Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

eine Perspektive, die nach unserer Vorstellung dann auch in eine ehrenamtliche Tätigkeit münden soll, die auch ein Stück Perspektive für die Zeit nach der Erwerbsphase bieten soll. Das ist unsere Vorstellung.

Wir wollen nicht nur den Vereinen oder den Kulturbereichen hier befristete Arbeit zur Verfügung stellen, sondern wir wollen mit ihnen gemeinsam Tätigkeiten entwickeln, die mittelfristiger und auch länger tragen. Wir sind dabei und werden noch im Oktober in der Deputation für Arbeit einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Ich freue mich schon jetzt auf die breite Unterstützung, die Ihre heutige Debatte mir signalisiert.

Insgesamt bin ich auch dankbar, dass wir jetzt mit dem Antrag, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hat, auch einen weiteren Ansatzpunkt für diese Debatte haben. Ich greife das sehr gern auf, aber ich wiederhole noch einmal: Wir müssen in der Deputation sehr differenzierte Antworten finden, und ich finde auch, wir sollten uns dazu bekennen, dass in der Vergangenheit nicht nur die Betriebe älteren Arbeitnehmern nicht die notwendigen Chancen gegeben haben, sondern dass dies auch teilweise eine politische und auch gesellschaftlich gewollte und auch geforderte Entwicklung war. Wir müssen aber insgesamt alle umdenken, ich sagte es bereits, und das sollten wir mit unserer Antwort auf diesen Antrag und mit unserem Landesprogramm hier zum Ausdruck bringen. Insofern bedanke ich mich für die Unterstützung und freue mich auf die gemeinsame Arbeit zu diesem wichtigen Thema!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist Überweisung an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit vorgesehen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/455 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/421, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein.

(Unterbrechung der Sitzung 12.55 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet.

Ich hätte gern auf der Besuchertribüne eine Gruppe Auszubildender vom Institut für Berufliche Weiterbildung begrüßt, aber da sie noch nicht da ist, hole ich das nach, wenn sie hier erschienen ist.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die erste juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst

Mitteilung des Senats vom 13. Juni 2000 (Drucksache 15/379) 1. Lesung 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die erste juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst

Bericht und Anträge des Rechtsausschusses vom 7. September 2000 (Drucksache 15/446)

s o w i e

Ausbildung der Rechtsreferendare absichern und verbessern

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. September 2000 (Drucksache 15/451)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Mäurer.

Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzesantrag des Senats „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die erste juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst“ vom 13. Juni 2000 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer Sitzung am 6. Juli 2000 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstat

tung an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/446 seinen Bericht und Anträge dazu vor.

Wir setzen die erste Lesung fort.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Das Wort hat der Abgeordnete Isola.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte zunächst Bericht über die Beratungen im Rechtsausschuss und werde, um das etwas abzukürzen, dann noch für die SPD-Fraktion eine Stellungnahme abgeben. Der Rechtsausschuss hat in zwei Sitzungen den bereits zitierten Gesetzentwurf erörtert, der im Wesentlichen zum Ziel hat, das rechtliche Ausbildungsverhältnis der Referendare auf eine andere Rechtsgrundlage zu stellen. Das bisherige Beamtenverhältnis bei den Referendaren soll auf ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis umgestellt werden. Das, meine Damen und Herren, ist nicht ganz neu. Während der einstufigen Juristenausbildung, die es in den siebziger und achtziger Jahren auch in Bremen gab, gab es das ebenfalls. Damals hatten wir ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis und kein Beamtenverhältnis.

Das eigentliche Ziel des Gesetzentwurfs, das muss man ganz klar sagen, ist nicht nur, dass das Rechtsverhältnis, das öffentlich-rechtliche Verhältnis der Auszubildenden und der Referendare, umgestellt wird, sondern Ziel ist es, dass die Ausbildungsvergütung für Referendare deutlich abgesenkt wird. Das muss man ganz offen sehen und wissen, wenn man heute darüber abstimmt. Der Senat hat diesen Vorschlag, den er dem Parlament vorgelegt hat, im Wesentlichen damit begründet, dass die angespannte Haushaltslage dies notwendig macht. Im Übrigen haben auch schon andere Bundesländer diesen Weg beschritten, und es sind auch noch weitere Länder dabei, diesen Weg zu beschreiten, der, das muss man deutlich sagen, einen schmerzlichen Eingriff bedeutet, insbesondere bei Menschen, die nicht mehr ganz jung sind, sondern etwa 25 bis 30 Jahre alt, und teilweise schon Familie haben. Das sehen wir, und das haben wir auch lange diskutiert. Deswegen, das sage ich hier ganz offen, hat es sich die Koalition auch nicht leicht gemacht, diesem Vorschlag des Senats zuzustimmen.

Wenn wir das dennoch machen und damit dem Vorschlag des Senats mit dem Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, folgen, dann allein aus dem Grund, dass die angespannte Haushaltslage in Bremen, insbesondere auch die angespannte Lage des Justizhaushalts, uns keine andere Wahl lässt. Das ist die eine Begründung, weswegen wir schweren Herzens diesem Vorschlag des Senats zustimmen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Wir haben das im Rechtsausschuss aber auch mit einer Auflage gekoppelt. Wir haben es Ihnen hier auch vorgelegt. Das ist die Ziffer 2 des Antrags des Rechtsausschusses, nämlich die frei werdenden Haushaltsmittel, die sich durch die Maßnahme, Umstellung des Ausbildungsverhältnisses verbunden mit der Kürzung der Ausbildungsbeihilfe bei den Referendaren, ergeben, anschließend zweckgebunden zu verwenden, und zwar für die Verbesserung der Referendarausbildung und für die technische Modernisierung der Justiz.

Gerade bei der Referendarausbildung liegt einiges im Argen. Wir haben das gehört. Wir hatten die Vertreter der Referendare, aber auch Vertreter des Oberlandesgerichts, das Ausbildungsstation ist, dazu im Ausschuss angehört. Es muss hier in Zukunft unbedingt etwas geschehen, um die Ausbildungsqualität für Referendare in Bremen, die schließlich auf das zweite Staatsexamen vorbereitet werden, weiter zu verbessern. Deswegen haben wir in unserem Beschlussvorschlag gesagt, dass ein Teil dieser Mittel in die Verbesserung der Referendarausbildung fließen muss. Über die Aufteilung der Mittel soll dann der Rechtsausschuss zusammen mit dem Haushaltsund Finanzausschuss entscheiden. Soweit der Vorschlag des Rechtsausschusses!

Es ist dann in der Folge in den Regierungsfraktionen diskutiert worden. Ich darf berichten — der Kollege Lutz wird das vielleicht noch ergänzend vortragen —, dass bei den Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Fraktion hinsichtlich des zweiten Teils Bedenken gekommen sind, dass hier im Hause über die Art und Weise der Verwendung dieser frei werdenden Mittel beschlossen wird. Stattdessen sollte die Diskussion im Ausschuss fortgesetzt werden.

Wir konnten uns diesen Erwägungen nicht verwehren. Wir haben das hier dem Hause, auch zunächst einmal etwas ungewöhnlich, in schriftlicher Form vorgetragen, aber jeder soll auch wissen, was sich dahinter verbirgt, wenn wir dieses Ausbildungsverhältnis bei den Referendaren ändern. Deshalb tragen wir Sozialdemokraten dem Wunsch unseres Koalitionspartners Rechnung und werden die Ziffer 2 daher nur in der Weise zur Abstimmung bringen, dass die Ziffer 2 zur weiteren Beratung und Erledigung an den Rechtsausschuss zurückverwiesen wird. Das heißt, es soll hier nicht erneut eine Beratung stattfinden. Wir werden gemeinsam im Rechtsausschuss überlegen, was mit den durch die Änderung des Ausbildungsverhältnisses und der Herabsetzung der Referendarbezüge frei werdenden Mitteln geschehen soll.

Abschließend darf ich sagen, dass wir uns die Situation genau vor Augen geführt haben. Ich sagte das schon, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Referendare — das ist uns auch noch einmal beredt von den Referendarvertretern dargestellt worden — sind weiß Gott nicht rosig. Wir haben aber angesichts der Haushaltslage des Landes keine an

dere Möglichkeit gesehen. Wir hoffen aber, dass wir diese frei werdenden Mittel — und ich hoffe, dass wir hier auf Verständnis bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss stoßen, mit denen müssen wir das natürlich noch weiter erörtern — sinnentsprechend verwenden können und dass mindestens ein großer Teil für eine Verbesserung der Referendarausbildung, und die ist dringend notwendig, verwendet werden kann. Ich denke, dass damit dann auch den Referendaren gedient ist.

Wir bitten daher, um jetzt formell den Antrag zu stellen, das Plenum um Zustimmung zu Ziffer 1, was die Gesetzesänderung anbelangt. Das wäre dann der Gesetzesentwurf mit zwei kleinen Änderungen, wie sie in der Vorlage dargelegt sind. Das sind im Grunde genommen marginale Änderungen. Da bestand weitestgehend auch Einigung im Ausschuss. Bezüglich der Ziffer 2 bitten wir um Zustimmung, dass nicht in der Sache abgestimmt, sondern der Gesetzentwurf zur weiteren Erörterung und Erledigung in dieser Sache, ohne Rücküberweisung, wieder an den Rechtsausschuss überwiesen wird. — Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die juristische Ausbildung zum Vierten! Als die Koalitionsfraktionen vor der Sommerpause die Ausbildung an der juristischen Fakultät, Fachbereich in Bremen, geändert hat in einer Art und Weise, die für die Zukunft dieser Ausbildung sehr gefährlich und schädlich werden kann, da waren als Begründung von den Rednern nur die wärmsten Worte zu hören. Alles zum Besten der Bremer Absolventen! Alles nur zum Besten der Bremer Referendare, damit sie seltener im zweiten Examen durchfallen, als dies in einigen Jahren zuletzt der Fall gewesen ist!

Meine Damen und Herren, heute stehen die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Referendariat zur Debatte und zur Abstimmung, also die entscheidenden 20 Monate vor dem zweiten Examen, das nicht immer so gut gelungen ist! Die Koalitionsfraktionen hätten beweisen können, wie ernst es ihnen mit ihrer angeblichen Fürsorge für die Rechtsreferendare ist.

Um es gleich zu sagen, es ist Ihnen, meine Damen und Herren, nicht gelungen, im Gegenteil! Sie verschlechtern die soziale Lage der Gerichtsreferendare nicht unerheblich — darauf komme ich noch —, in vielen Fällen wahrscheinlich über den Punkt hinaus, an dem es eben dieses Ausbildungsziel gefährden könnte. Sie wollen programmatisch die jungen Leute dazu bringen, dass sie im großen Umfang einen Nebenerwerb machen, neben und mitten in der Examensvorbereitung. Das ist nun wirklich ge

nau das Gegenteil von dem, was Sie zugesagt haben, nämlich diesen Leuten Hilfe und Unterstützung zu geben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Deshalb werden wir heute dem Gesetzentwurf nur dann zustimmen, wenn Sie mit uns klare Erwartungen des Parlaments beschließen, wie das in der Praxis aussehen wird. Das haben wir in unserem Antrag formuliert, den wir gleichzeitig zur Diskussion und Abstimmung stellen.

Allgemein haben wir gegen die Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis keine Einwände. Schon wegen der versicherungsrechtlichen Vorteile, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen, die juristische Ausbildung zu entstaatlichen, sind wir dafür. Interessant ist ja, dass Sie in der Begründung hier gerade das schreiben, was Sie sonst eher verschweigen, dass nämlich faktisch eine dramatische Entstaatlichung stattgefunden hat und dass nur noch ein ganz kleiner Bruchteil der Referendare tatsächlich in Zukunft für den Staat arbeiten wird.