Protokoll der Sitzung vom 11.10.2000

Meine Damen und Herren, vieles von dem, das wir heute debattieren, gilt ähnlich auch für den übrigen Strafvollzug. Wir haben jedoch mit der Großen Anfrage den Jugendvollzug hervorgehoben, weil der Jugendvollzug zu den allgemeinen Zielen der Resozialisierung noch einmal die erzieherischen Aufgaben und die erzieherischen Mittel und Maßnahmen in den Mittelpunkt stellen soll. Es sind eben trotz der Schwere mancher Tat junge Menschen, die in jeder Beziehung unfertige Menschen sind. Wenn wir das vergessen, werden die im Gefängnis „fertig“ gemacht, entwickelt, aber in einem Sinn, den wir uns nicht vorgestellt haben.

Unsere Anfrage hat eine längere Vorgeschichte. Ende vergangenen Jahres hat der Anstaltsbeirat der Teilanstalt sechs, Blockland, das ist der Frauen- und Jugendvollzug, einen Bericht vorgelegt, der nach kritischer Bestandsaufnahme in der Feststellung gipfelte, ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: „Heute ist festzustellen, dass ein gesetzeswidriger Verwahrvollzug im Bereich der Jugendanstalt praktiziert wird. Ein am gesetzlichen Erziehungsgedanken orientiertes Vollzugskonzept liegt nicht vor.“

Nachdem Herr Staatsrat Mäurer diesen Bericht eines ehrenamtlichen unabhängigen Gremiums als „besserwisserisch, profilierungssüchtig und nutzlos“ bezeichnet hatte, was ich nach wie vor für eine Unverschämtheit höheren Grades halte, hat sich auch der Rechtsausschuss damit befasst.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Vor dem Ausschuss erklärte die Teilanstaltsleiterin Frau Lürßen, ich darf auch dies zitieren: „Der Grundkritik des Beirats, dass ein massiver Abbau der Standards im Laufe der Zeit eingetreten sei, könne sie zustimmen.“ Ebenso deutlich sprach sich der Jugendrichter Herr Garthaus aus. Der CDU-Abgeordnete Herr Borttscheller stellte fest, man nähere sich der Grenze der Anforderung des Gesetzes.

Der Rechtsausschuss war sich am Ende einig, dass der Senator für Justiz in der Pflicht stehe, das im Jahr 1998, nämlich nach dem Untersuchungsausschuss,

zugesagte Konzept vorzulegen. Die Anstaltsleitung allein kann das offensichtlich nicht machen, denn, ich zitiere auch wieder Frau Lürßen laut Protokoll des Rechtsausschusses: „Voraussetzung für eine Konzeption sind zumindest zum Zeitpunkt ihrer Erarbeitung feststehende Rahmenbedingungen, welche in diesem Fall nicht gegeben sind.“ Auf Deutsch: Sie ist mitten in der Spirale, in der Rutschbahn abwärts, und ein Ende ist nicht abzusehen. Eine Vollzugsanstalt muss aber ein Konzept haben, meine Damen und Herren, denn ohne ein Konzept werden die Bediensteten jedenfalls gegenüber den Häftlingen, glaube ich, nicht einheitlich und eindeutig agieren können.

Ich lese die Antwort des Senats so, dass er nach wie vor dieses Konzept verweigert. Es ist jedenfalls nicht enthalten, im Gegenteil, man schreibt, man würde nicht so sehr ein Konzept brauchen, sondern reagiere „im alltäglichen Umgang mit den Insassen“, also auf Deutsch, von der Hand in den Mund. Es steht nicht einmal der zukünftige Personaleinsatz im Blockland fest.

Im Übrigen bestätigt die Antwort des Senats das Bild, das wir schon im März bekommen hatten, auch wenn der Senat alles tut, dieses Bild zu verwischen, unter anderem, meine Damen und Herren, durch Auskunftsverweigerung. Man wisse nicht, steht da geschrieben, wie viele Jugendhäftlinge weiblich seien. Das ist sehr interessant. Diese sind nämlich gesetzeswidrig mit den erwachsenen Frauen untergebracht. Trotzdem weiß man angeblich nicht, wie viele es sind. Oder vielleicht weiß man es deshalb nicht, weil man es nicht wissen will? Man könne die Zahl der im Jugendvollzug Beschäftigten nicht zurückverfolgen. Der Beschäftigten, obwohl es natürlich Schichtpläne und alles Mögliche gibt! Es gebe keine Statistik über Untersuchungshäftlinge, die dann später Bewährung bekommen. Auch das ist eine schlichte Unwahrheit, ich kann Ihnen die Fundstelle gern nachher auch geben, Herr Senator.

Dennoch, meine Damen und Herren, kann die schnurgerade Entwicklung hin auf einen reinen Verwahrvollzug gar nicht verschleiert werden. Die Beweise: Die Zahl der Bediensteten pro Vollzugsgruppe ist vom Ziel neun auf inzwischen sechs oder sogar unter sechs gesunken. Die Idee des persönlich bekannten Ansprechpartners ist auch offiziell für tot erklärt. Die Freizeitangebote außerhalb des wenigen Sports sind gleich null. Wenn man sich die Liste in der Antwort ansieht, neben einem oder zwei Beratungsangeboten, die natürlich keine Freizeit sind, sind dort sechs Projekte angeführt, die überhaupt noch nie stattgefunden haben und auch nicht stattfinden werden, weil die Person gar nicht mehr da ist. Es gibt faktisch keine Freizeitaktivitäten, in denen die jungen Leute soziale Interaktion ausprobieren können, wo sie unter sich sind, wo sie ein bisschen lernen können, wie man miteinander umgeht. Es wird ja auch nicht gemeinsam gegessen.

Noch einmal aus dem Protokoll die Teilanstaltsleiterin: „Es treffe zu, dass in der sogenannten Freizeitphase, die ohnehin kurz bemessen sei, es kaum Angebote gebe, die wirklich als Freizeit zu verstehen seien.“ Des Weiteren sind die Einschlusszeiten dramatisch ausgeweitet worden. Rund drei Stunden pro Tag sind es jetzt mehr als noch vor wenigen Jahren. Wenn die Arbeit oder Unterricht ausfällt wegen Krankheit und so weiter, dann gibt es keinen Ersatz, sondern eben noch einmal Einschluss, auch mitten am Tag.

Im Übrigen sind die Ausbildungsbemühungen der Teilanstalt insgesamt der Teil, der wirklich als Aktivposten anzusehen ist, aber auch dieser Bereich kann die übrigen Mängel nicht ausgleichen, sondern auch er leidet unter dem allgemeinen Personalmangel. Besonders sinnlos und empörend finden wir, dass trotz der großen Zahl nicht deutsch sprechender Häftlinge, deutscher und nichtdeutscher übrigens, der Deutschunterricht ersatzlos gestrichen worden ist.

Die Besuchsmöglichkeiten sind auf zwei pro Monat eingeschränkt worden. Der Senator weist zu Recht darauf hin, dass das noch Gesetzeslage sei. Ja, aber die jungen Leute empfinden das als besonders bitter. Für sie ist es auch besonders bitter. Die Entlassungsvorbereitungen leiden unter dem Personalmangel, die psychologische Betreuung schmilzt zusammen, und das, obwohl der Senat in seiner Antwort selbst auf die schwierige soziale und psychologische Situation der jungen Leute hinweist und sagt, es gebe inzwischen sehr viele, die regelrecht psychisch krank sind. Da fragt man sich natürlich, was diese jungen Leute eigentlich im Gefängnis zu suchen haben.

Für die Untersuchungshäftlinge gibt es noch weniger Betreuung, und das wird auch mit dem Hinweis verteidigt, dass sie ohnehin zum großen Teil nur kurz da seien. Ich finde, umgekehrt, umso sorgfältiger muss darauf geachtet werden! Wenn sie nur kurz da sind, muss man, damit sie nicht gerade die negativen Dinge im Gefängnis lernen, umso sorgfältiger auf persönliche Ansprache und Betreuung achten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der letzte Punkt in dieser Reihe: Der offene Vollzug soll nach dem Willen der Behörde demnächst zum Fuchsberg, also nach Oslebshausen, verlegt werden zu den erwachsenen Häftlingen. Alle Vollzugspraktiker haben sich gegen die Verlegung ausgesprochen, vor allen Dingen deswegen, weil damit die Hürden für die Gewährung von offenem Vollzug noch einmal unverhältnismäßig hoch gelegt würden. Aber das passt genau in das Konzept des Senats, denn er ist offensichtlich sowieso der Auffassung, dass immer weniger Häftlinge für den offenen Vollzug und für Lockerungen in Frage kommen,

was von allen Praktikern einfach auch bestritten und als Rechtfertigung für die sinkenden Zahlen angesehen wird.

Damit, meine Damen und Herren, komme ich abschließend zu der Philosophie der Antwort des Senats, zu ihrer untergründigen Botschaft. Diese Botschaft ist nicht, wir wissen um die Mängel, wir würden gern mehr machen, wir geben uns Mühe, sondern ist stattdessen: Was wir dort machen, das ist eigentlich ganz angemessen, denn anderes zu machen ist heutzutage bei den Leuten, die da sind, ohnehin sinnlos.

Dazu darf ich Ihnen zwei Passagen aus der Antwort vortragen: „Heutige Konzeptvorstellungen müssen einerseits die Kostensituation des Landes Bremen und andererseits Veränderungen der Klientel berücksichtigen.“ Das hört sich noch ausgewogen an, ist es aber nicht, meine Damen und Herren, denn nicht die Häftlinge, die heute anders sind, sind, wie vom Senat behauptet, Ursache für verlängerte Einschlusszeiten, sondern einzig und allein ist das der Personalabbau. Alles läuft auf die Behauptung hin, dass der heutige Strafvollzug für die Jugend, die dort heute einsitzt, im Grunde angemessen sei.

Meine Damen und Herren, ich behaupte, auch vor fünf oder vor drei Jahren haben die Jugendlichen, die da waren, nicht nur Händchen gehalten. Es mag sich einiges geändert haben, aber ursächlich für die Veränderung, die jetzt stattgefunden hat, für diesen massiven Abbau der Standards, sind sie weiß Gott nicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weiter schreibt der Senat in seiner Antwort, Zitat: „Festzuhalten ist, dass es sich bei den inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden um junge Menschen mit erheblichen psychosozialen Auffälligkeiten und Defiziten handelt, die durch ihre Haftzeit selbst bei besten vollzuglichen Rahmenbedingungen nicht per se zu bessern und zu resozialisieren sind.“

Das ist verwinkelt ausgedrückt, aber die Botschaft kann nur sein, wir machen das, was für diese Leute gerade auch richtig ist zu machen. Mehr lohnt nicht, denn, wie Herr Scherf auch vor dem Rechtsausschuss ausführte, ich darf wieder das Protokoll zitieren: „Der heutige Strafvollzug sei etwas anderes als eine pädagogische Maßnahme.“

Aber, Herr Justizsenator, der Jugendvollzug ist nicht nur, aber eben im Kern auch eine pädagogische Maßnahme, eine pädagogische Veranstaltung, so lange jedenfalls, wie das Jugendgerichtsgesetz in der heutigen Form gültig ist. Sie haben sich daran zu halten und haben endlich diesem Haus und der Öffentlichkeit darzulegen, wie Sie diesen Gesetzesauftrag zu erfüllen gedenken. Im Interesse der

jungen Leute und im Interesse der Gesellschaft, die sich zu Recht schützen will, die aber nicht aus Rache straft, sondern mit dem Ziel der Besserung, und zwar mit dem Ziel der Besserung, so schwierig diese Besserung auch sein mag. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Haker.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Perspektiven des Jugendvollzugs in Bremen“ gibt uns die Möglichkeit, uns mit der Antwort des Senats kritisch auseinanderzusetzen. Aufgabe des Jugendstrafvollzugs ist es durch den Vollzug der Jugendstrafe, dass der Verurteilte dazu erzogen werden soll, künftig einen rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen.

(Beifall bei der CDU)

Die Resozialisierung der Gefangenen dient unter anderem auch dem Schutz der Gemeinschaft. Diese hat ein unmittelbares Interesse daran, dass der Täter nicht wieder rückfällig wird und erneut seine Mitbürger und die Gemeinschaft schädigt. Der Antwort des Senats ist zu entnehmen, dass sich die Zahl der Durchschnittsbelegung der Gefangenen im Jugendvollzug von 1990 bis jetzt verdoppelt hat. Die zweite Tabelle zu dieser Statistik gibt leider keine genauen Anhaltspunkte, da die Belegzahlen über den Anteil deutscher und ausländischer Inhaftierter sich jeweils nur auf einen Tag im Jahr beziehen.

Ebenso lässt sich der Anteil deutscher und ausländischer Inhaftierter in dieser Tabelle nicht genau aufschlüsseln, da nur, wie man mir sagte, die Hauptnationalitäten ausgewertet werden. Auffällig ist allerdings anhand dieser Tabelle, wie sie uns vorliegt, dass Türken und Libanesen die stärksten Gruppen bilden.

Die Häufigkeit der Delikte ist folgendermaßen einzustufen: erstens, Diebstahl und Unterschlagung, zweitens, Raub und Erpressung, beides mit steigender Tendenz, drittens, andere Straftaten gegen Personen, viertens, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung! Eindeutig waren die Altersgruppen von 17 bis 21 mit 16 beziehungsweise 18 Prozent die auffälligsten Täter.

Für die CDU-Fraktion ist es sehr erschreckend, dass 73,3 Prozent der Straftäter bei Haftantritt keinen Schulabschluss besaßen beziehungsweise 62,7 Prozent dieser Jugendlichen über keine Berufsausbildung verfügten. Die Tatsache, dass 54,7 Prozent der Straftäter sich vor der Inhaftierung in der Beschäftigung und Ausbildung befanden, ist für die

CDU-Fraktion ein Beweis dafür, dass nicht allein die Tatsache, eine gute Ausbildung oder eine Arbeitsstelle zu besitzen, davor schützt, Straftaten zu begehen. Die überwiegend zerrütteten Familienverhältnisse sind aus Sicht der CDU ein Kernpunkt dieser Misere, aus der unsere Gesellschaft unbedingt einen Weg finden muss.

(Beifall bei der CDU)

Die Vollzugsbeamten leisten einen schweren Dienst an einer immer schwieriger werdenden Klientel. Daher verwundert es nicht, dass der Anteil derjenigen Beamten, die wegen Vollzugsuntauglichkeit ausscheiden, besonders hoch ist. Besorgniserregend ist, dass immer mehr Beamte schon in relativ jungen Jahren aus dem Vollzugsdienst ausscheiden. Die Umsetzung der Beamten in andere Bereiche der Verwaltung müsste nach Meinung der CDU viel schneller geschehen. Das Ressort wird in dieser Zeit manchmal bis zu fünf Jahre finanziell weiterbelastet und kann dadurch keine notwendigen Neueinstellungen vornehmen.

Die Altersstruktur der Beamten lässt erkennen, dass die Altersstufen zwischen 40 und 50 nur wenig vertreten sind. Das lässt den Schluss zu, dass in diesen Altersstufen die häufigsten Abgänge zu verzeichnen sind. Der Bestand an Überstunden im Blockland zum 31. Dezember 1999 mit insgesamt 5089 Überstunden ist für die CDU-Fraktion eine nicht mehr hinnehmbare Situation. Dass die Bediensteten dadurch enorm belastet sind, muss uns doch einleuchten.

Auf die hohe psychische Belastung der Vollzugsbeamten muss unbedingt reagiert werden, wie es zum Beispiel Hamburg praktiziert. Zur Bewältigung belastender Situationen in ihrem Arbeitsalltag sowie zur Verminderung von Langzeitschäden hat man dort ein Kriseninterventionsteam eingerichtet. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass in der JVA Blockland ein Psychologe für einzelne Situationen zuständig ist. Reicht das wirklich aus?

Die finanzielle Situation unseres Bundeslandes zwingt uns dazu, Vergleiche mit anderen Bundesländern durchzuführen. Die CDU ist der Meinung, dass es möglich sein muss, ja wir sind sogar dazu verpflichtet, darüber zu diskutieren, inwieweit und warum andere Bundesländer einen Strafvollzug kostengünstiger praktizieren können, also BenchmarkOrientierung.

Meine Damen und Herren, die Erfahrungen haben gezeigt, dass infolge Drogenabhängigkeit und größerer Gewaltbereitschaft die Eignung der jugendlichen Strafgefangenen zum offenen Vollzug rückläufig ist. Die Tatsache, dass Niedersachsen nicht mehr alle für sie zur Verfügung stehenden Haftplätze belegt, muss eigentlich dazu führen, dass durch diese neue Situation neue personelle Konzepte entwickelt werden müssen.

Aus der Auflistung der Freizeitangebote geht leider nicht hervor, inwieweit die Angebote angenommen werden. Bei der zunehmenden Gewaltbereitschaft der jugendlichen Insassen ist die gezielte Gruppenarbeit zum Thema Aggression und Gewalt aus Sicht der CDU eine wichtige Aufgabe. Die erheblichen bildungsmäßigen Defizite der Inhaftierten sind allgemein bekannt. Dies geht auch schon aus der Beantwortung der Frage 1. g) hervor. Fehlender Berufsabschluss und mangelnde schulische Qualifikation sind ein markantes Kennzeichen. Vielfach fehlen bereits Grundkenntnisse des Lesens und Schreibens.

In der Beantwortung des Senats sind im Berufsbildungsbereich die Ausbildungsplätze aufgeführt, die in den einzelnen Bereichen zur Verfügung stehen. Leider erfahren wir auch hier nicht, ob alle Ausbildungsplätze belegt wurden und mit welchem Ergebnis abgeschlossen wurde. Wenn die Verweildauer im Jugendstrafvollzug kürzer ist als die Dauer der Lehre, so hoffe ich, dass auch weiterhin alles daran gesetzt wird, die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Vollzugs beenden zu können.

Für die jugendlichen ausländischen Straftäter, die ein dauerndes Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist es aus Sicht der CDU für ihre Integration nach der Entlassung unbedingt erforderlich, dass der Kursus „Deutsch für Ausländer“ weitergeführt wird.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, besonders hervorheben möchte ich die Bildhauerwerkstatt, in der Gefangene, die an keiner schulischen Maßnahme teilnehmen, sich betätigen können, auch als Maßnahme einer Therapie. Die CDU-Fraktion möchte bei dieser Gelegenheit Sigrid Koestermann danken, die sich engagiert für diese Werkstatt eingesetzt hat und den Verein Mauer öffnen e. V., der mit Mitteln der „Wohnlichen Stadt“ unterstützt wird, mit ins Leben gerufen hat.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Die Ein- beziehungsweise Aufschließzeiten haben aus meiner Sicht sicherlich mit der Personalsituation zu tun. Ganz deutlich wird es in der Antwort des Senats bei den Schließzeiten an den Wochenenden. Die Besuchszeiten in der JVA Blockland mit zweimal einer Stunde im Monat sind für mein Verständnis nicht ausreichend, wenn man nicht will, dass die sozialen Kontakte auf ein Minimum gesenkt werden.

(Beifall bei der CDU)

Allerdings muss man wissen, dass es nach Nummer 19 Absatz 1 Satz 2 der bundeseinheitlichen Verwal

tungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug mit mindestens einer Stunde im Monat in der JVA Blockland doppelt so viele sind.

Die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, den sozialen Diensten der Justiz und den freien Trägern der Jugendstraffälligenhilfe, dem Bremer Verein für Jugendhilfe und soziale Arbeit e. V, Lüssumer Turnverein, Hans-Wendt-Stiftung und dem Verein Hoppenbank e. V. ist eine wichtige Maßnahme für den Jugendstrafgefangenen, dass er Unterstützung findet nach seiner Entlassung bei der Suche nach einer Unterkunft, einem Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz. Für die CDU-Fraktion werde ich auch weiterhin den Kontakt zu diesen Institutionen suchen und halten.