Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Bitte, Frau Abgeordnete!

Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, Herr Senator, dass die positive Botschaft, wie sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wertschätzen, dort nicht originär angekommen ist nach der Art, wie die Frage der Beleihung der KMB kommuniziert wurde?

Ich glaube doch, dass ein großes Verständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insofern da ist, weil es gelungen ist – oder hoffentlich gelungen ist –, ihnen deutlich zu machen, welchen positiven Effekt die KMB-Beleihung hat, nämlich endlich einmal eine klare Sortierung der Aufgaben vorzunehmen und nicht eine Überschneidung von Aufgaben, die auch zu einer Doppelaufgabenerfüllung führen würde. Ich habe das jedenfalls mit vielen Mitarbeitern besprochen, und nachdem es denen so klar ist, dass eine solche Beleihung auch zu einer Klarstellung führen kann, ist es auch akzeptiert worden. Ich kann das nur so sagen.

(Abg. Frau E m i g h o l z [SPD]: Dann würde ich Sie bitten, auch für die Deputa- tion, sich über diesen Sachverhalt im Hau- se noch einmal kundig zu machen!)

Gern!

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aktuelle Stunde ist geschlossen.

Novellierung des Bremischen Poizeigesetzes (BremPolG)

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 10. Juli 2000 (Drucksache 15/404)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 5. Dezember 2000

(Drucksache 15/551)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Schulte, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. Böse.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Möchten Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU mündlich vortragen?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Vorlesen!)

Das ist nicht der Fall.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, möchte ich Herrn Dr. Güldner darauf hinweisen, dass er offenbar seine Wette verloren hat, was mir sehr Leid tut, und ich hoffe nur, dass sein Wettpartner uns beim Trinken des Weines beteiligt!

(Abg. K l e e n [SPD]: Alle innenpoliti- schen Sprecher bitte, aller Fraktionen!)

Meine Damen und Herren, der Senator ist eben aufgefordert worden, die Antwort des Senats hier noch einmal vorzutragen. Er hat darauf verzichtet, und dies wurde zumindest mit einem leichten Lächeln begleitet.

(Abg. Frau D r. T r ü p e l [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das wäre ein Quickie gewe- sen!)

Ich denke, das war auch verständlich, weil diese Antwort in der Tat, jedenfalls in meiner Zeit hier in der Bürgerschaft, ein Novum darstellt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Gleichwohl will ich nicht verhehlen, dass diese Antwort auch Hintergründe hat, die insbesondere sicherlich darin liegen, dass es noch in einigen Punkten einer Feinabstimmung innerhalb des Senats bedarf, die möglicherweise dazu führt, wenn wir hier den Gesetzentwurf dann endgültig beraten – und ich gehe davon aus, dass das Anfang nächsten Jahres sein wird –, dass wir dann möglicherweise in einigen zurzeit noch strittigen Punkten möglicherweise in Form eines Kompromisses noch ein, zwei Punkte mehr haben, als im Augenblick in der Debatte stehen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Dennoch, meine Damen und Herren, erachte ich die Antwort des Senats als selbst eingeräumte Fristverlängerung, um, wie ich es gesagt habe, zu diesen Kompromissen zu kommen. Ich möchte hier nicht verhehlen, dass es sich dabei um Forderungen meiner Fraktion handelt, die vom Innensenator voll übernommen worden sind und in den Entwurf zur Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes, so wie er mir vorliegt, eingearbeitet wurden. Dennoch, so glaube ich, wird es bis zur endgültigen Beschlussfassung über ein neues Polizeigesetz die Möglichkeit geben, den einen oder anderen Gedanken in Richtung Kompromiss zwischen den Koalitionären auszutauschen.

Meine Damen und Herren, alle hier im Hause wissen, dass Koalitionen häufig eben über Kompromisse weiterleben können, und deshalb bin ich auch in Sachen Polizeigesetz überzeugt, dass es bis zur endgültigen Beratung in diesem Haus noch Kompromisse geben wird, die einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Befugnisse der Polizei optimieren und andererseits unter Umständen noch Lücken oder Dissense offen lassen, die dann allerdings für die Zukunft in die Diskussion geführt werden müssen.

Meine Fraktion war und ist jedenfalls der Auffassung, dass die Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes eines der brennendsten innenpolitischen Themen in Bremen darstellt und dass zweieinhalb Jahre Beratung darüber genug sind, selbst wenn wir Verständnis für einige Feinabstimmungen innerhalb des Senats haben. Aber die Diskussion über dieses Thema war überfällig. Ich glaube, wir setzen damit auch öffentlich das Signal, dass diese Koalition sich auch bei diesem zweifelsohne wichtigen Thema fortbewegt und grundlegende Änderungen des Polizeigesetzes, wie ich schon sagte, Anfang 2001 verabschieden wird.

Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir die Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 10. Juli 2000 heute aufrufen lassen und einer Fristverlängerung nicht mehr zugestimmt. Dass die Antwort des Senats so ist, wie sie ist, liegt sicherlich auch am Zeitpunkt der Fristverlängerungsverweigerung durch uns, doch das Rathaus kommt dann unter Umständen auch etwas schneller zu Ergebnissen seiner Überlegungen und damit zu weiterer Kompromissbereitschaft. Wenn der Senat sich letztlich auf einen Entwurf einigt, dann werden wir an dieser Stelle unter Umständen feststellen können, nicht alles ist auf einen Nenner zu bringen, aber das Ergebnis ist weit überwiegend tragbar, damit Polizeirecht optimiert wird und Polizeibeamtinnen und -beamte klare Handlungsanweisungen und Befugnisse in den polizeigesetzlichen Normen wiederfinden. Lieber wäre mir natürlich, wir würden uns jetzt schon auf alle Punkte einigen.

Meine Damen und Herren, die Große Anfrage der CDU-Fraktion war ein Zwischenschritt auf dem Weg,

ein neues, novelliertes Poizeigesetz zu erreichen, das den Anforderungen moderner Prävention, Gefahrenabwehr auf allen Deliktsfeldern und klaren Befugnisbeschreibungen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entspricht. Dabei enthalten die Fragen, die heute noch durch den Senat unbeantwortet geblieben sind, auch die Grundforderungen meiner Fraktion zu neuen, den Anforderungen im heutigen Polizeialltag gerecht werdenden Regelungen und der Befriedigung der Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung.

Wir haben bereits vor zweieinhalb Jahren einen Antrag vorgelegt, der bis auf Videoüberwachung, Wegweisungsrecht und die Frage der Ingewahrsamnahme nach Platzverweis alle Punkte enthielt, die auch heute und in unseren Grundpositionen ihren Niederschlag finden. Damals sah sich die SPD außerstande, den Antrag mit zu unterschreiben. Daraus entstand die lange Laufzeit der Beratungen innerhalb der Koalition über die unverzichtbaren Eckpunkte in einem neuen Polizeigesetz, eine lange Zeit, wie ich meine, die dringend zu Ende gehen muss, denn das Bremische Polizeigesetz muss geändert werden. Darüber besteht wohl auch in diesem Haus ein fraktionsübergreifender Konsens.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zweieinhalb Jahre sind eine lange Zeit. In dieser Zeit hat es ja mindestens zweimal Gelegenheit gegeben, sich in diesem Haus über Novellierungsnotwendigkeiten zum Polizeigesetz einzulassen. Im Mai 1998 hat die AFB-Fraktion einen Antrag zu diesem Thema eingereicht, und im November 1998 gab es die Mitteilung des Senats zur Änderung des Polizeigesetzes an dieses Haus. Der AFB-Antrag wurde damals von der Koalition mit der Begründung abgelehnt, die beteiligten Senatsressorts seien in Abstimmungsverfahren. Wer das Protokoll von damals nachliest, kann unschwer erkennen, dass wir von damaligen Gegensätzen zu heutigen, zumindest in der Koalition geeinigten Punkten große Fortschritte erzielt haben. Dabei konzediere ich: Es dauert viel zu lange!

Die damaligen Redner, der heutige SPD-Fraktionsvorsitzende Böhrnsen, der AFB-Sprecher Marken, der Kollege der Grünen, Martin Thomas, und ich haben damals in vielen Grundsätzen kontrovers diskutiert, doch Änderungsnotwendigkeiten insbesondere in Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe wurden von allen deutlich gemacht.

Meine Damen und Herren, ich will heute auch nicht verhehlen, dass die damalige Änderung des Polizeigesetzes mit dem Ziel, eine Landespolizei zu normieren, in mir die Erwartungshaltung aufkommen ließ, dem auf dem Fuße noch andere Änderungen des Polizeigesetzes folgen zu lassen. Leider wurde diese Erwartung bis heute nicht erfüllt, gleichwohl sind wir nahe daran.

Meine Damen und Herren, gerade auch die Reform der Polizei, die unbestreitbar gute Fortschritte gemacht hat, verlangt nach aktuellen Rechtsgrundlagen für das Einschreiten von Polizeibeamtinnen und -beamten. Dazu gehört als Kernstück das Bremische Polizeigesetz. Auf der strafprozessualen Seite hat sich in den letzten zehn Jahren schon viel verändert, deshalb verlangt auch das Bremer Polizeigesetz nach Anpassung auf das Niveau. Meine Damen und Herren, eigentlich ist es müßig, darüber zu streiten, wer als Erster initiativ geworden ist, wer aus welchen Gründen auch immer die Neuregelungen zum Bremischen Polizeigesetz verzögert hat.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Doch aufgrund vielfältiger öffentlicher Äußerungen über die Medien, die zu verschiedenen Zeitpunkten insbesondere unser Koalitionspartner verbreitet hat, stelle ich hier gern noch einmal fest, erstens: Anfang 1998 hat die CDU-Fraktion einen Antragsentwurf zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes vorgelegt, der von der SPD kommentarlos unerwidert blieb. Zweitens: Es hat dann Abstimmungsgespräche insbesondere zwischen Innen- und Justizsenator gegeben, die bis heute angedauert haben. Drittens: Es gab, wie zum Beispiel im Juli 2000, immer wieder Einsprüche gegen eine Beratung einer Polizeigesetznovelle in der Innendeputation seitens der SPD-Innenpolitiker. Viertens: Insbesondere das SPD-Justizressort erhob immer wieder Einwände gegen den Entwurf des CDU-Innensenators, wobei erfreulicherweise im Laufe der Zeit weitere Annäherung erzielt werden konnte. Fünftens: Auch die ständige Wiederholung, die CDU gefährde mit ihrer ideologischen Verweigerungshaltung die gemeinsame Umsetzung der vielen anderen Regelungen, ist und bleibt falsch und versucht, die Tatsachen zu verdrehen.

(Beifall bei der CDU)

Wer dringend notwendige, klare Normen im Polizeigesetz als Handlungsmaxime für eingesetzte Beamtinnen und Beamten wie beim finalen Rettungsschuss ablehnt, gerade der ist ideologisch verbrämt und hat nicht den realistischen Blick für das Notwendige.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, allein weil in wenigen Punkten von der SPD immer wieder neue Diskussionsfelder eröffnet wurden und die SPD offenbar unendlichen Beratungsbedarf hatte und noch hat, siehe Beschluss des SPD-Landesvorstandes vom Juni 2000,

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Was ist denn mit Ihrem Landesparteitag?)

hat sich der Gesetzgebungsgang bis heute und ins Jahr 2001 hinausgezögert. Es ist schon dreist zu behaupten, der CDU-Koalitionspartner verweigere sich, um dann selbst über die partei- und funktionsinternen SPD-Probleme hinwegzutäuschen, die der eigentliche Grund für die inzwischen immensen Verzögerungen sind.

(Beifall bei der CDU)

Wenn man nur auf die kontroversen Positionen zwischen SPD-Landesvorstand, SPD-Fraktion und SPD-Senatsressort blickt, kann man unschwer erkennen, welche tiefsitzenden ideologischen Brüche in Sachen Polizeigesetz es innerhalb der SPD gibt.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Be- nennen Sie sie doch einmal!)