Protokoll der Sitzung vom 23.02.2000

In der Mitteilung des Senats vom 12. Oktober 1999, Drucksache 15/73, ist außerdem eine Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes enthalten mit dem Ziel, Radio Bremen die Ermächtigung zu geben, Sendeanlagen auch außerhalb des bremischen Staatsgebietes betreiben zu können. Diese Gesetzesänderung hat die Bürgerschaft (Landtag) bereits in ihrer Januar-Sitzung in erster und zweiter Lesung beschlossen, so dass der Wortlaut des Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften entsprechend abzuändern ist.

Ich darf Ihnen jetzt den Antrag vorlesen: „Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von SPD und CDU, dem Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften in der nachfolgend aufgeführten Fassung zuzustimmen. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen spricht sich gegen die Ratifikation des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags aus. Der Ausschuss bittet darum, die zweite Lesung unmittelbar nach der ersten Lesung durchzuführen.“

Meine Damen und Herren, das Änderungsgesetz umfasst zwei Artikel, einmal, dass dem in Bremen am 20. Juli 1999 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge zugestimmt wird und der Staatsvertrag natürlich anschließend auch veröffentlicht wird, und der Paragraph 2, der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt bekannt zu geben, und es ist üblich, in einem weiteren Artikel deutlich zu machen, dass das Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt. — Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dreimal ist Bremer Recht, Herr Bürgermeister, dann war es das für heute auch. Wir debattieren jetzt den Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, weil die Fraktion der Grünen abweichend dagegen votieren wird, und wir votieren aus besonderen bremischen Gründen dagegen, die ich noch erläutern werde. Das heißt aber

nicht, dass die Änderungen dieses Staatsvertrags selbst ganz unstrittig wären, deswegen will ich zunächst einmal auf einige inhaltliche Änderungen des Staatsvertrags selbst hier eingehen.

Der Staatsvertrag, der ja doch relativ umfangreich ist, zeigt zweierlei: Entgegen der Behauptung und auch Forderung der privaten Rundfunkbetreiber gibt es erstens sehr wohl noch erheblichen Regulierungsbedarf in diesem Bereich; und zweitens kann man feststellen, die Möglichkeiten der Länder, jedenfalls der Länderparlamente, in diesem Bereich, der Medienpolitik, tatsächlich noch gestaltend tätig zu werden, werden immer weniger. Wir haben regelmäßig alle zwei Jahre hier nur noch Änderungsstaatsverträge zur Kenntnis zu nehmen. Das liegt gar nicht am bösen Willen oder an Nachlässigkeit, sondern liegt einfach an den zunehmend nationaler und internationaler werdenden Produktionsbedingungen.

Mit diesem Vertrag wird die Linie der vorangegangenen Verträge fortgesetzt, die Politik kommt den privaten Betreibern weiter entgegen, und dass der Finanzausgleich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgleich drastisch abgesenkt wird und nicht völlig abgeschafft wird, das wird, glaube ich, auf der anderen Seite nur derjenige als Erfolg erklären wollen, der ihn schon ganz abgeschrieben hatte.

Einiges — Herr Bürger hat ja die Drucksache noch einmal hier vorgelesen —, das hat Herr Bürger ja schon gesagt, ist Angleichung an europäische Begrifflichkeit, aber gerade die problematischen Regelungen zugunsten der Werbung und zur Ausweitung von Werbung sind keineswegs durch europäische Regelungen vorgeschrieben, wir hätten sie auch anders machen können, sie werden aber jetzt gemacht. Im Grunde ist es auch zum Teil nur Nachholen von Dingen, die die Privaten längst schon, und zwar gesetzeswidrig, praktizieren.

Sie praktizieren heute ja schon die Werbung so, dass sie sie so berechnen, als würde sie zum Film dazugehören, also eine so genannte Bruttoregelung. Das wird ja zunehmend gemacht, und keiner sieht mehr darauf. Sie können dadurch die Werbung verlängern, die Blöcke umgekehrt verkürzen, verteilen, damit die Zuschauer nicht so hin- und herspringen. Sie benutzen heute bereits den geteilten Bildschirm und somit die Vision, oben wird irgendwann einmal der Spielfilm laufen, unten wird es dazu die passende Werbung geben, und in der Mitte gibt es dann eine feine durchgehende Linie, und dann wird das gleichzeitig gesehen.

Sie benutzen heute auch schon virtuelle Werbung, obwohl es noch gar nicht erlaubt ist. Ich habe kürzlich erst ein Spiel gesehen auf dem DSF-Kanal, wo links und rechts neben dem Tor Werbung für eine große Versicherung eingeblendet war, die in Wirk

lichkeit natürlich überhaupt nicht da stand, sondern nur — —.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Doch, die sind da!)

Nein, Herr Kollege Eckhoff, die war nun wirklich nicht da, weil sie auf dem Spielfeld eingeblendet war, links und rechts von dem Tor, und das habe ich nun wirklich noch nicht gesehen, dass auf dem Spielfeld Werbebanden stehen!

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Dann kann es nicht neben dem Tor sein! Entweder es war neben dem Spielfeld oder neben dem Tor!)

Herr Kollege Eckhoff, jetzt wollen wir nicht streiten, aber von der Sichtweise des Zuschauers ist es neben dem Tor und kann trotzdem auf dem Spielfeld sein, glauben Sie nicht? Wir setzen uns einmal gemeinsam vor den Fernseher, dann zeige ich Ihnen das!

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Das kann nicht sein! Neben dem Tor ist mittlerweile über- all Werbung!)

Und das nicht nur in Werbeblöcken, sondern 90 Minuten lang! Ich will nur darauf hinweisen, dass Dinge, die noch gar nicht erlaubt sind, schon praktiziert werden. Das Problematische daran, und das ist doch das, worauf wir hinweisen müssen und aufpassen müssen, ist, dass es bei beiden Werbeformen zunehmend schwerer wird für den Zuschauer, Fakten und Werbung auf dem Bild klar voneinander zu trennen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich meine, Herr Eckhoff, dass Sie immer dazwischenrufen, ist klar, denn dieses Problem ist Ihnen ja von der Koalition her sehr geläufig.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Ich habe Sie nur sehr selten beim Fußball gesehen, Herr Kuhn!)

Was den Jugendschutz angeht, der durch technische Vorkehrung verschärft werden soll, bin ich eher skeptisch angesichts des gegenwärtigen Vorsprungs der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit moderner Technik. Ich fürchte sehr, die Kinder und Jugendlichen werden das sportlich nehmen und eher selten verlieren.

Ein sehr positives Highlight hat in meinen Augen der Staatsvertrag auch, das hatten wir übrigens im Oktober 1997 hier gefordert, Sie haben das damals abgelehnt. Ich meine die Festlegung, dass bestimmte namentlich genannte herausragende Sportereignisse

nicht über das Bezahlfernsehen allein vermarktet werden dürfen, etwa Fußballwettbewerbe, Olympische Spiele. Diese Liste ist vom Europäischen Rat verabschiedet worden, und Ergänzungen müssen wiederum dort genehmigt werden. Das war auch dringend erforderlich, und zwar auf europäischer Ebene, weil sonst die großen Vier im europäischen Geschäft, Berlusconi, Kirch, Bertelsmann, Murdoch, diese Sportereignisse zu ihrem Hebel gemacht hätten, über den Aufkauf von Sport das Bezahlfernsehen einzuführen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das war übrigens eine gesamteuropäische Debatte, eine der wenigen, die überhaupt über europäische Fragen geführt worden sind mit Erfolg, und nur auf europäischer Ebene konnte sie erfolgreich sein.

Der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat Licht und Schatten. Der Kernpunkt, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihn ablehnen wird, ist die Tatsache, dass nicht zeitgleich mit diesem Staatsvertrag die Finanzierung von Radio Bremen in dem Umfang und Ausmaß gesichert worden ist, wie es die Existenz und der Auftrag dieses Senders erfordern, sondern im Gegenteil, zugleich mit diesem Staatsvertrag haben die Ministerpräsidenten mit Zustimmung Bremens vereinbart, den so genannten Finanzausgleich abzuschmelzen und damit die Einnahmen der Bremer Rundfunkanstalt bis Ende 2005 um 30 Prozent zu kürzen.

Herr Bürgermeister, ich will Ihnen nicht noch einmal vor Augen führen, wie Sie Stück für Stück die Bremer Position aufgegeben haben, wir haben das verschiedentlich hier diskutiert. Ich will nur anknüpfen an die letzte Debatte im vergangenen Oktober. Ich habe in dieser Sitzung im Oktober letzten Jahres von dramatischen Auswirkungen auf Programm und Personal gesprochen und bin dafür von der Koalition hier hart angegangen worden. Am 6. Dezember hat der neue Intendant, Herr Glässgen, erklärt, Anfang 2006 würden 30 Prozent der Einnahmen bei Radio Bremen fehlen, das werde, ich darf zitieren, „zu tiefen Einschnitten beim Programm und Personal führen“. Wir hatten beide leider Recht.

Alle Redner der Koalition hatten damals unserer Kritik entgegengehalten, es würde gleichzeitig ein Leistungsausgleich in der ARD geschaffen, der die Verluste stark abfedern werde. Staatsrat Professor Hoffmann hat wörtlich hier gesagt, ich darf zitieren: „Da kann ich Ihnen nur sagen, wenn es nicht zu verbindlichen, auch langfristig wirkenden Vereinbarungen kommt, die mit Sicherheit nicht die ganze Summe ausgleichen, aber einen Teil des jetzt wegfallenden Betrags ausgleichen werden, dann wird es im November keine Beschlussfassung in der Ministerpräsidentenkonferenz geben.“

Uns ist jedenfalls von solchen verbindlichen und langfristig wirkenden Vereinbarungen nichts be

kannt. Meine Damen und Herren, wir haben im Medienausschuss beantragt, dass wir uns im Gespräch mit Radio Bremen ein Bild darüber machen können, inwieweit dieser Beschluss, der ja immer als Entlastung Bremens ins Feld geführt worden ist, jetzt in der Umsetzung ist. Die Koalition hat das abgelehnt, sie fand das nicht notwendig. Wir wissen also überhaupt nicht, ob die Bedingung, die der Senat selbst formuliert hat — nicht wir, sondern der Senat hat sie formuliert —, in irgendeiner vernünftigen nennenswerten Weise auch tatsächlich erfüllt wird.

(Abg. B ü r g e r [CDU]: Aber Sie wissen, dass wir das nicht abgelehnt haben!)

Sie haben abgelehnt, das vor der Beschlussfassung hier im Parlament zu machen, Herr Bürger. Sie haben gesagt, das können wir irgendwann später machen.

Wir haben gesagt, wir müssen das vorher machen, damit wir wissen, ob die Bedingungen, die Sie formuliert haben, erfüllt sind. Ich finde es auch nur legitim, dass wir das vorher wissen und nicht irgendwann später, wenn der Rundfunkstaatsvertrag von uns hier abgestimmt und bestätigt worden ist. Auf jeden Fall bestätigt sich unsere Befürchtung, dass ohne einen klaren Rechtsanspruch, nur auf Wohlwollen der ARD angewiesen, noch dazu mit reduziertem Stimmengewicht Bremens in der ARD, der Sender noch mehr zum Spielball von Interessen gemacht werden kann, die überhaupt nicht immer, ich will das einmal vorsichtig ausdrücken, von Förderung und Erhalt des öffentlichen Rundfunks ausgehen, schon gar nicht von der Förderung der kleinen Sender und der kleinen Länder.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Aus diesen Gründen werden wir dem vorliegenden Staatsvertrag nicht zustimmen. Ich finde, Sie dürften es eigentlich auch nicht, wenn Sie sich denn selbst ernst nehmen würden, jedenfalls nicht heute.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Bürger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Kuhn, es ist in der Tat so, dass dieser Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag natürlich Licht- und Schattenseiten hat, das ist unbestritten. Die Geschichte der Rundfunkänderungsstaatsverträge insgesamt, die Urfassung geht zurück auf den April 1987 nach der Zulassung privater Fernseh- und Hörfunkanbieter, ist ständig geprägt gewesen von Anpassungen, Deregulierungen und Nachbesserungen. Dennoch möchte ich hervorheben, dass das duale System, also das Nebeneinan

der von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, vom Prinzip her positiv zu beurteilen ist, und dazu stehen wir auch.

Wir haben in Deutschland insgesamt ein vielfältiges, differenziertes Angebot von Hörfunk und Fernsehen. Die Informationsbreite, meine Damen und Herren, ist ausgezeichnet. Mit dem vorliegenden Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, einem umfangreichen Regelungswerk, wird der Ordnungsrahmen für beide Säulen des dualen Rundfunksystems, öffentlich-rechtliche wie private Veranstalter, gleichermaßen fortentwickelt.

Für die privaten Veranstalter wird von den größeren Handlungsspielräumen, die die Änderungsrichtlinie zur EG-Fernsehrichtlinie bei der Werbung, beim Sponsoring und beim Teleshopping vorsieht, in weitem Umfang Gebrauch gemacht. Für ARD und ZDF wird zugleich mit den Ermächtigungen für digitale Angebote der Bestands- und Entwicklungsgarantie aus Artikel 5 des Grundgesetzes Rechnung getragen. Mithin haben ARD und ZDF auch im digitalen Zeitalter einen umfangreichen und umfassenden öffentlichen Auftrag und die notwendigen Handlungsspielräume erhalten.

Wichtigste Neuerung für die privaten Veranstalter ist die Festschreibung des Bruttoprinzips, während die bisherige Regelung unklar war. Das war der Grund, warum hier noch einmal eine Änderung ins Auge gefasst worden ist, dass jetzt die Reklame der Sendezeit zum Beispiel eines Spielfilms hinzugerechnet wird. Das ist eine Angleichung an das, was in den letzten zwei, drei Jahren bereits praktiziert worden ist.

Dazu gibt es Neuerungen, die nicht auf die EGFernsehrichtlinie zurückgehen, nämlich die Reklame auf einem geteilten Bildschirm parallel zum Programm zu senden, ebenso die Einblendung virtueller Werbung. Hier gibt es natürlich unterschiedliche Interessen in den einzelnen Bundesländern, das muss man gerechterweise sagen, je nach Medienstandort. Hamburg, München oder Nordrhein-Westfalen haben da natürlich andere Interessen. Dass es beim geteilten Bildschirm, in welcher Aufteilung auch immer, ob senkrecht oder waagerecht, zu juristischen Schwierigkeiten bei der Auslegung kommen kann, ist in der Tat zu befürchten. Daraus machen auch die Juristen, die daran gearbeitet haben, keinen Hehl. Ist dies zum Beispiel bei Spielfilmen ein Eingriff in das Gestaltungsrecht eines Künstlers? Die Frage wird mit Sicherheit für Doktoranden der Juristerei noch von Interesse sein.

Ein weiterer Punkt des Staatsvertrages ist der Jugendschutz, dessen Ordnungswidrigkeitenkatalog immer länger wird. Er umfasst mittlerweile 41 Ziffern, und die Bußgelder reichen bis zu einer Höhe von einer Million DM. Neu im Staatsvertrag sind Grundstandards für Programminhalte, und das halte ich für ganz wichtig, die für die Öffentlich-recht

lichen und Privaten gelten. Es geht dabei um die Menschenwürde, die häufig genug in Talkshows verletzt wird, Sie wissen, das war immer wieder in den letzten anderthalb Jahren ein Stein des Anstoßes, und um die Achtung der sittlichen und religiösen Überzeugung Anderer.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Befreiung — ich darf das hinzufügen, Herr Dr. Kuhn, Sie haben es nicht aufgegriffen — von der Gebührenpflicht für Multimedia-PC, die bis zum Ende des Jahres 2003 ausgesetzt ist. Danach werden wohl Gebühren erhoben werden, so jedenfalls lässt der Wortlaut des Gesetzestextes vermuten. Wie ist es aber mit den Zweitgeräten, auch die Frage ist nicht eindeutig gelöst, die ohnehin gebührenbefreit sind? Gilt dies dann auch noch für die PC?

Meine Damen und Herren, Herr Dr. Kuhn, Sie haben zum wiederholten Mal die Frage des Junktims aufgeworfen, auch hier heute noch einmal. Es gibt das geflügelte Wort vom breitgetretenen Quark. Aber ich will das gern aufgreifen. Wir haben es im Parlament zweimal und im Ausschuss mehrmals debattiert, und Sie haben es heute noch einmal angesprochen. Ich will gern noch einmal darauf eingehen. Sie wissen ganz genau, dass zwei Punkte beim Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausgeklammert worden sind, nämlich die Finanzierungsfrage und auch die ARD-Strukturreformfrage. Die werden später Bestandteil des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages sein. Über das Junktim haben wir hier auch schon mehrmals gesprochen, nämlich die Unterschriftsleistung durch Vertreter des Landes Bremen auf der einen Seite und die verlässliche Finanzierung Radio Bremens auf Dauer auf der anderen Seite. Wenn Sie vier- oder fünfmal ein Brötchen aufbacken, Herr Dr. Kuhn, dann wird es zäher und zäher. So ist auch Ihr Debattenverhalten.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wir wollen doch nur wissen, was dar- aus geworden ist!)

Ob der Weg, den Sie mehrmals auch im Ausschuss, aber auch im Plenum aufgeworfen haben, nämlich in Karlsruhe zu klagen, der richtige gewesen wäre, da habe ich meine erheblichen Fragezeichen, Herr Dr. Kuhn. Bis zu einer Klärung solch eines Streitfalles in Karlsruhe, in der Zwischenzeit wäre mit Sicherheit der Finanzstaatsvertrag gekündigt worden, wäre viel Zeit vergangen, und das hätte uns hier in Bremen mit Sicherheit nicht weiter gebracht. Wir meinen, dass der Verhandlungsweg, wie ihn der Senat beschritten hat, der bessere war. Drohgebärden schaffen kein besonderes Verhandlungsklima.