Als letzten Punkt lassen Sie mich noch einmal die Frage des Wegweisungsrechts für prügelnde Ehemänner ansprechen! Das ist in der Tat für mich ganz unverständlich gewesen, was hier von meinen beiden Vorrednern gesagt worden ist. Wir haben einen Gesetzentwurf in erster Lesung auf dem Tisch, der keine dieser Regelungen enthält, und über den wird heute abgestimmt. Sie sagen immer, das ist ja positiv, dass wir jetzt eine Regelung zum Wegweisungsrecht für gewalttätige Ehemänner bekommen, es steht aber kein Wort davon darin.
Wir sagen, die Bundesregierung hat entschieden, der Bundestag wird in Kürze entscheiden und einige Länder, Mecklenburg-Vorpommern ist nur ein Beispiel, haben bereits in ihren landesrechtlichen Regelungen diese ganz wichtige Klausel zum Schutz der Ehefrauen und der Kinder aufgenommen. Es ist heute und jetzt in Bremen möglich, diese Regelung aufzunehmen, und ich frage Sie nach wie vor: Warum tun Sie es nicht? Sie könnten das jetzt in der ersten und zweiten Lesung dieses Gesetzes tun, und wir fordern Sie auf, das spätestens in der zweiten Lesung zu machen, sonst müssen Sie einen Antrag der Grünen, der das dann fordern wird, ablehnen und müssen sich hier bekennen, warum Sie das nicht tun. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat, wenn man provoziert, dann wird es eben doch länger! Herr Dr. Güldner, ich will erst einmal vorausschicken, bei einem solchen Gesetzeswerk geht es primär nicht darum, ob irgendeine Partei oder Fraktion nun die richtige oder falsche Auffassung hat, sondern es kommt im Wesentlichen auf das Produkt an und darauf, welche Maßnahmen daraus folgen, dass man ein solches Gesetzeswerk hat. Im Falle des Polizeigesetzes ist das eine der ausschlaggebenden und wesentlichen Grundlagen für polizeiliches Handeln, und da muss man schon genau arbeiten, deswegen hat es nicht nur so lange gedauert, sondern deswegen muss man auch in Einzelpositionen mitunter streiten.
Aber ich wiederhole mich da, wir sind zu einem sehr guten Kompromiss gekommen, und im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, Sie haben es eben im Grunde genommen selbst gesagt, indem Sie es umgekehrt haben, Sie haben nämlich nur den Punkt genannt, der nicht geeinigt ist, von dem ich vorhin gesagt habe, wir haben ihn zurückgezogen, aus welchen Gründen, habe ich auch gesagt. Alle anderen Punkte wie Rasterfahndung, verdeckte Ermittler und Ähnliches, sind alles Punkte, die aus den Koalitionsparteien gekommen sind und die wir hier hineingeschrieben haben. Deswegen ist das Ziel erreicht, und wem Sie das nun zuschreiben, das ist Ihr persönliches Problem, nicht meines.
Dann will ich Ihnen noch sagen, und auch da wiederhole ich mich, zumindest aus der Debatte aus dem Dezember, also Todesschuss, das mögen Jägerkameradschaften so handhaben in diesem Terminus, aber jedenfalls für unsere Fraktion gilt, dass es sich hier um einen Rettungsschuss handelt, nämlich zur Rettung von Geiseln.
Der Schlenker eben auf Personal bei der Polizei war im Grunde völlig überflüssig. Sie wissen wie ich, dass wir eine Zielzahl festgeschrieben haben, die steht, und dass wir aus verschiedenen anderen Gründen Probleme haben, das ist auch richtig, die resultieren aber daraus, dass wir und der Innensenator das realisiert haben, was wir eigentlich alle wollten, nämlich zum Beispiel die Einrichtung von Kontaktbeamten, die sich, wie ich meine, recht gut vor Ort bewährt haben
Ich will Ihnen auch sagen, wenn wir uns darauf einigen, dass diese Videoüberwachung erst einmal nur für zwei Jahre eingerichtet wird, wird sie auch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
für zwei Jahre eingerichtet, dann ausgewertet, und dann schauen wir, ob das weiter Bestand haben muss. Dass wir das nicht unbedingt in das Gesetz schreiben, ich glaube, das ist auch regelungstechnisch offensichtlich, warum das nicht geschieht, und deswegen, glaube ich, ist auch eine so verbindliche Abmachung eben zumindest für die Koalitionäre geltend, und daran werden wir uns auch halten. Sie haben den Begriff Prävention hier angesprochen, allerdings, wie ich glaube, sehr eng angesprochen, denn man kann ihn nicht darauf reduzieren, ob man nun das gesetzlich regelt, wobei Prävention in dem Sinne nicht präzise gesetzlich regelbar ist, sondern die Folgen aus einem Gesetz, die wirken präventiv. Es wirkt auch präventiv, dass Polizeibeamte in Uniform draußen auf der Straße sich befinden, das ist auch ein Teil Prävention und so weiter. Das ist ein weites Feld. Ich glaube aber, was Sie hier eben vorgetragen haben, reduziert dieses weite Feld von Möglichkeiten enorm, und das ist nicht unsere Sache, sondern dann, wenn es Ihre Sache ist, argumentieren Sie so. Wir sagen, wir wollen Prävention wie in der Vergangenheit auch weiterhin, und Prävention ist eines der wichtigsten Aufgabenfelder der Polizei, weil es immer besser ist, vorbeugend tätig zu sein und es nicht zu Straftaten kommen zu lassen, als repressiv tätig werden zu müssen, was im Übrigen mindestens noch mehr Personal verlangt. Zum Punkt noch, und das ist der letzte Punkt dann, Wegweisungsrecht, Herr Dr. Güldner! Ich habe gesagt, und da sind wir uns doch alle einig, wir wollen das! Es ist jetzt in der Tat nicht die Frage, ob wir noch einen Monat warten oder nicht, sondern was wir möchten, ist, und zumindest gilt das für uns als Fraktion, dass unter anderem möglichst einheitlich bundesweit das geregelt wird, zweitens auch deutlich und klar definitiv vorliegt, was auf Bundesebene richtig ist und was nicht. Das muss umgesetzt werden, das soll schnell umgesetzt werden, da gibt es überhaupt keinen Streit. Wir wollen nur, dass auch wirklich etwas Vernünftiges in das Polizeigesetz geschrieben wird, dann werden wir am Ende sehen, und ich glaube, dann werden Sie auch keine Probleme mehr damit haben, was im Polizeigesetz steht. Ich gehe jetzt nicht weiter auf den Rettungsschuss ein, weil uns das nicht hilft und die Debatte im Übrigen sehr intensiv geführt worden ist. Insofern mache ich hier erst einmal Schluss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein wichtiges Gesetzeswerk ist nun in der ersten Lesung auf Ihrem Tisch. Ich glaube,
wir haben nach langer Diskussion hier ein wichtiges Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, und ich möchte mich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, dass wir es nun hier heute verabschieden können.
Herr Güldner hat gesagt, die Schlachten sind geschlagen, wie bei jeder Schlacht gibt es auch vereinzelt Nachhutgefechte. Lieber Herr Güldner, ich kann verstehen, dass Sie noch ein emotionales Aufbäumen hier veranstalten mit dem Todesschuss, aber ich entnehme Ihren Ausführungen zumindest, dass Sie lernfähig sind. Wenn Sie sagen, es ist ein liberales Polizeigesetz, auch mit einem Videoüberwachungskonsens, dann ist es doch ein Zeichen, dass auch Sie gelernt haben. Ich freue mich, dass die Diskussion für Sie doch auch etwas hinterlassen hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte drei Punkte nennen. Erstens, wir haben mit diesem Gesetz einen klaren Rechtsrahmen für die Polizei. Bremen ist das letzte Bundesland, das das Polizeigesetz reformiert aufgrund der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts. Es ist wichtig, dass unsere Polizeibeamten und -beamtinnen nun einen klaren Rechtsrahmen haben, mit dem sie arbeiten können. Das ist, glaube ich, ganz wichtig, und dass übrigens bei diesem Gesetzespaket 95 Prozent an Übereinstimmung besteht, darüber gab es nie Streit, umso wichtiger ist, dass wir es endlich jetzt beschließen.
Punkt zwei, es gibt neue Handlungsrahmen mit ganz wichtigen Inhalten wie dem Videoüberwachungssystem, darüber haben wir eben gesprochen. Es gibt Bereiche, die noch fehlen, die ich etwas schärfer, Herr Kleen, formuliert hätte. Sie haben von der Einigkeit der Koalition gesprochen. Lassen Sie mich ein bisschen spöttisch antworten, wenn ich mich mit den SPD-Innenministern der anderen Bundesländer verabredet hätte, dann hätte ich viel schneller Einigung erreicht.
Viel schneller, aber sei es, wie es sei, wir haben Sie so ein bisschen zur Einigung tragen müssen, aber wir haben Sie ja sanft getragen, und wir haben es ja nun gemeinsam hinbekommen.
Mir fehlt die Rechtsklarheit beim Schusswaffengebrauch, ich setze darauf, dass es uns gelingt, noch bis zur zweiten Lesung das nachzubessern. Mir fehlt ein besserer Rechtsrahmen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, sage ich ganz deutlich, dies ist für mich ein Manko. Die verdeckte Ermittlung haben wir zwar, aber die verdachtsunabhängigen Kontrollen nicht, und ich muss ehrlich sagen, da müssen wir abwarten, ob wir ohne das Instrument zurechtkommen, und hier müssten wir den Mut haben, eventuell nachzubessern. Ich weiß, dass auch die GdP das nicht so sieht, aber auch die GdP ist lernfähig und wird vielleicht eines Tages auch hier mitmachen.
Letzter Punkt, meine Damen und Herren, die Polizei ist in ihren Aufgaben gestärkt worden. Die Polizei hat unsere Diskussion in den letzten zwei, drei Jahren intensiv begleitet trotz massiver eigener wichtiger Reformmaßnahmen. Das kann man nicht hoch genug würdigen. Sie hat ja nicht nur die Reform der Polizei eingeleitet und umgesetzt, sie hat auch gleichzeitig den Umzug bewerkstelligt, und alles dies hat sie begleitet. Sie hat uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden bei diesem wichtigen Reformvorhaben, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ich hoffe, dass wir jetzt zügig auch die letzten Abstimmungen bis zur zweiten Lesung nachvollziehen können, so dass wir dann mit der zweiten Lesung endlich dieses Gesetzeswerk in Kraft treten lassen können. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes, Drucksachen-Nummer 15/599, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer Sitzung am 25. Januar 2001 in erster Lesung beschlossen.
Wer den Artikel 2 des Gesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt den Artikel 2 des Gesetzes in zweiter Lesung.
Wer die restlichen Artikel des Gesetzes zur Änderung gesundheitsrechtlicher Gesetze in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!