Mir ist bekannt, dass sie ausgeschrieben werden, allerdings habe ich mir selbst die Frage bezüglich der Koppelung zur Junior-Professur noch nicht gestellt.
Herr Senator, können Sie mir dann doch zumindest zusichern, dass Sie in Zukunft auch persönlich sehr darauf achten werden, dass sich gerade eben die Natur- und Ingenieurwissenschaften diesem wichtigen Reformprojekt, dieser wichtigen Strukturreform an der Universität nicht entziehen werden?
Das sage ich Ihnen auf jeden Fall zu, denn unsere Bemühungen gehen ja genau in diese Richtung. Ich möchte an dieser Stelle hier jetzt auch nicht generell den Natur- und Ingenieurwissenschaften einen schwarzen Peter zuschieben, denn ich weiß, welche großen Anstrengungen dort in den verschiedensten Bereichen unternommen werden. Wenn hier bei Ihnen oder auch im Hause der Eindruck entsteht, dass das jetzt dort total abgeblockt wird, dann hätte ich da ein wenig Probleme.
Ich teile aber Ihre Auffassung, dass in diesen Bereichen ein Nachholbedarf vorhanden ist, und ich werde mich mit Sicherheit auch bemühen, dass in diesen Bereichen, die ich ansonsten hier im Hause ja immer sehr lobe, das dort auch beschleunigt umgesetzt wird.
Die vierte Anfrage betrifft die Ausweisung des Wasserschutzgebietes Bremen-Vegesack. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Erstens: Wann wird der Senat seinen wasserrechtlichen Auftrag erfüllen und die Verordnung gemäß Paragraph 47 Bremisches Wassergesetz über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Bremen-Vegesack erlassen?
Zweitens: Warum ist der Senat nicht in der Lage, die bereits 1996 von den damaligen Stadtwerken beantragte Ausweisung des Wasserschutzgebietes abschließend zu bearbeiten?
Zu eins und zwei: Der Senat wird sich mit der Schutzgebietsausweisung befassen, sobald die zwischen den Ressorts geführten Erörterungen abgeschlossen sind. Der Senat geht davon aus, dass noch in diesem Jahr eine abschließende Behandlung erfolgt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, welche schwerwiegenden Gründe sprechen denn dafür, dass hier der Senat durch eine Nichtausweisung des Wasserschutzgebietes einen vorsorgenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung verhindert?
Frau Abgeordnete, Sie wissen ja, dass wir uns wiederholt in der Deputation mit diesem Fragenkomplex beschäftigt haben. Wir sind der Auffassung, dass wir alle materiellen Voraussetzungen und Fragestellungen, die in diesem
Zusammenhang aufgetreten sind, gelöst haben. Jetzt geht es nur noch darum, letzte offene Fragen mit dem Wirtschaftsressort zu Ende zu bringen. Sie haben ja der Antwort entnommen, dass wir doch davon ausgehen können, dass wir noch bis zum Ende dieses Jahres dieses Thema endgültig abschließen können.
Es wäre natürlich sehr schön, wenn das endlich passieren würde! Ich habe noch einmal eine Frage hinsichtlich der Kooperation mit Niedersachsen. Es gibt ja schon seit langem die Vereinbarung, dass Bremen alle eigenen Ressourcen für die Trinkwassergewinnung ausschöpft. Wie verhalten Sie sich eigentlich den Niedersachsen gegenüber, dass Sie diese Vereinbarung nicht erfüllen?
Wir haben es, ich kann es nur noch einmal wiederholen, ja hinlänglich in der Deputation diskutiert. Sie wissen, dass es ein Anliegen meines Hauses ist, diese Ausweisung umzusetzen. Wie es üblich ist, muss man mit den anderen Ressorts zu einer Übereinstimmung kommen, und darum bemühen wir uns. Ich habe jetzt die Hoffnung, dass wir es dann auch in diesem Jahr tatsächlich schaffen.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die fünfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt den Titel „Inpol-neu gescheitert?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Dr. Güldner!
Wir fragen den Senat: Erstens: Treffen Informationen zu, nach denen die Einführung des bundesweiten computergestützten Fahndungssystems Inpol-neu auf größere Schwierigkeiten stößt und in internen Berichten des BKA und der Unternehmensberatung KPMG eine Einstellung der bisherigen Versuche mit dem System empfohlen wird? Zweitens: Welche Investitionen hat die Freie Hansestadt Bremen in das System Inpol-neu bereits getätigt oder sich vertraglich zu solchen verpflichtet?
Drittens: Treffen Informationen zu, nach denen bundesweit bereits ein finanzieller Schaden von 100 Millionen DM entstanden ist, und welcher Schaden wird dem Land Bremen entstehen?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter Dr. Güldner, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Es ist richtig, dass bei der Realisierung des bundesweiten DV-Systems Inpol-neu erhebliche technische Probleme aufgetreten sind, die insbesondere das Antwortzeitverhalten betreffen. Durch das gemeinsame Projektteam des Bundeskriminalamtes und der an der Realisierung beteiligten Firma sind verschiedene Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet worden, die aber noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Dies ist auch in die Betrachtung der Unternehmensberatung KPMG eingeflossen.
Die Unternehmensberatung KPMG hat die Innenministerien und -senatoren von Bund und Ländern – zuletzt am 18. Oktober 2001 – über den aktuellen Stand ihrer gutachterlichen Tätigkeit zu den Realisierungsmöglichkeiten von Inpol-neu unterrichtet.
Abgesehen von Vorschlägen für organisatorische Veränderungen in der Durchführung des Projekts mündet der Bericht in der Aussage, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt, das heißt ohne Kenntnis der Wirksamkeit der jüngsten Verbesserungsmaßnahmen, keine Empfehlung für die Fortsetzung oder für einen Abbruch und Neuansatz der dv-technischen Realisierung abgegeben werden kann. Deshalb sollen die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen in der zweiten Novemberhälfte abgeschlossen und das System dann bis Mitte Dezember einem Lasttest unterzogen werden. Erst danach ist mit einer Empfehlung zu rechnen.
Zu zwei: Das System Inpol-neu wird als System des Bundeskriminalamtes für seine Aufgabenstellung nach dem BKA-Gesetz in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern entwickelt und auch finanziert. Eine direkte Landesbeteiligung an den investiven Kosten für das System Inpol-neu gibt es nicht. Allerdings ist es Sache der Länder, eine Schnittstelle für die Verbindung zwischen den Vorgangsbearbeitungssystemen in den Ländern und Inpol-neu zu schaffen. Bremen hat sich dazu an einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe Inpol-Land, AGIL, zur gemeinsamen Entwicklung einer solchen Schnittstelle beteiligt und dafür bislang 173 055,79 DM gezahlt.
Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Notwendigkeit, in Bremen ebenfalls wie in den anderen Bundesländern, ein Vorgangsbearbeitungssystem bereitzustellen, durch den aktuellen Sachstand auf Bundesebene nicht verändert wird. Ein
Vorgangsbearbeitungssystem dient der effizienteren Sachbearbeitung in allen polizeilichen Aufgabenbereichen, nicht nur im Bereich strafprozessualer Ermittlungen, auf den Inpol fokussiert ist, und es schafft die notwendigen Rechercheunterstützungen in den polizeilich zugänglichen Datenbeständen insbesondere auch auf Landesebene. Gerade vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Sicherheitslage und der damit verbundenen Zunahme polizeilicher Aktivitäten bleibt die Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems in Bremen vordringlich.
Aus der Einführung von Inpol-neu ergibt sich eine zusätzliche Notwendigkeit für das Vorhandensein länderseitiger Vorgangsbearbeitungssysteme deshalb, weil zur Reduzierung des softwaretechnischen Aufwandes in Inpol-neu auf die Bereitstellung einer eigenen so genannten Bildschirmoberfläche in Inpol-neu verzichtet wird und insoweit auf die damit ausgestatteten Vorgangsbearbeitungssysteme der Länder zugegriffen werden soll. Selbst wenn es zu tiefgreifenden Veränderungen des dv-technischen Lösungsansatzes für Inpol-neu kommen sollte, wird auf diese grundlegende Aufwandsreduzierung auf der Bundesseite nicht verzichtet werden können, so dass die Länder auch dann Vorgangsbearbeitungssysteme bereitstellen müssen.
Wegen des ursprünglichen Einführungstermins von Inpol-neu und der systemtechnischen Notwendigkeit, dass alle Länder ausnahmslos gleichzeitig den Anschluss verwirklichen, stand dieser Termin bei der Realisierung eines Vorgangsbearbeitungssystems bei den Polizeien im Lande Bremen im Vordergrund. Die aktuelle Situation im Projekt Inpolneu bedeutet daher für Bremen nur eine rein zeitliche Entlastung. Ein landeseigenes Vorgangsbearbeitungssystem wird für die Anbindung an ein polizeiliches Informationssystem auf Bundesebene – welches auch immer das sein mag – erforderlich bleiben.
Zu drei: Zu möglichen finanziellen Schäden beim Bund und den anderen Ländern kann der Senat keine Angaben machen. Angaben zu etwaigen finanziellen Schäden für das Land Bremen können erst gemacht werden, wenn endgültig über die Fortführung beziehungsweise Nichtfortführung des derzeitigen Lösungsansatzes für Inpol-neu entschieden worden ist. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe Ihre Ausführungen dahingehend verstanden, dass Sie bestätigen, dass es dort gravierende Probleme gibt und nun entschieden werden muss, ob sozusagen die ganzen Vorarbeiten eingestellt und etwas ganz Neues gemacht wird oder ob man noch weiter versucht, das zum Laufen zu bringen. Um welche Probleme handelt es sich bei diesen Schwie
Herr Abgeordneter Güldner, ich selbst habe einmal in frühen Jahren eine entsprechende Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz geleitet, weil diese Schwierigkeiten seit vielen Jahren auftreten. Das Problem ist, dass in Inpol-neu eine Vielzahl von Daten mit entsprechenden Abfragemöglichkeiten der Länder, wobei es Länder gibt, die über AGIL eine spezielle Schnittstelle zu Inpol-neu haben, und Länder, wie zum Beispiel Hamburg, Sachsen oder jetzt auch Hessen, die ein System haben, mit dem sie direkt mit den Daten in Inpol-neu kommunizieren oder an diese Daten herankommen können, enthalten ist.
Dieses System ist bei der Vielzahl der Daten, die dort gespeichert werden, naturgemäß kompliziert, und das Antwortzeitverhalten ist sehr lang, so dass es bei den bisherigen Testverfahren nicht funktioniert hat. Entweder ist das System zusammengebrochen, oder es waren unzumutbar lange Zeiten, so dass es einer Überarbeitung bedarf.
Die Innenministerkonferenz hat im Mai dieses Jahres beschlossen oder den Bundesinnenminister dazu aufgefordert, ein so genanntes Reviewing des gegenwärtigen Systems zu machen. Das ist erfolgt. Dieses Review ist jetzt von der KPMG begutachtet worden. Dabei ist festgestellt worden, dass, wenn der Lasttest jetzt im Dezember stattfindet und es nicht funktioniert, entschieden werden muss, ob die bisherigen Arbeiten für Inpol-neu neu begonnen werden müssen, was für die polizeiliche Arbeit eine Katastrophe wäre, denn nur über dieses System können gerade angesichts der neuen Sicherheitslage Daten gesammelt und ausgewertet werden – zum Beispiel für die Bekämpfung organisierter Kriminalität –, oder aber ob das System noch verbessert werden kann. Das betrifft aber nur Inpol-neu, das betrifft nicht AGIL, das heißt die Schnittstelle zu den Ländern. Die wiederum ist abhängig davon, ob es gelingt, bei Inpol-neu das System richtig zum Laufen zu bringen. Es ist eine für die Polizeien aller Bundesländer sehr ungute Situation.