Silke Striezel

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Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Nachdem wir gestern ausgiebig, für einige strapaziös, die Themen breit behandelt haben, verweise ich auf meine Beiträge in der gestrigen Debatte der Stadtbürgerschaft. Ansonsten schließe ich mich den Worten meines Vorredners an. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich will vorausschicken, ich bin keine Verfassungsrechtlerin. Das ist garantiert nicht mein Spezialgebiet. Bisher ist dieser Kelch immer an mir vorübergegangen. Ich habe gesehen, wir haben ein paar Mal die Verfassung geändert, auch in unserem Bereich, aber das ist immer auf an––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
deren Ebenen gelaufen. Dieses Mal müssen wir uns damit beschäftigen.
Wir haben eigentlich auch gesehen, dass wir hier im Parlament den erwarteten Konsens in weiten Teilen jetzt schon feststellen können. Das ist bei dem Thema Kinderrechte auch gar nicht ungewöhnlich. Wir haben ja im kinder- und jugendpolitischen Bereich ganz häufig eine große Übereinstimmung. Insofern muss ich nichts wiederholen von dem, was Frau Stahmann und Herr Pietrzok hier richtig zum Thema gesagt und grundsätzlich ausgeführt haben. Von der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bis hin zu UNICEF hat Frau Stahmann alles erwähnt. Ich will ein paar andere Akzente setzen.
Die Verfassungsänderung, die wir hier auf dem Tisch haben und die wir beraten wollen, muss mit Leben erfüllt werden. Frau Stahmann hat darauf hingewiesen, auch Herr Pietrzok hat in seiner Rede deutlich gemacht, wie wir das tun wollen. Ich habe mich sehr gewundert, sonst hören wir bei den Grünen immer ganz viel von Beteiligungsstrukturen und Partizipation. Hier, finde ich, ist es notwendig, und hier habe ich das so eigentlich nicht gehört. Deswegen ist das eine ausreichende oder notwendige Begründung, um das erst einmal in die Fachdeputation zu überweisen und nicht in den Ausschuss, der nach der Verfassung eingerichtet werden muss. Der muss irgendwann kommen, das ist gar keine Frage, aber wir glauben, Herr Pietrzok hat das auch schon gesagt, dass wir überhaupt erst einmal eine Öffentlichkeit zu diesem Thema herstellen müssen, und zwar nicht nur in der Stadt Bremen, sondern im Land Bremen. Das ist ja eine Änderung der Landesverfassung, und Bremerhaven muss entsprechend beteiligt werden.
Dazu brauchen wir die nötige Zeit, das will ich auch deutlich sagen. Es nützt nichts, und die Einsicht ist ja auch bei Ihnen vorhanden gewesen, wenn wir da jetzt einen Satz ergänzen, und keiner erfährt es. Das hätten wir alles schön in Übereinstimmung machen können, aber keiner hätte es mitbekommen. Dann kann man es auch lassen. Insofern müssen wir da eine entsprechende Situation herstellen. Wir müssen einen Vergleich der Verfassungen der Länder herbeiführen, wir müssen Sachverständigenanhörungen und so weiter machen, damit wir dann wirklich viele Beteiligungsrunden und ein entsprechendes Bekanntwerden organisieren.
Dass Änderungen von Verfassungen grundsätzlich nicht dazu führen, dass sich die Lebensbedingungen von Kindern ändern, ist allseits bekannt, so dass wir gleichzeitig auch sehen müssen, was wir auch an der bremischen Gesetzgebung ändern müssen. Ich darf darauf hinweisen, das habe ich in den anderen Reden vermisst, wir haben, glaube ich, eine ganz gute gesetzliche Ausgangsbasis zum Beispiel durch das Bremische Kinder-, Jugend- und Familienfördergesetz. Darin steht ganz viel Gutes und Richtiges, das auch mit viel Beteiligung entwickelt wor
den ist. Noch nicht alles, was darin richtig steht, wird auch im Land Bremen so gemacht. Das muss man einmal deutlich sagen. Da sind die Prioritäten, glaube ich, dann doch noch sehr unterschiedlich.
Ganz sicher kommt bei diesem Thema auch irgendwann wieder die Kinderarmut ins Gespräch, die dann beklagt wird, die sich ja in der Tat auch feststellen lässt und über die man auch nicht streiten muss. Auch dort gibt es Rezepte auf der Bundesebene, die wir dann sicherlich auch hier im Land zu spüren bekommen. Wenn wir ein ausreichendes Familiengeld einführen und dann endlich zu einer richtigen finanziellen Familienförderung kommen, dann können wir auch diesen Teil vielleicht einmal der Vergangenheit übergeben.
Frau Stahmann hat zitiert, was unter dem zweiten Hauptteil in der Landesverfassung „Ordnung des sozialen Lebens“ im ersten Abschnitt „Familie“ nach ihrer Auffassung zu diesem Thema gehört. Mir fehlten da zwei Artikel, Frau Stahmann. Ich denke, dass die Kinderrechte da überhaupt nicht von der Familiensituation, von Mann und Frau losgelöst werden können. Ich finde, dass wir da sehr fortschrittliche Sätze in der Landesverfassung haben und darauf aufbauend überhaupt diese gesellschaftliche Veränderung hier zur Kenntnis nehmen können. Wenn nämlich darin steht, und das ist mir als Christdemokratin ganz wichtig, Ehe und Familie bilden die Grundlage des Gemeinschaftslebens und haben darum Anspruch auf den Schutz und die Förderung des Staates, dann ist das eine wichtige Ausgangsbasis für uns.
Dann haben wir in Artikel 22 im Laufe der Jahre eingeführt, dass Mann und Frau in der Ehe die gleichen bürgerlichen Rechte und Pflichten haben. Das war auch nicht immer so, auch nicht selbstverständlich, und ist in der Praxis auch noch nicht überall wirklich selbstverständlich. Das muss man sagen. Die häusliche Arbeit und die Kindererziehung werden der Erwerbstätigkeit gleichgesetzt, das ist eine Zukunftsvision, nicht wahr?
Machen wir uns nichts vor! Da haben wir auch noch eine Menge zu tun, um das wirklich zu realisieren. Auf die anderen Artikel haben Sie hingewiesen, und der Satz, den Sie ergänzen möchten, ist eigentlich eine logische Konsequenz aus der Änderung der Bundesverfassung, nämlich zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Zu diesem Thema haben wir hier schon debattiert.
Ich bin dankbar, dass Sie noch einmal den Erziehungsgutschein erwähnt haben, weil auch er ja vielleicht in der Pipeline steckt, die doch aber irgendwie verstopft ist, und das nicht so richtig zum Tragen kommt. Es ist zwar etwas bewegt worden, aber es gibt noch ein paar schwierige Bereiche in der Um
setzung, und da werden wir auch weiter am Ball bleiben.
Ich will damit deutlich machen, dass wir die Familie auf diesen Weg mitnehmen müssen. Wir können nicht nur das Signal geben, dass es Kinderrechte gibt. Keine Einseitigkeiten, sondern es gibt auch Pflichten! Auch für Kinder und Jugendliche gibt es Pflichten, die anderen Menschen in ihren Rechten anzuerkennen. Wenn ich manchmal höre, was Lehrer erzählen, was sie sich in der Klasse von Schülerinnen und Schülern gefallen lassen müssen, dann, denke ich, müssen wir manchmal auch die Lehrer unter den Schutz unseres Parlamentes stellen, weil auch sie sich nicht alles gefallen lassen müssen. Das will ich auch deutlich sagen.
Das gilt natürlich für Eltern genauso. Ich habe da auch schon Sprüche gehört: Wir dürfen nicht mehr geschlagen werden, aber die Eltern haben da keinen Schutz, da kann man ruhig einmal hinlangen! In einem gewissen Alter gibt es bei Jugendlichen auch viele Kräfte, die irgendwo kanalisiert werden müssen. Da müssen wir sagen, ihr habt Rechte, aber ihr habt auch Pflichten, verdammt noch einmal, nämlich zum Beispiel die Pflicht, zur Schule zu gehen!
All das möchten wir gern miteinander in den Fachgremien beraten, und dann, denke ich, wird die Verfassungsänderung so oder mit Ergänzungen ihren Weg nehmen und Eingang in unsere Landesverfassung finden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich habe hier jetzt schon eine rote Lampe, ist das richtig?
Sonst brauche ich gar nicht erst anzufangen.
Frau Stahmann hat in das Thema eingeführt, im Wesentlichen das berichtet, was im Antrag steht, was wir in der Zeitung „Die Zeit“ lesen konnten, was in Berlin und Baden-Württemberg und aus Amerika kommend hier versucht worden ist. Wir freuen uns immer, wenn die Grünen Ideen aus den USA übernehmen. Das ist eher selten, meistens wird alles abgelehnt, was von da kommt. Wenn die Ideen dann noch in Baden-Württemberg und Berlin unter CDURegierungen als Erstes umgesetzt und erprobt worden sind und Sie dann darauf springen und sagen, das machen wir hier auch, dann ist das erst einmal eine ganz überraschende Wendung, die wir hier gern zur Kenntnis nehmen, das will ich deutlich sagen.
Ja, Überraschungen sind immer gut, das ist schon wahr. Wir werden uns bei Gelegenheit wieder daran erinnern.
Wir sind uns ganz sicher einig, alle miteinander, dass wir demokratische und politische Bildung im Lande Bremen fördern wollen. Darüber kann man lange diskutieren, das kann möglicherweise auch mit dem Baustein Juniorwahlen 2003 erfolgen, aber eben nur als ein Baustein, das ist völlig klar. Einmal alle vier Jahre eine Scheinwahl durchzuführen, davon verspreche ich mir keine großen Wirkungen.
Warten Sie einen kleinen Moment, Frau Stahmann! Davon verspreche ich mir keine großen Erfolge für die demokratische und politische Bildung im Land Bremen. Das ist ja sozusagen der Ansatz Ihres Antrags, alles andere wäre ja blanker Populismus, und das will ich Ihnen mindestens zu Beginn meiner Rede nicht unterstellen.
Wir sind im Ziel einig, und Herr Hattig hat heute Morgen im Parlament – ich zitiere ihn nicht so oft, aber da hat er Recht – gesagt, das Parlament liest Zeitung. Ich weiß nicht, welche Erkenntnisse Sie haben, aber ich habe leider die Erkenntnis, dass die Bevölkerung insgesamt nicht annähernd so viel Zeitung liest wie wir hier im Parlament und wir daher einen riesigen Nachholbedarf in den Familien haben. Wenn in der Familie keine Zeitung ist, können
die Kinder und die Jugendlichen auch keine Zeitung lesen. Wir müssen also dafür werben, dass man sich politisch und auch sonstwie informiert durch mindestens eine Tageszeitung. Wenn es hoch kommt, gibt es dann die „Bild-Zeitung“, die ja auch viel gelesen wird, aber vielleicht doch nicht den gleichen Informationsgehalt hat.
Ja, die lesen wir auch, das ist nicht das Problem. Wir lesen ja auch mehr als eine Zeitung. Selbst Sie, Frau Stahmann, lesen mehr als eine Zeitung.
Davon gehe ich aus. Ich meine, die Grünen lesen die „taz“, und ab und zu einmal sehe ich auch etwas anderes bei Ihnen. Insofern sind wir da privilegiert, das will ich deutlich sagen.
Die Bevölkerung als solche hat einen hohen Nachholbedarf, und dafür zu werben ist, glaube ich, eine lohnenswerte Sache, dann wachsen die Kinder ganz normal damit auf, dass man sich über Zeitungen auch entsprechend informieren kann. Das ist, finde ich, eine lohnenswerte Sache, gehört für mich dazu, demokratische und politische Bildung im Land zu fördern.
Des Weiteren ist für mich ein wichtiges Übungsfeld für Demokratie erstens die Familie, zweitens die Schule, deswegen gibt es so etwas wie die GSV, die Gesamtschülervertretung. Dort kann man sehr gut demokratische Strukturen üben, dort wird auch in unterschiedlicher Form gewählt, nicht mit einem elektronischen Wahlgerät, aber es wird gewählt. Das sind auch gute Vorbereitungen für die späteren Arbeitnehmervertretungswahlen, Betriebsrats-, Personalratswahlen.
Außerdem kann man sehr gut demokratische Verhaltensweisen üben in Sportvereinen, in sonstigen Organisationen, weil auch dort die Vorstände, Ausschüsse und Ähnliches gewählt werden und man immer Mehrheiten für sich organisieren muss, wenn man etwas verändern will, wenn man etwas durchsetzen will. Für mich beginnt das, wie gesagt, in der Familie und endet irgendwann hier im Parlament, und wenn man die demokratischen Spielregeln gut verstanden und geübt hat, kommt man auch hier in unserer Demokratie gut zurecht.
Das hat alles erst einmal nichts damit zu tun, dass man sich einmal alle vier Jahre irgendwo an so einem Gerät oder irgendwo mit einem Mausklick für eine Partei entscheiden darf. Es gehört für mich aber zur demokratischen und politischen Bildung im Land Bremen dazu, und wir wollen es mit fördern, es schließt aber, wie gesagt, Ihre Initiative überhaupt nicht aus.
Sie haben schon darauf hingewiesen, dass es natürlich im Schulunterricht schon diese Unterrichtseinheit gibt. Wir erleben in jedem Wahlkampf, ob Bundestagswahlkampf, Europawahlkampf oder Bürgerschaftswahlkampf, dass die Schülerinnen und Schüler zu uns kommen und nach den Programmen fragen und wir dann auch mit ihnen ins Gespräch kommen. Sie müssen die Programme vergleichen, sie müssen sie analysieren, die Wahlplakate auch. Da wird also auch in den Bremer Schulen, Gott sei Dank, schon eine ganze Menge gemacht, und wenn unser Bildungssenator sich auch für diese Initiative begeistert, dann freut es mich. Er begeistert sich ja schnell, aber er muss auch immer noch alle anderen auf den Weg mitnehmen.
Wenn allerdings in Ihrem Antrag steht, der Höhepunkt liegt in einer symbolischen Wahl, der Juniorwahl, durchgeführt an original elektronischen Wahlgeräten, dem Wahlmedium der Zukunft, dann habe ich da meine Zweifel, ob das der Höhepunkt ist. Das sehen, glaube ich, Jugendliche etwas anders. Wenn sie merken, dass ihre Stimme nicht mitgezählt wird, dann höre ich schon, und das wissen Sie letzten Endes auch, dass sie sagen, irgendwie ist das alles wieder nur, was haben Sie gesagt, Kiki. Da fühlen die Jugendlichen sich dann auch schnell von uns auf den Arm genommen. Insofern müssen wir sehr genau überlegen, wie wir das denn auch entsprechend transportieren.
Von den Beispielen, auf die Sie sich beziehen, habe ich schon gesprochen. Das ist nicht so ohne Weiteres zu übertragen, weil das amerikanische Wahlgesetz eindeutig anders ist als bei uns. Bei uns ist erst einmal jeder wahlberechtigt, bei uns muss man sich nicht erst dafür anmelden, wenn man wählen möchte. Insofern ist, glaube ich, der Mobilisierungsgrad hier erst einmal ein anderer. Nichtsdestoweniger erkennen wir natürlich, dass die Wahlberechtigung nicht gleichzeitig auch als Wahlpflicht angesehen wird und wir in der Zwischenzeit doch unterschiedliche Wahlbeteiligungsquoten erreichen.
Es gibt bereits Materialien, Sie haben sie zitiert. Ich nehme an, Sie haben mit dem Lehrer Arnfried Schenk telefoniert, der ja auch den entsprechenden Artikel geschrieben hat, in dem man sehr schön erkennen kann, was die Initiatoren bewegt und was schon alles da ist. Ich würde es gut finden, wenn wir uns an den vorhandenen Materialien von Berlin und Baden-Württemberg orientieren, sie auch nutzen. Wir müssen hier nicht alles neu erfinden, sondern können sehr genau schauen, was denn dort die Landeszentrale für politische Bildung schon entwickelt hat und auch der Verein, der sich dafür gegründet hat.
Ich finde aber, dass wir den Blick auf unser nun gerade erst konstruiertes Jugendparlament nicht verlieren sollten. Wir haben über zehn Jahre mit der Initiative Jugendparlament hier herumgedoktert und konnten nun gerade einmal ausprobieren, wie das
geht, und wollten eigentlich auf den vorhandenen Erfahrungen aufbauen und weitermachen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir das Thema Juniorwahlen in Verbindung bringen mit Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament.
Dann gäbe es da schon einmal so etwas wie einen demokratischen Prozess. Es wäre dann nicht nur eine Kiki-Aktion per Computer, sondern hätte wirklich etwas mit einer repräsentativen Auswahl zu tun, die dann das nächste Mal im Jugendparlament sitzen könnte. Das wäre eine gute Geschichte, das hätten wir gern miteinander gemacht. Das haben wir zurzeit noch nicht geschafft, aber da ich davon ausgehe, dass die demokratischen Parteien in diesem Lande sich dann doch im Ziel einig sind, werden wir vielleicht auch durch die Überweisung, die wir vorschlagen, an die Deputation für Jugend, Soziales und Senioren, an die Deputation für Bildung und vorgeschaltet an den Landesjugendhilfeausschuss auch eine sachliche Ebene finden, auf der wir dort unter Beteiligung der Jugendlichen – es ist ja im Landesjugendhilfeausschuss sichergestellt, dass wir dort die Betroffenen mit ihren Vertretern beteiligen können – auch schon eine Akzeptanz erreichen.
Ob das deswegen so kostenintensiv sein muss, wie Sie es darstellen, wage ich zu bezweifeln. Ich weiß auch nicht, wo Sie das Geld hernehmen, aber möglicherweise geht es mit einfachen Mitteln im Endeffekt genauso, weil es ja mehr um das Procedere geht als um den einzelnen Mechanismus per Wahlmaschine und per wissenschaftlicher Begleitung. Wir könnten uns gut eine Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen vorstellen, die die Juniorwahlen unterstützen, statt einer wissenschaftlichen Begleitung, die dann doch immer gleich eine Menge Geld kostet.
Ich will noch ein paar Probleme nennen,
ja, noch mehr, damit wir ernst genommen werden mit unserer Initiative, die wir dann noch einmal durchdenken müssen. Wir haben unterschiedliche Ebenen der Wahl, wir haben die Stadtverordnetenversammlung, die in Bremerhaven gewählt werden muss. Ich weiß nicht, ob die schon beteiligt worden ist, oder ob wir ihr das einfach so überstülpen können, dass sie das tun soll. Wir können ja nicht sagen, die Bremer dürfen, die Bremerhavener dürfen nicht.
Dann gibt es 2004 die Europawahl, auch da müssen wir ja prüfen, wie wir damit umgehen. Dürfen die Jugendlichen sich nur bei einer Wahl, nur bei der Bürgerschaftswahl, oder dürfen sie sich dann generell politisch-demokratisch betätigen? Insofern hätte ich schon gern, dass wir das besprechen. Was ma
chen wir eigentlich mit den Schülern ohne deutsche Staatsangehörigkeit? In den Unterlagen steht, dass man einen Personalausweis braucht.
Meines Wissens bekommt man den Personalausweis erst mit 16 Jahren, und die, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben – ich bin sofort fertig –, haben auch keinen.
Da müssen wir also noch ein bisschen nacharbeiten, damit wir dann auch eine gerechte Beteiligung hinbekommen und alle die Entwicklung der demokratischen und politischen Bildung im Lande Bremen miterleben können. – Vielen Dank!
Frau Senatorin, konnte ich Ihrer Antwort entnehmen, dass es eventuell zu einer Änderung des Preis-Leistungs-Verhältnisses mit den neuen Trägern kommt im Verhältnis zum vorherigen Träger?
Es hörte sich so an, als ob es im Prozess Rückfragen der Träger gibt, die berechtigt sind, und das lässt auch immer den Schluss zu, dass man neu verhandelt und andere Bedingungen aushandelt, die ja in aller Regel mindestens vom Träger eher besser sein müssen als vorher. Deswegen meine Frage: Können Sie das ausschließen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Debatte kann man wieder unter der Überschrift führen, was lange währt, wird gut, denn der Antrag der Koalitionsfraktionen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
CDU und SPD ist vom 27. April 2001, und heute, im Oktober, debattieren wir die Antwort. Aber manchmal braucht man so lange, um dann auch zu entsprechenden Ergebnissen zu kommen.
Ich würde aus heutiger Sicht die Debatte eigentlich lieber überschreiben wollen mit: „Starke Kinder, starke Familien“, angesichts der aktuellen Situation. Da meine ich nicht nur das, was sich nach dem 11. September für die Kinder in dieser Welt darstellt, nämlich Gewalt, Krieg und Hungersnot in der Welt, sondern auch, was wir leider täglich in unserem Umfeld erfahren, welchen Gefahren Kinder ausgesetzt sind in der Freizeit, in der Schule et cetera. Ich will nicht weiter auf die Details eingehen, aber ich glaube, dass ein Ergebnis davon sein muss und sein kann, dass wir starke Kinder brauchen und starke Familien dazu. Deswegen komme ich zu dieser abgewandelten Überschrift.
Wir haben ja nur so wenig Zeit bei dieser Debatte, das finde ich ein bisschen schade bei dieser Wichtigkeit. Wir haben eben eine Debatte gehabt, da gab es sehr viel Zeit, und ich hätte mir für dieses Thema, für Familien, mindestens genauso viel Zeit gewünscht, weil ich glaube, das wäre der Sache angemessen gewesen.
Ja, das haben wir alle miteinander nicht vereinbart. Nein, ich habe nicht genug Zeit, ich glaube, der Präsident passt da auf!
Ich will mich deshalb eng an die Antwort halten, die wir auf unseren Antrag als Mitteilung des Senats bekommen haben. Die erste Frage beinhaltet die Anforderung an die Bundesebene. Da haben wir eine sehr kurze Antwort bekommen, über die ich mich eigentlich auch nicht weiter auslassen muss. Ich finde sie sehr unbefriedigend, das will ich deutlich sagen. Ein wichtiger Ausgangspunkt für diese Diskussion war ja das Thema „Ächtung der Gewalt in der Erziehung“, das ist in Berlin gemacht worden. Dann bekommen wir auf unsere Frage zur Bundesebene ein paar Sätze dazu geschrieben.
Wenn in Berlin nicht mehr zu dieser Gesetzesänderung auf den Weg gebracht wird außer Plakate, die wir gehabt haben, die aber wirklich nichts bewegen, außer dies vielleicht ein bisschen bekannt zu machen – manche waren auch noch missverständlich –, das ist jedenfalls deutlich zu wenig, was Berlin zu diesem Thema, wenn es das ernst nimmt, begleitend auf den Weg bringen kann. So geht es nicht, da müssen wir sehen, dass wir besser sind!
Das sind wir auch, weil in den Antworten zwei und drei deutlich mehr geschrieben steht, allerdings aber auch deutlich wird, welche unzureichende Situation wir hier letzten Endes in Bremen als Aus
gangslage haben, obwohl es eine Menge gibt. Es ist aber wenig miteinander verzahnt, es gibt wenig Informationen untereinander, wer eigentlich was macht und warum und wieso und wie man möglicherweise weiterhelfen kann und weitervermitteln kann.
Ich will zwei Absätze aus der Antwort des Senats zu der Frage zwei zitieren, weil ich glaube, dass sie ganz aussagekräftig sind: „Es gilt daher, eine tragfähige und dauerhafte Lösung zu finden, diese Angebote zusammenzuführen und nachfragegerecht an den Stellen auszubauen, an denen für die verschiedenen Zielgruppen in gemeinsamer Aufbauarbeit neue methodische Zugangswege im Rahmen der präventiven Arbeit entwickelt und Familien dafür gewonnen werden sollen.“ Das, finde ich, ist eine wichtige Aussage, die wir uns, glaube ich, auch alle zu Eigen machen können.
Es geht dann weiter: „Dies lässt sich auch unter finanziellen Aspekten nur unter enger Bündelung, Vernetzung und Schwerpunktbildung aller vorhandener Angebote in Verbindung mit einem niedrigschwellig organisierten Zugang, einer hohen Durchlässigkeit zu den verschiedenen professionellen Hilfesystemen im Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung durch eine bürgerfreundliche Organisationsform erreichen.“
Das sind auch kluge Sätze. Die Frage ist nur: Was will uns der Dichter damit sagen? Was steckt eigentlich dahinter, was folgt daraus? Da müssen wir eben sehr genau die fachliche Diskussion, die wir unter diesem Gesichtspunkt zu führen haben, mit begleiten, aber möglicherweise auch selbst anregen.
Ich will ein weiteres Zitat aus der Antwort zu Frage drei zum Besten geben, weil ich ja weiß, dass nicht alle die Gelegenheit hatten, diese Antwort so intensiv zu lesen: „Der Staat erklärt mit dem Gesetz nunmehr die Anwendung elterlicher Gewalt für unzulässig und verpflichtet die Jugendhilfeträger konsequenterweise, die Eltern mit diesem Verbot nicht allein zu lassen, sondern ihnen Wege aufzuzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.“
Das ist meines Erachtens eine der Kernaussagen, die in all den Diskussionen, die wir zu diesem Thema geführt haben, immer wieder deutlich gemacht werden sollen: Es nützt nichts, ein Gesetz zu ändern,
wenn ich nicht den Eltern Handlungsweisen und Möglichkeiten aufzeige, wie sie denn mit dieser veränderten Situation auch umzugehen haben.
Jetzt kommen wir auf das Neue! Ich will hier keinen allumfassenden Vortrag zu diesem Thema halten, weil es die Zeit nicht zulässt, deswegen konzentriere ich mich auf das, was wir versuchen, hier an neuen Ideen zu entwickeln, und ich habe schon öfter einmal in diesem Bereich zu einem Ideenwettbewerb aufgerufen. Bisher habe ich nicht so wahnsinnig viele neue Ideen zur Kenntnis genommen. Für uns ist es aber wichtig, dass wir da überlegen, wie wir denn diese Informationen und diese Bildungsinhalte, die dafür ermittelt werden müssen, an die Familien heranbringen.
Ich will noch einmal sagen, Senator Dr. Böse hat das für mich sehr deutlich gesagt, Familien sind kein rechtsfreier Raum. Ich finde, das gilt für unsere Politik natülich ganz genauso wie für die innere Sicherheit und das, was die Polizei in diesem Bereich zu tun hat, und steht eng in Verbindung mit dem Thema „Ächtung der Gewalt in der Erziehung“. Das ist, glaube ich, auch für alle ersichtlich.
Für uns als CDU ist immer schon der Schwerpunkt im Bereich der Erziehungshilfe in der Prävention gewesen. Durch die Umsteuerung sind wir da ein ganzes Stück weiter, und wir können, glaube ich, da jetzt einen weiteren Baustein implantieren. Das würde mich sehr freuen.
Zur Frage der Unterstützung der Eltern bei der Erziehung will ich auch noch einmal sagen, es hieß immer einmal wieder, alles kann man in Deutschland erst machen, wenn man eine Prüfung abgelegt hat, nur Kinder erziehen kann man so, ohne dass man – –.
Ja, es gibt diesen Elternführerschein, der immer wieder als Schlagwort kommt, den ich natürlich nicht einführen will. Die Diskussion aber, das zeige ich damit auf, ist schon uralt, und wir sind vielleicht noch nicht so weit vorangekommen, wie wir es eigentlich für richtig halten, zumal sich das Kindsein in unserer veränderten Welt doch auch anders darstellt, als es noch vor zehn, 20 oder 30 Jahren gewesen ist, und wir darauf auch reagieren müssen.
Weiter möchte ich als Leitmotiv sagen, dass mir die Kommunikation in der Familie, aber auch der Familien untereinander ganz wichtig ist. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich aus vielerlei Gründen, die ich jetzt nicht alle anführen kann, ein Stück verarmen, wir weniger miteinander kommunizieren, weniger miteinander reden und dafür vielleicht auch neue Räume schaffen müssen, damit man diese Lü
cken dann vielleicht auf andere Art und Weise schließen kann.
In der Antwort kann man erkennen, dass von zirka 60 000 Familien zurzeit lediglich 2000 die Möglichkeiten der institutionellen Familienbildung wahrnehmen. Ich finde, das ist erheblich zu wenig, zumal 2000 Fälle nicht gleichzeitig 2000 Familien sind. Es gibt Familien, die sehr aktiv sind und viel öfter solche Angebote wahrnehmen, und es gibt vor allem viel zu viele Familien, die wir überhaupt nicht erreichen. Für mich ist das auch nicht so tragisch. Mein Hauptgedanke liegt nicht darin, einen finanziellen Anreiz zu schaffen, der dann so etwas wie Mitnahmeeffekte erzielen wird. Mein Hauptproblem bei diesen Zahlen ist nicht, die Familien zu belohnen, die etwas für sich tun und damit auch nachher die entsprechende Hilfsangebote, die wir im Bereich der Jugendhilfe machen, nicht in Anspruch nehmen müssen. Damit habe ich keine Schwierigkeiten.
In anderen Bereichen machen wir das auch, es gibt zum Beispiel die Anreizsysteme im gesundheitlichen Bereich. Als die Vorsorgeuntersuchungen entwickelt wurden – ich weiß nicht, wer sich von Ihnen erinnert –, gab es auch eine Menge materielle und immaterielle Anreize, damit diese Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in Anspruch genommen werden, weil man zur Erkenntnis gekommen ist, von allein passiert flächendeckend einfach zu wenig. Das gilt für diesen Bereich auch. Deswegen sind mir alle Ideen und Anreize recht, die dazu beitragen, dass wir zu einer besseren Teilnahme kommen.
Die Modellversuche „Orte für Kinder“ waren hilfreich. Ich sehe gerade, die Lampe leuchtet, ich wollte mir noch zwei Minuten aufbewahren, um möglicherweise zu reagieren. Ideen sind gefragt. Das Geld spielt eine wichtige Rolle, das ist überhaupt keine Frage. Ich möchte gern, dass wir drei Millionen DM aus dem Erziehungshilfehaushalt für diesen Teil reservieren, und will feststellen, dass im Jahr 2000 noch eine Million DM für allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie im Haushalt gewesen ist. Ansonsten müssen wir über Wettmittel nachdenken, die wir auch noch haben. Ich finde, wir sollten darüber reden, wie wir das wichtige Thema dann auch finanziell entsprechend unterfüttern. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist üblich, wenn man einen Tätigkeitsbericht einbringt, dass man ein paar Worte dazu sagt. Ich will das auch gern tun. Ich glaube, es fällt als Allererstes auf, dass der Stand des Berichts der 31. Dezember 2000 ist und wir August 2001 haben. Das ist eine relativ lange ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Zeit. Das ist unüblich, was die Arbeit des Petitionsausschusses angeht. Wir sind sonst sehr zeitnah, aber das hat etwas zu tun, das will ich gleich erklärend hinzufügen, mit dem Umzug innerhalb des Hauses, der eine Menge Zeit in Anspruch genommen und auch dazu geführt hat, dass ein Exemplar, das vorbereitet war, sich irgendwie verflüchtigt hatte, was bei Umzügen ja hin und wieder einmal vorkommt. Insofern bitte ich um Nachsicht! Wir werden sicher den nächsten Bericht zeitnäher vorlegen.
Ich hoffe sehr, dass der eine oder andere sich in diesem hohen Hause für den Petitionsausschussbericht interessiert hat. Ich habe ihn dann auch noch einmal mit Interesse gelesen, aber offensichtlich nicht genau genug, muss ich ehrlicherweise einräumen. Eine Kollegin hat mich darauf hingewiesen, dass wir in der Mitte unseres Petitionsausschusses ein Mitglied der CSU haben, wie wir dem Bericht entnehmen können. Das war mir so gar nicht aufgefallen, aber ich finde das ganz interessant, warum auch nicht! Herr Rohmeyer ist dort ausgewiesen als CSU-Mitglied!
Ich bitte, diesen Druckfehler zu ändern, aber es kommen doch immer wieder kleine Nettigkeiten in dem Bereich vor.
Man stattet ja, wenn man sich als Vorsitzende zu so einem Bericht äußert, erst einmal einen Dank an alle Mitglieder ab, das will ich hier auch gern tun. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder sind hier noch einmal aufgeführt, und ich will mich ganz besonders bei meiner Stellvertreterin Frau Reichert bedanken und bei der Kollegin der Grünen, Frau Hoch, weil alle beide mit mir dafür gemeinsam sorgen, dass wir doch bisher eine sehr einvernehmliche und konstruktive Stimmung oder Arbeitsatmosphäre im Petitionsausschuss gehabt haben. Ich weiß aus der vergangenen Legislaturperiode, dass das nicht selbstverständlich ist, dass man so eine sachliche Arbeitsatmosphäre hinbekommt und wir mit großem Einvernehmen unsere Arbeit dort machen und die Petitionen bescheiden. Also, herzlichen Dank, und ich hoffe, dass wir genau so konstruktiv weiter arbeiten!
Mein Dank und natürlich auch der Dank des Ausschusses gilt an die Ausschussassistenz. Ohne Herrn Heiser, ich habe es vorhin in der Pressekonferenz schon einmal gesagt, ist ein Petitionsausschuss eigentlich gar nicht denkbar, aber wir müssen uns in absehbarer Zeit daran gewöhnen, weil Herr Heiser nächstes Jahr aufhört zu arbeiten und wir uns an ein neues Gesicht gewöhnen müssen. Ich denke, diese langjährige Erfahrung, die Herr Heiser mitbringt, wird uns fehlen, aber wir müssen schauen, wie wir das transportieren.
Mein Dank gilt natürlich auch dem Protokoll, weil das Protokoll eigentlich immer anstandslos genehmigt wird, wir da nie größere Probleme haben, und mindestens bei den Ortsterminen das Protokoll es nicht immer ganz einfach hat, die Übersicht zu behalten und herauszufinden, wer ist denn nun wer, und dann auch noch irgendwo freihändig etwas zu schreiben. Herzlichen Dank an das Protokoll!
Ich will die statistischen Daten im Bericht in keiner Weise wiederholen, will aber noch einmal darauf hinweisen, dass 277 neue Petitionen in dem Berichtszeitraum, glaube ich, eine ganze Menge sind und zeigen, welche Notwendigkeit und welchen Stellenwert der Petitionsausschuss in der Stadt, aber auch im Land Bremen hat. Das Parlament begleitet unsere Arbeit in jeder Sitzung, meistens kommentarlos, indem die Petitionsausschussberichte per Handaufheben genehmigt werden, aber der eine oder andere, merke ich immer, schaut doch hinein und fragt auch einmal, was eigentlich dahinter steckt oder wer da der Ansprechpartner ist. Insofern fühlen wir uns vom Parlament gut begleitet.
Das gute Arbeitsklima und die fleißigen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss machen dann auch diese Ergebnisse möglich. Dass wir in der Regel parteiübergreifend handeln im Sinne der Petenten, macht auch die Einstimmigkeit, mit der wir fast alle Petitionen entscheiden, deutlich, und dass wir uns auch ein bisschen an die Öffentlichkeit wenden müssen, dass wir auch Reklame machen müssen, dass wir Gesprächsangebote gern wahrnehmen, können wir vielleicht unter Beweis stellen mit einem Informationsgespräch, dem wir gern nachgekommen sind, mit dem Hausfrauenbund. Herr Heiser, meine Stellvertreterin Frau Reichert und ich haben diese Gelegenheit zur Eigenwerbung gern genutzt.
Der Senat und das Verwaltungsgericht Bremen haben sich mit Beratungsergebnissen des Petitionsausschusses beschäftigen müssen. Die Ergebnisse waren unterschiedlich und sind dem schriftlichen Bericht zu entnehmen. Das fand ich jedenfalls eine spannende Sache und weiß auch, dass das nicht regelmäßig vorkommt. Frau Reichert hat vorhin in der Pressekonferenz gesagt, der Petitionsausschuss blüht im Verborgenen. Das ist richtig, trotzdem möchte ich Sie alle bitten, wenn Sie Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern hören, machen Sie sie auf die Möglichkeit einer Petition im Petitionsausschuss aufmerksam! Wir haben immer wieder mehr Möglichkeiten, für Abhilfe zu sorgen, als manch einer denkt. Ich glaube, man kann über diese guten Dinge, die das Parlament beschlossen hat, auch reden. Wir haben das auf der Pressekonferenz versucht, hoffen auf gute Berichterstattung, würden uns aber auch freu
en, wenn Sie uns in Ihrer täglichen Arbeit dabei unterstützen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Versandzeitpunkt und den Inhalt eines von der Bundesministerin Bergmann angekündigten Sonder-Elternbriefes mit Hinweisen und Tipps zur gewaltfreien Erziehung?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, gleichzeitig mit diesem regional zu versendenden Sonder-Elternbrief auch die ersten Erziehungsgutscheine an alle Eltern im Land Bremen zu verschicken?
Herr Staatsrat, gehe ich recht in der Annahme, dass wir uns einig darüber sind, dass wir Begleitmaßnahmen zur Gesetzesänderung zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung konzipieren müssen?
Besteht Einigkeit, dass die Familienbildung ein Schwerpunkt zukünftiger Familienpolitik hier in Bremen sein wird?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Im Laufe des Tages heute haben wir ja schon eine ganze Menge Themen aus dem Bereich der Senatorin hier abgearbeitet. Da sieht man, wie vielfältig der Bereich ist, aber die Themen haben auch alle etwas miteinander zu tun, das wird auch immer wieder deutlich.
Dies ist jetzt die zweite Große Anfrage im Jahr des Ehrenamts, im Jahr der Freiwilligenarbeit, die von der CDU auf den Weg gebracht worden ist. Wir wollen mit diesem Thema in diesem Jahr deutlich machen und in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein schaffen, dass nicht nur ein Jahr proklamiert wird, aber es eigentlich sonst keinen beschäftigt und keinen etwas angeht. Ich gehe davon aus, das ist nicht die letzte Initiative in diesem Jahr zu diesem gesamtgesellschaftlichen Thema.
Gesellschaftliches Engagement von Jugendlichen im Lande Bremen haben wir unsere Große Anfrage
genannt, der Koalitionspartner ist beigetreten, darüber freuen wir uns. Ich hatte mir eigentlich erwartet, muss ich ehrlich sagen, dass wir alle miteinander ein bisschen mehr an Substanz in diesem Themenbereich uns über die Antwort erarbeiten können, das ist nicht so richtig gelungen.
Das Zahlenmaterial, was vorhanden ist, ist dürftig, wobei ich überhaupt nicht sagen will, dass das in der Verantwortung von Bremen allein liegt, da gibt es natürlich auch eine Menge Einschränkungen durch die Datenschutzgesetze. Ich habe mir das extra noch einmal auch beim Bundesgesetzgeber angesehen, welche Grenzen es dort gibt. Ich glaube aber, es gibt trotzdem zukünftig mehr Möglichkeiten, uns eine Datenlage zu besorgen, die uns vielleicht auch eine politische Bewertung ein bisschen leichter macht.
Auch eine weitere Fristverlängerung hätte, glaube ich, nichts gebracht, denn Daten, die nicht vorhanden sind, können auch nicht geliefert werden, auch wenn ich noch so lange Fristen setze. Insofern müssen wir einmal überlegen, wie viel Daten wir dort denn brauchen, auch wieder um zu sehen, welche Controllingaufgaben wir in diesem Bereich haben, wenn wir auch hier zurzeit nicht so überdimensional viel Haushaltsmittel einsetzen.
Bestätigt worden ist der Eindruck, den eigentlich auch alle haben, mit denen ich gesprochen habe, dass das Freiwillige Soziale Jahr im Wesentlichen von Mädchen und jungen Frauen genutzt wird, die Jungen, die für die Gesellschaft oder aus anderen Gründen etwas im sozialen Bereich tun wollen, gehen in den Zivildienst, und deswegen ist dieses Feld weitgehend für die Frauen offen. Die Gesamtzahl allerdings ist zurückgegangen, und das finde ich schmerzlich, weil ich glaube, dass wir das Gegenteil erreichen müssen im Freiwilligen Sozialen Jahr wie auch in den anderen Programmen, dass wir viele Jugendliche gesamtgesellschaftlich auffordern, tätig zu werden und sich zu engagieren. Wir haben das in anderen Bereichen hier auch schon diskutiert.
Positiv ist, dass der Anteil der Haupt- und Realschülerinnen sich auf über 50 Prozent gesteigert hat, das ist sehr begrüßenswert, sehr lobenswert, das ist gar keine Frage. Das gilt allerdings nur für das Freiwillige Soziale Jahr, für das Freiwillige Ökologische Jahr ist es umgekehrt der Fall, dass dort nur zwei Schüler mit Hauptschulabschluss daran teilgenommen haben, drei mit Realschulabschluss und der Rest sind Gymnasiasten. Das hat sicherlich auch etwas zu tun mit den Programmen und den Trägern, die dort entsprechende Plätze anbieten. Ich glaube nicht nur, aber auch. Deswegen müssen wir sehen, wie wir das noch besser hinbekommen, denn die Gründe, und das machen die Begründungen deutlich, weswegen junge Menschen sich für diesen Weg für ein Jahr oder etwas weniger entscheiden, sind vielfältig, nämlich die Erkundung eines sozialen Berufsfelds und berufliche Orientierung, persönliche Selbst
findung und Ablösung aus dem Elternhaus, soziales und karitatives Motiv und Überbrückung eines Wartejahres. Ich kenne auch alle diese Begründungen von jungen Menschen, und gerade für die berufliche Orientierung oder auch für die entsprechende Suche, wo es denn eigentlich hingehen soll, sind diese Jahre eine besonders gute Möglichkeit. Deswegen kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum wir einen so hohen Anteil aus den umliegenden Bundesländern hier in Bremen im Freiwilligen Ökologischen Jahr versorgen. Ich gehe davon aus, dass es eigentlich selbst genug Interessenten hier in Bremen gibt, um die 20 Plätze, die wir hier haben, dann auch mit Bremer Schulabgängern, wenn es irgend geht, zu besetzen,
es sei denn, wir haben einen regen Austausch auch ins Umland hinein, aber das konnte ich der Antwort leider nicht entnehmen. Von daher gehe ich davon aus, dass das irgend etwas mit dem Oberzentrum zu tun hat, aber wir müssen, denke ich, auch immer sehen, dass wir unsere eigenen Programme auch unseren eigenen Kindern und Jugendlichen anbieten. Ich will jetzt gar nicht auf jede Frage einzeln eingehen, die Antwort liegt ja schriftlich vor und ist sicherlich auch von allen intensiv gelesen worden, so dass jeder genau Bescheid weiß, was in diesem Bereich passiert. Ich möchte aber eine mir wichtige Passage zitieren: Wie die statistischen Daten ergeben, sind Hauptschulabgängerinnen und Hauptschulabgänger im Freiwilligen Ökologischen Jahr stark unterrepräsentiert, ich wies eben schon darauf hin, daher gibt es in Absprache mit dem bremischen Träger des FÖJ, der econtur gGmbH, die Zielsetzung, ihren Anteil am FÖJ in Zukunft schrittweise zu erhöhen. Das ist zu begrüßen, dass es auch in der Antwort steht. Ich glaube, wir müssen uns nur darum kümmern, dass das auch tatsächlich passiert, weil es leider keine griffigen Beispiele gibt, wie denn das Ganze umgesetzt werden soll. Es ist mehr so eine Art guter Appell oder etwas, was man sich vorgenommen hat, aber ab wann das Ganze passieren soll, mit welchen Ergebnissen und Zielsetzungen, das ist leider noch nicht konkretisiert worden. Ich glaube, nur dann wird tatsächlich ein Schuh daraus, wenn wir das auch wirklich der senatorischen Antwort hätten entnehmen können. Ein weiteres Beispiel ist, dass die Mitteilung des Senats sagt, das Freiwillige Soziale Jahr konnte nach Auskunft von Trägern in der Regel allen Jugendlichen einen Platz zur Verfügung stellen. Das ist schön! Aber dann wird gleichzeitig gesagt, der Wunsch nach Einsatzstellen im Krankenhaus konnte zuletzt nicht immer befriedigt werden, vor allem Stellen im Pflegebereich von Altenheimen konnten nicht immer besetzt werden.
Das macht unser gesamtgesellschaftliches Problem auch in diesem Bereich deutlich, weil es ist ja nicht nur im Freiwilligen Sozialen Jahr so, sondern es ist ja auch im Beruf nachher so, dass wir eine höhere Nachfrage im Krankenhaus haben, aber Schwierigkeiten haben die Plätze in Altenheimen zu besetzen. Vielleicht können wir dann doch in diesem Freiwilligen Sozialen Jahr die eine oder andere Weiche für zukünftige Berufsfelder stellen. Vielleicht müssen wir noch etwas zielgerichteter aufklärend und werbend wirken bei der Entscheidung für ein Freiwilliges Soziales Jahr.
Zwanzig Plätze haben wir im Freiwilligen Ökologischen Jahr in Bremen. Das ist laut Aussage des Senats im Prinzip ganz gut im Verhältnis zu anderen Bundesländern. Ich könnte mir trotzdem mehr vorstellen, weil ich finde, dass zwanzig Plätze in diesem Bereich nicht besonders viel sind, zumal wir immer wieder wollen, dass Kinder und junge Menschen sich mit der Umwelt und mit dem ökologischen Gedankengut beschäftigen. Ich bin sicher, dass es da viel mehr Interessenten gibt, nämlich dreimal so viele Interessenten, aber viele sagen sich, da nur einige Plätze da sind, brauchen sie sich nicht darum zu bewerben. Also lassen sie es und suchen sich etwas anderes. Insofern könnte ich mir auch dort einen Ausbau durchaus vorstellen.
Dieses Programm muss dann auch mit Mitteln aus dem Umwelthaushalt begleitet werden, während das Freiwillige Soziale Jahr lediglich Bundesmittel und eigene Trägermittel beansprucht. Das könnte ein Grund dafür sein, dass die Plätze nur in einem begrenzten Umfeld geboten werden, so dass wir eine mögliche Ausweitung dann auch mit eigenen Mitteln ergänzen müssten.
Ich will deutlich sagen, dass mir das Programm als solches, wie es umgesetzt wird, ausbaufähig erscheint, sage ich einmal vorsichtig. Es gibt eine Menge Jugendliche, die ziemlich orientierungslos sind nach ihrer Schule, und zwar völlig egal, ob Hauptschüler, Realschüler oder Gymnasiast. Bevor die nun etwas länger herumhängen und nicht so recht wissen, was los ist, sich vielleicht auch eher destruktiv verhalten, wäre mir lieber, wir würden dort mehr anbieten und sie mehr auf den Weg bringen, sich zu orientieren, damit sie nachher wissen, was sie wollen.
Ich will darauf hinweisen, dass die Zivildienstnovelle mögliche Veränderungen in diesem Bereich nach sich zieht. Gestern habe ich gerade gehört, Frau Senatorin, dass das Schwesternhelferinnenprogramm in Bremen gefährdet ist, so dass wir möglicherweise auch einmal überlegen müssten, wie wir dort einen entsprechenden Zugang zu sozialen Berufen eventuell neu organisieren müssen.
Meine persönliche Meinung zu diesem Thema ist, und die verfestigt sich immer mehr, je länger ich in diesem Bereich tätig bin, dass ein gesamtgesell
schaftlicher Einsatz von bis zu einem Jahr für alle Schulabgänger sinnvoll wäre für unsere Gesellschaft. Alle die, die sich einmal am Gemeinwohl betätigt haben, haben die Chance, mindestens einen anderen Eindruck von unserem Staat, von unserer Gesellschaft zu bekommen. Ich setze mich nach wie vor dafür ein, aber ich weiß, dass das ein Weg in allen Parteien ist, den wir miteinander bestreiten, wozu sich noch keiner richtig abschließend äußern kann. – Vielen Dank!
Ich wollte gern Frau Wulff noch einmal mitteilen, dass meine persönliche Meinung in diesem Bereich ganz klar ist, ich setze mich nie freiwillig für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Das will ich deutlich sagen, das hat aber nichts mit einem gesellschaftlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen jeglicher Altersstufe zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, das will ich nur sagen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem wir nun sozusagen die bedeutenden Themen der Republik diskutiert haben, kommen wir jetzt wieder zu den bremischen zurück, die, Gott sein Dank, durch die Kinder und Jugendlichen, die in dieser Stadt leben, hier im Jugendparlament eben auch ihren Stellenwert haben. Das ist eigentlich auch ganz wichtig, denn es beginnt gleich mit der ersten Resolution. Aber bevor ich damit anfange, will ich doch noch eine kleine Bemerkung zu meinem Kollegen von der SPD machen, weil ich es schon erstaunlich fand, dass ein junger Mann, dynamisch, wie er sich hier immer darstellt, sich hier so staatstragend verhält, dass ich fast gedacht habe, ich bin im Staatsbürgerkundeunterricht, und irgendwie ist er der Staatsbürgerkundelehrer. Es ist ja die Frage, in welche Richtung man dazulernt. Ich habe festgestellt, wenn man etwas älter wird, hat man auch die Chance zur Gelassenheit und zur Distanz.
Frau Hövelmann, ich gebe das bei Ihnen auch nie auf, das muss ich ehrlich sagen! Das schaffen wir dann schon!
Ich will gleich sagen: Es gibt viele Möglichkeiten, die Sorgen, die man dem SPD-Kollegen Pietrzok ja angemerkt hat, wie er gelitten hat zwischen den verschiedenen Rollen, der auf der Bundesebene und der hier, zu vermindern. Ich will sagen, für uns als CDU ändert sich da überhaupt nichts. Wir haben inhaltliche Positionen, für die sind wir in der Regierung oder in der Opposition. Ich denke, ich habe das durchgängig bewiesen in meinem Politikfeld, ich habe das vorher gesagt, ich habe das nachher gesagt. Von daher habe ich diesen Eiertanz, den Sie da gemacht haben, nicht nötig, und ich bin froh, dass das so ist, und meine Fraktion trägt das auch mit. Wir haben dann eher einmal das Problem, dass wir uns in der Koalition nicht gleich einigen, aber ich finde, das sind Spielregeln der Demokratie, die man aushalten kann.
Jetzt will ich zum Thema Jugendförderung kommen. Die Resolution heißt „Zu den Kürzungen im Jugendsektor“. Vieles von dem, was dort diskutiert worden ist, war damals sehr aktuell. Das haben wir inzwischen aber im Jugendhilfeausschuss geändert, auch mit Hilfe der Senatorin, das will ich deutlich sagen. Kürzungen in der Kinder- und Jugendförderung in der überdimensionalen Form, wie das im Anpassungskonzept vorgesehen worden ist, sind zurückgenommen. Insofern können wir jetzt in einer etwas gelasseneren Situation die entsprechenden Anpassungen im Konzept diskutieren und ja auch in Form einer kleinräumigen Jugendhilfeplanung mindestens diesen Weg beschreiten, den wir letzten Endes alle wollen.
Die Jugendlichen beklagen mit Recht, dass es eine wichtige Investition ist in diesem Bereich. Das bestätigt ihnen hier jeder im Haus, dass Investitionen in die Jugend wichtige Investitionen sind, trotzdem bleiben das konsumtive Mittel. Das ändert sich nicht. Das ist eben das Haushaltsrecht, der Haushaltsbegriff, über den ich aber hier jetzt keine juristischen Abhandlungen ausführen will, aber einfach noch einmal klar machen will, dass das eine mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun hat.
Wir legen als CDU Wert darauf, dass wir uns im präventiven Bereich weiterhin verstärken. Wir glauben, dass das ein wichtiger Ansatz ist. Je früher wir Angebote machen, je früher wir helfen können und je mehr wir die Kinder und Jugendlichen und deren Familien in ihren Aufgaben unterstützen und stärken, desto mehr Geld können wir im Nachhinein sparen, aber desto mehr Fehlentwicklungen oder Schwierigkeiten können wir uns in der Gesellschaft auch ersparen. Das ist uns ein wichtiger Ansatz, den wir allerdings hier auch durchaus entsprechend wiederfinden können.
Punkt zwei der Resolution „Zu den Rechten von Jugendlichen“: Ein bisschen ist mein Fraktionsvor
sitzender schon darauf eingegangen, und der nächste Redner der CDU, Claas Rohmeyer, geht auch noch darauf ein. Ich will mich deswegen auf einige Forderungen beschränken. Die Jugendlichen beklagen oder stellen in der Resolution fest, Jugendlichen werden viele Entscheidungsfreiheiten genommen, zum Beispiel durch das Jugendschutzgesetz. Somit werden Jugendliche unter 18 Jahren nicht als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft anerkannt und werden immer wieder diskriminiert. Auf der anderen Seite fordern Wirtschaft, Gesellschaft und Politik immer stärker ein früheres Erwachsenwerden der Jugendlichen, zum Beispiel frühzeitige Berufswahl, Abitur nach zwölf Jahren et cetera.
Ich denke, das sind Forderungen, die man in einem gewissen Alter empfindet, und es ist auch in Ordnung, dass man das empfindet. Trotzdem glaube ich, dass das gesamtgesellschaftlich nicht richtig ist. Die Entscheidungsfreiheiten von Jugendlichen waren, wenn ich das richtig wahrnehme, nie so groß wie heute. Das hat aber nichts mit dem Jugendschutz zu tun. Der Jugendschutz ist ein Schutzgedanke, ein Schutzgesetz für die Jugendlichen auch vor Misshandlung, vor Ausbeutung und begrenzt natürlich auch manchmal, mindestens was den Besuch von Gaststätten oder Diskotheken angeht.
Das wird immer als misslich erachtet, egal, wie weit wir die Grenze setzen, und ganz ohne Grenzen, das haben wir, glaube ich, inzwischen erfahren – das teilt ja sogar die Gattin des Bundeskanzlers –, kann man Jugendliche dann doch nicht in das Erwachsenenalter hineinführen.
Das Gleiche ist mit den vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft. Auch das ist ein Prozess, und ich glaube nicht, dass wir ernsthaft wollen, dass man sozusagen von der Geburt an mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet wird. Das entwickelt sich im Laufe der Zeit, und so wachsen Kinder und Jugendliche in diese Gesellschaft hinein und werden mit den notwendigen Entscheidungsfreiheiten, mit den notwendigen Verantwortlichkeiten betraut, aber doch nicht mit der Gesamtmacht oder mit der Gesamtverantwortung, die der Staat dann irgendwann auf einen Erwachsenen niederprasseln lässt.
Das Gleiche gilt natürlich für das Erwachsenwerden. Wenn man einmal die Großeltern oder Eltern fragt: Da sind viele mit 14 Jahren, manchmal sogar noch früher, in das Berufsleben entlassen worden, weil die Schulzeit viel kürzer war. Ich glaube, auch das ist, wenn man das einmal ein bisschen soziologisch, geschichtlich betrachtet, faktisch nicht richtig. Dass wir auch nach zwölf Jahren ein Abitur haben wollen, hat mehr mit der europäischen Situation als mit dem Erwachsenwerden zu tun.
Dann gibt es noch die Klage, dass Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig sind, aber erst mit 18 Jahren über die Regierung dieses Landes entscheiden dürfen. Wir haben ja extra ein Jugendstrafrecht für die
Jugendlichen, und von daher, glaube ich, ist auch das nur eine halbe Darstellung der Realität, und insofern müssen wir da auch noch einmal ein bisschen miteinander reden.
Ganz falsch finde ich die Feststellung hinter dem letzten Spiegelstrich. Jugendinteressen werden von der Politik missachtet, weil Jugendliche keine Wählerstimmen liefern. Diese sind derzeit das einzige Kriterium für ein politisches Engagement der Parteien. Ich bestreite erst einmal ganz grundsätzlich, dass das das einzige Kriterium ist. Das wäre viel zu kurz gegriffen, und außerdem wissen wir natürlich ganz genau, dass die Jugendlichen von heute die Wähler von morgen sind. Von daher wären wir ja alle schlecht beraten, deswegen haben ja alle Parteien Jugendorganisationen, deswegen kümmern wir uns auch darum und nehmen die Jugendlichen auch ernst, auch was sich in Schule und sonstigen Freizeitaktivitäten entwickelt.
Ich fand es, als ich hier im Jugendparlament war, richtig bemerkenswert, dass eine der ersten Forderungen und Beschlüsse war, dass die Handys ausgeschaltet werden müssen. Das gilt übrigens für dieses Parlament auch!
Die Erkenntnis der Jugendlichen, dass sie diese Spielregel nur als Erstes umsetzen müssen, zeigt, dass kritischer Umgang mit den Medien gefördert werden muss. Da gibt es dann auch eine gewisse Selbsterkenntnis.
Eine weitere Feststellung ist: Jugendliche sollen an der Gestaltung von Gesetzen, die sie unmittelbar betreffen, aktiv durch Mitwirkung und Stimmrecht beteiligt werden. Ich wäre froh, wenn die Möglichkeiten, die wir heute haben, intensiver von Jugendlichen genutzt würden. Die Beiräte wären, glaube ich, im Allgemeinen sehr dankbar und froh, wenn Jugendliche sich mehr kümmern würden, mehr da sein würden, sich mehr mit Anregungen beteiligen würden. Die kleinräumige Jugendhilfeplanung: Frau Stahmann beklagt immer, dass wir das noch nicht so hinbekommen. Das ist sicher richtig, aber es hat auch etwas miteinander zu tun. Wir können das nicht sozusagen von Staats wegen planen und verordnen, und die Jugendlichen selbst beteiligen sich nur zu einem Bruchteil. Wir haben deswegen den Antrag mit dem Thema Jugendenquete noch einmal aufgegriffen.
Ich habe noch einmal im Lexikon nachgeschaut, was denn eigentlich eine Enquete ist, einfach damit wir das auch alle noch einmal für uns in Erinnerung rufen. In meinem Lexikon steht: „Untersuchung politischer oder sozialer Probleme, die von Regierung oder Parlament in Auftrag gegeben wird“.
Wir wollen die Kinder und Jugendlichen daran beteiligen, das haben wir uns vorgenommen. Hier sind
wir natürlich auch auf die entsprechende Unterstützung aller, die sich hier im Jugendparlament beteiligt haben, aber auch aller anderen angewiesen, weil wir das nicht einfach verordnen können. Es ist nun einmal so, wie es ist.
Ich fand es ganz spannend, und da war ich auch gerade hier im Jugendparlament anwesend, als das Thema soziale Grundsicherung behandelt wurde. Ich weiß nicht, ob das eine Fehleinschätzung von mir ist, aber irgendwie sagt mir das, dass es dann vielleicht doch nicht möglich ist, mit 1200 DM sorgenfrei und unabhängig zu leben. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sehr schnell darüber hinwegkommt und sagt, ich brauche mehr, halte ich für ziemlich sicher. Wir wollen aber auch nicht, und das will ich auch sagen, dass wir das Miteinander der Generationen, die solidarische Gesellschaft, vielleicht nicht unbedingt „Alle für einen und einer für alle“, aber doch die Verantwortlichkeiten miteinander teilen, nicht aushebeln, indem wir sozusagen einen Teil der Gesellschaft alimentieren.
Das Thema Rechtsradikalismus ist von Herrn Dr. Güldner angesprochen worden. Ich würde das natürlich in das Wort Radikalismus umändern, weil es natürlich rechts und links Gewalttätigkeit gibt. Wenn man den linken Block in Berlin anschaut, ist er fürchterlich gewalttätig, und wir können froh sein, dass wir in Bremen nicht diese Probleme in dieser Anzahl haben. Die Resolution Nummer zehn für eine moderne Drogenpolitik trifft überhaupt nicht das, was hier in der Vorlage der Fachdeputation erarbeitet worden ist. Ich kann nicht unterstützen, was dort steht. Wir sind hier völlig anderer Auffassung, und man muss sich noch einmal damit beschäftigen. Meine Zeit reicht dafür leider nicht aus, weil ich dem Kollegen Rohmeyer noch ein bisschen Zeit übrig lassen muss. – Vielen Dank!
Frau Hövelmann, ich finde das spannend, was Sie hier erzählen, aber haben Sie vergessen, wer die letzten 40 Jahre hier allein regiert hat und das alles verursacht hat?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Nachdem wir eben so wichtige Entscheidungen im Parlament getroffen haben, geht es uns wie den Bildungspolitikern und den Jugendpolitikern auch, viele müssen sich jetzt erst erholen. Vielleicht kann man die Gespräche dann auch draußen führen, damit diejenigen, die hier drinnen sind, auch wirklich das hören können, was sie hören wollen. Das wäre ganz geschickt.
Danke schön, Herr Präsident! Wir haben heute als Grundlage für unsere Debatte die Mitteilung des Senats vom 27. Februar 2001 „Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung im Alltag“. Der Senat hat uns einen umfangreichen Bericht vorgelegt, unstreitig viele Seiten. Meines Erachtens hätte er sich auf das eigentliche Thema konzentrieren können. Dann hätten vielleicht auch viele von den Kollegen und Kolleginnen, die sich nicht so intensiv mit dem Thema beschäftigen müssen und dürfen, wie das die Jugendpolitiker tun, auch das eine oder andere noch mitnehmen können.
Ich will ganz deutlich sagen, zum Thema Ächtung der Gewalt in der Erziehung muss ich nicht aufzählen, was wir alles an sonstigen wichtigen Programmen, durch das KJHG oder SGB VIII hervorgerufen, haben: Familienhelfer, Krisendienst und was da alles zugehört. Es ist der Vorlage zu entnehmen. Man kann das zitieren, ich will das aber gar nicht tun, Einrichtungen für Inobhutnahme und so weiter. Das hat alles nicht direkt mit dem Thema Ächtung der Gewalt in der Erziehung im Alltag zu tun, vielleicht im weitesten Sinne mit dem Bereich Erziehungshilfe, das ist ganz sicher so. Mindestens aber der Topf der Kinder- und Jugendförderung gehört meines Er
achtens nicht in diesen Bereich. Von daher fände ich es schon ganz gut, wenn wir das dann auch ein bisschen ordnungspolitisch sortieren.
Mir geht es hier, das ist ja auch dem Antrag „Erziehungshilfen für Familien“ zu entnehmen, den wir der Mitteilung des Senats hinzugefügt haben, um den neuen Aspekt, den wir durch die Änderung des BGB in Berlin zur Kenntnis nehmen und hier auch entsprechend verbreiten und umsetzen wollen. Mir ist ganz wichtig, das will ich noch einmal deutlich sagen, dass wir erstens durch Information die Eltern überhaupt über den veränderten Tatbestand in Kenntnis setzen. Die Plakate haben sicherlich einen Teil dazu beigetragen, aber nun wissen wir alle, es gibt so viele Bilder und Plakate im öffentlichen Raum, dass die Wahrscheinlichkeit, all diejenigen, die es etwas angeht, hätten das auch registriert, vielleicht doch nicht so hoch ist. Deswegen müssen wir uns noch weitere Informationsquellen ausdenken, um die Eltern zu informieren.
Es ist dazu auch etwas in der Mitteilung des Senats gesagt worden. Es soll einen eigenen Elternbrief zu diesem Thema geben. Das finde ich gut, denn dann wird auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Dass es allerdings für die Kinder im Alter von acht Jahren erfolgen soll, leuchtet mir nicht ein. Ich hatte verstanden, dass die Absicht der Gesetzesänderung bei Ächtung der Gewalt in der Erziehung von Anfang an gilt und nicht erst, wenn das Kind acht Jahre alt ist. Von daher bitte ich noch einmal herzlich darüber nachzudenken, ob wir da Einfluss nehmen können, dass wir viel frühzeitiger, nämlich kurz nach der Geburt des Kindes, die Eltern auf dieses Thema aufmerksam machen und ihnen natürlich dann auch, was ich gleich noch sagen werde, Alternativen aufzeigen.
Uns liegt der vor einigen Tagen zugegangene Jahresbericht des Kinderschutzbundes in Bremen vor mit einigen Fallbeispielen, den ich sehr interessant finde, da man dann doch sehr deutlich erkennen kann, welche Problemlagen es in den Familien gibt, für die, denen das nicht ohnehin dauernd in irgendeiner Form angetragen wird. Wir haben auch ein Bremer Bündnis für eine gewaltfreie Erziehung, Veranstaltung und Aktion im Februar und September 2001, unterstützt vom Bundesministerium und mit einem Vorwort unserer Senatorin. Das sind alles wichtige Mosaiksteine in diesem Bereich und überhaupt nicht wegzudenken.
Ich habe mich einmal kurzfristig erkundigt, wie denn die Teilnahme ist. In der Tat ist die Nachfrage nach diesen damit verbundenen Gesprächsangeboten sehr groß. Sie sind alle gut besucht, weil auch nicht alle Massenveranstaltungen sind, die ganze Säle füllen. Es müssen auch immer wieder kleinere Gesprächskreise angeboten werden. Der Bildungsurlaub auf Langeoog, habe ich mir sagen lassen, ist erst dadurch interessant oder realisierbar für Familien geworden, dass man ihn mit Kinderbetreuung
angeboten hat. Das macht deutlich, dass wir bei all dem, was wir in diesem Bereich anbieten, immer eine Kinderbetreuung mitbedenken müssen, weil natürlich Familien, die angesprochen werden sollen, Kinder haben und oft eine Betreuungsnotwendigkeit sehen. Wenn wir auch immer wieder denken, dass die Kinder alle im Kindergarten sind, ist es eben nicht so. Es gibt ja, Gott sei Dank, auch noch viele Familien mit Geschwisterkindern, die dann eben auch entsprechend untergebracht werden müssen.
Ich finde es wichtig, dass ein eigener Arbeitsansatz für die türkischen Familien erfolgt. In der Tat ist dort das Familienbild, die Stellung der einzelnen Personen in der Familie anders als bei uns. Insofern müssen wir dort etwas tun. Das Beratungstelefon, das ab Juni 2001 in Bremen wieder installiert wird, braucht mindestens eine halbe Stelle. Soweit ich das im Moment erkundet habe, ist diese halbe Stelle noch nicht gesichert. Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, dass Sie diesen Hinweis mitnehmen, damit wir uns darum noch einmal kümmern und vielleicht auch in der nächsten Deputation dazu etwas hören können.
Ein weiteres Problem will ich deutlich machen! Es gibt in diesem Faltblatt ein Angebot, eine Woche der Entspannung und Aufmerksamkeit für Frauen mit Kindern ab vier Jahren. Das war ein Angebot gemeinsam mit dem Frauengesundheitszentrum und der Evangelischen Kirche, das abgesagt werden musste, weil, ich habe mir dazu aufgeschrieben, so etwas wie eine Ausfallbürgschaft fehlt. Das muss frühzeitig zugesagt werden, so frühzeitig entscheiden Eltern aber gar nicht, dass sie das machen wollen. Da müssen wir noch einmal miteinander reden, wie wir das besser hinbekommen, dass wir da den tatsächlichen Zeitanforderungen oder den Zeitentscheidungsmechanismen von Familien besser gerecht werden, damit solche Seminare nicht zu einem Zeitpunkt abgesagt werden müssen, zu dem sie bei den Familien vielleicht so noch nicht angekommen sind. Das scheint mir besonders wichtig zu sein. Wir geben in anderen Bereichen ja auch Bürgschaften, und von daher kann man das hier auch tun.
Ganz wichtig fand ich die Idee, wie auch in anderen Bereichen Broschüren aufzulegen, in denen alles zusammengestellt wird, was in diesem Bereich erfolgt. Die Idee eines Elternkursbuches gefällt mir gut. Ich würde das hier auch mit meiner Rede gern unterstützen.
Nun zu dem Antrag, den wir zu diesem Thema als CDU und SPD eingebracht haben! Information der Eltern ist ein durchgängiges Anliegen und muss uns also in den nächsten Monaten und Jahren beschäftigen, bis es sozusagen ein Selbstverständnis wird, dass man Kinder gewaltfrei erzieht. Mir ist es aber zu wenig, Gesprächskreise zu haben oder Informationsbroschüren zu entwickeln, sondern ich weiß, dass wir praktische Übungen installieren und die gewaltfreie Erziehung mit den Erziehungsberechtigten üben müssen. Es ist eben nicht gottgege
ben, dass wir auf einmal umschalten und sagen können, wir machen das nun alles anders.
Die Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen dazu sind natürlich weiterhin wichtig und müssen auch entsprechend begleitet werden. Mir fehlt aber, dass die Eltern wirklich alternative Erziehungsformen lernen. Das ist ein wichtiger Ansatz, für den wir auch Bildungsträger brauchen, die das können. Das ist nämlich mehr als nur ein Gesprächsangebot oder nur einmal hinhören und ein paar Ideen dazu entwickeln, sondern da muss man richtig wissen, wie man mit Eltern arbeitet. Wir wissen, dass die Weiterbildungsträger in Bremen sehr interessiert sind und auch bei einem gemeinsamen Konzept entsprechende Angebote machen würden.
Wir müssen das Weiterbildungsgesetz ändern, eine kleine Änderung, aber damit der Zugang für Familien auch nach dem Weiterbildungsgesetz möglich ist, halte ich sie für wichtig. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir es auch mit den entsprechenden Maßnahmen begleiten!
Wir sagen in unserem Antrag – und ich will das noch ein weiteres Mal wiederholen, weil die Verwaltung offensichtlich auch durch den Antrag den Auftrag braucht –, dass intensiv geprüft werden muss, ob durch ein Gutscheinsystem für Familien Anreize entwickelt werden, an Weiterbildung, Informationsveranstaltungen, Beratung teilzunehmen, die wir jetzt auf dem normalen Weg mit dem Flugblatt und mit sonstigen Informationen in der Zeitung nicht erreichen. Wir wissen, dass wir damit eine Menge Resonanz erzeugen, das ist überhaupt keine Frage. Wir wissen aber auch alle miteinander, dass wir damit viele Familien, die dringend unsere Unterstützung brauchen, nicht erreichen. Da, glaube ich, ist das ein gutes Anreizsystem.
Ich bin froh, dass wir zu diesem Antrag gekommen sind. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2001 zu prüfen, ob die Einführung eines Gutscheinsystems, das mit dem bestehenden System der Elternbriefe verknüpft sein könnte, ein geeignetes Instrument ist, einen Anreiz für Eltern für eine breitere Nutzung von Bildungs- und Beratungsangeboten zu schaffen, und mit welchen Kosten ein solches Zuschusssystem verbunden wäre.
Natürlich müssen wir wissen, was das kostet. Ich gehe aber davon aus, dass wir durch Spielräume und die Entwicklung in der Erziehungshilfe diese Möglichkeiten dann auch im Rahmen der Abarbeitung der Haushaltsberatungen oder auch des Haushalts erwirtschaften. Ansonsten müssen wir uns eben noch einmal anstrengen, das für die Haushaltsberatungen zu tun. Ich glaube nicht, dass die Idee am Geld scheitern kann. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind dafür keine Millionenbeträge nötig, sondern ist natürlich eine entsprechende Beteiligung der Träger auch vorgesehen.
Ich will auch noch einmal sagen, dass es eigentlich angemessen wäre, dass, wenn der Bund ein solches Gesetz macht, er sich etwas mehr finanziell beteiligt als nur durch eine Plakataktion und vielleicht die Erstellung eines Elternbriefes.
Ich bin sofort fertig! Ich würde es begrüßen, wenn das Land Bremen gemeinsam mit anderen Bundesländern dem Bund klarmachte, dass zu der Gesetzesänderung auch eine entsprechende Kostenbeteiligung erfolgt. Das ist noch einmal die Ziffer 1 unseres Antrages. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt hat es mich auch erwischt, dass ich nach Herrn Tittmann reden muss. Das ist wirklich nicht so einfach, das muss ich schon sagen. Die Agitation, die da immer herüberkommt, und all seine Textbausteine, die, egal zu welchem Thema, immer wieder auftauchen, sind schon schwer zu ertragen.
Herr Tittmann, Sie sind nicht die Einzigen, die irgendwelche Werte gepachtet haben oder die glauben, wenn irgendwo eine Wertediskussion stattfindet, ist die Grundlage immer die DVU! Alle anderen Parteien nehmen für sich selbstverständlich in Anspruch, dass sie eine Wertediskussion immer und ewig führen dürfen.
Auch die Kanzlergattin darf sich zu Erziehungswerten äußern, ohne deswegen in Ihre Ecke gerückt zu werden. Das will ich deutlich sagen!
Gemeldet habe ich mich, als Herr Pietrzok von Tätern und Opfern sprach, und ich habe ja auch einen Zwischenruf gemacht. Herr Pietrzok, ich würde Sie ganz herzlich bitten, noch einmal zu überlegen, ob das die richtige Einteilung ist. Wir haben sonst Täter und Opfer, das ist dann strafrechtlich, und da tun wir etwas für die Opfer, aber ob wir in der Familie und im Rahmen von Erziehung mit diesen Einteilungen umgehen dürfen? Ich glaube nicht, dass wir das so sagen können, egal, wie viele Gutscheine mit Geld verbunden ausgeben werden, ihr seid Täter, deswegen müsst ihr jetzt kommen und euch entsprechend behandeln lassen. Das wird nicht funktionieren.
Ja, aber wenn man die Begriffe Täter und Opfer nimmt, dann gibt es diese entsprechenden Schubladen, in die man fällt, weil die Begriffe ja besetzt sind. Ich weiß, und das wissen Sie auch, Sie haben ja auch einen Jungen, dass Kinder nicht immer Opfer sind. Manchmal werden auch Eltern Opfer ihrer Kinder. Das muss man auch sehen. Es gibt ja immer wieder Situationen, in denen Kinder wirklich, und wir wis
sen das alle, so piesacken und nerven können, dass es wirklich bewundernswert ist, wenn man sich da im Griff behält und nicht ausrastet.
Das ist ein Geben und ein Nehmen, einmal hat es der eine besser und einmal der andere. Aber um das miteinander hinzubekommen, finde ich, wollen wir die Angebote machen. Dafür ist eine Begrifflichkeit schwierig, auf die Sie sonst ja auch so viel Wert legen bei der SPD. Ich bin da sonst ja gar nicht so pingelig, aber ich glaube, in diesem Fall muss man sehr pingelig sein, damit man diese Begriffe nicht anwendet, ich bitte herzlich darum!
Frau Stahmann, Sie haben mit Recht geschildert, dass wir die neuen Angebote nicht immer so aufrechterhalten können, wie sie vielleicht notwendig sind. Ich sage das, was ich in diesem Zusammenhang schon immer gesagt habe: Wenn wir etwas Neues wollen, müssen wir sehen, was wir an alten Angeboten einstellen oder ändern können. Wir wissen einfach, dass Ressourcen, die einmal vergeben sind, sozusagen oft einen Selbstzweck entwickeln. Das kann es nicht sein, und von daher, wenn wir da gemeinsam sehen, wo etwas Neues kommt, wo wir etwas verändern oder einstellen können, dann schaufeln wir vielleicht auch dafür ein bisschen Geld frei.
Ich glaube, grundsätzlich unterscheiden wir uns darin, Frau Stahmann, das habe ich schon bei Ihrem ersten Antrag herauslesen können und gespürt, welche Adressaten es mit diesem Gesetz gibt. Nach meinem Dafürhalten sind in allererster Linie eindeutig die Erziehungsberechtigten damit gemeint, weil sie in der Tat in aller Regel, jedenfalls in den ersten Jahren, natürlich die Stärkeren sind, die sich gegenüber den Kindern einwandfrei durchsetzen. Das andere entwickelt sich ja nachher im Laufe des Älterwerdens von Kindern, wenn sie dann auch Methoden entwickeln, die es für Eltern manchmal ganz schwierig machen. Für uns sind die Adressaten dieses Gesetzes die Erziehungsberechtigten, das heißt also in aller Regel die Eltern, aber natürlich auch alle anderen, die erziehungsberechtigt sind. Insofern ist unser Ansatz nicht in erster Linie die Stärkung der Rechte der Kinder und Jugendlichen, das will ich deutlich sagen!
Möglicherweise kann ich da, wenn wir darüber länger diskutieren, etwas lernen, das will ich nicht ausschließen, aber erst einmal sehe ich diesen Aspekt, und ich weiß auch, dass im Wesentlichen die Richtung von Gewalt in der Erziehung von Eltern zu Kindern geht und eben nicht umgekehrt. Deswegen ist mein Schwerpunkt da. Aber vielleicht nähern wir uns da im Laufe der Zeit an. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich gehe davon aus, dass Frau Adolf Bescheid gesagt wird. Ja, das hat schon geklappt! Dann warte ich auch noch die Sekunde, bis sie sich gesetzt hat und dann in Ruhe die Debatte verfolgen kann.
Wir haben eine Große Anfrage von der Koalition auf den Weg gebracht mit dem Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren vor Alkohol und Tabakkonsum“ und haben jetzt die Mitteilung des Senats vorliegen und werden diesen allerdings sehr eingeschränkten Bereich des Jugendschutzgesetzes heute debattieren. Ich glaube, dass alle im Hause und auch sonst viele, die uns zuhören, meinen, das Jugendschutzgesetz kenne man ja. Wenn man sich das Jugendschutzgesetz aber noch einmal genau zu Gemüte führt, wird selbst mir, und ich beschäftige mich ja schon längere Zeit mit Jugendpolitik, klar, dass man doch nicht alle Einzelheiten so genau im Kopf hat. Deswegen gibt es eine Broschüre vom Juni 1998 von der Bundesebene zu diesem Thema, um das Thema Jugendschutz und Jugendmedienschutz ein bisschen bekannter zu machen. Ich möchte anfangen mit einem Zitat aus dieser Broschüre, um uns auch in das Thema einzustimmen: „Immer noch sind Jugendliche und auch viele Erwachsene falsch oder nicht vollständig über Jugendschutz und Jugendmedienschutz informiert. Um dem entgegenzuwirken gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Broschüre heraus. Ich möchte für die Ziele und Inhalte des gesetzlichen Jugendschutzes werben, denn mir ist bewusst, dass sich junge Menschen einerseits teilweise durch die staatlichen Jugendschutzregelungen bevormundet fühlen und sie generell ablehnen und andererseits die betroffenen Geschäftsleute in derartigen Normen nicht selten eine Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit sehen. In den Jugendschutzgesetzen ist zum Beispiel festgelegt, dass die Regelungen und Verbote des Jugendschutzgesetzes sich nicht an Jugendliche, sondern ausschließlich an Erwachsene richten.“ Dass Jugendlichen ab 16 Jahren der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet ist und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zwar für die Indizierung von Medien zuständig ist, die Altersfreigabe von Kino- und Videofilmen aber zu den Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde zählt und von der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft durchgeführt wird, zeigt also, dass es verschiedene Ebenen gibt, auf denen der Jugendschutz geregelt ist oder geregelt werden muss, angesiedelt ist, kontrolliert werden muss und durchgesetzt werden muss. Das wird auch in der Antwort des Senats deutlich. Trotzdem kann ich mir ein bisschen Kritik an der Antwort nicht ersparen, weil die Antwort leider we
nig konkret ist. Es gibt wenige oder keine speziellen Erkenntnisse, viele allgemeine Einschätzungen. Es spricht eigentlich eine ziemliche Hilflosigkeit in diesem Bereich aus der Antwort des Senats. Ich denke, das muss uns zu denken geben.
Unsere erste Frage lautete: „Wie viele Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nach Erkenntnissen des Senats Probleme mit legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin?“ Auf diesen Teil beschränken wir uns hier, die anderen Bereichen haben wir auch schon in verschiedenen Debatten behandelt. Das heißt also, Alkohol und Nikotin ist unser Schwerpunkt heute und wird unterschiedlich gehandhabt.
In der Antwort heißt es: „Obwohl schon unter zehnjährige Kinder erste Rauchversuche starten, beginnen Jugendliche im Schnitt mit zwölf bis 13 Jahren mit dem Rauchen. Jungen etwa ein halbes Jahr früher als die Mädchen, aber für beide ist es gleich schädlich.“ Das heißt, wir wissen, dass es das Phänomen als solches gibt.
Dann lautet die zweite Frage: „Welche suchtpräventiven Maßnahmen ergreift der Senat in diesem Zusammenhang, welche freien Träger und Vereine sind im Land Bremen im Bereich der Suchtprävention bei Jugendlichen unter 16 Jahren tätig, und wie viele Kinder und Jugendliche werden dort betreut?“
Der Antwort des Senats kann man entnehmen, dass natürlich sehr genau bekannt ist, welche Träger sich in diesem Bereich betätigen, unter anderem der Träger des Präventionszentrums Nord des Vereins Bremer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Aufgaben, die der Verein wahrgenommen hat, werden wohl zukünftig von anderen Trägern wahrgenommen werden müssen. Nichtsdestotrotz bleibt die Aufgabe als solche sicherlich auch in Bremen-Nord eine notwendige Aufgabe und wird von dem nächsten Träger verantwortungsvoll wahrgenommen.
Die Trägerfrage ist also bekannt. Nicht bekannt ist, wie viele Jugendliche denn betroffen sind. Das ist ja mindestens eine genauso wichtige Größe wie die, wie viele Träger sich damit beschäftigen und möglicherweise auch noch wie viel Geld wir dafür ausgeben. Da haben wir Nachholbedarf, da müssen wir nacharbeiten und schauen, ob wir genauere Zahlen ermitteln können.
Das Gleiche gilt auch für die Prävention im Bereich Schule. In der Antwort heißt es, auch für die Grundschulen sind evaluierte Programme zu Nichtraucher- und Lebenskompetenzförderung vorhanden.
Ich glaube, und ich habe das bei meinen Kindern erlebt, im Bereich Grundschule wird das gemacht, da ist aber noch keine persönliche Betroffenheit. Die persönliche Betroffenheit beginnt wesentlich im SekI-Bereich. Es ist die Frage, ob die erste Information oder die erste Unterrichtseinheit in der Grundschule tatsächlich effektiv ist, ob der richtige Zeitpunkt
nicht etwas später ist und wir noch einmal darüber nachdenken können, ob die Information und Aufklärung verschoben werden können. Manchmal erreicht man ja auch durch frühzeitige oder zu frühe Information genau das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll.
In der Antwort auf Frage drei: „Mit welchen Maßnahmen gewährleistet der Senat die Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes?“ wird es dann auch ziemlich dürftig. Es wird zwar viel geschrieben, aber es ist doch wenig konkret. Den Aktionsplan „Alkohol“, den wir jetzt haben, unterstützen alle Fraktionen im Haus. Die Veranstaltungen im Rathaus sind fachlich gut besucht. Inwieweit sie in der Öffentlichkeit die erhoffte und notwendige Resonanz finden, werden wir sehen. Wir wünschen es uns alle, glaube ich. Aber es ist schwer, diese Themen an die Bevölkerung, an die Familien, in die Gesellschaft zu bringen, was immer wieder das so genannte „Apfelsaftgesetz“ deutlich macht, das schon ziemlich lange existiert. Immer wieder schaue auch ich in die Speisekarten und stelle fest, dass es hier und dort nicht eingehalten wird. Die Überprüfungen machen hier auch deutlich, dass es uns noch nicht gelungen ist, auch wenn der DEHOGA von sich aus sagt, wir machen da viel, das ins Bewusstsein zu bringen.
Das Verhalten Erwachsener, die für Kinder und Jugendliche Alkohol- und Tabakerzeugnisse erwerben, erklärt sich zum Teil aus mangelnder Einsicht in die erhöhte Gefährdung des jugendlichen Organismus durch Gifte legaler Drogen. Widersprüche ergeben sich zum Teil aus den für die Abgabe und den Verzehr beziehungsweise Konsum unterschiedlichen gesetzlichen Normen des Jugendschutzgesetzes. So gibt es altersdifferenzierte Abgabe- und Verzehrverbote für Alkohol. Dagegen gibt es für Tabakkonsum nur ein Rauchverbot für Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit, aber kein Abgabeverbot von Tabakwaren. Das ist in meinen Augen ein bisschen schizophren. Wenn ich etwas kaufen darf, aber es mindestens in weiten Teilen unserer Gesellschaft dann nicht benutzen darf, dann müssen wir da, glaube ich, auch noch einmal schauen, ob das denn alles so richtig ist.
Allerdings mache ich mir auch nichts vor. Ich denke, es geht Ihnen genauso. Neue Gesetze, neue Regelungen bringen uns nur weiter, wenn wir sie auch einhalten können und überwachen können. Ansonsten ist das Papier wie in vielen anderen Fällen sehr geduldig und hilft uns aber letzten Endes in der gesellschaftlichen Umsetzung nicht sehr viel weiter.
„Wie wendet der Senat sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, um die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen durchzusetzen?“ Das Strafmaß, das hier angegeben worden ist, ist am untersten Ende. Das Gesetz selbst hat viel mehr Möglichkeiten. Ich habe mich im Vorfeld der
Debatte umgehört und immer wieder das Argument gehört, wenn ich das nicht mache, macht es mein Nachbar, er verkauft dann den Schnaps, er verkauft dann das Bier und den Wein. Also mache ich das Geschäft doch lieber selbst.
Möglicherweise muss man die Strafe an den Umsatz, der damit verbunden ist, koppeln. Vielleicht hat das dann eher eine entsprechende Wirkung, als wenn man weiß, man hat eigentlich nur mit 100 DM Geldstrafe zu rechnen. Das ist vielleicht nicht so wirkungsvoll. Vielleicht muss man die Zusammenhänge enger miteinander koppeln, denn verdenken kann man das letzten Endes in dieser Gesellschaft, in der um jede Mark Umsatz gekämpft wird, den Einzelhändlern nicht. Trotzdem ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht, was die Abgabe von Alkohol angeht, auch entsprechend Rechnung tragen.
Ich will noch ein bisschen zur Einhaltung des Rauchverbots sagen, weil ich glaube, dass das am schwierigsten durchzusetzen ist. Ich mache das beim nächsten Debattenbeitrag mit ein paar Beispielen deutlich. Ich weiß, wir haben früher über Raucherecken in den Schulen hier geredet. Die waren groß akzeptiert. Inzwischen ist der Antwort des Senats eine andere Tendenz zu entnehmen. Ob die Tendenz mit der Realität etwas zu tun hat, hören wir dann vielleicht von der Senatorin. Ich bin nicht so sicher, dass wir in den Schulen schon so weit sind, dass das langfristige Ziel der Rauchfreiheit in allen Schulen angestrebt ist. Aber vielleicht kann ich mich da eines Besseren belehren lassen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe kurz auf die Vorrednerinnen und Vorredner ein. Im Gegensatz zur DVU will ich deutlich machen, dass ich unsere Senatorin ernst nehme, auch wenn sie nicht meiner Partei angehört. Für mich ist sie eine mutige, sachkundige Senatorin in dem Bereich, und es macht Spaß, sich mit ihr auseinander zu setzen. Das will ich deutlich sagen.
Ansonsten hat der DVU-Vertreter für mich nichts Neues gesagt und auch nichts, was mir in irgendeiner Form weiterhilft.
Zu Frau Stahmann: Die Gesetzesänderung und ihre Idee mit den Ich-Botschaften finde ich gut. Ich denke, wir sollten das eine tun und das andere nicht lassen. Es gibt ja trotzdem so etwas wie eine gesellschaftliche Verantwortung und auch eine Verantwortung der Erziehungsberechtigten und Erwachsenen. Damit hört dann aber auch unsere Gemeinsamkeit jedenfalls zum Schluss der Debatte schon auf.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Sie haben, glaube ich, in der Schule würde man sagen, das Thema verfehlt. Die Überschrift heißt: „Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren vor Alkohol und Tabakkonsum“. Wir reden hier nicht über die illegalen Drogen oder über all die anderen Süchte,
die Sie eben aufgezählt haben, und alle anderen Gefahren. Das haben wir nämlich alles schon einmal getan. Wir wollen gerade nicht diesen großen Topf mit dem Brei, in dem alles und jedes vermischt wird und nichts mehr genau zugeordnet wird. Wir haben ganz gezielt diese Überschrift und nur diesen Teil gewählt.
Ich habe zu Anfang auch gesagt, dass wir hier nur einen Teil des Jugendschutzgesetzes behandeln, weil das natürlich etwas mit dem zu tun hat, was nachher kommt. Es ist völlig klar, dass irgendwann immer etwas beginnt. Wir haben uns die Prävention schon immer auf die Fahnen geschrieben und glauben, dass hier ein wichtiger präventiver Anteil stattfinden muss und verstärkt werden sollte.
Ich setze jetzt mit der Frage sieben fort, weil ich glaube, dass es einfach notwendig ist, die Anfrage auch der Bevölkerung draußen am Radio ein bisschen vorzustellen, damit man auch weiß, worüber wir hier überhaupt reden, weil es ja doch sonst eine allgemeine Gemengelage wird, und das wollten wir, wie gesagt, hier gerade nicht.
„Welche Möglichkeiten sieht der Senat bei der Verstärkung von Prävention und Aufklärung?“ Hier haben die Vorrednerinnen schon einen Teil gesagt. Ich will noch einmal sagen, dass das soziale Umfeld, die soziale Kontrolle für mich eine wichtige Komponente ist, die Polizei und alle Aufsichtsbehörden und Lehrer. Wenn die Schulen hier wieder alles leisten sollen, was wir hier gehört haben, müssten die Kinder inzwischen 20 Jahre zur Schule gehen oder 24 Stunden unterrichtet werden, um das alles unterbringen zu können. Es geht nicht, wir bekommen das nicht alles in die Schule hinein und auch nicht den Lehrern aufgehalst, weil die auch noch Inhalte vermitteln sollen. Die Kuschelpädagogik, das mag alles nett sein, funktioniert aber jedenfalls nicht durchgängig über die ganze Schulzeit, deswegen muss man auch andere mit ins Boot holen.
Ich will ein paar Beispiele nennen, die mir in der Vergangenheit aufgefallen sind. Viele erinnern sich an das „Offene Rathaus“, die Nacht der Jugend. Wenn man da ist, sieht man große Nichtraucherschilder. Das ist wunderbar. Ich habe gedacht, das ist toll, jetzt wird klar gemacht, in der Nacht der Jugend darf nicht geraucht werden. Es gab auch eine Menge uniformierte Leute dort, die aufgepasst haben.
Nein! Den habe ich jedenfalls nicht gesehen! Wenn Sie ihn gesehen haben, müssen Sie Ihre Geschichte erzählen! Ich habe ihn nicht gesehen!
Die Jugendlichen haben sich aber, ich sage das jetzt ein bisschen flapsig, einen Scheißdreck um die Schilder gekümmert. Es wurde natürlich geraucht, wo auch immer die Ecken sich dafür geeignet haben. Dann habe ich mich erdreistet, die Jugendlichen anzusprechen, und habe gesagt: Leute, da steht ein Schild! Wie wäre es denn, wenn ihr euch danach richtet? Die Antworten waren: Was willst du denn hier? Was hast du denn hier zu sagen? Hast du etwas zu melden? Die Konversation war nicht besonders hilfreich. Das lag vielleicht auch an meiner Ansprache. Das macht aber auch deutlich, dass wir uns einmischen müssen, dass es keinen Sinn macht, ein Schild hinzustellen mit der durchgestrichenen Zigarette, wenn sich noch nicht einmal die Ordnungshüter, die dort zuständig waren, sich darum gekümmert haben, dass das Rauchverbot auch eingehalten wird.
Ein ähnliches Beispiel habe ich neulich in der Deutschen Bahn erlebt, ich fahre ja viel Zug. Es stiegen ein paar junge Leute ein, und ich hörte, wie sie sich unterhielten: Ja, hier können wir uns hinsetzen, hier können wir rauchen. Ich habe mir sie angeschaut und gedacht, die können doch noch keine 16 Jahre alt sein. Ich bin dahin gegangen und habe gesagt: Leute, ihr dürft hier nicht rauchen, ihr seid keine 16! Der eine zeigte seinen Ausweis, er war 16. Na, gut, das Argument war für mich jedenfalls partiell nicht mehr richtig greifbar. Sie saßen dann noch in der falschen Wagenklasse, das konnte ich ihnen dann noch klar machen, aber das Rauchen konnte ich durch den Platzwechsel sicher nicht unterbinden, auch wenn die anderen Steppkes, die dabei waren, noch keine 16 Jahre alt waren. Ich hatte nicht den Eindruck, als ob der Schaffner sich darum gekümmert hat.
Das sollen nur Beispiele dafür sein, dass wir selbst viele Möglichkeiten haben, uns einzumischen und zu kümmern auch mit dem Ergebnis, dass wir nicht immer beliebter dadurch werden, das räume ich gern ein. Es gehört aber zur Zivilcourage dazu, die ja auch immer vehement hier gefordert wird und letzten Endes bei uns selbst anfängt.
Dann steht hier noch etwas von Vorbildverhalten, und es ist auch etwas davon erzählt worden. Ich kenne Vorbildverhalten in Familien, da hat es etwas genützt, und ich kenne auch Vorbildverhalten, da hat das nichts genützt, da haben die Eltern vehement nicht geraucht, und die Kinder rauchen alle. Ich kenne auch Familien, in denen die Eltern rauchen wie die Schlote, und die Kinder sind so abgeschreckt davon, dass sie nie wieder eine Zigarette angefasst haben.
Ich glaube nicht, dass es den allein selig machenden Weg gibt. Es gibt das eine wie das andere. Mir scheint der vernünftige Umgang und das Bewusst
machen dessen, was an Gefahren damit verbunden ist, mindestens als ein wichtiger Bestandteil. Außerdem weiß ich auch leider aus eigener Erfahrung, dass es eine Verbindung zwischen Alkohol und Nikotin gibt, und nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei jungen Menschen gehört das oft zusammen. Insofern, glaube ich, macht es auch Sinn, diese Dinge miteinander zu diskutieren.
Frau Stahmann, Sie haben auf die besondere Situation in der Nacht zum 1. Mai hingewiesen. Ich beobachte das auch jedes Mal und bin jedes Mal erschreckter, das muss ich deutlich sagen. Wir müssen vom Innensenator verlangen, ich glaube, er ist dafür zuständig, dass das Stadtamt Auflagen erteilt. Ich denke, es kann nicht so weitergehen, dass in den lauen Sommer- oder Frühlingsnächten dort dermaßen Gelage stattfinden. Natürlich ist es klar, wenn sich da eine Gruppe hinsetzt, dass andere dazukommen und nachher dann keiner mehr schaut, wie alt denn eigentlich die jungen Menschen sind, die dort sitzen und ihren Spaß haben wollen, sich dann aber letzten Endes doch auch selbst gefährden. Ich glaube, wir haben da mehr als die Verantwortung, nur hinzuschauen, sondern haben uns auch einzumischen und das ordnungspolitisch zu begleiten.
Ich bin inzwischen sehr für Ausweiskontrollen, weil ich immer wieder festgestellt habe, dass wir bei den jungen Menschen, jedenfalls geht es mir so, ich weiß nicht, ob es Ihnen genauso geht, gar nicht mehr erkennen können, wie alt sie sind, ob sie denn schon 16, 14 oder 18 Jahre alt sind. So ist es sicherlich hilfreich, um eine sachgerechte Diskussion zu führen, das dann auch anhand eines Ausweises festzustellen. Insofern wäre das mindestens ein Weg, das mit ins Kalkül zu ziehen.
Auf die geplanten Änderungen bin ich genauso gespannt wie Frau Stahmann. Ich bin allerdings nicht so optimistisch. Das, was ich inzwischen schon das eine oder andere Mal gelesen habe, hat mich eher bedenklich gestimmt. Ich glaube nicht, dass wir mit Lockerungen in diesem Bereich besonders große Erfolge erzielen werden. Ich glaube, wir müssen klare Grenzen setzen, aber eben auch darauf achten, dass wir das, was wir festlegen, auch einhalten und überprüfen können. Das ist mir das Wichtigste dabei, um auch Glaubwürdigkeit gegenüber den jungen Menschen darstellen zu können. – Danke schön!
Wir fragen den Senat: Welche Jugendfreizeiteinrichtungen im Lande Bremen sind mit PC und/oder Internetzugängen ausgestattet?
Wie hat sich die Zahl der so ausgerüsteten Jugendfreizeiteinrichtungen in den letzten beiden Jahren entwickelt, und wer ist der jeweilige Kostenträger?