Das wird sicherlich der Fall sein! Der Beaufsichtigungsbedarf demenziell Kranker wurde so gut wie nie berücksichtigt, die große Zunahme von Demenz
kranken war aber auch in der demographischen Entwicklung noch nicht abzusehen. Ich sagte das vorhin schon einmal, bei jeder neuen Rentenberechnung, die vorgelegt wird, gibt es neue Zahlen, die die Lebenserwartung von Männern und Frauen in dieser Republik weiter nach oben schrauben.
Hier muss nachgebessert werden, das ist an der Zeit. Seit dem Frühjahr 2000 hat die Bundesregierung mehrfach einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung von Demenzkranken in die soziale Pflegeversicherung angekündigt, aber bis zum heutigen Tag gibt es kein Gesetz, ich glaube, noch nicht einmal einen Entwurf, obwohl, wie ich aus den Verlautbarungen lesen konnte, die SPD-Bundestagsfraktion ihre Ministerriege sehr drängt, endlich etwas in dieser Richtung zu unternehmen.
Dabei ist aber für mich und für die CDU sehr verwunderlich, dass kein Gesundheits- oder Sozialpolitiker aus der Berliner Koalition die Rücknahme der Belastung der Pflegeversicherung in Höhe von jährlich 400 Millionen DM durch die veränderte und durch nichts gerechtfertigte Anpassung an die Arbeitslosenversicherung fordert. Mit den ebenfalls willkürlich eingesparten 250 Millionen DM für Heilund Hilfsmittel stünden dann schon 650 Millionen DM jährlich zur Verfügung. Der Bedarf für Demenzkranke wird von Fachleuten zurzeit auf 900 Millionen DM im Jahr geschätzt. Da wäre schon der größte Teil der Miete eingefahren.
Harte Kritik an der Bundesregierung und dem von ihr vorgelegten Entwurf des PQSG, Pflegequalitätssicherungsgesetz, kommt von der CDU, aber auch, und das sollte die Regierenden besonders aufhorchen lassen, von den Wohlfahrtsverbänden, an der Spitze AWO, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk, DAK, Paritätischer Wohlfahrtsverband und die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden, und der Fachöffentlichkeit. Sie kritisieren Defizite in der Pflegeversicherung, die in dem PQSG, so sagen diese Fachleute, überhaupt nicht aufgegriffen werden. Selbst die im Koalitionsvertrag festgelegten Reformpunkte werden nicht aufgegriffen, und ich will die noch einmal nennen.
Das sind erstens die Erweiterung des Pflegebegriffs, zweitens Berücksichtigung dementer- und gerontopsychiatrischer Bedarfe, drittens Behandlungspflege zurück in das SGB V, viertens neue eigene Vergütungsklassen für Härtefälle, fünftens Anpassung der Leistungsbeiträge. Ich glaube, die Anpassung der Leistungsbeiträge ist in der ganzen Diskussion über Lohnnebenkosten sicherlich ein Punkt, der umzusetzen und dafür die Stimmen zu finden schwierig ist.
Meine Damen und Herren, zurück nach Bremen und Bremerhaven! Bremen und Bremerhaven fahren gut mit der Pflegeversicherung, das macht die Antwort des Senats deutlich. Die Pflegeversicherung hat in den ersten fünf Jahren erfolgreich und segens
reich gewirkt. Die Pflegeversicherung benötigt nach fünf Jahren Korrekturen, das hatte ich anfangs gesagt, das war zu erwarten. Diese Korrekturen müssen angesetzt werden. Das, was wir in Bremen in den Punkten Innovation, Kontrolle und Qualitätssicherung machen können, ist mindestens auf den Weg gebracht, wird von der Senatorin und von der Koalition verfolgt. Die Pflegelandschaft in Bremen ist in Ordnung. Mängel, die sich bei einem Gesetz mit solcher Tragweite in der Gründungphase einschleichen, muss man beheben, dafür ist der Bundestag tätig.
Es hat, glaube ich, niemals jemand gezählt, wie viele Veränderungen es in den bestehenden Versicherungsgesetzen bereits seit ihrer Begründung gegeben hat. Viele sind ja auch schon über 100 Jahre alt. Die Pflegeversicherung ist fünf Jahre alt, ist im sechsten Jahr. Es muss einiges geändert werden, darauf sollten wir drängen. Ich sage es noch einmal, die Pflegelandschaft in Bremen, das zeigt der Bericht des Senats zum wiederholten Mal, auch was wir im Sommer debattiert hatten, als wir um den Pflegezustand der Betroffenen debattiert hatten, ist in Ordnung. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach fünf Jahren Pflegeversicherung kann man, glaube ich, sagen, die Pflegeversicherung hat vielen Menschen geholfen. Die mittelfristige Finanzplanung der Pflegeversicherung ist besser, als nach den Schätzungen Anfang und Mitte des Jahres 2000 zu erwarten war. Statt 660 Millionen DM wird das Defizit 2000 wohl nur 250 Millionen DM betragen. Für 2003 wird statt eines Defizits von 70 Millionen DM ein Überschuss von 520 Millionen DM prognostiziert. Selbst wenn man berücksichtigt, dass für Demenzkranke Leistungen eingeplant werden sollen, wird sich daraus noch ein Plus von 110 Millionen DM ergeben, also eine gute Prognose, zumindest was die Finanzen für die Pflegeversicherung angeht, besser als wir das noch vor einiger Zeit gedacht hätten.
Natürlich ist die Pflegeversicherung nach wie vor mit Schwachstellen behaftet. Der Senat hat daraus in seinem Bericht, den er gegeben hat, auch keinen Hehl gemacht. Wir haben eine umfassende Reform vorzunehmen, um diese Schwachstellen zu beheben. Nötig sind aus meiner Sicht vor allen Dingen Verbesserungen in der Qualität der Pflege und in der Versorgung Demenzkranker. Darauf haben die Vorredner und Vorrednerinnen auch schon hingewiesen. Wir wissen alle, wie sich die Altersentwicklung in der Bevölkerung für die nächsten Jahre darstellt. Wir wissen, dass die Lebenserwartung länger wird,
dass die Zahl der Demenzkranken steigen wird. Wir haben jetzt in manchen Pflegeeinrichtungen schon Anteile von 50 Prozent und mehr an Demenzkranken. Wir müssen dringend etwas für diese Menschen tun, und zwar nicht nur für die pflegebedürftigen selbst, sondern auch für die, die sie dort pflegen, die an den Rand ihrer Kapazität kommen – das wird mir auch immer wieder deutlich, wenn ich vor Ort bin –, und auch für die Angehörigen, die sich glücklicherweise immer noch sehr stark in die Pflege einbinden. Auch diese kommen an die Grenze ihrer Kapazität, wenn sie Schwachstellen auch in den Pflegemöglichkeiten wahrnehmen.
Wir diskutieren im Moment noch darüber, wie wir konkret die Situation demenzkranker, altersverwirrter Menschen verbessern können. Es gibt unterschiedliche Lösungsvorschläge. Das Bundesministerium für Gesundheit hat vorgeschlagen, Demenzkranken eine zusätzliche Inanspruchnahme der Tagespflegeeinrichtungen zu ermöglichen, das heißt mit einem Satz von 75 DM pro Woche einen Tag oder zwei halbe Tage. An diesem Vorschlag gibt es heftige Kritik aus mehreren Gründen, zum einen, weil es, da haben wir es in Bremen besser, in vielen Flächenländern überhaupt keine Struktur für solche Tagespflegeeinrichtungen gibt. Das heißt, man müsste erst eine Menge Einrichtungen erschaffen, um eine solche Hilfestellung leisten zu können. Das andere, wir wissen, dass gerade Demenzkranke stabile Verhältnisse und Kontinuität, immer die gleichen Abläufe brauchen. Wenn wir diese dann jeweils für zwei halbe Tage aus ihrem gewohnten Umfeld heraus nehmen, dann ist eine solche Leistung eher kontraproduktiv. Sie schadet eher dem, was wir eigentlich an guten Dingen tun wollen, als dass sie nutzt.
Deswegen gibt es ein anderes Modell, was die ALänder sich erdacht haben, nämlich ein Ergänzungsbudget in Höhe von 900 DM jährlich, wahlweise innerhalb einer Tagespflegeeinrichtung eingesetzt oder im Rahmen von Tagesbetreuungsangeboten innerhalb oder außerhalb des eigenen Haushaltes, den Angehörigen der Pflegebedürftigen zur Verfügung zu stellen. Das ist aber natürlich ein Betrag, 900 DM jährlich, der nun nicht vom Hocker reißt und der nicht unbedingt ein umfassendes alternatives Angebot ermöglicht. Wir werden darüber also noch diskutieren müssen, wir werden noch den optimalen Weg suchen müssen. Dass es nicht das Maximum sein kann, was wir uns alle wünschen, ist möglich, aber innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel müssen wir versuchen, diese Mittel dann auch optimal zugunsten der Menschen einzusetzen.
Wichtig ist es auch, die Qualität in der Pflege zu verbessern. Der Bundesrat hat sich inzwischen mit dem Gesetz zur Qualitätssicherung in der Pflege beschäftigt, was hier auch schon angesprochen worden ist. Der Bundestag wird es demnächst beraten. Es gibt Kritik daran, das ist richtig, und man wird sich mit dieser Kritik natürlich auseinander zu set
zen haben. Es geht niemandem darum, jetzt hier noch kompliziertere Regelungen zu schaffen, als es sie gibt, sondern es geht insbesondere auch um Verwaltungsvereinfachung. Deswegen werden Anregungen und Kritik natürlich willkommen sein, aber dass wir ein solches Gesetz brauchen, ist, glaube ich, unumstritten. Ich denke, wir werden auch da nach Debatte einen möglichst einvernehmlichen Weg finden können.
Neuerungen in einem solchen Gesetz müssen die Orientierung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen an den Bedarfen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sein, das heißt eine stärkere Orientierung an den Verbrauchern oder Kunden, wie immer wir sie in diesem Zusammenhang nennen wollen, eine Harmonisierung der vorhandenen gesetzlichen Vorschriften im SGB XI, im Heimgesetz und im Bundessozialhilfegesetz, die häufig eben nicht harmonisch miteinander korrespondieren. Das haben wir im Interesse der Betroffenen zu harmonisieren.
Wir müssen die Schutzfunktion für die Pflegebedürftigen, das hat Frau Linnert angesprochen, stärker wahrnehmen, insbesondere im Heimgesetz. Wir müssen ermöglichen, dass Pflegebedürftige sich auch da artikulieren können, wo sie Kritik haben. Wir müssen Expertenwissen noch viel besser zur Entwicklung und Umsetzung allgemeiner Pflegestandards in den Pflegeeinrichtungen einbinden. Wir müssen die Leistungsanbieter unterstützen bei der Qualitätssicherung und bei der Qualitätsüberprüfung, vor allen Dingen im Bereich der Pflege und der Gestaltung der Lebensbedingungen in den Einrichtungen.
Ich wünsche mir, dass wir mit den Einrichtungen zum Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen kommen. Die Zusammenarbeit zwischen den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ein besonders schmerzliches Thema für manche, die Pflege brauchen, den Heimaufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe muss verbessert werden, auch um den Betroffenen da besser gerecht werden zu können.
Wir müssen die Vereinbarungspartner dringend stärken, damit sie ihre Position jeweils auch selbstbewusster einbringen können. Ein nächster Schritt nach einem solchen Pflegequalitätssicherungsgesetz muss aus meiner Sicht eine Verbesserung der Qualität in der ambulanten Versorgung sein. Ich möchte mich gern dafür einsetzen, dass möglichst zeitnah auch dafür ein entsprechendes Gesetz geschaffen wird.
Nun zu Bremen! Ich möchte die Anregung der SPD-Fraktion gern weiter erörtern, aufnehmen und sehen, wie wir in Bremen auch zur Umsetzung eines solchen Netzes kommen können, wie Sie das
vorschlagen. Ich habe auch überhaupt nichts dagegen, dass dieses Thema in der Sozialdeputation erörtert wird. Wir haben es jetzt, das stimmt, zur Vorbereitung der Bürgerschaftssitzung in der Deputation für Arbeit und Gesundheit gehabt, aber es spricht überhaupt nichts dagegen, das vielleicht auch gemeinsam zu erörtern.
Landesplan Wohnen, Frau Linnert, das ist ein Thema, bei dem wir in letzter Konsequenz nicht zusammenkommen werden, zu dem ich Ihnen aber auch ganz klar sage, es ist nicht vorrangiges Ziel, die Interessen der Pflegebedürftigen hier zu schwächen oder ihnen Belastungen aufzubürden oder ihre Lebensbedingungen zu verschlechtern.
Es ist das Ziel, an Finanzmittel heranzukommen, an die wir in der Pflegeversicherung nur über bestimmte Strukturen herankommen. Wir werden uns demnächst in der Deputation wieder mit diesem Thema beschäftigen.
Es hat umfangreiche Gespräche mit Behindertenverbänden, mit interessierten Angehörigengruppen gegeben. Ich hoffe, dass wir da jetzt einen Konsens gefunden haben, der auch für Sie tragfähig ist. Wir werden Ihnen diesen Konsensvorschlag demnächst machen und werden in der Deputation dann hoffentlich zur abschließenden Beratung kommen. Ich stehe dafür ein, dass es über einen solchen veränderten Landesplan Wohnen nicht zu, und ich denke, die Formulierungen sind jetzt auch ganz deutlich aufgenommen worden, Verschlechterungen der Bedingungen der Bewohner von solchen Einrichtungen kommen darf.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Wer soll denn solche Verspre- chungen noch glauben?)
Da komme ich dann gleich zum nächsten Thema, das Sie angesprochen haben, Assistenzgenossenschaft. Es geht nicht um Versprechungen, sondern es geht darum, dann auch durch praktisches Handeln zu zeigen, welche Inhalte man vertritt. Ich glaube, wenn ich jetzt hier noch einmal vollmundig erkläre, die Assistenzgenossenschaft wird von mir geschützt, das ist nicht im Interesse der Assistenzgenossenschaft, sondern es geht ihr darum, konkret zu wissen, wie man denn hilft. Ich glaube, ich habe unter Beweis gestellt, dass wir in den vergangenen Monaten auch konkret Hilfestellung geleistet und abgesichert haben. Ich kann Ängste nicht vollständig nehmen, das geht nicht, aber ich stehe mit dem Handeln dafür ein, dass auch zukünftig solche Hilfestellung erfolgen wird. Ich denke, das ist mehr wert als Versprechungen, und genauso würde ich es dann
auch mit dem Landesplan Wohnen handhaben. Messen Sie uns an dem, was dann an konkreten Handlungen erfolgt! Darüber können wir uns dann auseinandersetzen.
Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Februar 2001 (Drucksache 15/633)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Antrag vor, der den Titel „Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ trägt. Wir stellen hiermit einen Berichtsantrag zur Lage der Behinderten im Land Bremen. Wir wollen wissen, was konkret geleistet wird, damit wir gewährleisten können, dass Behinderte tatsächlich auch am öffentlichen Leben teilhaben können, so wie das unsere Verfassung auch vorsieht.
Es ist erst einmal noch eine kleine Ergänzung zu machen. Wir haben den Termin 30. April 2001 jetzt mit allen Fraktionen auf den 30. Juni 2001 verschoben, weil wir der Meinung sind, dass es nicht realistisch ist, diesen umfangreichen Auftrag schon bis zum 30. April 2001 zu erledigen.
Ich freue mich sehr darüber, dass es sich hierbei um einen Antrag handelt, dem alle demokratischen Fraktionen beigetreten sind, denn dieser Antrag nimmt Bezug auf die behindertenpolitische Debatte, die wir hier im Land Bremen führen. Wir haben sie aber auch zum Beispiel im Land Berlin, dort ist vor kurzem ein Gleichstellungsgesetz beschlossen worden. Wir haben diese Debatte hier auch im Rahmen eines behindertenpolitischen Kongresses sehr umfangreich und detailliert geführt. Der Bundesbehindertenbeauftragte Karl-Hermann Haag führt eine ähnliche Diskussion auf Bundesebene und versucht auch dort, einiges in Gang zu bringen. Die Debatte lässt sich unter dem Wort Gleichstellungsgesetz zu
sammenfassen. Von Behinderten wird auch sehr deutlich die Forderung an uns Politiker herangetragen, dass wir uns Gedanken machen sollen unter dem Gesichtspunkt, welche konkreten Forderungen wir im Rahmen eines Gleichstellungsgesetzes umsetzen können.
Es ist nicht das erste Mal, dass es im Land Bremen eine solche Debatte gegeben hat. Sie hat schon einmal stattgefunden, so wurde mir berichtet, weil es schon etwas länger her ist. Der Verlauf war wohl so, dass diese Debatte relativ schnell auf die Frage verkürzt wurde, ob es im Land Bremen einen Behindertenbeauftragten geben soll oder nicht. Man hat sich dann darauf kapriziert, am Ende ist die ganze Diskussion im Sande verlaufen, und wir haben überhaupt keine Ergebnisse an dieser Stelle gehabt.
Wir wollen diese Debatte nun ernsthaft aufgreifen und uns damit auseinander setzen, auch wenn wir die Petition der Behinderten nicht aufgegriffen haben, einen nichtständigen Ausschuss einzurichten, nicht etwa weil wir der Meinung sind, dass dieses Thema Gleichstellungsgesetz aus unserer Sicht nicht von Bedeutung ist, sondern weil wir der Meinung sind, dass ein Ausschuss nicht die ideale Arbeitsform für diese Frage ist und dass es eine gewisse Überfrachtung eines solchen nichtständigen Ausschusses mit behindertenpolitischen Themen gegeben hätte.
Wenn wir über ein Gleichstellungsgesetz reden, müssen wir ja auch schauen, wie im Augenblick überhaupt der Status quo im Land Bremen ist. Wir brauchen uns dabei dann auch nicht auf die Schulter zu klopfen, aber wir können deutlich sagen, im Vergleich zu anderen Ländern hat die Hilfe, die wir Behinderten im Land Bremen anbieten, ein vergleichsweise hohes Niveau. So ist zumindest meine persönliche Einschätzung.
Ich will die Diskussionen, die wir im Hinblick auf den Landesplan Wohnen, bei dem es sehr starke Kontroversen gegeben hat, und auch im Hinblick auf das Landespflegegeld haben – heute steht wieder etwas in einer Zeitung –, nicht verleugnen. Man kann aber doch sagen, dass einiges erreicht worden ist. Bremen hat beispielsweise keine Großeinrichtung für psychisch Kranke und Behinderte mehr. Mittlerweile haben wir sehr viele kleine Einrichtungen, die ein hohes Maß an Integration in die Stadtteile hin gewährleisten. Ich finde auch sehr wichtig, dass das so bleiben kann. Wir haben eine Vielzahl von Integrationsgruppen im Bereich der Kindertagesheime und eine sehr differenzierte Förderung. Auch die Förderung von Behinderten in Schulen ist sehr weit entwickelt. Wir haben eine Vielzahl von Integrationsklassen, die eine sehr gute Arbeit machen.