Protokoll der Sitzung vom 23.02.2000

Ich sage noch einmal, Sie hätten ein Gesetz über die Zahl der Senatoren machen und dieses alte Gesetz zurücknehmen können. Wir können wirklich erwarten, dass uns in einer solchen Sache der Senat und die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorlegen, der in sich stimmig ist, auf dessen Grundlage oder nach dessen Verabschiedung wir dann wählen können. Wir halten das nach wie vor für nicht gegeben.

Ich möchte noch einmal sagen, weil es auch in der Beratung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses so deutlich geworden ist, der Senat hat es nicht für nötig gehalten, in dieser Materie, die auch, wie es die Beratung gezeigt hat, durchaus nicht so ganz einfach und unkompliziert ist, diesem Haus einen Gesetzentwurf mehr als 17 Stunden vorher vorzulegen, wodurch wenig Möglichkeit besteht, wirklich juristisch zu beraten, und da geht es nicht um die Frage, ob man einen Juristen in der

Fraktion hat, sondern da geht es um die Frage, ob man sich über eine solche rechtliche Frage beraten kann!

Wenn der zuständige Staatsrat dann noch in der Arroganz der Macht sagt, das wäre nun reichlich früh genug, statt wenigstens einzugestehen, dass das vielleicht nicht die richtige und faire Behandlung dieses Hauses ist, dann weisen wir das zurück. Es kann nicht sein, dass der Senat solche Gesetzentwürfe hier unmittelbar vor der Sitzung einbringt, so dass wir nicht die Möglichkeit haben, wenigstens noch zwischen erster und zweiter Lesung zu beraten, und hier ad hoc entscheiden müssen. Das ist dann wirklich, wenn Sie das so machen, die Arroganz der Macht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Teiser.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weil es schwierig ist, ist es eben auch nicht so ganz einfach!

(Heiterkeit)

Herr Dr. Kuhn, Sie haben versucht, den Eindruck zu erwecken, als ob bei Zwischenbeschlüssen die Mehrheit des Ausschusses Ihrer Auffassung war. Das war nicht so, sondern ein einzelnes Mitglied hat Überlegungen angestellt, ob es möglicherweise so sein könnte, wie Sie gesagt haben. Ich will Ihnen jetzt noch einmal sagen, wie sich die Lage tatsächlich darstellt.

Sie haben nicht einen einzigen Satz auch in der Ausschusssitzung dagegen vorgebracht, dass die unmittelbar aus dem Artikel 107 der Landesverfassung abgeleitete, jetzt anstehende Wahl von Staatsräten in Zweifel zu ziehen ist —

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Doch!)

das haben Sie nicht! —, sondern Sie haben sich ausschließlich auf die Überschrift des Gesetzes kapriziert.

Dieses Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats, in dem dann ja nach der Änderung steht, der Senat der Freien Hansestadt besteht aus sieben Senatoren, so heißt es ja künftig, ist selbstverständlich richtig, weil dies immer dann die gesetzliche Grundlage dafür ist, wenn die Mitgliederzahl des Senats bezüglich der Senatoren verändert wird. Das heißt, die Überschrift „Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats“ und der Inhalt „Der Senat der Freien Hansestadt Bremen besteht aus sieben Senatoren“ sind nach wie vor gültig und richtig. _______

) Vom Redner nicht überprüft.

Artikel 107 Absatz 2 der Landesverfassung gibt dann die Öffnungsklausel, die man anwenden kann, wenn man sie will, aber nicht muss, um zusätzliche Mitglieder des Senats, die keine Senatoren sind, wählen zu können. Das kann man machen, das muss man nicht machen, wir machen es. Insofern spricht aber nichts dagegen, dass hier sowohl die Überschrift wie der Gesetzestext richtig sind, so dass wir nach Artikel 107 Absatz 2 der Landesverfassung zwei zusätzliche Staatsräte als Mitglieder des Senats wählen können, aber eben nicht als Senatoren. Das sind zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die weiteren Mitglieder des Senats werden nach Artikel 107 Absatz 2 der Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Gemäß Paragraph 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Senats in geheimer Abstimmung. Da es interfrakionell vereinbart wurde, erfolgt die Abstimmung gemäß Absatz 4 in Wahlkabinen.

Zum Wahlverfahren lassen Sie mich bitte folgende Anmerkungen machen: Sie haben gemäß Paragraph 58 Absatz 6 der Geschäftsordnung die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Wahl.

Ich eröffne den Wahlgang.

Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftführer, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen. Ich beginne mit dem Namensaufruf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal, ob alle Abgeordneten ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben.

Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren, dann ist der Wahlgang beendet.

Wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegebenen Stimmen.

Ich bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen!

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) , bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 11.23 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 11.37 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführern vorgelegt wurde. Abstimmungsergebnis der Wahl von weiteren Mitgliedern des Senats: ausgegebene Stimmzettel 93, abgegebene Stimmzettel 93.

Auf Herrn Erik Bettermann entfielen 78 Jastimmen, zwölf Neinstimmen, zwei Enthaltungen und eine ungültige Stimme.

Auf Herrn Reinhard Metz entfielen 70 Jastimmen, 18 Neinstimmen, vier Enthaltungen und eine ungültige Stimme.

Damit sind Herr Staatsrat Bettermann und Herr Staatsrat Metz gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich frage jetzt die in den Senat Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.

Herr Erik Bettermann, nehmen Sie die Wahl an?

(Staatsrat B e t t e r m a n n : Ich nehme die Wahl an!)

Herr Reinhard Metz, nehmen Sie die Wahl an?

(Staatsrat M e t z : Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an!)

Ich stelle fest, Sie haben die Wahl in den Senat angenommen.

Wir kommen nun zu Ihrer Vereidigung.

Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten.

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“

Ich rufe Herrn Erik Bettermann auf!

(Staatsrat B e t t e r m a n n : Das schwö- re ich, so wahr mir Gott helfe!)

Ich rufe Herrn Reinhard Metz auf!