Zweitens: Welche Verpflichtungen gegenüber verschuldeten und/oder strafentlassenen Bürgerinnen und Bürgern erfolgen für die Bremer Landesbank aus dem Status als öffentlich-rechtliches Geldinstitut?
Drittens: Nach welchen Vorgaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bremer Landesbank die ZKA-Empfehlungen ausgelegt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Die Bremer Landesbank führte per 31. Dezember 2000 62 Girokonten auf Guthabenbasis. Da es erfahrungsgemäß jährlich zu etwa 15 Neueinrichtungen bei einer ähnlich großen Anzahl von Kontoauflösungen kommt, ist von einem laufenden Durchschnittsbestand in dieser Höhe auszugehen.
Zu zwei: Aus dem Status als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut sind keine gesonderten Verpflichtungen ersichtlich. Verschuldeten und/oder strafentlassenen Bürgerinnen und Bürgern ist es im Rahmen der ZKA-Empfehlung möglich, bei der Bremer Landesbank ein Konto zu eröffnen.
Zu drei: Die Bremer Landesbank richtet sich bei der Umsetzung der ZKA-Empfehlung grundsätzlich nach den Rundschreiben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.
Das heißt, Hinweise, die die Grünen haben, dass es in den letzten Jahren zu einem weiteren Rückgang der Girokonten auf Guthabenbasis, auch bei der Bremer Landesbank, gekommen ist, treffen da nicht zu?
Nach Mitteilung der Landesbank ist es so. Ich gebe zu, ich bin da nicht Kontoführer, und insofern muss ich mich auf die Angaben der Landesbank stützen, und sie sagt, es sind im Schnitt immer so etwa um die 60 mit einer Schwankungsbreite von 15 Konten. Nun muss ich sagen, Frau Abgeordnete, ich denke, dass Sie das auch wissen, die Landesbank ist im Gegensatz zur Sparkasse kein Filialbetrieb. Die zentrale Funktion der Landesbank besteht nicht in der Einzelkontenführung, und deshalb haben beispielsweise über 80 Prozent der Sozialhilfeempfänger ihre Konten bei den Sparkassen. Es ist ihnen auch bei der Landesbank möglich, wenn sie das wollen, aber es wird weniger davon Gebrauch gemacht, weil gerade die Sozialhilfeempfänger zu einem solchen Bankinstitut eine noch etwas größere Hemmschwelle haben als möglicherweise zu einer Sparkasse, die überall um die Ecke zu erreichen ist. Deshalb ist es so, dass die Struktur der Arbeit der Landesbank anders ist als in der Grundstruktur der Sparkasse.
Wenn das so stimmt, wie Sie sagen, Herr Senator, wie erklären Sie sich dann, dass nach einer Umfrage der Bremischen Straffälligenbetreuung 80 Prozent der Personen, die sich an die Landesbank gewandt haben mit der Bitte, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu bekommen, abgewiesen wurden?
Mir sind solche Fälle nicht bekannt, und es ist sicherlich so, dass ganz normal nach den ZKA-Empfehlungen jeder, der ein
Konto einrichten will, dies bei einer Sparkasse, bei einer Bank oder bei der Landesbank machen kann. Mir sind die von Ihnen dargestellten Zahlen nicht bekannt, und sie haben nach Auskunft der Landesbank auch keine Grundlage. Ich gebe aber auch gern zu, dass es nicht die vorrangige Aufgabe der Landesbank ist.
Das will ich gern einräumen, aber wir haben ja extra nach der Landesbank gefragt, weil ihr öffentlich-rechtlicher Status im Moment wegen der EU-Richtlinien umstritten ist und sich Bremen aufgemacht hat, diesen öffentlich-rechtlichen Status zu verteidigen. Ist es richtig, dass der Senat die Auffassung vertritt, dass dieser öffentlich-rechtliche Status keinerlei Auswirkungen auf besondere Dienstleistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern im Land Bremen hat?
Natürlich nehmen diese Geldinstitute alle diejenigen an, die bei ihnen ein Konto eröffnen wollen. Dies ist aber ein Angebot und kein Zwang. Ich kann auch keine Strafgefangenen zwingen, ihr Konto bei der Landesbank einzurichten, wenn sie es nicht wollen.
Nein! Insofern ist es so, dass es dieses Angebot gibt, aber es ist nicht die zentrale und schon gar nicht die vorrangige Aufgabe der Bremer Landesbank, sozusagen vorrangig die Bank der Strafgefangenen zu sein, sondern dies ist eine absolute Nischen- und Randfrage, und sie hat im Grunde mit den eigentlichen Aufgaben nichts zu tun. Die ZKA-Empfehlungen gelten für alle Geldinstitute, und die Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes gelten für die Sparkassen und für die Landesbanken, weil die Landesbanken Girozentrale für die Sparkassen sind. Insofern halten sich die Geldinstitute an diese Empfehlung.
Das heißt, Sie gehen davon aus, dass die besonders rabiate Praxis der Landesbank, was die Girokonten auf Guthabenbasis betrifft, mit dem öffentlich-rechtlichen Status in Einklang steht?
diese Unterstellung nicht teile. Das habe ich mehrfach gesagt, und ich lehne es einfach ab, dasselbe immer wieder zu sagen! Es macht doch keinen Sinn!
(Beifall bei der CDU – Abg. Frau L i n - n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Fak- ten sind einfach anders!)
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich bedanke mich bei Herrn Bürgermeister Perschau. Die siebte Anfrage bezieht sich auf den Umgang mit BSE-Fällen im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wir fragen den Senat: Erstens: Werden in Bremen beim Auftreten eines BSE-Seuchenfalles Einzelkeulungen oder Bestandskeulungen vollzogen, und wie verhält es sich bei Einzelkeulungen mit den einzelnen Abverkäufen durch die betroffenen Betriebe mit Milch-, Zucht- und Schlachtvieh et cetera? Zweitens: Wie ist der zeitliche und organisatorische Ablauf der gesetzlichen „Seuchenentschädigungszahlung“ im Lande Bremen?
Drittens: Sind weitere einschneidende Maßnahmen für Seuchenbetriebe vorgesehen, und wenn ja, welche, zum Beispiel Dauer der Sperrung, Desinfektion des Betriebes, Entsorgung von Futter und Kot et cetera?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu eins: In Bremen sollen auf der Grundlage der heutigen Erkenntnisse im Falle des Auftretens von BSE-Fällen in Rinderbeständen Bestandskeulungen durchgeführt werden. Dies entspricht den Vorgaben der Bundesregierung zu den erforderlichen Maßnahmen beim Auftreten von BSE-Fällen in Deutschland. Auch in Niedersachsen wurde dieses Verfahren bei den bisher aufgetretenen BSE-Fällen in dortigen Betrieben angewandt. Alternative Maßnahmen wie die Tötung einzelner Tiere der Herde, zum Beispiel Nachkommen der erkrankten Kuh oder von Tieren aus demselben Geburtsjahrgang, mögen aus allgemein ethischer und aus tierschutzrechtlicher Sicht wünschenswert sein. Da es jedoch bisher keine BSETests für lebende Tiere gibt, ist es nicht möglich, die im Bestand verbliebenen Tiere zu überprüfen. Daher ist im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes die Bestandskeulung erforderlich.
Zu zwei: Der Ablauf der Seuchenentschädigungszahlung würde in Bremen wie folgt geschehen: Nach Feststellung der Seuche durch den zuständigen Amtstierarzt des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes des Landes Bremen erfolgt die Schätzung der Tiere durch die bremische Schätzkommission, die aus zwei vereidigten Landwirten und dem Amtstierarzt besteht. Dabei wird nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes der gemeine Wert der Tiere ermittelt. Die Wertfeststellung der Schätzkommission ist Grundlage für einen Antrag des betroffenen Betriebes beim Senator für Wirtschaft und Häfen für eine Entschädigungszahlung. Die Entschädigungszahlung erfolgt schnellstmöglich zunächst zu 100 Prozent aus dem Landeshaushalt.
Da es in Bremen keine beitragsfinanzierte Tierseuchenkasse gibt, werden anschließend gemäß der Verordnung betreffend die Wiedereinziehung der staatlichen Entschädigungen für Viehverluste 50 Prozent der Entschädigungssumme durch Umlage bei den Rindviehhaltern des Landes, anteilig berechnet auf den Rindviehbestand nach HIT, Herkunftsund Identifikationssystem für Tiere, durch den Wirtschaftssenator wieder eingezogen. Angesichts der dahinter stehenden Existenzfrage für den einzelnen betroffenen Betrieb muss die Abwicklung schnellstmöglich erfolgen.
Zu drei: Nach der Tötung und unschädlichen Beseitigung der Rinder des Seuchenbetriebes, der Entfernung des Kotes beziehungsweise der Gülle und der Schlussdesinfektion sind keine weiteren einschneidenden Maßnahmen für den Betrieb vorgesehen, insbesondere keine weitere Sperrung. Von den Futtermitteln sind lediglich solche zu beseitigen, die mit unerlaubten Bestandteilen wie Tiermehl kontaminiert sind. – Soweit die Antwort des Senats!
Es ist mehr eine Bitte! Da wir ja in Bremen kleinere Betriebe haben, zum Großteil sind es ja Familienbetriebe, möchte ich Sie doch bitten, sollten wir einen BSE-Fall in Bremen haben, was wir alle nicht hoffen, dass es da auch einen sensiblen Umgang mit den Landwirten gibt und dass sie nicht an den Pranger gestellt werden.
Wir sind mit den Landwirten ständig im Gespräch, insbesondere natürlich auch über das zuständige Wirtschaftsministerium, wo die Landwirtschaftskammer angesiedelt ist. Sie haben vielleicht bemerkt, dass wir auch mit dem Schlachthof Bremerhaven, der ja nun auch schon von einem konkreten Fall im Land Bremen betroffen war, sehr sensibel umgegangen sind und sehr zügig, eigentlich noch nicht einmal eine Woche nach Bestätigung
des Testergebnisses, auch zu finanziellen Regelungen gekommen sind, um den Betrieb und die Arbeitsplätze dort nicht zu gefährden.
Sie können sicher sein, dass das auch bei möglichen weiteren Fällen, die wir alle natürlich nicht erhoffen, aber vor denen wir nicht sicher sein werden, geschehen wird.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Hochwertige und gesunde Ernährung in öffentlichen Einrichtungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.