Sie haben dem Wirtschaftssenator doch den Vorwurf gemacht, und Sie tun jetzt auch wieder so, als ob hier im Grunde genommen der Wirtschaftssenator an der Stelle irgendetwas verheimlicht hätte.
Ich muss feststellen, es hat mindestens ein Mitglied der Wirtschaftsdeputation gegeben, nämlich Frau Dr. Trüpel, die zu dem Zeitpunkt, als wir den Beratervertrag dort beschlossen haben, wusste, dass die AXON verkauft wird, und dazu nicht ein einziges Wort gesagt hat, das kann man dem Protokoll entnehmen.
Ich beantworte gern Ihre Frage, Herr Dr. Schrörs! Ich habe das jetzt verstanden, wie hier die Aufgabenverteilung im Ländle ist, die Opposition muss ihren beteiligten Mitabgeordneten und -deputierten die Informationen geben, die der Senator in einem planmäßigen Verfahren dem Ausschuss vorenthält.
(Abg. D r. S c h r ö r s [CDU]: Habe ich nicht gesagt! Sie haben den Wirtschaftsse- nator angegriffen! – Abg. K a s t e n - d i e k [CDU]: Nicht ablenken! – Unruhe – Glocke)
Darauf läuft das hinaus, was Sie hier vorschlagen, und das weise ich zurück. Es gibt ein Deputationsgesetz, und darin steht ganz klar, dass der Senat ausreichend von sich aus frühzeitig und vollständig die Gremien informieren muss, und das hat er in diesem Fall ganz klar nicht getan.
Da geht es nicht darum, ob ein anderes Mitglied die Aufgaben des Senators hätte erledigen müssen. Das Deputationsgesetz bestimmt nicht die Aufgaben von Frau Dr. Trüpel, sondern die des Senats. Das hätte er tun müssen, und dabei bleibe ich auch.
Jetzt will ich Ihnen noch ein schönes Beispiel nennen, das vielleicht auch noch nicht so bekannt ist. Reden wir einmal darüber, was mit all den Gesellschaften, die es hier in Bremen gibt, noch so alles gemacht werden kann! Das Musical und AXON sind schöne Beispiele, jetzt finden wir noch ein neues, das folgende nämlich: Wenn man den „Weser-Kurier“ liest und letzte Woche Mittwoch in die Amtlichen Bekanntmachungen geschaut hat, konnte man seinen Augen nicht trauen – die Hibeg, hier allen gut bekannt, ich glaube, 1996 als bremische Gesellschaft gegründet, hat dann eine wechselvolle Geschichte, unterschiedliche Aufgaben und Geschäftsführer hinter sich –, auf wundersame Weise konnte
man in den Amtlichen Bekanntmachungen lesen, dass diese Hibeg, es gibt ja immer noch Leute, die sie für eine bremische Gesellschaft halten, das war eine Tochter der BIG, seit 1. 1. 2000, glaube ich, Contrescarpe-Beteiligungsgesellschaft heißt, und der Geschäftsführer ist, man sollte es kaum glauben, Herr Kurt Zech! Das passiert an allen Gremien vorbei, einfach so, in großer Hoheit und Schönheit der Gesellschaften, die, man kann es besser nicht zeigen als an diesem Beispiel, ein Eigenleben führen! Ich weiß nicht, ob Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition davon gewusst haben, die Opposition erfährt es durch die Amtlichen Bekanntmachungen im „Weser-Kurier“. Gut, dass es zumindest die noch gibt! Dann kann ich Ihnen nur sagen, so etwas ist nicht in Ordnung. Dieses Grundstücksgeschäft, nämlich der Ankauf des Siemens-Hochhauses, ist hier vom Parlament beschlossen worden, und es kann ja wohl nicht wahr sein, dass der Ankauf vom Parlament beschlossen wird und dann gleichzeitig, wenn dasselbe Grundstück und Haus an einen privaten Investor verkauft wird, das ohne jede Information parlamentarischer Gremien vor sich geht. Da können Sie noch so oft auf die Roland-Berger-Staatsräte-Lenkungsgruppe und die vielen Protokolle verweisen, es geht um eine geordnete Kontrolle des Lebens, das die vielen Gesellschaften hier mittlerweile eigenmächtig entfaltet haben. Dem können Sie sich nicht mehr weiter verweigern!
Frau Linnert, Sie werden sich daran erinnern, weil dieses Mal Sie betroffen sind, dass in der letzten Haushalts- und Finanzausschusssitzung Sie diese Frage gestellt haben
und auf diese Frage aus der Sicht des Ressorts eine Antwort bekommen haben, die auch Ihnen offensichtlich einleuchtend war, und Sie gesagt haben, es handelt sich hier um eine ruhende Gesellschaft, die Grundlage ein Beschluss war, der hier in der Bürgerschaft gefasst worden ist. Es fängt an, mich richtig zu ärgern,
weil Sie nämlich hier pausenlos so tun, als ob Sie keine Informationen bekommen, und immer nur Halbwahrheiten erklären. Diese Informationen haben Sie in der Sitzung vor einer Woche bekommen. Sie haben die Frage gestellt, Sie haben die Antwort bekommen, und Sie waren mit der Antwort zufrieden.
Ich möchte das jetzt gern erklären können. Ich habe die Fragen nur deshalb stellen können, weil ich darauf gekommen bin, das heißt, der Senat hat seine Pflicht nicht erfüllt, uns vollständig und frühzeitig zu informieren. Er hat von sich aus über dieses Grundstücksgeschäft informieren müssen, das hat er nicht getan. Ich habe im Haushaltsausschuss nachgefragt, habe eine Antwort bekommen, die Antwort ist in Ordnung. Ich stelle fest, ich mache da jetzt niemandem einen Vorwurf, dass wir uns richtig verstehen, weder dem Wirtschafts- noch dem Finanzsenator, ich stelle fest, dass es die rechtlichen Grundlagen, die den Senat zwingen, dem Parlament das mitzuteilen,
nicht ausreichend gibt, und gerade diese wollen wir in diesem Ausschuss erarbeiten, damit solche Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen.
Herr Dr. Schrörs, das ist ja ganz anstrengend mit Ihnen, wir gehen gleich einmal noch einen Kaffee zusammen trinken! Ich bin jetzt auch gleich fertig mit diesem Dialog.
Die Grünen möchten noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir in dem Ausschuss eine rechtliche Grundlage erarbeiten wollen, die zum Beispiel sicherstellt, dass das Gründen von Töchtern der vielen Beteiligungsgesellschaften dem Parlament mitgeteilt wird. Bisher gibt es keine Grundlage dafür.
Wir möchten gern, dass Grundstücksgeschäfte der Gesellschaften uns frühzeitig mitgeteilt werden, wir möchten regelmäßig Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgelegt bekommen. Das ist auch mehr, als der Haushaltsausschuss jetzt beschlossen hat, und wir möchten auch ganz gern wissen, wie viele Koppelgeschäfte und wer mit wem und welche vertraglichen Verbindungen diese Gesellschaften eingegangen sind, und nur eine wirklich rechtliche Regelung stellt sicher, dass das Parlament über diese Verbindungen, die wir wissen müssen, frühzeitig und ausreichend informiert wird, und wir arbeiten weiter daran. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal auf den Aspekt der Mitgliedschaft von Abgeordneten in Aufsichtsräten eingehen. Diese Mitgliedschaft von Abgeordneten in Aufsichtsräten stellt keine parlamentarische Kontrolle dar,
(Abg. Frau D r. T r ü p e l [Bündnis 90/ Die Grünen]: Eben! – Abg. E c k h o f f [CDU]: Hat auch keiner gesagt!)
und sie kann auch nicht parlamentarische Kontrolle ersetzen. Zweite Anmerkung! Die Mitgliedschaft von Abgeordneten in Aufsichtsräten ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, wenn nicht sogar verfassungswidrig. Ich weise in diesem Zusammenhang auf zwei Artikel der Landesverfassung hin. Zunächst einmal auf Artikel 67, der eindeutig beschreibt, welche Aufgaben den drei Gewalten zugeordnet sind. Dabei steht fest, dass die Legislative eindeutig gesetzgeberische Tätigkeiten und die Kontrolle des Senats wahrzunehmen hat. Das entspricht nicht der Tätigkeit im Aufsichtsrat. Dann ist eindeutig festgelegt, was der Senat zu tun hat, nämlich die vollziehende Tätigkeit. Danach gibt es zwei getrennte Tätigkeiten, die sich nicht vermengen lassen.
Die nächste Bestimmung ist noch deutlicher, das ist Artikel 83 der Landesverfassung. Da heißt es: „Die Mitglieder der Bürgerschaft sind Vertreter der ganzen bremischen Bevölkerung.“ Das heißt zunächst einmal, dass Abgeordnete das Gesamtwohl des Landes immer zu beachten haben in ihrer Tätigkeit als Abgeordnete, während Mitglieder eines Aufsichtsrats das keineswegs tun, sondern sie sind nach dem jeweiligen Unternehmenszweck und der Verfassung dieser Gesellschaft, nach dem Aktienrecht oder GmbH-Gesetz nur dem Wohl der jeweiligen Firma verpflichtet. In dem Zusammenhang kommt hinzu, nächste Anmerkung, dass die Abgeordneten, die in den Aufsichtsrat entsandt werden – übrigens ja nicht vom Parlament unmittelbar, sondern vom Senat –, dem Weisungsrecht des Senats unterworfen sind. Das widerspricht ebenfalls Artikel 83, in dem es heißt: „Im Übrigen sind sie“ – die Abgeordneten – „nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“ Dies alles zusammen ergibt folgerichtig, dass Abgeordnete, die in Aufsichtsräten sind, den Vorschriften des jeweiligen Gesellschaftsrechts unterworfen sind, zum Beispiel dem der Vertraulichkeit.
(Abg. Frau D r. T r ü p e l [Bündnis 90/ Die Grünen]: Genau!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Aha, liebe Frau Trüpel, jetzt haben Sie natürlich auch noch ein besonderes Problem, Sie laufen unter Umständen mit einem Wissen herum, das Sie nicht im jeweiligen Parlamentsausschuss oder in der Deputation oder hier öffentlich in einer Plenarsitzung mitteilen dürfen. Sie sind sogar belastet womöglich damit und müssen so tun, als wenn Sie „dumm“ wären in dieser Beziehung, gleichzeitig es aber trotzdem wissen. Das ist eine höchst problematische Rolle für einen Abgeordneten. Deswegen habe ich stets auch in meiner Fraktion dafür plädiert: heraus mit Abgeordneten aus Aufsichtsräten! Das geht so nicht. Nun müssen wir uns allerdings darüber unterhalten, denn dann hätten wir ja noch weniger faktische Rechte der Kontrolle. Da muss ich nun aber sagen, damit komme ich auf den zweiten Part, und ich stehe hinter diesem Beschluss, diesen Ausschuss nicht einzurichten. (Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist aber schade!)
Ja, Frau Linnert, weil ich auch nicht das Defizit sehe, das Sie jetzt hier in Ihrem Antrag behaupten und das Sie hier vorgetragen haben.
Man muss sich ja zunächst einmal der Problematik so nähern zu fragen, welche Rechte Abgeordnete sowohl in Ausschüssen als auch in Deputationen nach der Verfassung beziehungsweise, soweit es Deputierte sind, nach dem Deputationsgesetz haben. Dabei muss ich an dieser Stelle sagen, Sie kennen das ja, und da stimme ich übrigens mit den Grünen und Teilen auch meiner Fraktion völlig überein, dass es nach wie vor ein Anachronismus ist – der übrigens aus der reaktionären bremischen Verfassung von 1854 stammt, die fünf Jahre früher waren da nämlich viel fortschrittlicher, da gab es nämlich nicht einen Senator als Vorsitzenden in der Deputation, da war das immer ein Abgeordneter –, dass derjenige, der kontrolliert werden soll, nämlich der Senator, dem Gremium derer vorsitzt, die ihn kontrollieren. Das haben wir jetzt versucht, teilweise abzuschaffen, aber wir sind hier nicht nur auf halbem Wege, sondern am Anfang stehen geblieben.
Wenn wir eine vollparlamentarische Kontrolle auch in der Struktur hier hätten wie andere Landesparlamente, hätten wir dieses Problem in diesem Umfang nicht, aber dennoch könnte man es über die Schiene der Deputation versuchen. Da müssen Sie sich einmal vergegenwärtigen, welche Rechte Sie haben, welche Rechte als Abgeordnete, und da muss man feststellen, welche Lücke womöglich bleibt. Es sind ja einige hier genannt worden, ich zähle Ihnen diese gern noch einmal auf.
Wir haben zunächst einmal den umfassenden Artikel 105 Absatz 4 Landesverfassung, er entspricht übrigens Paragraph 16 Deputationsgesetz. Danach haben Abgeordnete das Recht, jederzeit die Institutionen zu besichtigen, sie haben das Recht, Auskunft
zu verlangen, sie haben das Recht der Akteneinsicht bei der Verwaltung, um sich zu informieren. Sie haben weiter in Artikel 105 Absatz 5 das Recht der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Das ist die schärfste Waffe, von der ja auch gelegentlich Gebrauch gemacht wird.
Die Abgeordneten haben ferner das Recht, den Senator zu zitieren nach Artikel 105, das heißt, wir müssen uns keineswegs mit seinem Vertreter begnügen, sondern können ihn in den Ausschuss beziehungsweise auch in die Deputation zitieren. Wir haben ferner das Recht, Anfragen jeglicher Art, Große, Kleine, hier im Parlament zu stellen, und, Frau Linnert, Sie haben selbst schon darauf abgehoben, wir haben das Recht in Artikel 79, rechtzeitig und vollständig informiert zu werden über Vorhaben der Landesregierung, soweit sie eine gewisse Bedeutung haben.
Nun sagen Sie, das werden wir ja nicht, das höre ich auch bei uns. Ja, was wollen Sie denn jetzt für ein Gesetz machen? Wollen Sie sagen, wir haben zwar das Recht, aber wir wollen jetzt ein Gesetz machen, das auch den Senat verpflichtet, uns die Wahrheit zu sagen? Das kann es ja wohl nicht sein, sondern hier ist es doch entscheidend, dass wir als Abgeordnete und Sie besonders als Opposition, aber wir alle, mit diesen Instrumenten versuchen, die Informationen zu bekommen, die wir benötigen für unsere Aufgaben, und die gehen ja im Grunde genommen bis zu einem Untersuchungsausschuss. Das heißt aber auch, dass wir entsprechend qualifizierte Fragen stellen zu der ganzen Problematik, und ich sage das einmal auch in diesem Zusammenhang, weil das ja bei der Parlamentsreform auch noch eine Rolle gespielt hat, uns auch mit entsprechendem Know-how zu versehen, zum Beispiel mit einer wissenschaftlichen Beratung.
Das war der Grund, dass die SPD-Fraktion auch gesagt hat, wir sehen hier kein Regelungsdefizit, noch ein Gesetz zu machen, was dann auf dasselbe herauskommt. Da erfahren Sie auch nicht mehr über das Musical, wenn Sie nicht die Rechte nutzen, die Sie jetzt schon haben. Deswegen sagen wir, diese sind ausreichend, man muss praktisch die Defizite, die in der Praxis entstanden sind, beseitigen, und da sind wir nun selbst gefordert, hieran zu arbeiten. Deswegen brauchen wir auch keinen nichtständigen Ausschuss. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal die Gelegenheit nutzen, selbst ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
etwas dazu zu sagen, was eigentlich in dieser Sitzung, die nun heute schon ein paarmal zitiert worden ist, passiert ist. Zuerst einmal bin ich Herrn Isola sehr dankbar, dass er noch einmal so klar dargelegt hat, was die Rolle von Aufsichtsräten und auch Parlamentariern in Aufsichtsräten ist und was die Aufgabe von Deputationen ist und dass das Deputationsgesetz vorsieht, dass die Senatorinnen und Senatoren gehalten sind, die Deputierten zu informieren. Das ist genau der Punkt, über den wir uns streiten.
Ich möchte noch einmal vorausschicken, dass wir wie die Große Koalition für die Verwaltungsreform sind. Wir wollen den Weg weg von der Kameralistik zu der dann letztendlich doppelten Haushaltsführung, und wir wollen wirklich eine weitgehende Reform des öffentlichen Dienstes mit allem, was das auch an Mentalitätsveränderung heißt. Das heißt aber andererseits nicht, dass diejenigen, die diesen Prozess tragen müssen, an ihm nicht beteiligt sind, ohne die Mitarbeiter in den Behörden werden wir das nicht schaffen.
Die entscheidende Frage, über die wir uns jetzt immer wieder streiten bis hin jetzt zu der Frage der Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses, wenn man eine solche weitgehende Reform des öffentlichen Dienstes will und eine Umstellung der Verwaltung, ist, wie man dann andererseits, und das ist ja richtig, das wird ja nicht nur im Bremer Landtag, das wird in allen Landtagen diskutiert, die entsprechenden Kontrollregelungen so herstellen kann, dass sie in Bezug auf die neuen Formen auch wirklich passgenau sind. Da haben wir etlichen Korrekturbedarf, und ich finde auch, dass wir gute Beispiele haben, die zeigen, dass es Regelungslücken gibt, aber wir haben auch so etwas wie eine Frage der politischen Haltung, wenn es um diese Sachen geht. Jetzt kommen wir zu diesen einzelnen Punkten!
Ich will noch einmal anfangen mit dem Beispiel meiner Kollegin Frau Lemke-Schulte vom letzten Sommer, als es um das Musical und die Liquiditätslücke ging. Frau Lemke-Schulte hatte in den Wirtschaftsförderausschüssen beantragt und darum gebeten, und das ziemlich nachdrücklich, dass es keine Zahlungen gibt ohne entsprechenden Gremienbeschluss. Darum hat sich keiner gekümmert, verstehen Sie! Das ist einfach passiert, weil es irgendwie dringend war, weil es pressierte, aber dass die Abgeordnete der SPD-Fraktion und die Sprecherin ihrer Fraktion eine bestimmte Forderung erhoben hatte, das interessierte die Herren der Exekutive nicht.
Ja, meine Damen und Herren, das ist ein Punkt, der aus unserer Sicht nicht geht. Wenn Frau Lemke-Schulte sagt, Sie müssen uns hier vorlegen, wie die Lage der Dinge ist, und dann werden wir notfalls auch mit einer Sondersitzung hier eine Parlamentarierbefassung herbeiführen, dann ist das etwas, woran sich die Exekutive zu halten hat und worüber sie nicht nonchalant hinweggehen kann! Das so
zusagen auch einmal zu dem Punkt, welche Verärgerung bei uns hier mittlerweile eingetreten ist, weil solche Fälle sich in der Tat gehäuft haben! Sie häufen sich, seitdem Sie eine Offensive machen, bei der es immer heißt, die Exekutive stärken. Das mag ja aus so manchem Blickwinkel auch gerechtfertigt sein, aber wenn man das schon will, dann müssen wir Parlamentarier dafür Sorge tragen, dass wir entsprechend kontrollieren können.