Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Dezember 2001 (Drucksache 15/1017)
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 6. Dezember 2001 (Drucksache 15/1018)
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 12. Dezember 2001 (Drucksache 15/1031)
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlässlich neu regeln, vom 5. September 2000, Drucksache 15/439, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 23. Sitzung am 13. September 2000 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksache 15/1018 seinen Bericht dazu vor. Der Antrag mit der Drucksache 15/439 ist inzwischen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen worden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft (Landtag) hat dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten am 13. September 2000 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. September 2000, Drucksache 15/439, zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Die technische Entwicklung führt dazu, meine Damen und Herren, dass in Zukunft Rundfunk nicht mehr nur über die bisherigen Radio- und Fernsehgeräte empfangen werden kann. Sie kennen die vielfältigen Diskussionen und technischen Neuerungen. Die sollen darin gipfeln, dass auch möglicherweise aus einem Toaster Radioprogramme empfangbar sein würden. Personalcomputer, Handys und so weiter kommen in immer stärkerem Umfang als Empfangsgeräte in Betracht. Hier sprechen wir von der so genannten Konvergenz.
Die Ministerpräsidentenkonferenz berät deshalb eine grundlegende Änderung der Rundfunkgebührenerhebung. Den Beratungen haben grundlegende Änderungen der Rundfunkgebührenerhöhung zugrunde gelegen. Sie konzentrieren sich inzwischen auf ein Modell, bei dem die Gebühr nicht an Art und Zahl der Empfangsgeräte anknüpft, Stichwort fortentwickelte Rundfunkgebühr, vielmehr soll im Grundsatz eine Gebühr pro Wohnung und im nichtprivaten Bereich, also bei Unternehmen beziehungsweise Behörden, eine Gebühr pro Standort erhoben werden. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen des Gebühreneinzugsverfahrens und bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz hat Bremen gemeinsam mit dem Saarland eine Protokollerklärung abgegeben, die der Ausschuss begrüßt. Ich darf zitieren: „Die Länder Bremen und Saarland gehen davon aus, dass unabhängig von allen Modellüberlegungen zu einer Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen bedarfsgerechte Finanzierung gesichert bleiben muss. Sie gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass
die finanziellen Auswirkungen einer Reform der Rundfunkgebührenstruktur nicht zu Lasten der kleineren ARD-Anstalten gehen dürfen.
Sie gehen ferner davon aus, dass über diese finanziellen Auswirkungen kein Druck auf Länder ausgeübt werden darf, ihre Landesrundfunkanstalten mit dritten ARD-Anstalten zu fusionieren.“ Ich finde, das ist ein ganz beachtlicher Fortschritt in der deutlichen Darstellung, was Bremen und das Saarland möchten.
In der Protokollnotiz heißt es weiter, meine Damen und Herren: „Sie halten nach wie vor eine bedarfgerechte Finanzierung aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für verfassungsrechtlich geboten. Sie gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass der Umfang des Rundfunkfinanzierungsausgleichs innerhalb der ARD über den 31. Dezember 2005 hinaus mindestens ein Prozent des ARDNettogebührenaufkommens betragen wird.“
Der Ausschuss hat den Antrag, Drucksache 15/439, beraten und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen: Der Ausschuss ist einvernehmlich der Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe einer umfassenden und ausgewogenen Information weiterhin wahrzunehmen hat und die dafür erforderliche Finanzierung gesichert bleiben muss. Gebührenveränderungen dürfen nicht zu Mindereinnahmen bei kleineren Anstalten wie Radio Bremen führen.
Der Ausschuss unterstützt das neue Gebührenmodell. Da es nicht auf die Geräteart abhebt, hat es keine Auswirkungen auf die Beschaffung von Empfangsgeräten. Die Gebührenerhöhung wird deshalb die Entwicklung anderer Kommunikationsmittel nicht negativ beeinflussen beziehungsweise behindern. Der Ausschuss geht davon aus, dass auch in Zukunft die Einheitsgebühr beibehalten werden wird. Bei einer Gebührenerhebung pro Wohnung beziehungsweise Standort ist zudem sicherzustellen, dass sich das den Rundfunkanstalten zufließende Gesamtgebührenaufkommen nicht vermindert. Ferner sollten zusätzliche Belastungen von Privathaushalten und der Wirtschaft vermieden und geeignete Differenzierungen nach der Größe der Betriebseinheiten vorgesehen werden.
Das neue Gebührenmodell wird wie bisher Befreiungsumstände aus sozialen Gründen vorsehen. In den Ländern, auch in Bremen, wird ferner eine Sonderregelung für Schulen erwogen, zumal einige Länder schon Vergünstigungen für Schulen praktizieren. Das bedeutet ganz konkret, dass die Schulen von Gebühren befreit werden sollen. Der Ausschuss unterstützt nachdrücklich diese Absicht.
triebsstandorte wird das Einzugsverfahren erleichtern. Ferner wird erwogen, das Verfahren bei Gebührenbefreiungen zu vereinfachen, etwa indem an andere soziale Leistungen angeknüpft wird und so auf die Einschaltung der Sozialämter verzichtet werden könnte. Zusätzlich wird angestrebt, die Datenübermittlung an die GEZ zu effektivieren, so dass insgesamt die Kosten des Einzugsverfahrens sinken werden. Der Ausschuss unterstützt diese Absicht. Er macht indessen darauf aufmerksam, dass datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Datenübermittlung noch einer Klärung bedürfen, da ist nicht alles letztlich geregelt.
Wesentliche Elemente des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 15/439, sind in den Antrag, Drucksache 15/1017, aufgenommen worden. Meine Damen und Herren, der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem vorliegenden Antrag mit der Drucksachen-Nummer 15/1017 zuzustimmen. Der Präsident hat bereits bekannt gegeben, dass der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen worden ist. – Ich bedanke mich!
(Abg. E c k h o f f [CDU]: Die Grünen ha- ben als Erste einen Antrag eingebracht! Das ist schon in Ordnung so!)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Eckhoff, ich beginne jetzt! Heute liegen Ihnen zwei gemeinsame medienpolitische Anträge der drei Bürgerschaftsfraktionen vor, die maßgeblich durch die Initiative der grünen Bürgerschaftsfraktion entstanden sind. Das finde ich sehr gut, prima, kann ich nur sagen.
Auf unsere Einladung hin hat, als wir bei dem Thema „Umstrukturierungsfonds für Radio Bremen einfordern“ mit dieser Forderung an die Öffentlichkeit gegangen sind und den Antrag eingereicht haben, erstaunlich schnell die CDU in Person von Herrn Neumann reagiert, der sich aufgeschlossen gezeigt hat. Das hat mich persönlich gefreut. Die SPD ist
Ich habe gehört, das sagt man so, die „gute alte Tante“, ich weiß gar nicht, warum man das sagt! Also, die gute alte Tante hat reagiert,