Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass man überhaupt auf diese Gedanken kommt! Wer da noch alles mit getroffen werden könnte, wollen wir nicht ausrechnen!
Die nächste Frage ist: Wenn die Tiere Schäden anrichten, bietet das bremische Recht die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss der Vögel. Das Verfahren ist wirklich so simpel: Es muss dargelegt werden, dass die Vögel Schaden anrichten, und schon wird genehmigt, ein paar Vögel abzuschießen. Man müsste eher nachfragen, ob das nicht manchmal ein bisschen einfach gemacht wird, aber gut, es gibt die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu erteilen.
Die Gebühr dafür ist auch nicht so hoch, dass man sagen kann, das schreckt jetzt Jagdverbände ab, zudem werden die Abschussquoten nicht einmal erfüllt! Auch da kann der Druck nicht so groß sein, dass Gesetzesänderungen notwendig sind, zumal keine Anträge auf Ausnahmeregelungen abgelehnt wurden.
Alle diese Fakten sprechen meines Erachtens dafür, dass die Regeln, die bestehen, völlig ausreichend sind, und wir sehen überhaupt keinen Grund, diese zu ändern. Wir sind froh, dass der Senat das genauso sieht. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal zu den Ausführungen von Frau Dr. Mathes kommen, die gesagt hat, dass ich populistisch herkomme, und im gleichen Atemzug nennt sie Alfred Hitchcock und „Die Vögel“. Ich meine, was ist das für eine Begründung? Da holen Sie sich dann selbst ein! Nur, ich muss ganz ehrlich sagen, dass Sie diese Meinung vertreten, ist kein Wunder. Wenn mir die Wähler weglaufen würden, weil ich die Themen nicht mehr besetzen kann, dann muss ich auf ideologischem Kram herumreiten, und dann muss ich die Vögel einfach so schützen. Das ist ganz normal, das stand schon vorher für mich fest. Kein Problem!
Zu Herrn Schuster stelle ich einmal fest, ich finde es eigentlich sehr schade, Herr Schuster, dass Sie überhaupt nicht darauf eingegangen sind, dass in Niedersachsen es ja, bevor die Krähe und die Elster in das Landesjagdrecht übernommen wurden, auch
eine Antragsregelung da war. Diese Antragsregelung hat dort auch nicht so gegriffen, und genauso sieht es auch hier in Bremen aus. Wer glaubt denn, dass wir hier auf einem Eiland wohnen? Ich wohne direkt an der Landesgrenze, und wenn sie hinüberfliegen, werden sie abgeschossen, und wenn sie von drüben kommen, sind wir in ganz Nordwest-Deutschland die letzte Zufluchtsstätte.
Wirklich! Ich selbst sehe es doch immer, bei uns im Niedervieland kann man in der Brutzeit überall in der Feldmark auch aufgepickte Eier von Kiebitzen und anderen Vogelarten finden. Da muss man schon mit offenen Augen durch freie Felder gehen und nicht auf irgendeinem Naturerlebnispfad, an dem schon sowieso alles kaputtgetrampelt ist. Da Krähen und Elstern die Angst vor Treckern verloren haben, kann ich bei Arbeiten auf dem Feld immer wieder beobachten, wie Jungvögel gnadenlos durch systematisches Suchen verfolgt und dann auch gefressen werden. Wer hiervor die Augen verschließt, der soll auch endlich seine ideologischen Scheuklappen herunternehmen und sich der Realität stellen. Das muss ich einmal sagen!
Dann kommen wir noch einmal zu den Ausführungen, es ist nicht nachgewiesen und was weiß ich nicht alles, was immer gesagt wird! Ich sage das noch einmal wieder: Wenn die wissenschaftlichen Untersuchungen nur darauf abzielen, die Rabenkrähe zu schützen, und nicht vielleicht auch einmal den Hintergrund beleuchten, ob Singvögel oder ob Bodenbrüter auch von den Rabenkrähen und Elstern im verstärkten Maße gejagt werden, dann kann auch kein solches Ergebnis herauskommen. Dann stehen wir hier und diskutieren noch in zehn Jahren so.
Meine Damen und Herren, das ist nicht das Ziel! Da muss man einmal vernünftig alle Untersuchungen abwarten, und man muss auch alles darin einbeziehen. Dann gibt es auch eine Mitteilung der Landschaftsökologischen Forschungsstelle Bremen von 1999, da heißt es nämlich: „Die Brutbestände von Kiebitz, Uferschnepfe, Beskassie, Feldlerche, Wiesenpieper – –.“
Bekassine, Sie versprechen sich ja auch einmal! „Schafstelze und Braunkehlchen haben abgenommen sowie auch das Rebhuhn, Austernfischer und Rotschenkel.“
Ein paar Zeilen darunter wird festgestellt, dass es eine sehr deutliche Zunahme von Rabenkrähen und Elstern in beobachteten Gebieten gibt. Selbst hier
wird dann der Schluss gezogen, dass die Rabenkrähe und die Elster wesentlich dazu beitragen, dass diese ganzen Vogelarten, die ich aufgezählt habe, weniger werden. Wer das alles missachtet, dem wünsche ich dann viel Spaß! Dann sollen sie sich auch nicht im Parlament hinstellen und sagen, wir brauchen wieder Geld, um unsere Umwelt zu schützen, wozu ja auch die Vogelwelt gehört, denn dann wollen wir nämlich wieder aufwerten, um irgendwelche Vögel zu retten, wenn wir die richtigen Maßnahmen nicht komplett machen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass ich den Unterhaltungswert der Debatte nicht mehr steigern kann, deshalb nur zwei ganz kurze Feststellungen. Eine Feststellung zu Herrn Imhoff: Wenn Sie sich immer auf falsche Feststellungen des Umweltressorts beziehen, dann beziehen Sie sich ja auf Darlegungen in der Antwort des Senats, und dass diese Antwort des Senats auch von dem unter anderem für Landwirtschaft zuständigen Wirtschaftssenator mitgetragen worden ist, müssten Sie dabei auch sehen. Von daher, bitte nehmen Sie dies als Antwort des Senats! Ich bin auch froh, dass dies die Position des Senats ist. Wir haben, und das ist richtig und wäre richtig gewesen, wenn Sie gesagt hätten, der Umweltsenator hat sich immer sehr viel Mühe mit diesem Thema gegeben.
Wir haben uns in der Tat über drei Jahre hinweg sehr eindringlich sowohl mit den Naturschutzverbänden als auch mit dem Landesjagdverband um Regelungen bemüht, die praktikabel sind und die gleichwohl dem Artenschutz sowie auch der Situation, die in der Landwirtschaft an der einen oder anderen Stelle festgestellt worden ist, Rechnung tragen. Wir haben da etwas gefunden, was auch von der Landesjägerschaft, aber auch von der Naturschutzseite her als praktikabel akzeptiert und so bestätigt worden ist. Die Notwendigkeit, zu einer Gesetzesänderung zu kommen, ist mir von dort aus bisher nicht vorgetragen worden. Von daher möchte ich es bei der Antwort, die der Senat gegeben hat, belassen. Ich war froh, dass sie vom Senat so gegeben worden ist, wie sie Ihnen vorliegt.
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 15/901 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer Sitzung am 26. September 2001 in erster Lesung beschlossen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Klaus Töpfer ist Mitglied der CDU, mein Vorname lautet nur etwas anders. Wir haben beide jahrelang gemeinsam Umweltpolitik betrieben. Er war Bundesumweltminister, und ich war Sprecher der Deputation für Umweltschutz und bekam auch laufend Briefe, sehr geehrter Herr Minister Töpfer. Insofern kann es auch einmal umgekehrt vorkommen.
In der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf hat für die SPD-Fraktion meine Kollegin Frau Wiedemeyer die Position unserer Fraktion zu der Änderung des Spielbankgesetzes erläutert. Sie hat auch ausgeführt, aus welchen Gründen wir diese Neufassung mittragen. Ich will dies in der zweiten Lesung nicht wiederholen, sondern noch ein paar andere Gesichtspunkte ansprechen und mich aus unserer Sicht auf zwei Punkte konzentrieren.
Der erste Punkt ist der, die Grünen hatten die Frage, die ja auch der Stiftungsvorstand öffentlich artikuliert hatte, politisch aufgeworfen, ob die jetzt so vorgesehene Änderung, die Kosten für die Spielbankaufsicht so zu verrechnen, überhaupt rechtlich machbar ist. Diese Fragestellung ist überprüft worden. Wir haben sie jedenfalls auch bei uns überprüft. Wir sagen ja. Wir sehen nicht die rechtlichen Bedenken, die der Stiftungsvorstand geäußert hat. Man
kann diese Rechtsauffassung teilen, das ist nun einmal so, wenn es unterschiedliche Fragestellungen gibt, aber wir teilen sie nicht.
Ich möchte aber in dem Zusammenhang mit dieser Gesetzesberatung doch auch noch den Senator für Inneres ansprechen, der ja, Herr Senator, auch die Aufsicht über die Stiftungen hat. Nun waren Sie gerade ein paar Tage im Amt, deswegen werfe ich Ihnen das nicht persönlich vor, aber ich finde, diese Stiftung „Wohnliche Stadt“ hat einen solch guten Ruf im Land Bremen, sie ist segensreich für beide Stadtgemeinden in ihrem Werken, dass ich es einfach nicht verstanden habe, und meine Fraktion hat es auch nicht verstanden, dass die Stiftung erst über diese Gesetzesnovelle informiert worden ist, als der Senat sie beschlossen hatte. Ich finde, so kann man mit der Stiftung nicht umgehen.
Der zweite Kritikpunkt an den Innensenator: Der Stiftungsvorstand hat ausdrücklich darum gebeten, seine Rechtsauffassung und die Rechtsauffassung Ihrer Behörde miteinander zu erörtern. Die Innenbehörde sah sich nicht in der Lage zu einem solchen Gespräch. Auch das finde ich nicht in Ordnung. Ich sage das auch deutlich als Mitglied des Stiftungsrats und wiederhole mich, so kann man einfach mit der Stiftung nicht umgehen, denn die rechtlichen Bedenken, die von Seiten der Stiftung geäußert worden sind, sind durchaus ernst zu nehmen.
Wir begrüßen deswegen ausdrücklich, dass jedenfalls nach unseren Informationen auf Initiative der Senatskanzlei der Senat am 6. November den Stiftungsvorstand von einer eventuellen stiftungsrechtlichen Haftung freigestellt hat. Das war ja die Hauptsorge von Herrn Heise und von Herrn Pleister, und ich sage das auch für meine Kollegen, glaube ich, aus dem Stiftungsrat, Herr Dr. Sieling, Herr Pflugradt, Herr Mützelburg, dass diese Freistellung so zu verstehen ist, dass sie auch für die Mitglieder des Stiftungsrats gilt. Vielleicht sollten Sie dazu in der Debatte auch noch etwas sagen, denn auch wir unterliegen ja Haftungsbeschränkungen. Damit, denke ich, dass wir die rechtlichen Fragen anders bewerten als der Stiftungsvorstand, kann man heute in zweiter Lesung diesem Gesetz zustimmen.
Ich möchte diese Debatte aber auch nutzen, Dank an den Stiftungsvorstand zu sagen. Ich denke, das darf ich im Namen aller Kollegen dieses Hauses sagen,
auszuscheiden. Ich gehöre nun zu den wenigen Abgeordneten, ich glaube, Herr Pflugradt auch, die in diesem Hause noch sind und bei den Beratungen und bei der Verabschiedung des Spielbankgesetzes 1977 und 1978 schon mit dabei gewesen sind. Ich sage das deswegen, weil ich noch ein paar Worte zu Herrn Heise verlieren möchte. Der damalige Innensenator war ja Helmut Fröhlich, aber der Vater dieser Stiftung und der Festschreibung des Stiftungszwecks war doch ganz eindeutig Herr Heise. Er hat nicht nur die Stiftung in Gang gebracht. Er hat sie maßgeblich mit aufgebaut, und er hat über viele Jahre bis in die letzten Tage die Stiftungszwecke energisch verteidigt.