatlichen Schulen statt. Es geht dabei um vielleicht hundert oder zweihundert Leitungskräfte der Hilfsorganisationen im Jahr. Auch der zeitliche Umfang dieser zwingend erforderlichen, hier überhaupt relevanten Ausbildungsveranstaltungen beträgt etwa fünf Ausbildungstage. Wir reden also von 500 bis 1.000 Ausbildungstagen pro Jahr. Da ist die von Ihnen geradezu dämonisierte Kostenbelastung von völlig untergeordneter Bedeutung. Den Haushaltstitel hätten Sie längst schaffen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Mangel könnte mit einem kleinen Federstrich, so, wie wir es in unserem Änderungsantrag vorgesehen haben, beseitigt werden. Noch haben Sie die Chance, das zu tun.
Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Dabei geht es uns ausschließlich um die Sache, Herr Kollege Tomaschko, sonst um gar nichts.
Wenn wir diesem Gesetzentwurf heute trotz seiner Mängel zustimmen, dann deshalb, damit wenigstens die Rettungshelfergleichstellung im Einsatzfall endlich zum Tragen kommt, und das mit möglichst breiter Zustimmung. Das geschieht auch als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den vielen Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen. Der Umfang des Änderungsantrags der CSU zeigt, dass es noch einer Reihe weiterer Änderungen bedarf. Das zeigt die Mangelhaftigkeit des ursprünglichen Entwurfs. Wir werden uns hier enthalten, weil das Wichtigste fehlt, nämlich die Freistellung für Ausbildungsveranstaltungen. Dem Dringlichkeitsantrag können wir ebenfalls nicht zustimmen. Wir werden uns auch hier enthalten, weil er zwar in die richtige Richtung geht, aber viel zu spät kommt.
Dem Änderungsantrag der GRÜNEN stimmen wir selbstverständlich zu. Es ist schade, dass das Ziel der umfassenden Rettungshelfergleichstellung, auch wenn Sie das gebetsmühlenhaft behaupten, jedenfalls mit diesem Gesetzentwurf verfehlt wird, sofern Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, sich nicht zu einer Zustimmung zu unserem Änderungsantrag durchringen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns gestern – mit "wir" meine ich den federführenden Ausschuss für dieses Gesetz – eine Stabsrahmenübung im Innenministerium angesehen, bei der es darum ging, auf den Katastrophenschutz im Ernstfall vorbereitet zu sein. Wir haben gesehen, wie intensiv eine solche Arbeit ist und welcher Rädchen es bedarf, damit das Ganze funktioniert.
Meine Damen und Herren, ähnlich ist es für den Gesetzgeber, wenn so ein Gesetz erlassen wird. Dieses Gesetz – ich glaube, da sind wir uns alle einig – bringt eine wesentliche Verbesserung der bisherigen Rechtslage. Aber ich kann nicht dabei mitmachen, in dieser heutigen Plenarsitzung zum zweiten Mal von einem Meilenstein zu sprechen; denn die Entwicklung dieses Gesetzes oder die Entwicklung dorthin, wo wir jetzt sein werden, hat einfach viel zu lange gedauert. Ich kann mich erinnern, dass wir schon vor fünf oder
sechs Jahren das erste Mal eine Helfergleichstellung gefordert und gesagt haben, dass wir keinen Unterschied machen können zwischen dem freiwilligen Feuerwehrmann vor Ort und dem Helfer des Roten Kreuzes, der seinen Dienst ehrenamtlich und freiwillig leistet. Ich glaube, es ist kein Ruhmesblatt, dass man hier bisher immer noch Unterschiede hatte. Diese ungute Situation wird mit diesem Gesetzentwurf beseitigt. Deswegen werden wir dem Gesetz zustimmen.
Wir haben diesen Gesetzentwurf positiv begleitet. Wir hatten immer das Ziel, eine Helfergleichstellung zu erreichen. Auf dem Weg dorthin hatten wir auch eigene Anträge gebracht. Das ist das Verfahren, das wir in diesem Prozess immer wieder durchlaufen. Aber es dauert insgesamt einfach zu lange, bis wir dann zu einem Ergebnis kommen.
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung gesichert. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wir haben Entgeltfortzahlungen erreicht. Wir haben einen Erstattungsanspruch, der jetzt gesetzlich geregelt ist. Wir haben in diesem Gesetz Regelungen zum Einsatzort, wenn es darum geht, wer anschafft und wer Weisungsbefugnisse hat. Insofern wird jetzt in diesem Gesetz eine umfassende Regelung getroffen und das bisherige Gesetz deutlich verbessert. Dieses Gesetz war überfällig, meine Damen und Herren.
Wir werden deshalb dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen, sind aber der Meinung, dass die zu diesem Gesetz eingebrachten Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN sinnvoll sind. Wir werden ihnen ebenfalls zustimmen, weil damit das Engagement der ehrenamtlichen Helfer deutlich gewürdigt wird. Wir sagen heute ein längst überfälliges Dankeschön an die ehrenamtlichen Helfer, das wir mit diesem Gesetz fundamentieren.
Wir haben damit im Freistaat Bayern erstmals eine umfassende Helfergleichstellung erreicht und möchten bei dieser Gelegenheit mal all denjenigen danken, die das Ehrenamt in der Praxis ausüben und immer wieder bereit sind, ihre Freizeit zu opfern, und diese Arbeit in ihrer Freizeit übernehmen, und zwar nicht nach Stundenplan oder Terminkalender, sondern immer dann, wenn Bedarf besteht und Not am Mann ist. Das machen diese Ehrenamtlichen schon seit Jahren und Jahrzehnten. Sie sind eine Stütze unserer Gesellschaft. Deshalb sage ich den Helfern ein herzliches Dankeschön. Wir sind froh, dass die bisherigen Unterschiede beseitigt sind, und werden insgesamt gesehen diesem "zweiten Meilenstein" heute ruhigen Gewissens zustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Tomaschko – ist er noch da? Ja, er sitzt wieder auf seinem Platz –, wenn man als CSU-Fraktion Politik nach dem Motto macht: "Die Staatsregierung hat immer recht", dann wundert man sich nicht, wenn so etwas herauskommt wie dieser Gesetzentwurf, in dem nicht das enthalten ist, was wir uns sozusagen gewünscht haben. Sie haben ein schönes Wort gebraucht und gesagt, es gebe jetzt eine umfassende Rettungshelfergleichstellung. Wir GRÜNEN wollen aber eine vollständige Rettungshelfergleichstellung, und das ist ein Unterschied.
Kolleginnen und Kollegen, die Ehrenamtlichen warten schon lange auf die Gleichbehandlung mit den Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehren, und es ist für alle im Freistaat ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfer eine herbe Enttäuschung, was bei dieser Sache jetzt herausgekommen ist. Den meisten Ehrenamtlichen geht es schließlich nicht in erster Linie darum, künftig möglichst umfassend von den Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen zu profitieren, sondern es geht um eine Wertschätzung ihrer Leistungen und um eine Unterstützung des Ehrenamtes.
Bislang finden für Unterstützungskräfte die Vorschriften des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes nur dann Anwendung, wenn sie bei einem Massenanfall von Verletzten Unterstützung leisten und von der Integrierten Leitstelle alarmiert werden.
Unterhalb dieses Massenanfalls von Verletzten stehen Unterstützungskräften einer freiwilligen Hilfsorganisation oder einer privaten Organisation im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr folglich grundsätzlich keine entsprechenden Ansprüche zu.
Durch die vorliegende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes wird durchaus eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und eine Verbesserung der Rechtsstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer erzielt, was wir GRÜNEN ausdrücklich begrüßen. Der Gesetzentwurf beinhaltet im Rahmen der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche allerdings keine Anerkennung von Ausbildungs- und Trainingszeiten der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, und wir hatten bereits im Vorfeld auf diesen Mangel im Gesetzentwurf hingewiesen.
Ich erinnere mich ebenso an lebhafte Debatten anlässlich der Dringlichkeitsanträge von SPD und FREIEN WÄHLERN. Wir GRÜNEN hatten damals bereits betont, dass wir den Gesetzentwurf in vielen Punkten unterstützen, aber Nachbesserungen im laufenden Verfahren als dringend notwendig erachten. Von den Rettungsorganisationen, allen voran dem BRK, wurde das ebenfalls eingefordert.
Ich habe bis zum Schluss auf eine einvernehmliche Lösung in Abstimmung mit den Verbänden gehofft, und von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, wurde auch immer wieder eine entsprechende Erwartung geweckt. Leider konnten Sie sich letztendlich zu keiner umfassenden bzw. keiner vollständigen Gleichstellung durchringen.
Wir sprechen hier übrigens auch nicht von Unsummen, die ins Feld geführt wurden. Sie haben durch den Haushalt bedingte Gründe angegeben, die sozusagen dafür verantwortlich seien, dass wir jetzt nicht zu einer vollständigen Gleichstellung gelangen könnten. Der BRK-Präsident Zellner hat im Zusammenhang mit der Erstattung und der Teilnahme an Pflicht- und Weiterbildungsveranstaltungen von rund 100.000 Euro im Jahr gesprochen. Diese Summe sollte uns die Förderung des Ehrenamtes schon wert sein.
Natürlich habe ich jetzt gerne gehört, dass von Ihnen etwas für den Nachtragshaushalt angekündigt wurde, aber man muss auch sagen: Mit diesem Prüfantrag, den Sie eingebracht haben, schieben Sie die Rettungshelfergleichstellung weiterhin auf die lange Bank und grenzen gleichzeitig die Möglichkeiten für eventuelle Ansprüche von vornherein ein. Es ist daher zu befürchten, dass schlussendlich doch wieder nur eine Minimallösung herauskommt.
Ich kann Sie nur auffordern: Hören Sie auf, mit zweierlei Maß zu messen, und stellen Sie eine Gleichstellung zwischen den Rettungsdiensten und den Feuerwehren her, die diesen Namen auch wirklich verdient!
Ihrem Gesetzentwurf werden wir dennoch zustimmen, um ein klares Zeichen für das Ehrenamt zu setzen und um die teilweise Rettungshelfergleichstellung nicht noch weiter zu verzögern.
Danke schön. – Der nächste Redner ist der Herr Staatssekretär Eck. Herr Staatssekretär, bevor ich Ihnen das Wort erteile,
gebe ich bekannt: Es ist eine namentliche Abstimmung gewünscht. Die Schlussabstimmung soll in namentlicher Form erfolgen – nur, damit die Uhr einstweilen läuft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde vorhin schon einmal von dem Kollegen Dr. Paul Wengert angesprochen, und ich denke, ich brauche auf die Einzelheiten im Detail nicht einzugehen: Es ist die Zweite Lesung, und es fand die Diskussion in den Ausschüssen statt. Sie kennen somit den Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs, und ich werde deshalb nur drei Punkte ansprechen.
Erstens. Ich möchte mich herzlich bei allen ehrenamtlichen Dienstleistenden, bei allen Blaulichtorganisationen und bei den Hauptberuflichen bedanken. Wir haben eine Qualität der inneren Sicherheit, wie man sie bundesweit suchen kann und muss. Deshalb an dieser Stelle ein großes und herzliches Dankeschön an alle, die sich engagieren, sich einsetzen und sich in der Woche sieben Tage rund um die Uhr über die Alarmbereitschaft für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen. Herzlichen Dank!
Wir sind mit dieser Lösung bzw. mit diesem Paket den Hilfsorganisationen genauso weit entgegengekommen, wie sie es letztendlich verlangt haben,
Lieber Herr Kollege Paul Wengert, Sie waren einmal Oberbürgermeister und Bürgermeister. Ich weiß nicht, warum diese Forderung dann ausgerechnet von Ihnen mit Ihrer Erfahrung kommt. Was Sie im Bereich von Aus- und Fortbildung von den Hauptberuflichen usw. verlangen! Es muss diskutiert werden, ob das vom Ehrenamt überhaupt noch geleistet werden kann
und das auch die Firmen mitmachen und leisten können. Deshalb geht das auch in einem Schnellschuss, in einem Wischiwaschi und "Angehänge" nicht.