Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes, das hier heute beschlossen werden soll, steht die bürgernahe Lösung zur Schließung einer Gesetzeslücke.
Ende Februar 2000 wurde über den Vorfall berichtet, der sich wie folgt darstellt: Ein Hund verursacht einen Sachschaden an einem Pkw. Der Besitzer des Autos versucht, anhand der Steuermarke über das Finanzamt den Halter des Hundes ausfindig zu machen. Auskunftsersuchen der Polizei und von ihm selbst an das zuständige Finanzamt wurden jedoch mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis abgelehnt. Wie sich herausstellt, war die Weigerung des Finanzamtes mit dem Verweis auf das Steu
ergeheimnis rechtmäßig. Auskünfte würden selbst in schweren Fällen aufgrund der Hochrangigkeit des Steuergeheimnisses verwehrt werden. Erst bei schweren Delikten, wie der Verfolgung von Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen gegen Leib und Leben, erlaubt der Paragraph 30 der Abgabenordnung, Namen und Anschrift des Hundehalters gegenüber Beschädigten und Behörden bekannt zu geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Situation mag zwar rechtmäßig sein, ist aber meines Erachtens für die Betroffenen und, wie in diesem Fall, für den geschädigten Bürger nicht hinnehmbar.
Im vorliegenden Fall ging es glücklicherweise, in Anführungsstrichen, nur um einen Sachschaden. Aber was wollen wir einem Geschädigten sagen, der bei einem derartigen Unfall einen erheblichen Personenschaden davonträgt, was bei Verkehrsunfällen leider an der Tagesordnung ist? Für die CDUFraktion ist diese Rechtslage nicht in Ordnung. In derartigen Fällen sind die schutzwürdigen Interessen der Bürger höher einzustufen als die Wahrung des Steuergeheimnisses.
Die CDU-Fraktion hat daher im Frühjahr dieses Jahres eine Initiative in die Bürgerschaft eingebracht und damit ein Verfahren initiiert, an dessen Ende die nunmehr vorliegende Änderung des Bremischen Abgabengesetzes steht. Nach der Gesetzesänderung wird es den für die Hundesteuer zuständigen Behörden möglich sein, bei Schadensfällen mit Hunden den Geschädigten Auskunft über den Halter des unfallverursachenden, mit einer Steuermarke versehenen Hundes zu geben und somit dem Geschädigten die Möglichkeit einzuräumen, gerechtfertigte Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Ich bin der Auffassung, dass es in diesen Fällen erforderlich ist, das Steuergeheimnis zu lockern. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen. — Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Herr Mützelburg, Sie haben nichts dagegen, dass ich hier noch einmal kurz das Wort ergreife. Vielleicht spreche ich ja auch für Ihre Fraktion! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Frau Speckert hat das eben noch einmal dargestellt, der aktuelle Anlass ist, wir bereinigen hier wirklich etwas, wo das Steuergeheimnis etwas zu weit ausgefallen ist und wirklich berechtigten Interessen Geschädigter entgegensteht. In einem ersten Schritt geht es jetzt hier darum, in einem Landesgesetz dafür zu sorgen, dass dann auch die entsprechenden Ortsgesetze diese Änderung berücksichtigen können. Ich gehe davon aus, dass das dann auch passiert, so dass wir, hoffe ich, in der nächsten Stadtbürgerschaft dann auch in der Lage sein werden, eine entsprechende Änderung des Ortsgesetzes herbeizuführen, weil wir natürlich erst dann das erreicht haben, was wir mit diesem Antrag sicherlich gemeinsam wollen. Ansonsten gibt es dazu nicht viel zu sagen. — Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb jetzt darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Fünfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungs- staatsvertrag)