Protokoll der Sitzung vom 20.02.2002

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau Kenntnis.

Erarbeitung eines bremischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen

Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 12. Dezember 2001 (Drucksache 15/1032)

Wir verbinden hiermit:

Gleichstellung behinderter Menschen – Einsetzung eines Parlamentsausschusses

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2002 (Drucksache 15/1075)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Wischer, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.

Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pietrzok.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben ja schon vor einigen Monaten die Frage eines Landesgleichstellungsgesetzes hier in diesem Haus diskutiert. Damals habe ich für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass wir ein Landesgleichstellungsgesetz wollen, es aber unter Zeitaspekten noch nicht für sinnvoll gehalten haben, mit der Konkretisierung eines solchen Landesgesetzes zu beginnen, weil wir erwarteten, dass die entsprechenden Vorlagen aus dem Bundestag im Rahmen der weiteren Beratung im Bundesrat noch so weit geändert würden, dass wir erst einmal schauen wollten, was sich da nun genau konkretisiert, natürlich aber um dann auch mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit hier für das Land die Beratungen aufzunehmen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Wir sind mittlerweile, was die Beratungen im Bundesrat betrifft, in einer Situation, in der wir sagen können, dass es in weiten Teilen klar ist, wie dieses Gesetz aussehen wird. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch Zeit, jetzt einen entsprechenden Antrag, wie er Ihnen von der Koalition vorliegt, zu beschließen, der eben sagt, Bremen will ein Landesgleichstellungsgesetz und macht sich jetzt genau an die Arbeit.

Die Grünen haben einen Antrag gestellt, der im Kern in die gleiche Richtung geht. Die Grünen haben sich auch deutlich geäußert, dass sie ein Landesgleichstellungsgesetz wollen, und ich denke, es hat auch wirklich Chancen gegeben, dass wir da zu einem gemeinsamen Antrag hätten kommen können. Das muss ich auch durchaus selbstkritisch sagen.

Man muss es noch einmal ganz deutlich sagen: Dieses Landesgleichstellungsgesetz fußt auf dem Bundesgesetz, und das ist ein Ergebnis einer rotgrünen Koalition. Wenn wir eine andere Koalition gehabt hätten, wären wir möglicherweise noch nicht in dieser Phase der Diskussion. Ich freue mich darüber, dass es diesen Schwung durch die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen und auch durch die Bundesregierung gegeben hat. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir hier auch aus diesen Erfolgen der Bundesebene Kapital schlagen können, indem wir hier ein Landesgleichstellungsgesetz hinbekommen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es gibt eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Koalitionsantrag und dem der Grünen, den wir deswegen auch ablehnen müssen. Sie bezieht sich aber in erster Linie darauf, in welchem Verfahren wir nun dieses Gesetz erarbeiten. Die Grünen fordern, dass wir einen nichtständigen Ausschuss einrichten, ähnlich wie es in einer Bitte an den Petitionsausschuss formuliert worden ist, und wir als Koalition bevorzugen eine Beratung unter Federführung des Sozialressorts. Der nichtständige Ausschuss wäre sicherlich auch eine Möglichkeit gewesen, wir haben uns als Koalition nun für den anderen Weg entschieden. Es hat bestimmte Vorteile, wir haben schnelleren Zugriff auf die fachliche Unterstützung aus den Verwaltungen. Ich glaube, dass wir den Prozess schneller hinbekommen können.

Für die SPD-Fraktion möchte ich aber deutlich machen, dass das überhaupt nichts damit zu tun hat, dass wir Abstriche im Hinblick auf irgendeine Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen damit verbinden. Vielmehr ist es für uns ein ganz elementarer Bestandteil. Wir wollen diese Beratung, das geht ja aus dem Antrag auch sehr deutlich hervor. Wir wollen in dieser Beratung, dass die Betroffenen, die Verbände, die Fraktionen und auch die Verwaltung,

und hier natürlich ressortübergreifend, in diese Gesetzesberatung einbezogen werden. Ich wünsche mir von diesem Tagesordnungspunkt in der Parlamentssitzung heute, dass, auch wenn es einige Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Beratung gibt, die Botschaft ausgeht: Bremen bekommt ein Landesgleichstellungsgesetz und macht sich jetzt an die Arbeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen. Wir werden uns ja auch als Bundesland im Rahmen der Bundesratsdebatten zu einzelnen Passagen des Bundesgesetzes verhalten müssen. Ein Konflikt besteht noch darin, dass wir derzeit im Hinblick auf das Verbandsklagerecht noch keine Mehrheit im Bundesrat haben. Das Verbandsklagerecht wird ja aus rechtssystematischen Gründen zum Teil mit Bedenken konfrontiert. Für die SPD-Fraktion möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, dass wir diese Bedenken nicht teilen. Die SPD-Fraktion wäre sehr dafür, wenn wir auch im Bundesgesetz, dann auch mit den entsprechenden Konsequenzen für Bremen, tatsächlich ein solches Verbandsklagerecht hinbekommen könnten. Dafür werden wir uns einsetzen, so dass wir dann auch wirklich ein Gesetz haben, das unserer Überzeugung entspricht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das geplante Gleichstellungsgesetz der Bundesregierung ist aus grüner Sicht ein ganz großer Schritt. Es füllt nämlich das Diskriminierungsverbot behinderter Menschen in der Landesverfassung und im Grundgesetz aus. Alle, die sich in der Behindertenbewegung auskennen, wissen, dass das ein Wunsch ist, der seit ungefähr 20 Jahren im politischen Raum existiert. Immer wieder haben sich Behindertenbewegung, behinderte Menschen und Sozialpolitiker dafür eingesetzt, dass endlich auf gesetzlicher Ebene geregelt wird, dass behinderte Menschen auch Rechte haben.

Vielleicht darf ich hier auch darauf hinweisen, dass ein ehemaliger Kollege von uns, nämlich der Richter Horst Frehe, der von Justizsenator Henning Scherf extra dafür freigestellt wurde, an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung maßgeblich beteiligt war. Dadurch würde es Bremen auch ganz gut stehen, sich jetzt positiv auf dieses Gesetz zu beziehen und irgendwie auch ein bisschen stolz zu sein, dass unsere Leute an solchen Reformvorhaben der Bundesregierung mitarbeiten.

Es geht bei diesem Gesetz um Bürgerrechte. Es geht um einen weiteren Schritt zur Integration be

hinderter Menschen und um die Anerkennung von Vielfalt in unserer Gesellschaft, nämlich dem Gegenteil von Leitkultur. Es geht darum, dass es selbstverständlich wird, dass Menschen im Rollstuhl Kultureinrichtungen, Gaststätten, Wahllokale, Kaufhäuser, Post und Sparkassen selbständig betreten können, ohne dass sie auf den Hintereingang verwiesen werden oder sich ständig Unterstützung suchen müssen, um Treppen zu bewältigen, sondern einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen diesen Einrichtungen haben. Das ist Zukunftsmusik.

Das Gesetz schafft nur die Grundlage dafür, dass das bei allen Bundeseinrichtungen so sein soll. Bremen wird da nachziehen. Herr Pietrzok hat ja gerade schon gesagt, wie sich die Koalition vorstellt, wie das laufen soll. Außerdem wird es für alle neuen Gebäude gelten. Das heißt, da wird nicht auf einmal ein Wunder passieren, aber es ist eine ganz klare Richtung vorgegeben, die auch unumkehrbar ist. In 20 bis 30 Jahren haben wir endlich das, wovon hier alle Behindertenpolitiker träumen, nämlich dass es nichts Besonderes mehr ist, wenn ein behinderter Mensch in eine Bank, in ein Kaufhaus oder in eine Gaststätte gehen möchte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es geht auch darum, dass die Verkehrsgestaltung selbstverständlich ohne großen Aufwand und ohne großes Bitten akustische Signale und Leitstreifen plant. Es geht darum, dass Behörden und Ämter selbstverständlich das Gespräch mit gehörlosen Menschen über Dolmetscher gestalten und man nicht mit riesigem Aufwand vorher um jede Minute kämpfen muss.

Es ist richtig, man muss hier, insbesondere in Bremen, an diesem Punkt nicht bei null anfangen. Gerade im Bereich öffentlicher Personennahverkehr hat Bremen einen hohen Standard erreicht. Nun, und das wird das Bundesgesetz hoffentlich, denke ich, auch ändern, muss die Deutsche Bahn auch endlich zur Kenntnis nehmen, dass acht Prozent der Bevölkerung, das ist nämlich die Anzahl der schwerbehinderten Menschen in Deutschland, Kunden sind, auf die man sich gefälligst einzustellen hat. Private Anbieter im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sollen in Zukunft auch auf einen behindertengerechten Standard verpflichtet werden. Da gab es auch große Ängste, dass es im Zuge der Privatisierung des ÖPNV zu einem Rückschritt kommt. Das wird das Bundesgesetz verhindern.

Das alles, von dem ich gesagt habe, dass es passieren wird, und das ist das wirklich Neue daran, wird zu einem Bürgerrecht, nicht zu einem Almosen. Bisher waren behinderte Menschen darauf angewiesen, dass Sozialpolitiker, Kirchen und Verbände und andere Menschen mit gutem Herzen sich dafür einsetzen, dass man ihnen einen Gefallen tut, dass man sagt, wir vergessen euch nicht, und wir setzen uns für euch ein. Das war aber immer der

Umgang von oben. Jetzt geht es darum, dass es ein Bürgerrecht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gibt.

Ich hoffe sehr, dass dieses Reformvorhaben im Bundesrat durchkommt. Ich bin darauf stolz. Es ist der richtige Ansatz von gleichberechtigter Teilhabe, von Bürger- und Menschenrechten. Wenn es der rotgrünen Bundesregierung gelingt, das noch vor der Wahl zu verabschieden, werde ich mich darüber, glaube ich, auch in vielen Jahren noch freuen und sehen, dass es sich da um ein gutes Reformvorhaben gehandelt hat.

Deshalb, und das ist auch der Unterschied, Herr Pietrzok, des grünen Antrags, muss Bremen diesem Reformvorhaben im Bundesrat zustimmen. Das ist kein Punkt, an dem man sich ein bisschen wegducken und sagen kann, na ja, da wollen wir einmal in den Verhandlungen sehen, und dafür kann man woanders etwas heraushandeln, und außerdem geht es dem Senat auch immer am besten, wenn er möglichst wenig festgelegt wird. Es ist ganz klar, Bremen muss dem im Bundesrat zustimmen, und dieses Parlament hier muss den Senat darauf verpflichten, das ohne Wenn und Aber und mit Verbandsklagerecht zu tun.

Das Verbandsklagerecht ist doch gerade das, was behinderte Menschen stark macht. Frau Dr. Mathes nickt, sie weiß es aus dem Umweltbereich. Einzelne Leute können das oft überhaupt nicht überblicken, sie kennen ihre Rechte nicht, und im Behindertenbereich gibt es auch viele Menschen, die vor Behörden und Institutionen Angst haben, und sie brauchen die Unterstützung durch die Verbände. Deshalb ist das wichtig. Das ist gerade der Kernbereich des Gesetzes. Sonst wird es so sein, dass das Recht, das behinderten Menschen endlich eingeräumt wird, nur auf dem Papier steht.

Der zweite Teil unseres Antrags fordert, das hat Herr Pietrzok ja schon gesagt, die Einsetzung eines nichtständigen Parlamentsausschusses. Ich kann mir nicht ganz verkneifen, doch noch etwas zur Vorgeschichte zu sagen. Der nichtständige Parlamentsausschuss soll aus unserer Sicht das bremische Gesetz, das sich dann ja an das Bundesgesetz anschließen soll, erarbeiten. Die Vorgeschichte ist so, dass schon Mitte der neunziger Jahre behinderte Menschen hier in Bremen Vorschläge für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt haben. Das war damals kontrovers. Es ist auch nicht so, dass die Grünen mit allen Punkten, die da vorgelegt worden sind, einverstanden waren. Es hat eine interessante Debatte im politischen Raum gegeben, auch die Frage, was das eigentlich kostet, hat natürlich auch bei den Grünen eine Rolle gespielt. Da gab es Änderungsvorschläge der behinderten Menschen in dem Bereich Landesbauordnung, das ist der klassische Fall, aber auch im Schulgesetz, im Weiterbildungsgesetz, in den Verwaltungsanweisungen für die Sozialhilfe und so weiter.

Damit hat sich die Sozialdeputation beschäftigt und versucht, aus den anderen Verwaltungen Auskünfte zu erlangen. Damit haben wir außerordentlich schlechte Erfahrungen gemacht. Es ist nämlich so, dass der Eindruck entstanden ist, das machen die Sozialpolitiker immer, und wir wollen ansonsten möglichst wenig damit zu tun haben. Bei der Zwangsprostitution konnte man ja sehen, wie missorganisiert es ist, wenn sich zwei verschiedene Ressorts den schwarzen Peter zuschieben. Dort waren noch viel mehr Ressorts daran beteiligt. Die Erfahrungen waren schlecht. Das wurde wie eine heiße Kartoffel hin- und hergeschoben, und passiert ist auch an den Punkten, bei denen man sich im Prinzip einig war und die eigentlich gar kein Geld gekostet hätten, nichts.

Im Jahr 1999 ist den Behinderten dann der Kragen geplatzt, und sie haben ihr Antidiskriminierungsgesetz als Petition eingebracht. Da schmort es nun auch schon ein paar Jahre, wir haben ja schon das Jahr 2002. Ich möchte hier auch gar nicht mit Schuldzuweisungen operieren. Das ist eben eine unendliche und lange Geschichte, die auch mit der Struktur zusammenhängt. Das habe ich ja schon gesagt.

Nun war sich der Petitionsausschuss im Prinzip einig zu sagen, wenn man da jetzt endlich weiterkommen möchte, viele Wünsche der Behinderten sind berechtigt, und wenn man jetzt fachlich dazu kommen will, das zu beraten, dann ist es sinnvoll, einen nichtständigen Parlamentsausschuss dafür einzusetzen. Ich weiß auch gar nicht, was daran so furchtbar ist. Ein selbstbewusstes Parlament kann doch Parlamentsausschüsse einrichten und dort Ergebnisse erzielen. Das hat den Vorteil, dass es eine Verantwortung des Gesetzgebers für Gesetze gibt. Das ist in anderen Landtagen überhaupt kein Problem, nur in Bremen meinen Sie irgendwie, so ein Ausschuss sei etwas ganz Fürchterliches.

Die Kollegin Reichert hat dazu im Petitionsausschuss gesagt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, da geht es um das weitere Verfahren mit der Petition: „Dazu sollte möglichst bald ein nichtständiger Parlamentsausschuss eingesetzt werden, der sich durch externe Sachverständige, zum Beispiel Behindertenverbände und andere, beraten lassen könne. In dem Sinne könnte nach ihrer Auffassung den Behinderten tatsächlich geholfen werden.“ Frau Reichert hat Recht! Deshalb ist es uns wichtig, in dem Antrag zu schreiben, dass es einen nichtständigen Ausschuss geben soll, weil wir glauben, dass dieses Verfahren am ehesten zum Ziel führt.

Im Ziel sind wir uns einig, es muss eine bremische Regelung geben. Ich will Sie da auch gar nicht länger mit Verfahrensfragen langweilen. Wir werden ja hinterher sehen, ob etwas dabei herauskommt. Ich habe Ihr Angebot, Herr Pietrzok, verstanden. Ich finde das auch korrekt von Ihnen, und ich verspreche das für die Grünen. Ich habe das verstanden, Sie wollen den Ausschuss nicht, er wird

nicht zustande kommen. Wir werden jetzt auf Deputationsebene weiter an dem Thema arbeiten. Ich verspreche Ihnen da konstruktive und tatkräftige Mitarbeit.

An meiner Meinung, dass das so eher nicht der bessere Weg ist, hat das nichts geändert. Ich finde, die Deputation sollte sich ganz schnell verabreden, möglichst einen Unterausschuss zu bilden, der dann eine klare Verantwortung und einen klaren Aufgabenkatalog hat, damit sich das nicht im allgemeinen Geschäft verläppert. Ich wäre jedenfalls dafür, das dann wenigstens so zu versuchen.

Bei Ihrem Antrag werden wir uns enthalten, weil wir eben nicht der Meinung sind, dass das der beste Weg ist, aber noch einmal: Überlegen Sie einmal, ob Sie der Öffentlichkeit nicht auch als Koalition hier und heute sagen, wie Sie sich im Bundesrat verhalten werden! Das würde uns schon interessieren, und die Behinderten auch. Wenn das auch auf Bremer Ebene vorangehen soll, dann muss man jetzt klare Aussagen machen und sich auch richtig an die Arbeit machen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Frau Linnert, ich teile in ganz weiten Teilen Ihre Einschätzung zu den Petitionen in der vergangenen Legislaturperiode und dass sich die anderen Ressorts nicht so sehr bemüht haben – ich will es einmal ganz vorsichtig formulieren –, wie sich die Sozialdeputation und das Sozialressort bewegt haben. Ich fühle aber auch eine Freude, dass wir uns hier heute über alle Fraktionen einig sind, dass wir so ein Landesgleichstellungsgesetz wollen und dass wir massiv daran arbeiten wollen.

Wir wissen ja alle, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits im Dezember hätte aufgerufen werden können. Da war aber die Tagesordnung so voll, dass er nicht mehr zur Debatte gekommen ist, und dass wir aus einem weiteren bedauerlichen Umstand erst jetzt im Februar darüber diskutieren, wissen wir auch. Wir haben zwei Monate für dieses gemeinsame Ziel vertan, und deswegen sollten wir jetzt auch kräftig zur Sache kommen!

Bei der ausführlichen Debatte über die Situation behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger in unseren Kommunen Bremen und Bremerhaven, die vor einigen Monaten zur Diskussion stand, hat sich die Koalition – zumindest die Koalition damals – verständigt, wenn der Bundestag ein Gesetz zur Gleichstellung Behinderter auf den Weg bringt, dies in Bremen aktiv zu begleiten. In dieser Debatte haben zumindest die Debattenredner gesagt, aber Sie haben

es eben auch getan, Frau Linnert, dass der ÖPNV in Bremen für Großstädte eigentlich vorbildlich ist, und wir arbeiten ja alle noch gemeinsam daran, das bei den nächsten Anschaffungen noch weiter zu verbessern.

Der Gesetzentwurf aus Berlin wird von der CDUFraktion in diesem Haus überwiegend positiv gesehen. Er ist die Fortsetzung des SGB IX, sachlich richtig. Aus den Verbänden gibt es keine gravierenden Kritiken. Auf die Kritiken der Länder gehe ich gleich ein.