Protokoll der Sitzung vom 21.02.2001

Zu Frage eins: In Bezug auf Produktion, Verarbeitung und Handel bestehen augenblicklich für die regionale Fischwirtschaft keine gravierenden ökonomischen Folgen, da die anfallenden Fischabfälle zurzeit noch zu den gleichen Bedingungen entsorgt werden wie vor dem Fütterungsverbot. Das daraus in einer Cuxhavener Fischmehlfabrik produzierte Fischmehl wird allerdings mit erheblichen Preisnachlässen veräußert. Dass diese Situation betriebswirtschaftlich nur vorübergehend darstellbar ist, liegt auf der Hand.

Fischmehl im- und exportierende Firmen im Lande Bremen haben darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2001 Kontrakte über 350 000 Tonnen abgeschlossen und damit in Bremen gelöscht, zwischengelagert und anschließend transitiert werden sollen. Etwa 120 Mitarbeiter in Bremen sind direkt von dem Produkt Fischmehl abhängig. Nach Angaben der Firmen beläuft sich der seit Anfang Dezember 2000 bis jetzt festgestellte Schaden auf rund fünf Millionen DM. Diese Angaben müssten jedoch im Einzelfall noch überprüft werden. Der Senator für Wirtschaft und Häfen steht im direkten Kontakt zu den Hafenumschlagsunternehmen und wird deren Interessen in der weiteren Entwicklung berücksichtigen.

Zu Frage zwei: Die Veröffentlichung in „Die Welt“ vom 20. Januar 2001 bezieht sich auf eine Mitteilung des Institutes für Zoologie, Fischereibiologie und Fischkrankheiten der Tierärztlichen Fakultät der Universität München. Diese Mitteilung erläutert ein geplantes Forschungsvorhaben des Institutes, in dem in experimentellen Übertragungsversuchen die Fra

ge geklärt werden soll, ob es bei Applikation von BSE-Material zu einer Affektion bei Fischen mit oder ohne klinische Auswirkungen kommt und ob Fische als Überträger in Frage kommen. Es wird eindeutig eingegrenzt auf die Einwirkungen von infektiösem Material auf Fische. Es heißt dort unter anderem: „Da bei der Zucht dieser Raubfische, Lachse und Forellen, auf tierisches Eiweiß nicht verzichtet werden kann, ist als sofortige Sicherungsmaßnahme dafür Sorge zu tragen, dass in Fischfutter nur Fischmehl verarbeitet wird, das aus Hochseefängen, nicht jedoch aus Schlachtabfällen von Aquakulturen stammt.“

Diese Aussage deckt sich mit der der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Hamburg, Institut für Biochemie und Technologie: „Es sind der zugänglichen veröffentlichten Literatur keine Hinweise zu entnehmen, dass Fütterung mit Fischmehl irgendwelche Risiken hinsichtlich der Übertragung von BSE auf Nutztiere in sich birgt.“

Eben diese Erkenntnis liegt der Bundesratsinitiative des Senats zugrunde, Fischmehl aus dem Verfütterungsverbot herauszunehmen. Bei den nach Bremen importierten Fischmehlen aus Südamerika ist eine Vermengung mit Mehlen von Landtieren praktisch ausgeschlossen. Die jahrelangen Untersuchungen der Veterinärbehörde auf derartige Vermischung haben diese nicht nachweisen können. In Würdigung des heutigen Wissensstandes geht der Senat davon aus, dass reines Fischmehl in keinem Bezug zum BSE-Geschehen steht. Fischmehlhaltige Futtermittel, die möglicherweise mit Tiermehlen verunreinigt sein könnten, sind aus der Futtermittelkette zu eliminieren. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, können wir davon ausgehen, dass, bevor jetzt endgültige Ergebnisse dieser Universität vorliegen, was die Kontamination von Fischmehl angeht, der Senat dafür eintreten wird, dass das Fischmehlverfütterungsverbot eben nicht aufgehoben wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Der Senat hat eine Initiative in eine andere Richtung gestartet, das ist Ihnen bekannt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die neuen Erkenntnisse führen auch nicht dazu, dass der Senat seine Meinung dahingehend ändern könnte?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe hier ausführlich vorgetragen, Herr Abgeordneter, dass es noch keine neuen Erkenntnisse gibt, sondern dass auf dem Stand der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Initiative des Senats gerechtfertigt ist.

Eine weitere Zusatzfrage vom Abgeordneten Dr. Kuhn! – Bitte, Herr Kollege!

Frau Senatorin, können Sie uns sagen, wie die Initiative Bremens im Bundesrat in der vergangenen Woche aufgenommen worden ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Definitiv kann ich das Ergebnis nicht sagen. Ich müsste die Kollegen fragen, oder ich müsste es nachreichen. Ich kann also das Abstimmungsergebnis nicht genau referieren.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist ja immer wichtig, was dabei herauskommt!

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist klar! Natürlich! Ich meine, es ist an den Ausschuss überwiesen. Es gibt also noch kein Ergebnis, es wird noch darüber beraten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Vertragliche Beziehungen zwischen Microsoft und dem Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Kuhn!

Wir fragen den Senat:

Wann soll eine geplante strategische Kooperation zwischen dem Land Bremen und der Firma Microsoft beginnen, zu welchen Konditionen und mit welcher Laufzeit?

Wie und in welchem Umfang bindet sich das Land Bremen an die Produkte und Leistungen der Firma Microsoft?

Wie stellt der Senat sicher, dass auch kleine und mittlere Firmen der Region ihre Ideen zur Weiterentwicklung der Medienstandorte Bremen und Bremerhaven im Rahmen des Landesprogramms „Bre

men in T.I.M.E.“ einbringen und verwirklichen können?

Die Anfrage wird beantwortet durch Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Rahmenvereinbarung über eine Innovationspartnerschaft ist am 1. Februar 2001 in Kraft getreten und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2005. Im Rahmen dieser Partnerschaft sollen gemeinsame Projekte umgesetzt werden, die im Interesse beider Vertragspartner liegen und in modellhafter Weise Anwendungsfelder für modernste multimediale Informations- und Kommunikationstechnologien und Dienstleistungen erschließen. Die konkreten Beiträge und Leistungen der Vertragsparteien werden in jeweils projektbezogenen Einzelverträgen vereinbart. Die Parteien beabsichtigen, im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung Projekte in einer Größenordnung von zehn Millionen DM, einschließlich der Eigenleistungen der Vertragsparteien, zu realisieren, die abhängig sind von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.

Zu Frage zwei: Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung bindet sich das Land Bremen nicht an Produkte und Leistungen der Firma Microsoft.

Zu Frage drei: Sowohl das Landesprogramm „Bremen in T.I.M.E.“ als auch die Kooperationsvereinbarung mit Microsoft sehen die Einbeziehung weiterer regionaler Partner in gemeinsame Projekte ausdrücklich vor. Dies wird durch die mit der Umsetzung des T.I.M.E.-Programms befassten Gremien sichergestellt.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte!

Wenn ich richtig informiert bin, enthält der Vertrag einen Passus, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Zustimmung parlamentarischer Gremien besteht. Bezieht sich das auf den Vertrag insgesamt, das heißt, wird dieser Vertrag einem parlamentarischem Gremium, zum Beispiel dem Haushaltsausschuss, zur Beschlussfassung oder Kenntnisnahme und Genehmigung vorgelegt, oder bezieht sich das nur auf die Genehmigung einzelner Summen innerhalb dieses Programms?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Der Vertrag ist abgeschlossen, gilt auch. Wir müssen ihn jetzt ausfüllen, und sobald er konkretisiert ist und Haushaltsmittel fällig werden, müssen wir in die Gremien. Wir gehen davon aus, dass wir auch das dann abarbeiten.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben gesagt, eine Bindung an Microsoft gäbe es nicht. Sie wissen vielleicht, dass der Bundestag gerade jetzt einen Beschluss gefasst hat, in den Bundesverwaltungen schrittweise auf die Anwendung so genannter Opensource überzugehen, also frei zugänglicher Software, Linux ist der bekannteste Name. Können Sie definitiv ausschließen, dass solche Bestrebungen im Land Bremen durch den Vertrag mit Microsoft behindert werden?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Nein, im Gegenteil, wir sehen das eher als eine Förderung dieser inzwischen sich ja langsam entwickelnden, auch arbeitsplatzrelevanten Szene. Soweit ich den großen Bill Gates verstanden habe, ist er sehr interessiert daran, dass solche Märkte gefördert werden. Er ist nicht der klassische Monopolist, der alles platt machen möchte, sondern derjenige, der neugierig darauf ist, dass möglichst viel Kreatives vor Ort passiert. Ich hoffe, er überfordert uns nicht mit seinen Erwartungen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist das die Auffassung des Senats, dass Microsoft beziehungsweise Bill Gates nicht der klassische Monopolist ist?

(Heiterkeit – Bürgermeister D r. S c h e r f : Nein, ich hatte – –!)

Das hätte mich an dem Sachverstand des Senats in Wirtschaftsfragen ein bisschen zweifeln lassen, muss ich offen gestehen.

(Bürgermeister D r. S c h e r f : Wie nett, dass Sie uns das attestieren!)

Mit Vergnügen! Microsoft ist gerade gegenüber der freien Software in der Tat ein klassischer Monopolist und setzt alles daran, mit allen Mitteln der Anwendung von ökonomischem und sonstigem Druck seine Monopolstellung in Fragen großer Software aufrechtzuerhalten. Deswegen noch einmal meine Frage: Können Sie ausschließen, dass durch die Bindung an Microsoft der Übergang in der bremischen Verwaltung auf Opensource-Software wie zum Beispiel Linux nicht behindert wird?

(Abg. Frau D r. T r ü p e l [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ja, Henning, wir haben das anders besprochen!)

Bitte, Herr Bürgermeister!