Auf die Bedeutung der Lebensmittelsicherheit hinsichtlich des Gesundheitsschutzes hat Frau Hoch hingewiesen. Herr Käse hat noch einmal deutlich Defizite und Notwendigkeiten aufgezeigt. Ich finde, das ist wirklich Legitimation in diesem Haus genug, dies zum Thema zu machen.
Unser grüner Antrag hat eben versucht, hier genau Eckpunkte zu setzen, wo wir zumindest die Befürchtung haben, dass das bei einer Umstrukturierung der Lebensmittelsicherheit nicht entsprechend gewürdigt wird.
Zunächst noch einmal zu dem Kern des Antrags, warum wir das hier debattieren: Wir sind ein Landesparlament, aber die gesamte Lebensmittelsicherheit ist nur dann zu gewährleisten, wenn man auch funktionierende Kontrollsysteme hat. Funktionierende Kontrollsysteme sind die Aufgabe der Länder. Das ist der Kern, auf den wir hinwirken wollen und müs
sen im Sinne eines Verbraucherschutzes, denn Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für uns Grüne eine hohe Priorität.
Wir haben deswegen den Antrag im Mai dieses Jahres ja schon eingebracht, der heute hier zur Debatte steht, und es liegt ja auch mittlerweile die Antwort auf eine Große Anfrage der SPD vor. Die dort eingebrachten Punkte sind, bis auf eine Ausnahme, nichts anderes als die in Frageform gestellten Forderungen des Antrags der Grünen. Vielleicht eine Kostprobe: Die Forderung aus unserem Antrag lautete: „Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, bei der Neustrukturierung der Lebensmittelüberwachung zu gewährleisten, dass ausreichend Kapazitäten vorgehalten werden, um Missbräuche bei der Kennzeichnung ohne Gentechnik zu verhindern.“
Ich komme noch zu dem Selbstverständlich! Im Juli heißt es dann in der Großen Anfrage der SPD: „In welchem Umfang sollen zukünftig Kapazitäten zur Überprüfung der Lebensmittelkennzeichnung ohne Gentechnik vorgehalten werden?“ So geht es letztendlich weiter. Das heißt, damit, und das ist der entscheidende Punkt, hat natürlich der Senat zu unserem Antrag bereits Stellung bezogen, indem er nämlich auf die Fragen geantwortet hat. Er sagt dort auch, dass er diese Forderung einhalten will.
Die Frage ist doch die, ob er das mit dem, was es hier an Vorgaben gibt in diesem Land, mit der Reduzierung des Budgets, mit der Art, wie es gemacht und konzipiert wird, mit der Stellenreduzierung überhaupt diese enormen Aufgaben, die nämlich auf die Länder in Fragen von Kontrollen zukommen, noch leisten kann. Das ist doch die zentrale Frage. Wir können doch nicht einfach sagen, wir kürzen so und so viel und machen trotzdem alles. Das ist doch genau der Punkt: Wie lange kann man Stroh noch zu Gold spinnen?
Ich will auf die einzelnen Punkte jetzt nicht weiter eingehen. Unsere grüne Position ist die, dass der Verbraucherschutz eine hohe Priorität haben muss und dass man natürlich vor Ort auch die Kontrollen gewährleisten muss. Das sagt der Senat zu. Ein einziger Punkt wird nicht aufgegriffen, das ist die Frage der länderspezifischen Verbraucherschutzsonderprogramme hinsichtlich der BSE-Problematik. Ich
möchte auf diesen Punkt noch einmal inhaltlich eingehen. Es wurde ja auch bereits von Frau Tuczek angesprochen. Nicht erwähnt wurde von ihr hier, dass seit dem 1. September 2000 eine weitere Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch in Kraft getreten ist, nämlich in der Form, dass sowohl das Schlachtals auch das Verpackungsland auf dem Fleischetikett genannt werden muss.
Eine weiter gehende, auch von uns Grünen auf Europa- und Bundesebene forcierte Lösung, dass eben nicht nur das, sondern zusätzlich das Geburtsland und Mastland dort zu erwähnen ist, wurde im Bundesrat nicht beschlossen. In den Protokollen ist nicht nachvollziehbar, aber vielleicht können Sie ja, Frau Adolf, noch etwas dazu sagen, warum es dort nicht zu einem Beschluss gekommen ist, denn diese Regelung wäre im Sinne des Verbraucherschutzes, insbesondere wenn Sie bedenken, dass sich in Frankreich die BSE-Fälle bei Rindern häufen und dass mehr als ein Fünftel des Rindfleisches, das hier in Deutschland konsumiert wird, aus Frankreich stammt. Das heißt, hier hat der Verbraucher und die Verbraucherin noch keine Chance, sich zu schützen, außer er oder sie greift zurück auf ökologisch oder regional produziertes Rindfleisch.
Deswegen fordern wir zusätzlich zu dem, wofür wir uns natürlich auf Europa- und Bundesebene einsetzen, auch eine weiter gehende Etikettierungspflicht, setzen wir zusätzlich auf ein Landesprogramm, ein Sonderprogramm, wie es durchgeführt wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und in der Schweiz, das darin besteht, anlassbezogen und aufgrund der Beobachtung dessen, wie sich diese Rinderseuche beziehungsweise dieser Rinderwahnsinn entwickelt, hier schnell handlungsfähig zu sein und überprüfen zu können, ob denn hier auch etwas passiert. In summa heißt das — drei unserer Punkte hat der Senat aufgegriffen, davon gehe ich jetzt aus —, dass damit natürlich auch die Regierungskoalition nur zustimmen kann, sonst würde sie sich ja gegen ihren Senat stellen.
Den dritten Punkt kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie hier keine zusätzliche Möglichkeit offen halten wollen für den Fall, dass es zu einem Problem wird, wieder verstärkt mit der BSE-Frage, die durchaus eben nicht vom Tisch ist. Insofern könnte ich mir jetzt nicht mehr vorstellen, warum Sie eigentlich unseren Antrag ablehnen. Womit wir natürlich unsere Probleme haben, ist die Frage, inwieweit das, was jetzt als verbale Bekundung im Raum steht, in der Tat dann umgesetzt wird. Sie können sich darauf verlassen, wir Grüne werden das beobachten und dann auch das, was der Senat beabsichtigt zu tun, einfordern, denn Verbraucherschutz ist Gesundheitsschutz und von besonderer Bedeutung. — Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube zunächst einmal, dass für Aufgeregtheit zu diesem Thema, wie sie sich jetzt am Ende der Debatte darstellte, kein Anlass ist. Wir haben, Herr Dr. Käse hat es erwähnt, einen sehr hohen Standard in Bremen und in der Bundesrepublik, was Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angeht. Wir strukturieren im Moment die Dinge um, und ich werde gleich dazu im Einzelnen auch noch etwas sagen, in welche Richtung wir gehen wollen, was wir auch verändern wollen, und warum wir der Meinung sind, dass wir damit auch dieses Niveau halten können. Sie werden Gelegenheit haben, das, was ich Ihnen vorschlage, dann zu bewerten, wir werden es diskutieren, und natürlich werden auch die Anregungen der Parlamentarier dann in diesem Diskussionsprozess zu berücksichtigen sein.
Es ist auch, Herr Eckhoff ist jetzt leider nicht mehr da, keine endlose Geschichte, die wir da machen. Wir haben vor fünf Jahren eine Umstrukturierungsentscheidung getroffen, die wir jetzt erneuern müssen. Wir müssen wieder umstrukturieren, weil der Markt sich ganz schlicht verändert hat und weil wir mit der damaligen Entscheidung diesem Markt so nicht mehr gerecht werden. Also, es ist keine endlose Geschichte, kein Herumdoktern, sondern wir sind eben immer wieder gezwungen, das kennen wir auch aus anderen Bereichen, die Entscheidungen von gestern zu überprüfen auf die Tauglichkeit für den Markt von heute und morgen.
Mit dem BSE-Geschehen, spätestens aber seit dem Dioxin-Skandal im letzten Jahr, ist das Thema Lebensmittelsicherheit wieder als politisches Thema in den Vordergrund gerückt, und wir haben deutlich gemerkt, dass die Lebensmittelsicherheit sich nicht aus wissenschaftlichen Erkenntnissen sozusagen von allein ergibt, sondern dass die Wissenschaft nur die Grundlagen liefert, auf denen dann die Politik angemessene Maßnahmen veranlassen muss. Die Europäische Kommission hat ihr Weißbuch zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit vorgelegt und kündigt damit eine Reihe von Maßnahmen an, wie der Verbraucherschutz gestärkt werden kann. Eine wichtige Klarstellung in diesem Weißbuch bedeutet die Unterscheidung zwischen Risikobewertung als Aufgabe der Wissenschaft und dem Risikomanagement als Aufgabe der Politik. Es wird festgestellt, dass eine neue Lebensmittelagentur als wissenschaftliche Einrichtung für die Risikobewertung zuständig sein muss, die demokratisch legitimierte politische Ebene aber für die daraus abzuleitenden Maßnahmen zuständig und verantwortlich ist. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich halte die einheitliche Risikobewertung durch eine wissenschaftliche Agentur auf europäischer Ebene und das einheitliche Management eines Risikos für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum für zwingend erforderlich, denn nur so kann die Bevölkerung der Europäischen Union vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen eines Risikos unter den Bedingungen des freien Warenverkehrs wirksam geschützt werden. Wir brauchen einheitliche Regelungen. Unabhängig davon muss aber natürlich genügend Handlungsspielraum vorhanden sein für die regionale Ebene, damit auch örtlich begrenzte Ereignisse, wie es sie auch immer wieder gibt, in Fragen der Lebensmittelsicherheit effizient bearbeitet werden können.
Meine Damen und Herren, ich räume ein, dass die öffentliche Diskussion um die Belastungen der Lebensmittel mit Schadstoffen häufig den Eindruck erweckt, als wisse die amtliche Lebensmittelüberwachung von all diesen Dingen gar nichts. Meistens klärt sich wie jüngst im Zusammenhang mit der Radioaktivität in Mineralwässern glücklicherweise, dass dem nicht so ist. Es stellt sich aber natürlich gerade für verantwortliche Politiker die Frage, warum solche Diskussionen in der Öffentlichkeit überhaupt losgetreten werden können, und hier gibt es nach meiner Auffassung zwei Defizite in der amtlichen Lebensmittelüberwachung, und zwar überall, und nicht nur in Bremen.
Das eine ist die fehlende Informationspolitik oder die mangelhafte Informationspolitik. Die konkreten Ergebnisse und die theoretischen Ansätze für die Arbeit der Lebensmittelüberwachung müssen in der Öffentlichkeit verständlich und zeitgerecht dargestellt werden. Das Weißbuch schlägt vor, der neuen Lebensmittelagentur die Informationspolitik zu übertragen. Das wird aber nicht ausreichen. Diese Aufgabe muss auch von regionalen Einrichtungen übernommen werden, um die Verbraucher in der Region gezielt im Hinblick auf ihre Lebenssituation zu informieren.
Der zweite Aspekt betrifft das System der Lebensmittelüberwachung selbst. Bisher orientiert sich die Überwachung am Lebensmittelangebot und am Warenkorb. Das heißt, die Lebensmittel, die mengenmäßig am stärksten konsumiert werden, werden auch am häufigsten in Überwachungsmaßnahmen einbezogen. Mit diesem Modell wird zwar sichergestellt, dass die üblichen Lebensmittel eine hohe Sicherheit aufweisen, aber es ist eben nicht gesichert, dass Lebensmittel mit einem hohen Risiko, wenn sie nicht zu den mengenmäßig stark konsumierten Produktarten zählen, systematisch und ausreichend kontrolliert werden. Deshalb wird die Risikoanalyse auch zum Leitgedanken unseres neuen Konzeptes für die Lebensmittelüberwachung in Bremen werden.
tionstechnologie innewohnt, eingestuft werden, und dabei müssen die betriebsinternen Kenntnisse, sprich die Eigenkontrollen der Betriebe, die durchaus jetzt auch stattfinden, intensiv genutzt werden. Die notwendigen Überwachungsmaßnahmen werden dann individuell auf jeden Betrieb abgestellt. Es kommt eben nicht darauf an, wie viele Proben untersucht werden, es kommt darauf an, dass sie mit der richtigen Fragestellung untersucht werden. Diese Arbeitsweise verlangt dann natürlich eine hohe Kompetenz in den Überwachungsbehörden, die durch die Neuordnung der Lebensmittelüberwachung geschaffen werden muss.
Ende des Jahres werden wir versuchen, Ihnen konkrete Konzeptionen dafür vorzulegen, wie diese Neuordnung aussehen kann, aber ich versichere Ihnen, dass die Neustrukturierung nicht zu einer Absenkung des Niveaus der Lebensmittelsicherheit führen wird. Dieser Verdacht ist durchaus — in den Zahlen des Dringlichkeitsantrags schimmert er so durch — hier auch konkret geäußert worden. Lassen Sie uns das, was wir Ihnen vorlegen, gemeinsam bewerten und dann darüber sprechen, ob Ihr Verdacht sich an dieser Stelle realisiert! Ich sehe das nach meinem jetzigen Informationsstand nicht so.
Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat auch für den Senat oberste Priorität, und für die Lebensmittelüberwachung wird auch zukünftig der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln die vorderste Aufgabe bleiben.
Der Senat war sich mit seinem Beschluss vom 5. 10. 1999 zur Neuordnung der Lebensmittelüberwachung und zur Konsolidierung des Landesuntersuchungsamtes sehr bewusst, dass die Kürzung des Budgets für diesen Aufgabenbereich auch Auswirkungen auf die Qualität der Lebensmittelüberwachung haben könnte. Gerade deshalb hat er eben nicht nur eine Kürzung des Budgets vorgenommen, sondern auch eine Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung beschlossen. Der neue Leitgedanke der Lebensmittelüberwachung soll Risikobewertung heißen und bedeutet, dass dort überwacht werden soll, wo ein Risiko liegt, sprich eine Gefahr besteht, die den Verbraucher in seiner Gesundheit beeinträchtigen könnte.
Nun gibt es aber im Zusammenhang mit Lebensmittelüberwachung auch Fragestellungen, die durch eine Risikobewertung nicht gesichtet werden können, und dies trifft auf die Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel und für Lebensmittel ohne Gentechnik genauso zu wie für die Kennzeichnung britischen Rindfleisches. Warum? Gentechnisch veränderte Lebensmittel durchlaufen, bevor sie auf den Markt kommen, ein aufwendiges Genehmigungsverfahren, in dem alle gesundheitlichen und Umwelteinflüsse wissenschaftlich geprüft werden. Nur Lebensmittel, die nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich
sind, dürfen danach in den Verkehr gebracht werden. Demnach kann für gentechnisch veränderte Lebensmittel also kein Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers bestehen.
Aber darf die Lebensmittelüberwachung sich deshalb aus diesem Bereich zurückziehen? Ich sage nein, das darf sie sicher nicht, denn die Kennzeichnungsvorschriften wurden genau erlassen, um den Verbraucher und die Verbraucherin über die Anwendung einer Technologie zur Herstellung dieser Lebensmittel zu informieren, weil viele trotz wissenschaftlicher Prüfung eben kein Vertrauen in die Sicherheit dieser Lebensmittel entwickeln können und grundsätzlich große Bedenken gegen diese Herstellungsmethoden haben. Der Schutz dieses Informationsbedürfnisses ist eine wichtige Aufgabe der Lebensmittelüberwachung, die auch nach der Neuordnung garantiert werden muss.
Das Gleiche gilt für die Kennzeichnung britischen Rindfleisches, das für den Export zugelassen wird. Obwohl aus Großbritannien nur Rindfleisch aus BSEfreien Beständen, das in extra zugelassenen Betrieben verarbeitet worden ist, exportiert werden darf — ein Gesundheitsrisiko kann also theoretisch ausgeschlossen sein —, soll der Verbraucher selbst entscheiden können, ob er dieses Fleisch oder Produkte daraus kaufen möchte, und deshalb muss und wird die Überwachung der Kennzeichnung britischen Rindfleisches auch entsprechend in das neue Konzept eingebaut werden.
Wo liegen nun die Einsparpotentiale in der Neuordnung der Lebensmittelüberwachung? Einsparungen sollten möglich sein, wenn die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stehende Informationen aus der Wissenschaft gezielter nutzt und ihre eigenen Ergebnisse systematisch erfasst und auswertet. Wenn erkennbar ist, dass bestimmte Schwermetalle oder Pflanzenschutzmittel nicht mehr mit Grenzüberschreitungen in Lebensmitteln vorkommen, dann kann die Untersuchungsintensität in diesen Punkten zurückgefahren werden. Wenn nachweisbar dokumentiert werden kann, dass in einem Betrieb durch umfassende Eigenkontrollmaßnahmen systematisch sichere Lebensmittel produziert werden, dann kann die Lebensmittelüberwachung ihre eigenen Untersuchungen reduzieren.
Im neuen Konzept für die Lebensmittelüberwachung wird deshalb ein umfassendes Berichtswesen enthalten sein, durch das die Ergebnisse aller Beteiligten zusammengetragen und ausgewertet werden können. Dann kann auch künftig gewährleistet werden, dass in konkreten Verdachtsfällen die Einhaltung von Grenzwerten überprüft wird.
Sie erkennen an diesen Beispielen aber auch unschwer, dass das neue Konzept der Lebensmittelüberwachung auf wissenschaftlicher und organisatorischer Ebene eine bedeutende Neuordnung darstellt, die auch eng mit den bisherigen wissenschaft
lichen Untersuchungskapazitäten in Bremen verknüpft ist. Die Neuorganisation des Landesuntersuchungsamtes, an der wir bekanntlich zurzeit mit Hochdruck arbeiten, muss erst in trockenen Tüchern sein, bevor das Gesamtkonzept der neuen Lebensmittelüberwachung präsentiert werden kann, aber auch hier gilt wie in anderen Bereichen unseres Ressorts, dass die Strategie vor der Struktur steht. Die Strategie habe ich eben versucht zu definieren, und nun müssen wir sehen, in welchen Strukturen wir diese Strategie umsetzen können.
Vielleicht noch ein paar Worte zum BSE-Geschehen! Insgesamt gibt es noch viele Fragen zum Thema BSE, die nur im Laufe der Zeit durch die Forschung beantwortet werden können. In der Zwischenzeit muss auf der Grundlage unseres lückenhaften Wissens die größtmögliche Sicherheit für die Menschen erreicht werden. Wir haben aus Bremen in dieser Situation der Lockerung des Importverbotes für britisches Rindfleisch unter der Prämisse der lückenlosen und erkennbaren Kennzeichnung aller Produkte bis zum Verbraucher zugestimmt und haben uns in diesem Zusammenhang im EU-Rahmen bewegt.
Zusammen mit den getroffenen Maßnahmen in Großbritannien, der Zulassung und Überwachung der zum Export berechtigten Betriebe, einer Kennzeichnung, kann die praktisch erreichbare Sicherheit der Verbraucher damit gewährleistet werden, und durch die Kennzeichnung aller Produkte kann der Verbraucher am Ende selbst entscheiden, ob er britisches Rindfleisch verzehren will oder nicht. Die Lebensmittelüberwachung wird und muss ihren Teil dazu beitragen, dass die Kennzeichnung dann auch korrekt angewendet wird. — Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/332 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!