Protokoll der Sitzung vom 24.10.2001

Natürlich kann man keine bremische Verkehrsidylle, so das überhaupt möglich wäre in Bremen, schaffen, sondern wir sind im Kontext eines Verbundes. Das heißt, wir müssen auf Nordwestdeutschland achten und dabei dafür sorgen, dass man auch umgekehrt auf uns achtet. Das heißt wiederum, dass die Sache so miteinander verzahnt ist, dass wir, glaube ich, nicht lange darüber meditieren müssen, wer was bedingt. Wir müssen ein guter Verkehrsknotenpunkt für Nordwestdeutschland sein.

Wenn man das einmal vorausschickt und dann auch zur Kenntnis nimmt, wie bedeutend gerade in Bremen Verkehrswirtschaft ist – ein Drittel der Arbeitsplätze ist direkt oder indirekt von der Verkehrswirtschaft abhängig, das wurde schon gesagt –, wenn man das im Kontext der deutschen Volkswirtschaft nimmt, dann liegt der Anteil Bremens bei 10,4 Prozent und beim Bund bei 5,6 Prozent. Ich glaube, damit wird schon deutlich, dass wir hier in Bremen gut daran tun, uns mit dem Verkehr zu beschäftigen und mit der Frage, wie wir ihn verbessern können. Ich bleibe, wenn ich das Ganze zusammenfassen darf, bei dem Satz, und der gilt für Bremen ganz besonders: Verkehr ist Zukunft!

Wenn wir uns die Verkehrsinfrastrukturen ansehen, so kann man generell sagen, dass sie leistungsfähig sind. Die Bundesverkehrswege tun ihren Dienst in dieser Fragestellung, so dass darüber hier nicht länger gesprochen werden müsste. Trotzdem müssen wir uns bemühen, immer wieder die Zusammenhänge zwischen dem Bund, den Nachbarländern und unseren eigenen Anliegen so miteinander zu verbinden, dass daraus eine gemeinsame vernünftige Linie wird.

Dass wir uns in Bremen bemühen, das ist ja unser gemeinsames Ziel, darf ich vielleicht an einigen wenigen Problemen und Lösungen erkennbar machen. Nehmen wir die bremischen Häfen: CT III a wird gebaut, CT IV wird geplant. Nehmen wir die Schiene: Wir haben mit dem Roland eine Umschlagsanlage als bremische Investition, die wir auch immer wieder mit der Bahn so artikulieren, dass daraus eine wirtschaftliche Gesamtvernunft wird. Bei den Wasserstraßen haben wir, auch das war für mich ganz interessant, seit 1965 in das Binnenwasserstraßennetz Mittelweser etwa 17 Millionen DM und seit 1988 in den Mittellandkanal 28 Millionen DM hineingegeben. Auch das zeigt, dass wir in Bremen nicht nur auf das Stück Weser sehen, das, Gott sei Dank, diese Stadt mitbestimmt als Strom.

Wenn in dem Kontext immer wieder davon geredet wird, wer was tut: Ich will mich an diesen Fragen, wer hat was kausal bewirkt, gar nicht beteiligen! Gehen Sie einmal davon aus, dass ich mit dem Bundesverkehrsminister zunächst als solchem spreche, ob er nun ein SPD- oder CDU-Parteibuch hat, ist dann bei einer näheren Betrachtung vielleicht eine fröhliche oder weniger fröhliche Stimmung, sondern er ist in seiner Funktion da. Ich habe ges

tern mit ihm gesprochen, telefoniert. Dass er nicht zu mir gekommen ist, was eigentlich vorgesehen war, will ich auch einmal, selbst gezeichnet von solchen Dingen, als Terminschwierigkeit zur Kenntnis nehmen. Dass wir über Dörverden nun gerade in Bremen doch einen entscheidenden Ansatz gemacht haben, gemeinsam, das muss doch auch einmal festgestellt werden.

(Beifall)

Als ich das erste Mal Dörverden aufgenommen und gelesen habe, habe ich aufgenommen, dass es tatsächlich Wasser- und Schifffahrtsämter – und weiß der Kuckuck, was sonst noch für Behörden – gibt, die bei 115 Metern mit dem Kopf nicken und sagen, da wird jetzt Beton hineingegossen, wo doch heute jedermann weiß, dass 140 Meter binnenwirtschaftlich notwendig sind! Dass das Ganze dann erst wieder in Gegengutachten und noch einmal Gutachten und Bedenken und Zeitverlängerung geprüft wird, hat weniger etwas mit dem Parteibuch zu tun, das man bei sich trägt, sondern mehr mit dem Kopf, der sich mit solchen Dingen beschäftigt. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt, auch nach dem Telefongespräch, das ich gestern mit Herrn Bodewig geführt habe, wie zeitversetzt auch immer zu einer Lösung kommen werden, die die Binnenschifffahrt zu einem zentralen Faktor auch für den Verkehr macht. Das heißt ja in Sonderheit auch für Bremen, denn ich muss doch in diesem Haus mit den vielen Sachverständigen keinem sagen, was auch die Binnenschifffahrt möglichst vernetzt für Wilhelmshaven und die bremischen Häfen bedeutet. Soweit zu diesem Thema! Das GVZ, lieber Herr Schramm! Da höre ich immer freundlich zu, wenn Sie sagen, das GVZ ist wunderbar, aber was habt ihr denn damit letztlich erreicht? Mein Satz gilt: Was nutzt die beste Verkehrsinfrastruktur, wenn sie das „Infra“ nicht richtig buchstabieren kann und mittelalterliche Wanderwege zum GVZ führen? Wir bemühen uns ja, es in Bewegung zu setzen. Darüber brauchen wir doch auch nicht lange zu reden. Dass der Hemelinger Tunnel, dass in Hemelingen 17 000 Arbeitsplätze von Daimler-Chrysler sind und dass wir seit 20 Jahren immer wieder gesagt haben, wir werden schon dafür sorgen, dass auch aus eurer Sicht das Wort „Infra“ buchstabiert werden kann – das heißt ja zusammenführen, vernetzen –, und dass wir es jetzt endlich in der großen Koalition tun, sollte zumindest nicht mit verdecktem Kopf gesagt werden müssen. Ich sage es jedenfalls einigermaßen selbstbewusst, weil ich daran auch nicht unwesentlich beteiligt war.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie sagen: Die A 27, was wollen Sie da eigentlich mit dem sechsstufigen Ausbau? Ich mache

einen Verbesserungsvorschlag, wir drucken Ihre Rede und geben sie den Autofahrern, die im Stau nach Bremerhaven stehen, dann können sie sich das anhören, dann haben sie wenigstens einen Zeitvertreib!

(Beifall bei der CDU – Abg. P f l u g - r a d t [CDU]: Da steht er ja selbst!)

Nun, ein paar Sprechübungen können wir ja dann gemeinsam machen.

Die Autobahn A 281 finanzieren wir im Kontext mit 140 Millionen DM, eine bremische Vorleistung! Wir hätten, wenn ich an die Qualität von Ämtern denke, jahrelang darüber diskutieren können, ist das nun innenstädtischer Verkehr, ist das Bundesverkehr! Wir haben gesagt: Strich darunter, wir gehen in die Finanzierung mit hinein, damit endlich ganz konkret die Neuenlanderstraße und all diese Dinge beseitigt werden und wir eine vernünftige Anbindung haben.

Sechsspuriger Ausbau der A 1! Na schön, ich bin mit der Staatssekretärin, mit Frau Mertens, auf die Autobahn gefahren. Da durften wir erst einmal 40 Minuten warten, weil die Frau Staatssekretärin im Stau stand. Das fand ich ja schon einmal wunderbar zur Einstimmung des Problems!

(Beifall bei der CDU)

Dann sind wir bis hinter Wildeshausen gefahren und zurück.

Die Handelskammern haben ja einen ganz entscheidenden Beitrag geleistet, die Verkehrsminister und Senatoren haben zumindest Einsicht gezeigt, das soll ja vorkommen. Jetzt sind wir so weit, dass es konkret angefasst wird. Ich meine, das kann man doch wohl auch vorzeigen.

Wenn wir das alles einmal zusammenfassen, dann steht für mich überhaupt außer Diskussion, dass wir eine Menge erreicht haben, dass wir uns nicht so sehr mit Verkehrsphilosophien befassen sollten. Was ist eigentlich eine Verkehrsphilosophie? Für mich ist Verkehr eine praktische Angelegenheit, ob ich im Flugzeug sitze, in der Bahn, im Auto, auf dem Fahrrad oder meine Füße benutze, ich möchte mich gern schnell bewegen und nicht davon abhängig sein, lieber Herr Schramm, dass Sie mir im Weg sind. Oder umgekehrt, damit das nicht missverstanden wird!

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich das alles also zusammennehme, habe ich mit dem Wort Philosophie meine Probleme. Ich frage mich, was können wir konkret tun, und ich habe aufgezählt, was wir alles tun. Wir müssen weiter daran arbeiten. Ich will jetzt die ganzen Einzelmaßnahmen, die wir in der Planung haben, nicht nennen.

Ich habe mich übrigens auch in der letzten Woche mit Herrn Mehdorn eine Stunde unter vier Augen unterhalten. Das kommt ja einmal vor, wenn ein Senator auch sonst noch etwas im Kopf hat, dass der andere Unternehmer gelegentlich einmal zuhört. Dabei ist zum Beispiel herausgekommen, dass wir die Bahnsteige im Hauptbahnhof in Bremen – nicht nur einen Bahnsteig, sondern auch die anderen – so verträglich machen, dass sich derjenige, der auf dem anderen Bahnsteig ist, nicht deswegen Holzschuhe anzieht, nur weil er den anderen nicht betreten darf, weil sein Zug dort nicht hält. Das ist doch alles selbstverständlich. Ich will das nicht so an die große Glocke hängen, ich will nur noch einmal im Kontext festhalten: Wer seinen Job macht, muss solche Dinge einfach aufnehmen und miteinander vernetzen! Fassen wir das Ganze zusammen: Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist unabdingbar für eine leistungsfähige Wirtschaft. Das ist hier zu Recht im Einzelnen immer wieder ausgeführt worden. Gut erreichbar zu sein ist eine Standortbedingung, aber auch ein Standortvorteil. Verkehr ist Zukunft, und ich bleibe bei dem Bild: Bremen ist auf einem guten Weg! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/865 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 15/821 auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.

Altenpflegeausbildung

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 6. März 2001 (Drucksache 15/648)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 8. Mai 2001

(Drucksache 15/705)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege

Mitteilung des Senats vom 25. September 2001 (Drucksache 15/840) 1. Lesung

Als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Knigge. Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mit der Drucksachen-Nummer 15/705 mündlich zu wiederholen. Herr Staatsrat, wünschen Sie, die Antwort des Senats hier mündlich vorzutragen?

(Staatsrat D r. K n i g g e : Nein!)

Das ist nicht der Fall. Es erfolgt eine Aussprache, wenn dies in Fraktionsstärke gewünscht wird. Das ist der Fall. Dann treten wir in die gemeinsame Aussprache ein. Das Wort erhält der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Eigentlich wollten wir schon im Mai über die Einführung eines bundeseinheitlichen neuen Gesetzes für die Erstausbildung in der Altenpflege debattieren und vergleichen, ob dieses neue Gesetz den Ansprüchen, die wir uns in unserem Bremer Gesetz gegeben hatten, genügt, ob unsere Ausbildung für die Altenpflegerinnen und Altenpfleger weiterhin gut gesichert ist. Wenn wir in diesem Falle von Ausbildung sprechen, dann meinen wir immer die Erstausbildung, also die Altenpflege als Beruf oder Berufung, als Start in den Lebensabschnitt Arbeit. Damit spreche ich mich überhaupt nicht gegen jene aus, überwiegend sind es ja Frauen, die nach einer Familienpause oder aus anderen Gründen mitten im Leben beschließen, sich in der Altenpflege beschulen zu lassen und dort zu arbeiten, meine Damen und Herren. Diese Frauen und Männer waren und sind in der Altenpflege unverzichtbar und werden es auch in der Zukunft sein. Ihnen gehört unser Respekt, dass sie sich zu dieser Arbeit entschlossen haben.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Die Erstausbildung haben wir aber aus ganz bestimmten Überlegungen gefordert. Ich will noch ein

mal auf die Gründe hinweisen. Die drohende demographische Entwicklung, gekennzeichnet durch eine Zunahme von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, und eine fehlende bundeseinheitliche Regelung zwangen dieses Parlament vor geraumer Zeit zum Handeln. Nachdem die Abgeordnete Frau Erlenwein, sie war meine Vorgängerin als sozialpolitische Sprecherin der CDU, in der dreizehnten Legislaturperiode die Vorarbeit und Überzeugungsarbeit geleistet hatte – ich füge ein, damals noch in der Opposition –, wurde das bremische Gesetz dann in der vierzehnten Legislaturperiode mit den Stimmen der Koalition auf Betreiben der CDU hier beschlossen.

(Beifall bei der CDU)

Eine für die CDU besonders wichtige Zielsetzung war der Wunsch, insbesondere für die überwiegend in diesem Beruf tätigen Frauen in Bremen und Bremerhaven die Möglichkeit zu einer besseren Ausbildung zu eröffnen, eine Ausbildung, die es ihnen auch ermöglichen sollte, auch und mehr leitende Positionen einzunehmen und den Weiterbildungsweg zu Führungspositionen zu eröffnen. Die Koalition war damals und ist heute der Meinung, dass uns das mit diesem Gesetz durchaus gut gelungen ist, meine Damen und Herren.

Der Start der bundeseinheitlichen Regelung wurde nun am 22. Mai 2001 durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Debattenlage ist für uns heute eine ganz andere, wir können nicht ein Gesetz, das nicht in Kraft getreten ist, mit unserem Gesetz vergleichen.

Das Bundesland Bayern hat von seinem verfassungsmäßig verbrieften Recht Gebrauch gemacht und gegen das Gesetz geklagt. Das Land Bayern streitet dem Bund das Recht ab, in diesem Fall überhaupt mit einem Gesetz tätig werden zu können. Das haben wir zu respektieren, das ist ein Preis, den man für den Föderalismus zahlen muss. Bremen hat auf der anderen Seite mit dem Bundesverfassungsgericht auch durchaus gute Erfahrungen gemacht, meine Damen und Herren. Die Situation des Bundeslandes Bayern in seiner Kur- und Pflegelandschaft ist, glaube ich, auch mit der Pflegelandschaft im Bundesland Bremen und den Städten Bremen und Bremerhaven unvergleichbar.

Da das neue Gesetz auf sich warten lässt, dürfen wir nach unserem Landesgesetz in der Ausbildung weiterverfahren. Wir müssen auch weitermachen – meine Frage in der Fragestunde, ich glaube, das ist zwei Monate her, hat das belegt –, um die Ausbildung in Bremen und Bremerhaven nicht zu gefährden und genügend junge, gut ausgebildete Menschen für die Zukunft in diesem Beruf anwerben zu können.

Es stellt sich die Frage – ich hatte sie schon gestellt –, ob wir die geplante Debatte nicht dann füh

ren, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Im Moment wäre es eine brotlose Kunst. Eines müssen wir aber auf jeden Fall: Wir müssen unser Landesgesetz ändern. Dafür legt uns der Senat heute die Drucksache 15/840 vor, eine Änderung des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege. Hier und heute geht es also um die Ausschließung eines Prozessrisikos wegen der Umlage, die für jedes Pflegebett zu zahlen ist. Durch die Änderung wird nur noch die Ausbildungsvergütung umgelegt, die Schulkosten sind im Haushalt nachgewiesen, dahin gehören sie auch nach Meinung der CDU. Eine Veränderung des SGB XI durch den Bund von 1998 zwingt uns zu diesem Schritt. Unser Gesetz ist aus dem Jahr 1996 und hatte damals also nicht diesen Fehler eingebaut, er kam erst durch die Veränderung des SGB XI im Jahr 1998.

Ich glaube, es ist müßig, heute vergleichend über zwei Gesetze zu debattieren, wenn wir nicht wissen, wann und wie das Gesetz des Bundes zur Altenpflegeausbildung einmal aussehen wird. Wir sollten es wieder dann aufrufen, wenn die Zeit dazu gekommen ist.