Protokoll der Sitzung vom 17.05.2001

achtens nicht in diesen Bereich. Von daher fände ich es schon ganz gut, wenn wir das dann auch ein bisschen ordnungspolitisch sortieren.

Mir geht es hier, das ist ja auch dem Antrag „Erziehungshilfen für Familien“ zu entnehmen, den wir der Mitteilung des Senats hinzugefügt haben, um den neuen Aspekt, den wir durch die Änderung des BGB in Berlin zur Kenntnis nehmen und hier auch entsprechend verbreiten und umsetzen wollen. Mir ist ganz wichtig, das will ich noch einmal deutlich sagen, dass wir erstens durch Information die Eltern überhaupt über den veränderten Tatbestand in Kenntnis setzen. Die Plakate haben sicherlich einen Teil dazu beigetragen, aber nun wissen wir alle, es gibt so viele Bilder und Plakate im öffentlichen Raum, dass die Wahrscheinlichkeit, all diejenigen, die es etwas angeht, hätten das auch registriert, vielleicht doch nicht so hoch ist. Deswegen müssen wir uns noch weitere Informationsquellen ausdenken, um die Eltern zu informieren.

Es ist dazu auch etwas in der Mitteilung des Senats gesagt worden. Es soll einen eigenen Elternbrief zu diesem Thema geben. Das finde ich gut, denn dann wird auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Dass es allerdings für die Kinder im Alter von acht Jahren erfolgen soll, leuchtet mir nicht ein. Ich hatte verstanden, dass die Absicht der Gesetzesänderung bei Ächtung der Gewalt in der Erziehung von Anfang an gilt und nicht erst, wenn das Kind acht Jahre alt ist. Von daher bitte ich noch einmal herzlich darüber nachzudenken, ob wir da Einfluss nehmen können, dass wir viel frühzeitiger, nämlich kurz nach der Geburt des Kindes, die Eltern auf dieses Thema aufmerksam machen und ihnen natürlich dann auch, was ich gleich noch sagen werde, Alternativen aufzeigen.

Uns liegt der vor einigen Tagen zugegangene Jahresbericht des Kinderschutzbundes in Bremen vor mit einigen Fallbeispielen, den ich sehr interessant finde, da man dann doch sehr deutlich erkennen kann, welche Problemlagen es in den Familien gibt, für die, denen das nicht ohnehin dauernd in irgendeiner Form angetragen wird. Wir haben auch ein Bremer Bündnis für eine gewaltfreie Erziehung, Veranstaltung und Aktion im Februar und September 2001, unterstützt vom Bundesministerium und mit einem Vorwort unserer Senatorin. Das sind alles wichtige Mosaiksteine in diesem Bereich und überhaupt nicht wegzudenken.

Ich habe mich einmal kurzfristig erkundigt, wie denn die Teilnahme ist. In der Tat ist die Nachfrage nach diesen damit verbundenen Gesprächsangeboten sehr groß. Sie sind alle gut besucht, weil auch nicht alle Massenveranstaltungen sind, die ganze Säle füllen. Es müssen auch immer wieder kleinere Gesprächskreise angeboten werden. Der Bildungsurlaub auf Langeoog, habe ich mir sagen lassen, ist erst dadurch interessant oder realisierbar für Familien geworden, dass man ihn mit Kinderbetreuung

angeboten hat. Das macht deutlich, dass wir bei all dem, was wir in diesem Bereich anbieten, immer eine Kinderbetreuung mitbedenken müssen, weil natürlich Familien, die angesprochen werden sollen, Kinder haben und oft eine Betreuungsnotwendigkeit sehen. Wenn wir auch immer wieder denken, dass die Kinder alle im Kindergarten sind, ist es eben nicht so. Es gibt ja, Gott sei Dank, auch noch viele Familien mit Geschwisterkindern, die dann eben auch entsprechend untergebracht werden müssen.

Ich finde es wichtig, dass ein eigener Arbeitsansatz für die türkischen Familien erfolgt. In der Tat ist dort das Familienbild, die Stellung der einzelnen Personen in der Familie anders als bei uns. Insofern müssen wir dort etwas tun. Das Beratungstelefon, das ab Juni 2001 in Bremen wieder installiert wird, braucht mindestens eine halbe Stelle. Soweit ich das im Moment erkundet habe, ist diese halbe Stelle noch nicht gesichert. Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, dass Sie diesen Hinweis mitnehmen, damit wir uns darum noch einmal kümmern und vielleicht auch in der nächsten Deputation dazu etwas hören können.

Ein weiteres Problem will ich deutlich machen! Es gibt in diesem Faltblatt ein Angebot, eine Woche der Entspannung und Aufmerksamkeit für Frauen mit Kindern ab vier Jahren. Das war ein Angebot gemeinsam mit dem Frauengesundheitszentrum und der Evangelischen Kirche, das abgesagt werden musste, weil, ich habe mir dazu aufgeschrieben, so etwas wie eine Ausfallbürgschaft fehlt. Das muss frühzeitig zugesagt werden, so frühzeitig entscheiden Eltern aber gar nicht, dass sie das machen wollen. Da müssen wir noch einmal miteinander reden, wie wir das besser hinbekommen, dass wir da den tatsächlichen Zeitanforderungen oder den Zeitentscheidungsmechanismen von Familien besser gerecht werden, damit solche Seminare nicht zu einem Zeitpunkt abgesagt werden müssen, zu dem sie bei den Familien vielleicht so noch nicht angekommen sind. Das scheint mir besonders wichtig zu sein. Wir geben in anderen Bereichen ja auch Bürgschaften, und von daher kann man das hier auch tun.

Ganz wichtig fand ich die Idee, wie auch in anderen Bereichen Broschüren aufzulegen, in denen alles zusammengestellt wird, was in diesem Bereich erfolgt. Die Idee eines Elternkursbuches gefällt mir gut. Ich würde das hier auch mit meiner Rede gern unterstützen.

Nun zu dem Antrag, den wir zu diesem Thema als CDU und SPD eingebracht haben! Information der Eltern ist ein durchgängiges Anliegen und muss uns also in den nächsten Monaten und Jahren beschäftigen, bis es sozusagen ein Selbstverständnis wird, dass man Kinder gewaltfrei erzieht. Mir ist es aber zu wenig, Gesprächskreise zu haben oder Informationsbroschüren zu entwickeln, sondern ich weiß, dass wir praktische Übungen installieren und die gewaltfreie Erziehung mit den Erziehungsberechtigten üben müssen. Es ist eben nicht gottgege

ben, dass wir auf einmal umschalten und sagen können, wir machen das nun alles anders.

Die Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen dazu sind natürlich weiterhin wichtig und müssen auch entsprechend begleitet werden. Mir fehlt aber, dass die Eltern wirklich alternative Erziehungsformen lernen. Das ist ein wichtiger Ansatz, für den wir auch Bildungsträger brauchen, die das können. Das ist nämlich mehr als nur ein Gesprächsangebot oder nur einmal hinhören und ein paar Ideen dazu entwickeln, sondern da muss man richtig wissen, wie man mit Eltern arbeitet. Wir wissen, dass die Weiterbildungsträger in Bremen sehr interessiert sind und auch bei einem gemeinsamen Konzept entsprechende Angebote machen würden.

Wir müssen das Weiterbildungsgesetz ändern, eine kleine Änderung, aber damit der Zugang für Familien auch nach dem Weiterbildungsgesetz möglich ist, halte ich sie für wichtig. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir es auch mit den entsprechenden Maßnahmen begleiten!

Wir sagen in unserem Antrag – und ich will das noch ein weiteres Mal wiederholen, weil die Verwaltung offensichtlich auch durch den Antrag den Auftrag braucht –, dass intensiv geprüft werden muss, ob durch ein Gutscheinsystem für Familien Anreize entwickelt werden, an Weiterbildung, Informationsveranstaltungen, Beratung teilzunehmen, die wir jetzt auf dem normalen Weg mit dem Flugblatt und mit sonstigen Informationen in der Zeitung nicht erreichen. Wir wissen, dass wir damit eine Menge Resonanz erzeugen, das ist überhaupt keine Frage. Wir wissen aber auch alle miteinander, dass wir damit viele Familien, die dringend unsere Unterstützung brauchen, nicht erreichen. Da, glaube ich, ist das ein gutes Anreizsystem.

Ich bin froh, dass wir zu diesem Antrag gekommen sind. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2001 zu prüfen, ob die Einführung eines Gutscheinsystems, das mit dem bestehenden System der Elternbriefe verknüpft sein könnte, ein geeignetes Instrument ist, einen Anreiz für Eltern für eine breitere Nutzung von Bildungs- und Beratungsangeboten zu schaffen, und mit welchen Kosten ein solches Zuschusssystem verbunden wäre.

Natürlich müssen wir wissen, was das kostet. Ich gehe aber davon aus, dass wir durch Spielräume und die Entwicklung in der Erziehungshilfe diese Möglichkeiten dann auch im Rahmen der Abarbeitung der Haushaltsberatungen oder auch des Haushalts erwirtschaften. Ansonsten müssen wir uns eben noch einmal anstrengen, das für die Haushaltsberatungen zu tun. Ich glaube nicht, dass die Idee am Geld scheitern kann. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind dafür keine Millionenbeträge nötig, sondern ist natürlich eine entsprechende Beteiligung der Träger auch vorgesehen.

Ich will auch noch einmal sagen, dass es eigentlich angemessen wäre, dass, wenn der Bund ein solches Gesetz macht, er sich etwas mehr finanziell beteiligt als nur durch eine Plakataktion und vielleicht die Erstellung eines Elternbriefes.

(Glocke)

Ihre Redezeit ist abgelaufen!

Ich bin sofort fertig! Ich würde es begrüßen, wenn das Land Bremen gemeinsam mit anderen Bundesländern dem Bund klarmachte, dass zu der Gesetzesänderung auch eine entsprechende Kostenbeteiligung erfolgt. Das ist noch einmal die Ziffer 1 unseres Antrages. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Pietrzok.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es mit einem Bundesgesetz zu tun, über das wir schon vor einigen Monaten hier im Parlament diskutiert haben. Gewalt im Alltag ist durch dieses Gesetz geändert worden. In erster Linie ist dieses Gesetz ein gesellschaftspolitisches Signal, dass Gewalt im Alltag nun gegenüber Kindern nicht mehr zulässig ist und die Autorität des Gesetzgebers eingesetzt wird, um die Opfer zu stärken und eben auch die Täter nach Möglichkeit daran zu hindern, dass es zu gewalttätigen Übergriffen kommt.

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Wer ist hier Opfer, wer ist hier Täter?)

Das Kind, das geschlagen wird, ist das Opfer, und die Erwachsenen, die die Kinder schlagen, sind die Täter.

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: So ein- fach ist das nicht!)

Das, finde ich, ist relativ einfach.

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Das glau- be ich nicht!)

Ich halte das für relativ übersichtlich, und ich finde auch, dass staatliches Handeln dazu verpflichtet ist, da deutliche Grenzen zu setzen. Dazu ist aus meiner Sicht dieses Gesetz auch da.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

In zweiter Linie allerdings geht aus diesem Gesetz hervor, dass es eine ganze Menge an begleitenden Aktivitäten des Staates geben muss. Das bezieht sich sowohl auf die Landes-, aber vor allem auf die kommunale Ebene. Da schreibt dieses Gesetz, das steht im Kommentar dazu, dass die Kommunen sich den Aufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben, zu stellen haben. Deswegen haben wir dies hier noch einmal im Parlament. Dabei geht es uns ganz besonders, wie im Rahmen der gesamten Erziehungshilfe, um die präventiven Systeme. Wir müssen Hilfestellungen geben, damit diese Übergriffe und Gewalt in den Familien erst gar nicht stattfinden können. Wir müssen erst in zweiter Linie dafür sorgen, dass mögliche Kriseninterventionen auch geschaffen werden können und denen, die Opfer von Gewalt geworden sind, auch geholfen wird.

Wenn wir uns den gesamten Umbau der Erziehungshilfe ansehen, wenn wir uns ansehen, wie wir da mittlerweile mit Budgetierungen arbeiten, so ist auf der anderen Seite deutlich, dass die Prävention bereits eine deutliche Schwerpunktsetzung in der Erziehungshilfe ist. Es geht also nicht nur darum, dass wir uns jetzt überlegen – was auch angesichts der Haushaltslage nicht so ganz einfach ist –, welche zusätzlichen Angebote wir noch gebrauchen könnten, sondern es geht darum, dafür zu sorgen, dass bestehende Hilfesysteme eine stärkere Bezugnahme auf dieses neue Gesetz haben.

Wir müssen dafür sorgen, dass die bestehenden Angebote sich mit der Gewaltproblematik verstärkt auseinander setzen müssen. Es sind sehr viele hier in der Stadt, wenn man sich einmal durchliest, was wir hier haben, aber auch weiß, was es alles in dieser Stadt gibt. Es ist natürlich so, dass wir nicht völlig zufrieden mit allen Angeboten sind. Natürlich gibt es noch Möglichkeiten, Beratungen zu verbessern, natürlich gibt es auch noch andere Möglichkeiten, bestimmte Angebote zu machen. Dazu wird es Facharbeitskreise geben, die sich mit diesen Diskussionen differenzierter auseinander setzen, und wir werden dann sicherlich in den entsprechenden Fachgremien damit noch einmal zu tun haben.

Die Bundesregierung hat ja bereits eine Kampagne gestartet. Nun hat die große Koalition hier noch eine Anregung, und zwar mit dem Mittel der Familienbildung sich dann dieser Fragestellung auch noch einmal zu stellen. Familienbildung ist eine der Maßnahmen, um sich mit Gewalt in der Familie so auseinander zu setzen, vielleicht eine weitere oder gestärkte Möglichkeit zu haben und es tatsächlich zu weniger Gewaltübergriffen in diesen Familien kommt. Familienbildung kann da ein Instrument sein, wo der Dialog der Eltern und der Kinder mit anderen, aber auch untereinander dazu führt, dass Krisen rechtzeitig angegangen werden und es nicht zu gewalttätigen Übergriffen kommt.

Aber Familienbildung, das müssen wir auch sagen, ist eben nur ein Instrument unter vielen. Fami

lienbildung heißt auch, dass wir den Zugang natürlich nicht für alle gewährleisten können. Das wird auch über ein Gutscheinsystem nicht funktionieren, wenngleich ein Gutscheinsystem eine Verbesserung von Vermarktung von Bildungsangeboten ist. Das ist so! Wenn wir das hinbekommen, wenn sich das finanzpolitisch darstellen lässt, werden wir durch ein solches Gutscheinsystem erlangen, dass der Zugang zu solchen Familienbildungsangeboten deutlich erleichtert wird, viel leichter wird, als er es derzeit ist.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen aber auch deutlich sagen, dass Familienbildung nur ein Instrument ist. Die Facharbeitskreise werden sich damit auseinander zu setzen haben, wie diese Instrumentarien, die wir sonst noch haben, sich dieser Problematik annehmen.

Dem Staat, der Kommune oder dem Land wird es nicht gelingen, auch wenn wir uns hier noch so stark engagieren, dass wir die Gewalt in der Familie einfach abschaffen. Wir sind aber dazu verpflichtet, nach unseren Möglichkeiten so zu handeln, dass es diese Gewalt in der Familie in Zukunft möglichst oder zumindest in diesem Ausmaße nicht mehr gibt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Das steht seit Herbst letzten Jahres im Gesetz. Die rotgrüne Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt vollzogen, ein Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung zu verabschieden. Ich möchte noch einmal ein paar Zahlen nennen, um zu verdeutlichen, dass dies kein Randproblem der Gesellschaft ist, sondern wirklich ein Problem in der Mitte unserer Gesellschaft.

Gewalt in der Familie ist in Deutschland immer noch weit verbreitet. Rund 80 Prozent der Kinder geben in Umfragen an, von ihren Eltern geohrfeigt worden zu sein. In Deutschland werden jährlich rund 150 000 Kinder unter 15 Jahren von ihren Angehörigen körperlich misshandelt. Gewalt in der Kindheit prägt jedoch das ganze Leben. Zahlreiche Untersuchungen belegen: Wer als Kind Opfer von häuslicher Gewalt wurde, übt vermehrt später selbst Gewalt aus. Wir brauchen also in der Erziehung ein neues Leitbild in unserer Gesellschaft, eines, das auf Fürsorge und Respekt ausgerichtet ist. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Gewalt in der Erziehung ist oftmals auch eine Ursache für Gewalt unter Jugendlichen. Frau Striezel und Herr Pietrzok haben es schon ganz deutlich gesagt, es folgt daraus, dass wir finanzielles Engagement brauchen, um dieses Thema auch tatkräftig angehen zu können.

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Auch in Berlin!)

Auch aus Berlin, da gebe ich Ihnen völlig Recht, Frau Striezel, könnte man größeres finanzielles Engagement erwarten.

Der Bericht zeigt ganz eindrucksvoll, welche Beratungsangebote für Eltern es in Bremen gibt. Ich möchte gleich auf verschiedene Angebote eingehen. Es gibt Angebote für Eltern, darauf richtet sich ja auch der Antrag der CDU und der SPD, und es muss auch parteiliche Angebote für Kinder und Jugendliche geben, an die sie sich in Krisensituationen wenden können. Ich glaube, da muss man auch noch einmal einen großen präventiven Schwerpunkt setzen.

Bedauerlich ist, dass in der Vorlage ziemlich schnell der Satz auftaucht „Die Ausweitung präventiver Kinder- und Jugendhilfeangebote ist finanziell nicht möglich“, bedauerlich auch, weil ich es ziemlich kurzsichtig finde. Gewalt ist ein Teufelskreis. Ich bin überzeugt, dass wir mit einem guten Präventionspaket viel Geld sparen und verkorkste Biographien vermeiden können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bei den Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes wird erwähnt, dass der Deutsche Kinderschutzbund Bremen e. V. ein Elternsorgentelefon mit Unterstützung und mit Geldern des Bundes initiieren möchte. Der Deutsche Kinderschutzbund hat einen Antrag gestellt, aber einen ablehnenden Bescheid der Behörde erhalten, so meine Kenntnis. Ich wünsche mir in dieser Frage ein größeres Engagement der Behörde und denke, wir sollten uns damit politisch auch noch einmal auseinander setzen. Das Telefon soll für Eltern rund um die Uhr zur Verfügung stehen und anonym und vertraulich Unterstützung leisten. Ich finde, das ist ein wichtiges Angebot.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Vi- zepräsident D r. K u h n übernimmt den Vorsitz.)