Protokoll der Sitzung vom 05.07.2000

Gewinn bringend verwenden kann, wenn es dazu auch bundeseinheitliche Regelungen und Reformen gibt. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es ein großer Schritt nach vorn, dass die rotgrüne Bundesregierung diese Reform nun ernsthaft in Angriff genommen hat.

Sie hat eine Expertenkommission einberufen, die im April ihren Bericht vorgelegt hat. An der Arbeit der Kommission waren die Bundesländer, und das ist das Besondere, von vornherein beteiligt. Das heißt, die Empfehlungen dieser Kommission haben ein erhebliches Gewicht. Ich glaube nicht, dass man hinter sie zurückgehen kann, aber ich hoffe doch, dass man an ihnen noch einiges vorwärts bewegen kann, und dafür, wie gesagt, dient die heutige Debatte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Angesichts der historischen Chance des bevorstehenden Generationswechsels an den Hochschulen — die Antwort des Senats sagt das ja noch einmal, dass fast zwei Drittel der Hochschullehrer an der Universität in den nächsten zehn Jahren ausgewechselt werden, in Pension gehen und zum großen Teil neue eingestellt werden — macht die Kommission zwar einige gute Schritte nach vorn, aber der Durchbruch ist es eben nach unserer Auffassung noch nicht. Ich will mich in der heutigen Debatte auf die strittigen Punkte beschränken und konzentrieren, an denen wir nach unserer Auffassung noch einen oder zwei Schritte weiter gehen müssen, wenn wir nicht eine historische Chance vertun wollen.

Der Dreh- und Angelpunkt ist nach unserer Auffassung die klare und eindeutige Abschaffung des Beamtenstatus für Hochschullehrer. Der Bericht der Kommission verwendet viel Mühe darauf nachzuweisen, dass es keinen Zwang zur Beibehaltung des Beamtenstatus gibt und dass es sehr viele gute Gründe gibt, ihn aufzuheben, vor allen Dingen, und das ist der Kernpunkt, die schlechte Vereinbarkeit mit leistungsorientierter Bezahlung und vor allen Dingen seine Wirkung als Mobilitätsbremse. All die besonderen beamtenrechtlichen, besoldungsrechtlichen Fragen des Beamtenstatus erschweren eben erheblich, dass man von der Hochschule in die Wirtschaft oder sonst in die Gesellschaft wechseln kann und auch wieder zurück, dass man für eine Zeit ins Ausland geht und wieder zurückkommt. Das ist eben mit dem beamtenrechtlichen Status schwer zu erreichen, aber das sind die Aufgaben. Wir müssen zu einer anderen Mobilität zwischen Hochschule im Inland und Ausland und zwischen den verschiedenen Bereichen kommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nachdem die Kommission dargestellt hat, wo die Hemmnisse liegen, schreibt sie trocken, aus „prag

matischen Gründen“ schlage sie vor, vorerst beim Beamtenstatus zu bleiben, und diese pragmatischen Gründe sind nichts anderes als die Tatsache, dass es in Deutschland immer noch einige gibt, die aus dem Beamtenstatus eine rein ideologische Frage gemacht haben, eine heilige Kuh, die nicht berührt werden darf.

Die Antwort des Senats vermittelt immerhin, das muss ich hier positiv feststellen, den Eindruck, dass er in dieser Frage offen ist, und verweist auf bremische Möglichkeiten, aber ich sage noch einmal, es ist eine Illusion zu glauben, dass ein Bundesland in größerem Umfang Professoren als Angestellte einstellen kann, wenn ringsherum die anderen Länder beim Beamten bleiben. Das funktioniert nicht, aber genauso funktioniert umgekehrt auch nicht, dass wir in Deutschland als Einzige beim Beamtenstatus bleiben werden, wenn überall ringsum in der Europäischen Union und in der Welt eben dies nicht mehr der Fall ist. Eine solche Abschottung können wir uns einfach nicht mehr leisten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir müssen jetzt zu einer klaren Entscheidung kommen, sonst ist die Chance verpasst. Dann werden all die vielen Professoren auf lange Zeit wieder Beamte sein. Ich glaube, Sie können sich übrigens der Unterstützung derjenigen, die heute und morgen Professoren werden, sicher sein, und da muss man dann eben in dieser Frage einmal ein bisschen Gegenwind von den älteren Herren in Kauf nehmen.

Ein anderer Punkt: Die Kommission schlägt die Einstellung von Juniorprofessoren vor, die nach der Promotion eigenverantwortlich lehren und forschen können, befristet für zweimal drei Jahre. Das wäre ein sehr vernünftiger Schritt, den wir sehr begrüßen würden. Wir müssen allerdings dabei sehr genau darauf achten, dass nicht durch eine starre Zeitvorgabe, zweimal drei Jahre, hier die Chancen für Frauen eingeschränkt werden, die aus vielen Gründen heute noch öfter als Männer keinen geraden und normalen Weg zur Ausbildung und Karriere gehen können.

Nach der Einführung eines Juniorprofessors wäre es dann völlig unsinnig, doch wieder an der Habilitation als Eingangsvoraussetzung festzuhalten, was übrigens, ich sage es noch einmal, ein einzigartiges deutsches Folterinstrument zur Verlängerung der Unselbständigkeit junger und auch nicht mehr so ganz junger Wissenschaftler ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es gibt die Habilitation sonst nirgendwo, und sie wird als Voraussetzung für eine Berufung auch wirklich nicht mehr gebraucht.

Dann möchte ich etwas zur Frage befristeter oder unbefristeter Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mit

arbeiter sagen: Der Senat verteidigt die heutigen starren Befristungsvorschriften mit dem Hinweis, dass sonst der Weg für nachrückende Wissenschaftler blockiert und verstopft wäre. Das ist ein interessantes Argument. Wenn man das auf andere Branchen übertragen würde, die auch sehr dynamisch und in der Entwicklung schnell sind, dann kann man schlussfolgern, dass auch in diesen Branchen überhaupt nur noch befristete Arbeitsverträge sinnvoll und möglich wären. Das kann so absolut nicht stimmen! Befristungen müssen möglich sein, das ist richtig, aber es ist genauso richtig, dass es inzwischen sehr viele Funktionen im Dienstleistungsbereich von Hochschulen gibt, in Dienstleistungen, Lehre, Forschung, Management, Wissenschaftstransfer, die Daueraufgaben sind und deswegen auch in unbefristeten Arbeitsverhältnissen besser und sinnvoller ausgeführt werden können.

Wir sind allerdings der Meinung, dass dann entgegen dem faktisch sehr engen Rahmen des heutigen BAT durchaus auch betriebsbedingte Kündigungen wissenschaftsspezifischer Art möglich sein müssen. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, unbefristete Arbeitsverhältnisse, wenn man nicht auf der anderen Seite gewisse reglementierte Öffnungsmöglichkeiten schafft.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der letzte Punkt ist die Besoldung. Wir sind mit der Kommission und mit vielen anderen der Auffassung, dass die Wissenschaftler sich höhere Bezahlung nicht mehr durch das reine Älterwerden, sondern durch Leistung verdienen sollten. Insofern unterstützen wir die klare Maßgabe, dass ein Teil der Besoldung als Zulage gezahlt werden soll, als Zulage für Leistung, Belastung oder auch Übernahme besonderer Funktionen, aber ebenso klar sollte es auch sein, dass diese Zulage nur für die Dauer dieser besonderen Leistung, Belastung oder Funktion gezahlt werden sollte, also befristet. Da teilen wir die Auffassung des Senats, der dort der Kommission widerspricht.

Ganz und gar unvernünftig finden wir, dass sich der Senat der Meinung anschließt, dass es eine grundsätzliche und dann auch noch doppelte — nämlich bei Grundgehalt und Zulagen — Ungleichbehandlung zwischen Fachhochschulen und Universitäten weiterhin geben soll. Der gesetzliche Auftrag der Fachhochschulen ist, das wird in Festreden immer gern betont, zwar andersartig, aber gleichwertig. Es gibt keinerlei sachliche Grundlage für die grundsätzliche Ungleichbehandlung. Natürlich soll es die Möglichkeit von Differenzierungen geben zwischen Fachhochschulen und Hochschulen, weil natürlich die Forschung an den Universitäten eine andere Rolle spielt. Es gibt aber umgekehrt auch in der gegenwärtigen Situation sehr viele sachliche und politische Gründe, die Fachhochschulen zu fördern,

sie zu unterstützen und es ihnen möglich zu machen, gute Leute aus Wissenschaft und Praxis zu ihnen hineinzuholen. Deswegen wäre es sehr schade, wenn dies in dieser Frage der Besoldung das letzte Wort bleiben würde, dass Fachhochschulen und Universitäten ungleich behandelt, dass die Fachhochschulen weiterhin diskriminiert werden. Dies würde die Reform erheblich belasten.

Ich habe festgestellt, dass die Koalition nicht dazu in der Lage war, einen gemeinsamen eigenen Antrag dagegen zu stellen. Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag überweisen werden, weil ja ohnehin die Beratungen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden werden, so dass wir in der Deputation für Wissenschaft diesen Prozess dann auch mit diesem Antrag als Grundlage weiterverfolgen können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Berk.

Herr Kuhn, wir haben keinen gemeinsamen Antrag, da haben Sie Recht, aber freuen Sie sich doch, so überweisen wir Ihren Antrag, sonst hätten wir ihn abgelehnt!

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kuhn hat schon angedeutet, es ist ein schwieriges Feld, das sich die rotgrüne Koalition vorgenommen hat und jetzt bearbeitet. Das ist äußerst schwierig, das weiß ich schon, aber ich bin froh, dass die rotgrüne Bundesregierung Wort hält, dass sie sich auch schwierigen Fragen stellt und den Versuch unternimmt, da nach vorn zu kommen. Ich muss auch sagen, sie hat sich in beachtlichem Tempo darangemacht, den in 16 Jahren Kohl-Regierung entstandenen Reformstau aufzulösen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Sie zeigt sich dabei nicht nur entschlossen, sondern auch mutig. Sie ist offenbar auch gewillt, das, was den nötigen Reformen im Wege steht, wegzuräumen. Sowohl die altehrwürdigen als auch die neueren Universitäten müssen sich diesen Veränderungen stellen. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich gleich zu Beginn meines Beitrags daher ein Zitat vortragen:

„In einer Zeit, in der sich die moderne Welt mit hoher Beschleunigung von einer Arbeitsteilung der Hände, Werkzeuge und Maschinen hin zu einer Arbeitsteilung der Köpfe, Computer und Labors wandelt, verändern sich auch die Bedingungen für ein erfolgreiches Wirken der Hochschulen. Angesichts der immer größeren Bedeutung, die wissenschaftlichen Erkenntnissen für unser Leben, die Kultur, die Wirtschaft und das soziale System zukommt, wird

es umso dringlicher, dass sich die Hochschulen dem aus der zunehmenden Globalisierung resultierenden Veränderungsbedarf stellen, die sich damit bietenden Chancen nutzen und den notwendigen Reformprozess aktiv gestalten.“

So lautet der Eingangssatz der Empfehlung der Expertenkommission zum Hochschuldienstrecht. Damit macht sie deutlich, meine Damen und Herren, worum es geht. Wenn man von dem Demokratisierungsprozess Ende der sechziger Jahre absieht, befindet sich der Wissenschaftsbetrieb in der Bundesrepublik in einem beispiellosen Veränderungsprozess. Die Hochschulen stehen bereits heute vielfach im Wettbewerb. Sie konkurrieren auf nationaler und internationaler Ebene um Forschungsmittel, um die begabtesten Studenten und um das beste wissenschaftliche Personal.

Für fast jede dieser Herausforderungen machen sich auch die Bremer Hochschulen fit. Sie bieten international kompatible Abschlüsse an, sie kooperieren untereinander und mit ausländischen Hochschulen, sie bieten internationale Studiengänge an, und, meine Damen und Herren, die Hochschule Bremen ist ja gerade ein Paradebeispiel, wie internationale Studiengänge und auch Kontakte angeboten und gepflegt werden.

(Beifall bei der SPD)

Die Bremer Hochschulen und die Wissenschaftsbehörde haben die Zeichen der Zeit erkannt, und wir, schon in der Ampel, aber auch in der großen Koalition, haben diesen Weg auch intensiv begleitet. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass das vom preußischen Obrigkeitsstaat des neunzehnten Jahrhunderts geprägte Beamtenrecht nicht den richtigen Rahmen für das wissenschaftliche Personal des einundzwanzigsten Jahrhunderts darstellen kann.

(Beifall bei der SPD)

Das Leitbild für ein modernes Hochschulwesen muss es sein, dass in unseren Universitäten und Hochschulen interessante, neugierige, begabte, mobile, flexible und leistungswillige Menschen wirken, deren Biographien, die sie für den wissenschaftlichen Austausch qualifizieren, eben nicht nur von Schule und Hochschule geprägt sind, sondern Menschen, die permanent zwischen Theorie und Praxis, zwischen In- und Ausland, zwischen Forschung und Wirtschaft, zwischen Arbeitswelt und Lehre wechseln. Wir brauchen also die jungen Frauen und Männer mit Forscherdrang, vor allem die tüchtigen Frauen mit Kindern, die wegen ihrer Kinder keine Zeit für Habilitation hatten, die aber trotzdem qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind. Wir brauchen die Querdenker. Wir brauchen die Querdenker, und ich

glaube, für all dies ist das Lebenszeitbeamtenverhältnis immer weniger gut geeignet.

(Beifall bei der SPD)

Die Universitäten und Hochschulen brauchen für ihr Personal einen rechtlichen Rahmen, der besser geeignet ist, sie zukunfts- und konkurrenzfähig zu machen. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich leistet auch die verbeamtete bremische Professorenschaft hervorragende, zum Teil erstklassige Arbeit. Ich will hier nicht schon wieder auf Hägermann und sein Buch „Karl der Große“ ansprechen, da gibt es noch viele andere Beispiele. Wir alle wissen aber, dass der Wissenschaftsstandort Deutschland gegenüber den anderen Ländern an Boden verloren hat. Eine der Ursachen dafür ist meiner Überzeugung nach, dass unsere besten Leute nicht mehr automatisch den Weg an unsere Hochschulen, sondern in die Wirtschaft oder in ausländische Forschungseinrichtungen suchen.

Um eine Umkehr dieses Trends zu erreichen, ist ein Hochschuldienstrecht vonnöten, das eine größere Durchlässigkeit des Betriebs für Quer- und Seiteneinsteiger und -einsteigerinnen aufweist. Ich verhehle nicht, dass ich mir die Experten, die vielfach ja auch Beamte sind, an dieser Stelle deutlich mutiger gewünscht hätte, aber es handelt sich hier ja um eine Expertenempfehlung. Das heißt, die Kultusministerkonferenz, und da spreche ich Sie an, Herr Senator Lemke, und die Bund-Länder-Kommission können über dieses Ergebnis jederzeit noch hinausgehen. Ich hätte mir eine deutliche Abkehr vom Beamtenrecht gewünscht, das ist allgemein bekannt, und ich hätte sie mir jetzt gewünscht.

Nach der Antwort des Senats, Herr Dr. Kuhn hat schon darauf hingewiesen, gehen in den nächsten acht Jahren 64,3 Prozent der Hochschullehrer in Bremen und Bremerhaven in den Ruhestand. Wann, wenn nicht jetzt, bestünde die Chance, die nächste Generation des Lehrkörpers für die Zukunft neu zu prägen?

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Natürlich, meine Damen und Herren, bietet sich hier auch die einmalige Chance, verstärkt Frauen in diesen Positionen zu beteiligen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir sind in Bremen ja schon etwas weiter, Herr Kuhn hat es angeschnitten, und Herr Jäger wird sicherlich auch darauf eingehen, wir haben unser Bremisches Hochschulgesetz novelliert. Wir haben da einen guten Weg beschritten. Wir haben da auch schon die Möglichkeit von Einstellungen im Ange

stelltenverhältnis geschaffen und wünschen uns natürlich, dass der Senat auch danach handelt. Gleichwohl weiß ich, dass, wenn es um Berufungen geht und ein Anwärter eine Beamtenstelle angeboten bekommt, er sich vermutlich für diesen sicheren Weg entscheiden wird. Insofern ist es umso dringlicher, dass alle Versuche unternommen werden, das Beamtenrecht nicht einzuschränken, sondern abzuschaffen.

Die anderen Empfehlungen der Kommission finden unsere grundsätzliche Zustimmung. Eine Juniorprofessur statt der Habilitation öffnet den Weg für Quereinsteiger, vor allem auch für Frauen. Auch hinsichtlich der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen hat die Expertenkommission unseres Erachtens wichtige Ansatzpunkte geliefert, die aber natürlich noch mit den Gewerkschaften und Verbänden im Einzelnen erörtert werden müssen. Eine kostenneutrale, stärker leistungsorientierte Bezahlung des wissenschaftlichen Personals kann in diesem Haus wohl vorausgesetzt werden. Da könnte es vielleicht höchstens noch unterschiedliche Meinungen über die Höhe des Sockelbetrages, den man sich vorstellt, geben. Allerdings glaube ich, dass dies das bestehende Besoldungs- und Vergütungsrecht nicht in genügendem Maße hergibt. Es muss ein eigenständiger Wissenschaftstarifvertrag her, der es erlaubt, auf die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs einzugehen.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, das ist eine Forderung, die wir alle unterstützen.

An Bündnis 90/Die Grünen: Ihr Antrag wird überwiesen, er bietet eine gute Diskussionsgrundlage für die weitere Beratung, und es finden sich darin viele Gemeinsamkeiten zumindest mit der SPD. — Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!