Protokoll der Sitzung vom 24.10.2001

Ich glaube, es ist müßig, heute vergleichend über zwei Gesetze zu debattieren, wenn wir nicht wissen, wann und wie das Gesetz des Bundes zur Altenpflegeausbildung einmal aussehen wird. Wir sollten es wieder dann aufrufen, wenn die Zeit dazu gekommen ist.

Eines möchte ich abschließend noch einmal betonen: Bremerinnen und Bremer, die sich dazu entschließen, sich nach unserem Gesetz ausbilden zu lassen, haben keine schlechte Wahl getroffen. Es entsteht in der Situation kein Pflegenotstand in Bremen und Bremerhaven, und unsere Absolventen dieser Pflegeschulen sind überall gern unter Vertrag genommene Fachkräfte. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wangenheim.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Koalition zur Altenpflegeausbildung im März dieses Jahres zielte unter anderem darauf hin – Herr Oppermann hat es eben schon gesagt – zu prüfen, ob Bremen auf Veränderungen vorbereitet ist, die in einem bundeseinheitlichen Ausbildungsgesetz für die Berufe der Altenpflege zum August 2001 vorgeben werden sollten. Doch erstens kommt es aber anders, und zweitens als man denkt.

Im Gesetzgebungsverfahren zum Altenpflegegesetz stellte das Bundesverfassungsgericht am 22. Mai 2001 ein Stoppschild auf mit einer einstweiligen Anordnung. Der Grund ist, das hat Herr Oppermann eben auch schon gesagt, ein Normenkontrollverfahren der bayerischen Staatsregierung, dem das Bundesverfassungsgericht zugestimmt hat. Dies bedeutet, das Inkrafttreten des Gesetzes wird um sechs Monate ausgesetzt, und diese Ausbildung bleibt weiterhin Ländersache. Zehn Jahre besteht die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Ausbildung. Da wir jetzt wieder eine Warteschleife fahren, ist

Bremen gefordert, selbst das bestehende Landesgesetz zu ändern.

Deshalb liegt uns heute mit der Drucksache 15/840 eine Änderung zum Gesetz der Altenpflegeausbildung vor. Hier findet die Änderung des SGB XI Berücksichtigung. Die Schulkosten werden nicht mehr durch ein Umlageverfahren, sondern durch Haushaltsmittel finanziert. Somit wird die Finanzierung der Ausbildungskosten in der Altenpflegeausbildung neu geregelt. Durch Senatsbeschluss zahlt Bremen schon seit dem Jahr 1979 diese Schulkosten mit Haushaltsmitteln. Unser Gesetz sieht hier jedoch noch ein Umlageverfahren vor.

Mit dem bremischen Altenpflegegesetz gibt es in Bremen seit dem Jahr 1997 die Erstausbildung zu den Umschulungsmaßnahmen und die dreijährige Ausbildung. Das war ein langer Kampf, doch er hat sich damals auch gelohnt.

(Beifall bei der SPD)

Damit konnten die Qualität in der Altenpflegeausbildung erhöht und jährlich bis zu 50 Erstauszubildende diesen Beruf beginnen. Zwei Dinge zwingen uns, gerade diese Ausbildung im Blick zu behalten: erstens, die demographische Entwicklung, die Zunahme älterer und somit hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, und zweitens, die qualitativen Anforderungen an Fachkräfte in den Pflegeberufen, denn zu beachten ist eine Zunahme der professionellen Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste. Schon heute gibt es Pflegeverbände, die keine weiteren Kunden annehmen können, da ihnen die Fachkräfte fehlen. Weitere Punkte sind: Die Bewohnerinnen der Pflegeheime kommen mit einem höheren Aufnahmealter, somit oft mit einem höheren Pflegebedarf, und die Gruppe der dementen älteren Menschen, die zu Hause und in den Pflegeeinrichtungen betreut und versorgt werden müssen, nimmt enorm zu.

Die Qualität häuslicher und stationärer Pflege wird entscheidend von der Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Altenpfleger und Altenpflegerinnen bestimmt. Die Grund- und Behandlungspflege allein reicht nicht. Kenntnisse über Reha- und Therapiemaßnahmen und die soziale Kompetenz im Umgang mit Pflegebedürftigen und deren Angehörigen werden benötigt. Diese Anforderungen unterstreichen für die SPD-Fraktion noch einmal die dreijährige Ausbildung.

(Beifall bei der SPD)

Bei ansteigenden Bedarfen und erhöhter Qualität gehört eine solide Ausbildung zu einem Beruf mit Perspektive. Ich fordere unseren Koalitionspartner auf, doch in Bayern alle Kontakte zu nutzen, um hier

noch ein Umdenken in Bezug auf die Heilberufe zu erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Dann steht einer bundeseinheitlichen Ausbildung nichts mehr im Wege. Außerdem ist die Argumentation der Bayern, finde ich, unfair all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber, die so manchen älteren Menschen wieder aufbauen, also Heilund Rehabilitationsprozesse in Gang setzen und begleiten.

Das Bremer Altenpflegegesetz hat ein hohes Niveau, das auch gehalten werden sollte. Der hohe Anteil theoretischen Unterrichts und die praktische Ausbildung in fünf unterschiedlichen Praxisfeldern in der Bremer Ausbildung ist überzeugend. An dieser Stelle möchte ich unseren Altenpflegeschulen im Land Bremen danken, die diese integrierte Ausbildung für Erstauszubildende und Umschüler geschaffen haben.

(Beifall bei der SPD)

Sie waren in den vergangenen Jahren ein Garant für die Gestaltung und Durchführung der Ausbildung. Dies sage ich als Skeptikerin von Privatschulen.

Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt kann hier noch verbessert werden. Ich höre immer wieder Klagen einer zu späten Zuweisung von Schülerinnen und Schülern, Klassen können nicht begonnen und gebildet werden. Hier muss noch nachgearbeitet werden.

Sollte es denn ein Bundesgesetz geben, ist für mich darauf zu achten, dass es weiter eine Durchstiegsmöglichkeit zum Studium, aber auch von der Helferausbildung zur Pflegefachkraft gibt. Da, wie zu Anfang meiner Rede beschrieben, der Fachkräfteanteil in der Pflege steigt und wir alle wollen, dass die Qualität in der Pflege gesichert wird, ist es richtig, in die Ausbildung der Altenpflege zu investieren. Wir sollten jährlich mindestens 150 neue Auszubildende in den Berufen der Altenpflegerinnen und Altenpfleger ausbilden. Dies ist eine gute Investition in den Wirtschaftsstandort Gesundheit und somit ein Qualitätsmerkmal für Bremen.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion stimmt der Gesetzesänderung zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch für die Grünen werde ich hier jetzt keine Grundsatzdebatte über die Altenpflegeausbildung führen, das müssen wir machen, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Hier habe ich auch einen anderen Kenntnisstand als Sie, Herr Oppermann: Ich glaube, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es das Inkrafttreten eines Gesetzes verhindert hat, unter dem Druck steht, nach einem halben Jahr eine Entscheidung zu treffen. Es kann, glaube ich, einmal verlängern. Das heißt, in absehbarer Zeit sehen wir uns mit diesem Thema hier noch einmal wieder.

(Abg. Karl Uwe O p p e r m a n n [CDU]: Mit Sicherheit in dieser Legislaturperiode!)

Ja, in dieser Legislaturperiode, das glaube ich auch! Da können wir dann noch einmal vielleicht auch vorher in der Deputation darüber reden, was man verändern kann. Ich glaube sowieso, dass dieser Bereich der Pflegeausbildung in den helfenden Berufen so missorganisiert, kompliziert und schwierig ist, dass uns dieser Politikbereich noch ziemlich lange beschäftigen wird und wir da noch einige Reformschritte vor uns haben.

Für die Grünen ist es wichtig, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt, weil wir ein bundeseinheitliches Berufsbild haben wollen. Für uns ist es wichtig, dass eine Abstimmung und eine Angleichung unter den gesamten Berufen stattfinden, die in diesem Bereich liegen – das sind über 50 Berufe –, um auch die Chancen, unter den einzelnen Pflegeberufen zu wechseln, zu verbessern, wie Frau Wangenheim hier schon gesagt hat. Es gibt in dem Bereich nämlich sehr geringe Verweildauern in dem gelernten Beruf. Das ist eine große Verschwendung von Ressourcen, wenn man feststellt, eine junge Frau entscheidet sich, Altenpflegerin zu werden, und investiert in die Ausbildung, und der Staat auch, und nach ein paar Jahren möchte sie den Beruf verlassen. Es ist wichtig, dass mit den anderen pflegenden Berufen – zum Beispiel mit Krankenschwestern oder im Bereich von Rehabilitation – eine Verzahnung stattfindet, damit der Wechsel der Gruppe, um die man sich kümmert, möglich ist, aber damit nicht gleich ein vollständiger Wechsel des Berufes verbunden ist.

In diese Richtung geht, glaube ich, die Zukunft. Das kann nur funktionieren, wenn es eine bundesweite Vereinheitlichung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gibt. Nur dann kann man diesen Wechsel und den Durchstieg, wie Frau Wangenheim ihn genannt hat, erleichtern.

Man muss auch frauenpolitisch sagen, dass sich der Standort Deutschland in keinem einzigen Männerberuf so ein Kuddelmuddel wie in diesem Bereich leisten würde. Dieser Frauenberuf ist so organisiert, dass er in vielen Fällen karrieremäßig in der

Sackgasse endet und die Frauen dann irgendwann keine andere Wahl mehr haben, als den Beruf zu verlassen. Mit dem Studiengang Pflegewissenschaften gibt es hier in Bremen ja einen guten Ansatz, er ist aber eben auch nur auf ein System gesetzt, von dem der Unterbau chaotisch organisiert ist. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Bereich bleibt schwierig, und da gibt es auch in Zukunft noch ziemlich viel zu tun.

Ich möchte hier für die Grünen die integrierte Pflegeausbildung in Bremen im Bereich Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege ausdrücklich loben. Das ist genau der Weg, den wir gehen müssen. Wir müssen eben auch versuchen, andere pflegende und helfende Berufe in so einen Ausbildungsgang mit Modulen noch weiter mit einzubinden und zu erweitern. Die Notwendigkeit ist aber erkannt, und da geht Frau Senatorin Adolf kleine behutsame Schritte auf einem richtigen Weg.

Ich will gern etwas zu Ihrer Gesetzesänderung sagen. Da kann ich nicht ganz so freundlich bleiben. Man muss doch einmal an die Geschichte der ganzen Sache erinnern. Wir haben schon im Jahr 1996 – ich habe mir noch einmal die alte Debatte angeschaut – ganz klar und deutlich darauf hingewiesen, dass das in dem Gesetz von 1996 verankerte Umlagesystem rechtswidrig ist. Es stimmt aus meiner Sicht also nicht, Herr Oppermann, ich kann das auch mit Zitaten belegen, dass das damals keiner geahnt hat. Es hat dort einen riesigen Streit in der Deputation – ich habe mich damals auch ziemlich über sie geärgert, nicht über Sie persönlich, sondern über die, die damals da agiert haben – und auch große Auseinandersetzungen mit den Anbietern von Pflegedienstleistungen gegeben.

Bei der Debatte hier in der Bürgerschaft hat mein Kollege Herr Zachau gesagt, er vergleicht mit anderen: „Das werden, da bin ich mir wirklich zu 90 Prozent sicher, diese Betriebe nicht dulden,“ also die Betriebe, die Altenpflege anbieten, also Altenheimbetreiber, „sie werden den Rechtsweg beschreiten, und ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, sie werden das Verfahren auch gewinnen. Dann haben Sie das Dilemma!“

Es ist auch nicht richtig, wie Sie gesagt haben, Herr Oppermann, dass das erst durch die Gesetzesänderung notwendig geworden ist, sondern es hat im Vorfeld eine ganze Reihe von Klagen und Widersprüchen gegeben. Das hat letztendlich den Bundesgesetzgeber dazu bewogen, eine Richtigstellung im Pflegeversicherungsgesetz vorzunehmen, damit es auch wirklich kein Bundesland mehr böswillig falsch verstehen konnte. Deshalb ist der Senat hier dazu gezwungen worden und hat damals hier wider besseren Wissens, meiner Meinung nach, eine gesetzliche Regelung beschlossen, die rechtswidrig war. Ich weiß das deshalb so genau, weil ich mich damals ziemlich darüber geärgert habe.

Nun müssen Sie das wieder zurücknehmen. Deshalb stimmen wir Ihrem Gesetz jetzt auch gleich zu.

Ich finde auch nicht, dass es eine sympathische Rolle ist, immer zu sagen, wir haben es euch ja gleich gesagt, aber Opposition hat eben auch solch eine Rolle, und in diesem Fall ist es einfach so. Es gibt ja noch mehr Bereiche, in denen die Grünen leider gezwungen sind, Ihnen das vorzuhalten.

Der zweite kontroverse Punkt, und der hängt mit dem ersten zusammen, den es damals gab, als wir über das Gesetz gesprochen haben, war: Findet eine Ausbildung im dualen System statt? Einstimmiger Wunsch des Parlamentes war damals zu versuchen, die typischen Frauenberufe den Männerberufen, wie sie sie in Deutschland gibt, anzugleichen und eine Berufsausbildung, eine Erstausbildung mit dem normalen Berufsausbildungssystem, wie es in Deutschland ist, zu machen, nämlich im dualen System, das heißt, man hat eine Betriebsstätte, in der die Ausbildung stattfindet, und eine Berufsschule.

Darüber hat es großen Ärger gegeben, das Sozialressort wollte es auf gar keinen Fall, und das Bildungsressort wollte es gern. Es gab dann ein großes Schwarzer-Peter-Spiel, und es ist zu dem gekommen, was man dann dem Gesetzgeber hier vorgeschlagen hat. Dann hat Herr Dr. Hoppensack hier, ich zitiere auch noch einmal aus der Debatte von 1996, gesagt: „So, nun mussten wir also schweren Herzens dieses Gesetz so machen. Das bezieht sich insbesondere auf die Bildungspolitiker, die bis in die letzte Sitzung der Deputation für Bildung der Meinung waren, man müsse auch weiter an das duale System denken. Wir haben es auch deswegen nicht getan, weil dieser Weg bedeutet hätte, dass zumindest die Schulkosten voll vom Land zu übernehmen gewesen wären.“

Da kann man sehen, wie unredlich damals gearbeitet wurde. Wir haben Ihnen damals gesagt, Sie müssen die Schulkosten übernehmen. Weil das Sozialressort damals einen Weg durchsetzen wollte, der eben nicht das duale System als Grundpfeiler der Altenpflegeausbildung etabliert, hat man einfach gesagt, das würde ja teurer kommen, und das Geld haben wir nicht, und deshalb muss man diesen Weg gehen. Das hängt schon miteinander zusammen, wie da operiert wurde. Das war einfach nicht in Ordnung. Sie sind ja auch sonst öfter nicht so pingelig, wenn es um die Wahrhaftigkeit oder die Frage,

(Zurufe von der CDU)

wie ernst es Ihnen eigentlich mit Ihrer Gesetzgebung ist, geht. Das Spielbankgesetz ist ja diesmal nicht an der Reihe, ist aber ein gutes Beispiel, und dann werden wir auch noch über das Meldegesetz reden. Ich sage noch einmal, der Gesetzgeber ist verpflichtet, hier Sachen mit bestem Wissen und Gewissen zu machen und nicht als taktisches Spielchen.

Nun ist die Sache erledigt. Sie stellen jetzt mit dieser Gesetzesänderung einen gesetzeskonformen Zustand her. Die grundlegenden Debatten führen

wir, wenn das Bundesverfassungsgerichtsurteil vorliegt, an anderer Stelle und auch hier weiter. Wir stimmen dieser Gesetzesänderung zu.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort Herr Staatsrat Dr. Knigge.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Senatorin die Debatte nicht mitverfolgen konnte, hat sie mich gebeten, trotz ihrer jetzigen Anwesenheit, über die wir uns natürlich freuen, das Wort zu ergreifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass die Bedeutung der Altenpflegeausbildung gegenwärtig und auch für die Zukunft hier breite Unterstützung und Zustimmung findet. Ich kann nur unterstreichen, die Altenpflegeausbildung, wie die pflegerischen Berufe insgesamt, werden natürlich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten schon allein aufgrund der demographischen Entwicklung größere Bedeutung haben als gegenwärtig. Das gilt sowohl für den Altenpflegebereich als auch für den Krankenpflegebereich. Deshalb ist es gut, das möchte ich auch unterstreichen, dass wir in Bremen jetzt schon Modellprojekte auf den Weg gebracht haben, um die integrierte Ausbildung der unterschiedlichen Pflegeberufe in Gang zu bringen. Da sind wir, glaube ich, modellhaft. Wir können auch pilothafte Erfahrungen für die Bundesentwicklung insgesamt sammeln.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)