Die Regelungsdichte im deutschen Arbeitsrecht, die sich schon jetzt auf höchstem Niveau befindet, wirkt sich weiterhin negativ auf die Entscheidungen in- und ausländischer Investoren aus.
Wenn Sie es ausländischen Investoren erschweren, die das in dieser Breite überhaupt nicht kennen, was hier jetzt an zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen ist, dann kommt nicht mehr so einfach ein ausländischer Investor nach Deutschland. Das ist ein wesentlicher Faktor. Deswegen muss man darauf auch ganz deutlich achten, denn das hat mit dem Wirtschaftsstandort Deutschland sehr viel zu tun, und dadurch hat das auch etwas mit Arbeitsplätzen zu tun, meine Damen und Herren.
Wir werden nicht einer Reform zustimmen, die den Entscheidungsprozess in den Unternehmen erschwert, die Kosten in die Höhe treibt und die Betriebsräte zu Politclubs unter gewerkschaftlicher Führung degradiert, meine Damen und Herren.
Ich darf Ihnen noch einmal sagen, dass sich natürlich die Arbeitnehmervertreter, weil Sie das da eben sagten, intensiv an den Gesprächen, die auf Bundesebene und überall in den Fraktionen, die damit zu tun haben, geführt worden sind, beteiligt haben. Wir sind uns mit allen Vertretern in der CDU einig, dass wir eine Novellierung, Reformierung und Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes haben wollen, nicht aber so, wie sie von Ihnen vorgeschlagen worden ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Focke, bevor ich im Einzelnen auf einige Ihrer Ausführungen eingehe, habe ich mich bei dem, was Sie gesagt haben, gefragt, was Sie eigentlich für ein Bild von den Arbeitnehmern und Beschäftigten im Betrieb haben!
In welchem Verhältnis sehen Sie eigentlich Unternehmer und Beschäftigte im Betrieb? Sie sagen, die Unternehmer sorgten dafür, dass Menschen Arbeit haben. Ich sage, Menschen, die im Betrieb arbeiten, sorgen dafür, dass diese Betriebe und diese Wirtschaft überhaupt erst funktionieren! Dafür müssen sie nicht nur anständig entlohnt werden, dafür müssen sie auch beteiligt werden!
Es ist doch ein völliger Popanz und wird auch durch die fünfzigjährige Geschichte der Mitbestimmung – im Übrigen, 1972 hat sich die CDU konstruktiv beteiligt an einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes – widerlegt, jetzt zu behaupten, dass Mitbestimmung zum Stillstand und zur Entscheidungsunfähigkeit im Betrieb führt. Wer hat denn ein größeres Interesse daran, dass der Betrieb floriert und funktioniert, als die Beschäftigten, deren Existenzgrundlage, deren Arbeitsplatz schließlich davon abhängt?
Wo hat man das denn schon einmal gehört, dass Betriebsräte oder Beschäftigte willkürlich durch Entscheidungsverzögerungen Betriebe in die Krise gezogen haben? Im Gegenteil, wir haben genug Beispiele, dass Unternehmer in der Krise zu den Betriebsräten und Gewerkschaften gehen und darum bitten, gemeinsam bei der Lösung behilflich zu sein. So sieht es doch in Wirklichkeit aus!
Die zweite Frage ist natürlich: Was verstehen Sie unter Modernisierung? Wir verstehen darunter eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes an moderne Wirtschaftsstrukturen und an die notwendigen höheren Beteiligungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Folge von mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, die auch am Arbeitsplatz verwirklicht werden muss. Keine Modernisierung ist es allerdings, wenn Sie hier sagen: Modernisierung bedeutet Beschleunigung der Entscheidungsprozesse im Betriebsrat oder mehr Entscheidung vor Ort.
Mitbestimmungsverfahren in Wirklichkeit? Bedeutet das nach Ihrer Vorstellung, dass bestimmte Fristen gesetzt werden, bis zu denen das Mitbestimmungsverfahren abgeschlossen werden muss, andernfalls entscheidet der Unternehmer allein? Das führt doch in der Realität dazu, das ist doch völlig klar, dass während dieser Zeit der Verhandlungen der Betriebsinhaber, der Unternehmer, sich nur nicht zu bewegen braucht, am Ende dann ohnehin kein Ergebnis kommt, damit dann das durchgesetzt wird, was der Wunsch der Unternehmensleitung war, und zwar ohne Mitbestimmungsrecht. Das ist keine Modernisierung, das ist eine Abschaffung der Mitbestimmungsrechte und ein Rückschritt zum Herr-imHaus-Standpunkt des vorvorigen Jahrhunderts!
Ich muss allerdings an dieser Stelle darauf eingehen, dass leider Gottes natürlich auch von den Grünen auf Bundesebene solche Modernisierungsvorstellungen zum Teil vertreten worden sind. Ich will jetzt nicht auf die Vorstellung von einer Aushebelung des Paragraphen 77 Absatz 3 eingehen, die auch auf Bundesebene von grünen Vertretern nicht unmaßgeblich vertreten worden ist. Dazu habe ich ja schon etwas gesagt.
Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Thea Dückert, hat ja auch schon die Vorstellung von beschleunigten Mitbestimmungsverfahren geäußert oder auch davon, dass in Kleinbetrieben, wenn zum ersten Mal ein Betriebsrat eingerichtet werden soll, erst einmal eine Art Betriebsrat light mit eingeschränkten Mitbestimmungsrechten entstehen soll. Dies, das muss ich den Grünen auch sehr deutlich sagen, hört sich zwar ganz modern an, aber in Wirklichkeit ist doch ein neu eingerichteter Betriebsrat auf die vollen Mitbestimmungsrechte angewiesen, die ihm überhaupt erst die nötige Durchschlagskraft, Autorität und das nötige Standing bei der Belegschaft geben. Insofern bedeutet auch so etwas keine Modernisierung, sondern im Grunde genommen, solche neu gewählten Betriebsräte von vornherein zum Scheitern zu verurteilen.
Herr Focke, das mit den Kleinbetrieben, ich hatte ja vorhin Recht, scheint ja das zweite große Ärgernis neben der Freistellung zu sein. Ich habe zu den Freistellungen und Kosten schon einiges gesagt.
Gemessen an der Bruttolohnsumme und den sonstigen Kosten im Betrieb sind die Kosten für die Betriebsratsarbeit in der Tat ein zu vernachlässigender Bruchteil. Das betrifft natürlich unterschiedliche
Unternehmen in unterschiedlicher Weise, das gebe ich auch zu. Es ist aber gerade der Wunsch geäußert worden, auch aus Unternehmen und in Gesprächen mit Personalabteilungen, Betriebsleitungen hört man dies immer mehr, dass Betriebsräte in die Lage versetzt werden müssen, qualifizierter ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Zu qualifizierteren Mitbestimmungen angesichts auch der gestiegenen Anforderungen an die Betriebsräte gehört einfach auch mehr Zeit. Deswegen sind die Freistellungen sachlich notwendig, geboten und auch im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit und Kooperation im Betrieb, und zwar gerechtfertigt, und sie werden sich auch letztlich zum Wohle der Betriebe auswirken.
Zu den Kleinbetrieben! Es ist ja heute schon so, und das scheinen Sie übersehen zu haben, wenn Sie sagen, warum müssen die denn jetzt plötzlich Betriebsräte wählen, obwohl sie die ganze Zeit ohne ausgekommen sind, dass schon im jetzt gültigen Betriebsverfassungsgesetz steht, in Betrieben ab fünf Beschäftigten wird ein Betriebsrat gebildet. Da heißt es nicht, es wird eine Befragung durchgeführt, ob sie einen Betriebsrat haben möchten. Da wird gesagt, es wird ein Betriebsrat gebildet. Das ist Demokratie. Genauso wenig wie hier in Bremen erst einmal gefragt wird, ob die Bürger die nächste Wahl wollen oder das Geld nicht lieber sparen wollen,
weil sie sich davon sowieso nichts erwarten. Zur Demokratie gehören geordnete Wahlverfahren, die auch entsprechend geordnet durchgeführt werden.
Das einzig Neue im Betriebsverfassungsgesetz, was Sie anscheinend schon als so bedrohlich empfinden, ist ein vereinfachtes Wahlverfahren. Es kann jetzt statt des langwierigen und sehr komplizierten Wahlverfahrens auf der Wahlversammlung gewählt werden, nachdem eine Woche vorher eine Versammlung zur Vorstellung stattgefunden hat. Ich halte dies in Kleinbetrieben mit bis zu 50, sogar bis zu 100 Mitarbeitern für absolut gerechtfertigt, denn die sind so überschaubar, dass man sich durchaus auch als Beschäftigter ein Bild machen kann, wen man zu wählen und was man von dessen Ansichten zu erwarten hat. Die Betriebsmitglieder, die Beschäftigten, sind mündig genug, dann denjenigen oder diejenige zu wählen, den oder die sie wollen. Im Übrigen weiß auch jeder Betriebsrat, dass er einen starken Rückhalt in der Belegschaft braucht, um überhaupt in der Auseinandersetzung und der Kooperation mit dem Unternehmer zu bestehen. Deswegen sind die Wahlbeteiligungen bei den Betriebsratswahlen im allgemeinen auch sehr hoch.
Mehr Mitbestimmungsrechte, haben Sie gesagt, würden die Betriebsräte zu Politgremien machen. Herr Focke, ich sehe das nicht so. Ich sehe nicht, dass zum Beispiel die Diskriminierung von auslän
dischen Kolleginnen und Kollegen im Betrieb keine Arbeitnehmerfrage ist. Ich sehe auch nicht, dass die Frauenförderung keine Arbeitnehmerfrage ist. Ich sehe nicht, dass Mitbestimmung beim Umweltschutz, nämlich bei der Frage, was bei der Produktion herauskommt – heute gibt es ja schon Mitbestimmung beim Arbeitsschutz, also bei der Frage, was denn vor dem Schornstein passiert –, keine Arbeitnehmerfrage ist, also für die Arbeitnehmer nicht auch wichtig ist zu wissen, was hinter dem Schornstein passiert. Dies alles sind keine Fragen, die die Betriebsräte zu Politgremien machen, sondern dies sind Fragen, die originäre Probleme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind, ganz zu schweigen von den Mitbestimmungsrechten bei Beschäftigungssicherung und Qualifizierung. Wofür ich eintreten würde, wäre, die Mitbestimmungsrechte hier in Zukunft auch noch zu verstärken, denn hier geht es um ganz elementare Interessen der Beschäftigten im Betrieb. Hier brauchen wir zweifellos stärkere Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Betriebsräte, als dies auch im neuen Gesetz der Fall ist. Man muss ja sehr deutlich sagen, es wird eine durchaus maßvolle Erweiterung der Arbeitnehmerrechte vorgenommen. Ich brauche nicht darauf hinzuweisen, dass die Gewerkschaften durchaus in einigen Punkten auch weitergehende Forderungen haben. Nun aber zu dem Antrag! Wir debattieren hier heute dieses Thema aufgrund eines Antrages der Grünen. Ich bin davon überzeugt, dass bei allen Auseinandersetzungen und Debatten, die vielleicht auch gut sind, weil dieses wichtige Thema jetzt endlich einmal in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt wird, dieser Gesetzentwurf ohne Konzession an die Forderungen der CDU und der Arbeitgeber vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet wird. Dafür steht die Fraktion der SPD, und das unterstützt auch die Fraktion der SPD hier in der Bürgerschaft. Wir hätten uns übrigens gewünscht, dass sich der Senat auch positiv dazu im Bundesrat geäußert hätte. Dies ist aus koalitionsinternen Rücksichten nicht der Fall gewesen. Zum Antrag! Wir werden, weil dies für uns eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist und wir, wie ich gesagt habe, die Intentionen des Antrags der Grünen im Wesentlichen unterstützen, nicht gemeinsam mit der CDU abstimmen, sondern uns hier zu diesem Antrag gemeinsam als SPD-Fraktion der Stimme enthalten. – Vielen Dank!
Herren! Vorgestern hat es im Bundesministerium für Arbeit eine Anhörung gegeben. Ich wollte auf diese Veranstaltung noch einmal kurz zu sprechen kommen. Auch diese Veranstaltung, Herr Focke und sehr geehrte CDU, hat gezeigt, dass die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes notwendig ist. Das sagen alle Fachleute und Experten. Es gab Kritik, aber die überwiegende Anzahl der Anwesenden, und das sind Leute aus der Praxis, hat gesagt, die Novellierung ist notwendig. Das Betriebsverfassungsgesetz hat sich bewährt.
Nein! Betriebsräte haben beschäftigungssichernde Wirkung. Ich möchte auch noch einmal sagen, Herr Focke, nur zwölf Prozent der Kündigungen landen derzeit vor dem Arbeitsgericht. Das ist auch den Betriebsräten und dem Betriebsverfassungsgesetz zu verdanken.
Ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten noch eine kleine Anekdote aus der Zeitung zitieren, die durchaus Ähnlichkeiten mit manchen Deputations- oder auch Ausschusssitzungen aufweist. „Die ganztägige Sitzung entbehrte nicht einer gewissen Politroutine mit pikanten Zufälligkeiten. So ließ die FDP-Vertreterin Gudrun Kopp am Vormittag ein Fax an die Redaktionen senden, wonach die heutige Anhörung gezeigt habe, dass sich die ablehnende Linie der FDP in den wesentlichen Punkten voll bestätigt habe. Das war um 10.36 Uhr. Die Ausschusssitzung hatte wenige Minuten davor gerade begonnen, nämlich um 10.30 Uhr. Die Ausschussvorsitzende Doris Barnett, SPD, war noch bei ihrer Eröffnungsrede, in der sie die Hoffnung äußerte, die Anhörung möge sachbezogenen Vorschlägen dienen.“ So weit zu dem Beispiel, wie es vor einigen Tagen doch noch recht emotional zugegangen ist auf der Anhörung der Bundesanstalt für Arbeit!
Ich finde auch, das Argument der Investorenabschreckung zieht nicht so richtig, Herr Focke. Es gibt Untersuchungen, Frau Ziegert hat vorhin die der Bertelsmann-Stiftung genannt, es gibt auch weitere Untersuchungen und Erhebungen. Gerade schwedische Unternehmen haben trotz Betriebsverfassungsgesetz in 80 Prozent der deutschen Papierindustrie in den neuen Ländern investiert, und sie fanden das Betriebsverfassungsgesetz keinen Hinderungsgrund.
Die Kostenschätzungen, die hier vorgelegt werden, sind, wie gesagt, enorm. Das ist viel Geld, was auf Seiten der Arbeitgeber geäußert wird, aber ich möchte noch einmal eine vergleichende Zahl nennen, um ein bisschen Sachlichkeit in die Debatte hineinzubringen. Es wird fast fünfmal soviel Geld für Unternehmensberatungen in Deutschland ausgegeben, das sind 22 Milliarden DM. Ich denke, auch Betriebsräte leisten so etwas wie Unternehmensbe
ratung. Ich finde, das ist durchaus einleuchtend. Auch Betriebsräte dienen in den Betrieben zur Beratung der Unternehmer.
Abschließend möchte ich noch ein Argument sagen, das an dieser Stelle noch nicht gefallen ist. Was sich die CDU und die FDP im Augenblick sehr zu Eigen machen, ist zu sagen, dass in Betrieben mit Teilzeitbeschäftigten diese Beschäftigten zusammengefügt werden sollen, also vier Teilzeitbeschäftigte à zehn Stunden sollen nur wie eine Person gewertet werden. Dagegen sprechen sich SPD und Grüne auf Bundesebene, und ich tue das auch hier, deutlich aus. Dieses Pro rata temporis findet sich im Betriebsverfassungsgesetz nicht wieder. Das Betriebsverfassungsgesetz ist geknüpft an Personen, an individuelle Rechte von Arbeitnehmern. Davon werden wir auch nicht abrücken. Also eine deutliche Absage daran, das betrifft ja einige Branchen, dass wir jetzt dahin gehen und die Belegschaften sozusagen aufteilen in Beschäftigte, die mehr Rechte, und Beschäftigte, die weniger Rechte haben! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, der Senat hat sich bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat der Stimme enthalten. Ich schätze einmal, dass sich das Meinungsbild, das sich hier unter den Koalitionsfraktionen abgezeichnet hat, auch bei der abschließenden Meinungsbildung im Senat, bei der zweiten Beratung bemerkbar machen wird. Deswegen haben Herr Färber und ich uns heute vorgenommen, hier nicht irgendeine Position des Senats vorzutragen, sondern wir treten als Ressortvertreter auf. Ich möchte als Ressortvertreter für den Bereich des Senators für Arbeit unsere Position wie folgt zusammenfassen: