Protokoll der Sitzung vom 21.02.2002

Ich gebe zu, dass dieser neunzehnjährige Schüler der Familie, die jetzt abgeschoben wurde, der hier in Rede stand, er ist ja untergetaucht, bis er 14 Jahre alt war, wiederholt straffällig geworden ist, danach aber nicht mehr und sich integriert hat, möglicherweise ein Ausnahmefall gewesen wäre, bei dem man hätte anders entscheiden können, wenn da nicht nach Paragraph 30 Ausländergesetz die Bedingung gewesen wäre, dass illegaler Aufenthalt der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis entgegensteht. Deswegen habe ich auch öffentlich gesagt, und das ist die Initiative des Saarlands in Hinsicht auf ein neues Gesetz, in absoluten Ausnahmefällen eine solche Möglichkeit einzuräumen, dass auch bei illegalem Aufenthalt eine Ausnahme gemacht werden kann, aber gebunden daran, dass der bereits von Herrn Herderhorst zitierte Artikel 19 Absatz 4, nämlich die Rechtswegegarantie, nicht zum Tragen kommt, denn dann ist das ausgeschlossen!

Das kann nicht sein, dass in absoluten Ausnahmefällen so etwas gemacht wird und dann in einem Einzelfall entschieden wird, und anschließend gibt es dann die berühmten Präzedenzfälle, die auf dem Wege der diversen Verwaltungsgerichtsinstanzen einzuklagen sind. Das sagt auch Peter Müller, das sagt auch das Saarland. Nur unter dieser Bedingung sind sie bereit, eine solche eng gefasste Regelung zu machen.

Meine Damen und Herren, dies unterstütze ich in einem solchen Ausnahmefall, aber der Abgeordnete Dr. Güldner hat ja davon gesprochen, dass das gegenwärtige Ausländergesetz Ermessensspielräume zulässt. Herr Dr. Güldner, das ist richtig und falsch! Ich war selbst bei den Anhörungen Anfang der neunziger Jahre beteiligt. Der Gesetzgeber hat bewusst die Ermessensspielräume des gegenwärtig geltenden Ausländergesetzes fast ausgeschlossen. Es gibt sie in einigen Fällen, weil nach dem bis dahin geltenden Ausländerrecht – ich nehme einmal dieses Wort, und ich kann es auch belegen – in der Praxis einzelner Bundesländer mit dem Ermessen Schindluder getrieben wurde.

(Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Quatsch!)

Deswegen hat sich im Übrigen auch die SPD dazu bekannt, ein neues Gesetz vorzulegen. Dies sagt im Übrigen auch, weil hier Quatsch gerufen wird, Herr Schily. Das sagen auch Leute wie Herr Wiefelspütz, meines Wissens ja Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Innenausschuss des Deutschen Bundestags.

Meine Damen und Herren, dieses Ermessen, wenn es denn vorhanden ist, wird zugunsten des Auslän

ders ausgeübt. Das ist richtig so. Wenn aber kein Ermessen da ist, kann es auch nicht ausgeübt werden. Mit der Einrichtung einer Härtefallkommission gaukeln Sie vor, dass es so etwas wie eine Gnadeninstanz gibt, auch wenn Sie sagen, Herr Dr. Güldner, das soll keine Gnadeninstanz sein.

Ich bin vermutlich im Raum hier der Einzige, der mit einer solchen Härtefallkommission Erfahrung hat. Es wurde ja auch gesagt, dass es Härtefallkommissionen nur in rotgrünen oder rotroten Ländern gibt: Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin. In Berlin war dies ein Sonderfall, weil das die neue große Koalition, als sie 1991 an die Regierung kam, von dem damals abgewählten rotgrünen Senat geerbt hatte und es weiterlaufen ließ. Meine Damen und Herren, diese Härtefallkommission – und der Mitarbeiter, der hier berichtet hat, war ja lange Jahre mein Mitarbeiter – hat mitnichten erfolgreich gearbeitet! Sie hat Papiere ohne Ende produziert. Es war eine Kommission, für die Entscheidungsvorlagen und hinterher Begründungsvorlagen und noch einmal Vorlagen und noch einmal Vorlagen erstellt wurden.

Ich will Ihnen eine kurze Geschichte erzählen: Mitte der neunziger Jahre kamen die SPD-Mitglieder des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtags nach Berlin, um sich darüber zu informieren. Da gab es einen Sprecher, Bartling heißt der, heute ist er dort Innenminister. Er sagt mir heute noch, dass er dankbar ist für diesen Rat. Wir haben ihm vorgeführt, wie diese Kommission arbeitet, und dann hat er gesagt, solange er in Niedersachsen etwas zu sagen hat, wird es dort keine Härtefallkommission geben, und Niedersachsen hat, obwohl absolute SPD-Mehrheit, bis heute keine solche Härtefallkommission!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, dass die Akzeptanz der Entscheidungen der Ausländerbehörde sich erhöht: Gibt es denn im Strafgesetzbuch eine Möglichkeit, eine Härtefallkommission zu haben, damit sie die Akzeptanz der Entscheidungen dort erhöht? Warum macht man einen Unterschied zwischen dem einen und dem anderen Gesetz? Die Auswirkungen sind in beiden Fällen, das gebe ich gern zu, häufig sehr einschneidend für die Betroffenen. Aber im Ausländergesetz, meint man, ginge das. Ich bin der Meinung, meine Damen und Herren, dass hier in der Tat die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung – Sie sagen, Herr Dr. Güldner, das soll nicht angetastet werden, und es soll kein Aushebeln des Rechtsstaates geben – zumindest angezweifelt wird.

Herr Herderhorst hat bereits gesagt: Alle Akte der Verwaltung sind durch Widerspruchsbescheide auf der Ebene der Senatsverwaltung, durch Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsent

scheidungen – wir haben in Bremen viele Fälle vor dem Bundesverwaltungsgericht und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht gehabt – und dann auch vom Petitionsausschuss dieses Hauses überprüfbar. Es gibt keinen Verwaltungsakt der Behörden, der nicht auf rechtsstaatlichem Wege nach der Rechtswegegarantie des Artikels 19 überprüfbar wäre. Trotzdem soll aber eine Kommission eingesetzt werden, die dies noch einmal überprüfen soll. Meine Damen und Herren, ich verstehe das nicht, und ich finde, das ist in der Tat etwas, das die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung schon in Teilen in Frage stellt.

Um zum Schluss zu kommen, meine Damen und Herren: Ich glaube, dass eine solche Härtefallkommission auch gegenüber denen, die sie anrufen mögen, ein falsches Bild vorgaukelt, als gäbe es eine Gnadeninstanz, die es aber nicht gibt. Eine solche Härtefallkommission kann überhaupt nur dort einer Verwaltung zuarbeiten, so haben wir das in Berlin gehabt, wo ein Ermessen der Verwaltung noch möglich ist, bei einem abgelehnten Asylbewerber nach dem Asylverfahrensgesetz ganz sicherlich nicht mehr, denn das Asylverfahrensgesetz schließt ausdrücklich aus, dass es hier Änderungen der Entscheidungen gibt. Nicht einmal die Ausländerbehörde kann dies tun, sie hat nur noch die Frage zu prüfen, ob rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse vorliegen.

Deswegen, meine Damen und Herren, meine ich, schafft eine solche Kommission, und das habe ich selbst über Jahre hinweg erlebt, einen sehr hohen bürokratischen Aufwand, ohne dass in vielen Fällen eine Änderung von Entscheidungen zu erkennen ist. Die Zahlen, die von Nordrhein-Westfalen vorgelegt wurden, hätten Sie einmal den Zahlen aus Berlin gegenüberstellen sollen, meine Damen und Herren! Einem Land mit 18 Millionen Einwohnern und rund 3000 Fällen steht ein Land mit dreieinhalb Millionen Einwohnern und sehr viel mehr tausend Fällen, ich habe die Zahlen nicht im Kopf, gegenüber! Nicht in sehr vielen Fällen ist hier im Rahmen der Widerspruchsbescheiderteilung, weil neue Argumente hinzukamen, die die Verwaltung aber auch sonst hinzugenommen hätte, eine Änderung vonstatten gegangen.

Das ist ein Mehr an Bürokratie. Es ist nicht ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit. Es ist auch nicht eine Erhöhung der Akzeptanz von Entscheidungen. Dies ist mir in der langjährigen Praxiserfahrung, die ich habe, bisher nirgends entgegengeschlagen. Selbst wenn eine Härtefallkommission, die Härtefallkommission, die ich kannte, etwas empfahl, was in der Öffentlichkeit nicht als gut empfunden wurde, hat die Öffentlichkeit dies genauso kritisiert wie bei Entscheidungen der Verwaltung.

Ich würde empfehlen, meine Damen und Herren, den Weg anzunehmen, den ich eingangs genannt habe und den das Saarland beschritten hat, nämlich dass wir in einem neuen Gesetz in Ausnahmefällen,

wenn das mit einem Ausschluss von Artikel 19 Absatz 4 kompatibel ist, eine solche Regelung finden. Dann kann man diskutieren, ob dies in solchen Einzelfällen über eine Härtefallkommission gemacht werden soll. Ich meine eher nein, allerdings Peter Müller, er meint eher ja. Das muss man ausdiskutieren, dass also in einem neuen Gesetz so etwas möglicherweise vorgesehen werden kann, aber das gegenwärtige Gesetz, meine Damen und Herren, will das nicht. Dort, wo es gemacht wird, ist es überflüssig und bürokratischer Aufwand. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der letzte Beitrag von Innensenator Dr. Böse war ein Gegeneinanderwiegen von Argumenten, und das begrüße ich sehr. So etwas haben wir ja auch des Öfteren in der Innendeputation, so stelle ich mir so eine Debatte vor. Man kommt möglicherweise zu einem anderen Schluss, und Sie wissen ja, dass wir da zu einem ganz anderen Schluss kommen als Sie. Herr Herderhorst, was Sie vorhin gemacht haben, das fand ich schon sehr merkwürdig. Sie waren nicht in der Anhörung, die hier in Bremen stattgefunden hat, und nun erzählen Sie hier alle möglichen Dinge über Härtefallkommissionen, die gar nichts mit der Praxis und der Realität in diesen Ländern zu tun haben, die dort lang und breit – auch im Protokoll dieser Anhörung nachzulesen – geklärt worden sind. Damit haben Sie wirklich niemandem einen Gefallen getan, das hier so darzustellen, wie niemand, aber auch wirklich niemand es behauptet hat.

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Wir haben die gleichen Eindrücke gewonnen, kein Problem!)

Bei Ihnen ist es ja wahrscheinlich noch einmal ein anderes Thema, aber das lassen wir einmal beiseite. Herr Dr. Böse, Sie haben mehrere Punkte angesprochen, die, wie ich finde, in der Tat sehr erwähnenswert sind. Sie haben gesagt, in der Fassung des Ausländergesetzes, die übrigens nicht von SPD und CDU, sondern von der CDU/FDP-Regierung unter dem Innenminister Kanther beschlossen wurde und heute noch gilt, gibt es keine Ermessensspielräume. Deswegen bräuchten wir auch keine Härtefallkommission, denn wenn es die Ermessensspielräume nicht gibt, was soll die dann letztendlich entscheiden außer Bürokratie und Papier? Das Ausländergesetz gilt aber auch in NordrheinWestfalen, es gilt auch in Schleswig-Holstein, und es gilt auch in Berlin. Dort ist man zu dem Schluss ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gekommen, dass man eine solche Härtefallkommission will. Sie arbeitet auch. Sie arbeitet unter dem Innenministerium mit einer Geschäftsführung. Das auch noch einmal zu Herrn Herderhorst, weil Sie sagen, die Behörden akzeptieren das gar nicht! Das Innenministerium sitzt mit am Tisch und ist Teil dieser Kommission. Die Geschäftsführung der Härtefallkommission liegt beim Innenministerium der jeweiligen Länder. Da zu sagen, die seien dort außen vor, ist schon wirklich abenteuerlich! Es erscheint mir auch, was Sie zu der Frage bundesweit oder in Bremen gesagt haben, überhaupt nicht logisch, Herr Böse. Sie sagen, das geht nur bundesweit in einem neuen Gesetz. Heißt das de facto, dass die CDU Bremen bundesweit für Härtefallkommissionen ist, aber in Bremen, wenn sie tatsächlich eingerichtet werden könnte, dagegen? Das müssen Sie mir einmal erklären, wie das gemeint sein kann, das kann ja wohl nicht wahr sein!

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Hat er doch gar nicht gesagt!)

Ja, Frau Striezel, wir wissen es ja!

(Abg. Frau S t r i e z e l [CDU]: Sie lei- der nicht!)

Nein, wir wissen, warum Sie so engagiert sind in der Debatte, Frau Striezel. Herr Böse, Sie sagen, Ihre Bedingung sei, dass man gleichzeitig die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes außer Kraft setzt. Das müssen Sie mir einmal erklären, wie Sie sich das vorstellen.

(Senator D r. B ö s e : Durch eine Än- derung des Artikels 19!)

Wenn Sie die Einrichtung einer Härtefallkommission an die Außerkraftsetzung oder Änderung der Rechtswegegarantie des Grundgesetzes knüpfen, das scheint mir schon wirklich mehr als abenteuerlich zu sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie haben auch gesagt, so eine Härtefallkommission sei quasi wesensfremd, wir hätten die Gerichte, die Behörden, die Initiativen und Verbände. Eine Härtefallkommission sei im Grunde genommen ein Fremdkörper, der da gar nicht hingehöre. Das sei auch nicht üblich, haben Sie gesagt. Das ist aber überhaupt nicht so! Wir haben im Sozialrecht entsprechende Kommissionen, die das Ermessen noch einmal beleuchten. Wir haben in vielen anderen Bereichen Schiedskommissionen, in denen die Kammern noch einmal zusammentreten, um verschiedene Streitigkeiten, die zwar rechtsstaatlich klar definiert, aber trotzdem nicht gelöst worden sind, zu klären. Man setzt sich in Schiedskommissionen, Ermessenskommissionen, Härtefallkommissionen noch

einmal zusammen, um dann im Einzelfall einen Spruch zu erreichen, mit dem alle leben können. Das ist eine sehr gute Einrichtung. Das ist in ganz vielen Bereichen so. Warum soll das im Ausländerrecht dann so schlecht und so wesensfremd sein? Das habe ich auch nicht verstanden, Herr Böse!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das heißt, wir haben meines Erachtens im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben, ein klares Verfahren. Wir haben eine klare rechtliche Grundlage in diesen Bundesländern. Wir könnten sie hier auch haben. Die Härtefallkommission berät den Fall, das Innenministerium sitzt nicht nur am Tisch, sondern hat die Geschäftsführung. Die Härtefallkommission spricht eine Empfehlung aus, übrigens, das ist vorhin gesagt worden, mehrheitlich negativ in allen Bundesländern, die wir hier vorgetragen bekommen haben, aber in einem Teil der Fälle eben auch positiv oder manchmal sogar alternativ. Diese Empfehlung geht über das Innenministerium an die Ausländerbehörden, die sich in aller Regel daran halten und entsprechende Verfügungen erlassen und im Grunde dann diesen Einzelfall auch zu den Akten legen können. Man kann also keineswegs sagen, wie hier behauptet worden ist, dass es um Verzögerung, Verschleppung, Verlängerung geht. Das Gegenteil, das wurde hier glaubhaft bei der Anhörung vorgetragen, ist der Fall. Ich glaube, dass wir es hier mit einem Fall zu tun haben, in dem es klare Mehrheiten für ein bestimmtes politisches Projekt im Land Bremen gibt. Durch die politische Konstellation allerdings kommen sie in dieser Legislaturperiode nicht zustande. Wir bedauern das sehr!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, ich möchte Sie nur einmal darauf aufmerksam machen, Bremen ist zwar ein bedeutendes Bundesland, aber das kleinste. Daraus entstehen auch bestimmte andere Konstellationen. Die Verwaltungsstruktur ist zum Beispiel eine andere als in Flächenländern sowieso und in den großen Stadtstaaten ebenso. Deswegen mache ich Sie nur darauf aufmerksam, dass natürlich in Ländern, die mehrere Ämter und solche Dinge zu entscheiden haben, unter Umständen zu unterschiedlichen Auffassungen gekommen wird.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber es gibt doch gar kein Ermes- sen im Gesetz!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Da ist dann möglicherweise der Ansatz gegeben, durch eine solche Kommission, wenn man sie denn so nennen will, darauf hinzuweisen und da auszugleichen. Ansonsten aber kann ich mich nur wiederholen, die Rechtswegemöglichkeiten sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr ausgeprägt. Wer behaupten will, dass die Verwaltung willkürlich Entscheidungen trifft, der, glaube ich, weiß auch nicht, wovon er redet. (Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Hat keiner gesagt!)

Im Übrigen – ich habe das zumindest einmal im Verwaltungsrecht gelernt, der Fraktionsvorsitzende der SPD wird das noch viel besser wissen als ich – ist Ermessen aber generell erst einmal ermessensfehlerfrei auszuüben. Zweitens gibt es nur eine richtige Auslegung, und diese ist dann auch durch Gerichte überprüfbar. Bei einem unbestimmten Rechtsbegriff ist es ebenso. Es gibt nur eine Interpretation eines unbestimmten Rechtsbegriffes, also nicht des unbestimmten Rechtsbegriffes mit Beurteilungsspielraum, den gibt es auch noch, der ist etwas anderes. Hier, beim unbestimmten Rechtsbegriff, ist auch nur eine Auslegung richtig, und die ist eben auch durch Gerichte überprüfbar. Von daher sehe ich überhaupt nicht, wo da ein Ansatz wäre, auch unter humanitären Gesichtspunkten, noch etwas zu ändern. Ich kann mich da auch nur wiederholen, ich finde es nie gut, wenn etwas mit sehr viel Öffentlichkeitsarbeit vorangebracht werden soll und dann das Ergebnis das Gegenteil ist.

Ich sage noch einmal, und dies betrifft insbesondere den Asylbereich, wobei man ja differenzieren muss, es sind ja nicht die Ausländer, die hierher kommen und zuwandern, sondern da sind ja unterschiedliche Gruppen zu sehen, ob das aus arbeitsmarktpolitischen Gründen passiert oder ob es Asylbewerber sind oder ob es sonstige Ausländer sind, die aus welchen Gründen auch immer hierher gekommen sind und einen bestimmten Status erreichen: Für den Asylbereich jedenfalls gilt das, was im Artikel 16 a als Grundsatz festgelegt worden ist, dass nur politisch Verfolgte Asylrecht genießen können. Dies wollen wir auch hochhalten. Alles andere ist auch mit der CDU nicht zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Um die Dinge zu vervollständigen, hatte ich ja vorhin angekündigt, ich würde das, was Herr Dr. Güldner in einem Absatz aus dem Schreiben des Senators für Inneres an den Petitionsausschuss vom 18. Januar 2001 hier vorgetragen hat, noch einmal aufgreifen. Ich wiederhole das noch einmal, weil das jetzt vielleicht nicht mehr ganz so präsent ist. „Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen“, das ist also der Satz, den Herr Dr. Güldner vorgetragen hat, „dass auch nach meiner Auffassung

die Beendigung des Aufenthaltes in Einzelfällen aufgrund der besonderen Umstände schwer nachvollziehbar ist und ein gewisser, allerdings eng begrenzter Ermessensspielraum auch in den Fällen eines nicht rechtmäßigen Aufenthaltes oder einer illegalen Einreise wünschenswert wäre.“ Dann kommt der nächste Satz: „Das derzeit geltende Ausländerrecht enthält derartige Ermessensspielräume jedoch nicht, so dass die Erteilung eines weiteren Aufenthaltsrechtes in Einzelfällen nicht möglich ist.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist falsch! – Senator D r. B ö s e : Das ist nicht falsch!)

Die Thematik der Härtefallregelung ist auch Gegenstand der Beratung zur Neugestaltung des Ausländerrechts im Rahmen der Debatte über das Zuwanderungsgesetz. Es bedarf jedoch einer genauen Prüfung, in welcher Form und in welchem Kontext derartige Regelungen aufgenommen werden können. Die Frage der Abgrenzung der Fälle spielt gerade im Hinblick auf die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes dabei eine ganz entscheidende Rolle. Solche Regelungen können auch nicht isoliert getroffen werden, sondern sind in die Gesamtsystematik des Gesetzes einzubeziehen. Gerade auch im Hinblick auf die vorliegenden Entwürfe zum Zuwanderungsgesetz, das eine völlige Neugestaltung des geltenden Ausländerrechts zum Ziel hat, ist eine isolierte gesetzliche Initiative derzeit nicht angezeigt.“ Das ist auch sinngemäß das, was der Innensenator hier eben noch einmal vorgetragen hat. Ich will das noch einmal bekräftigen.

So ist es! Das ist die Ausgangslage. Wir werden dann sehen, wann auch immer, ich hoffe natürlich auch möglichst bald, dass man sich auf Bundesebene einigt und wir dann zu einer neuen Rechtslage und Ausgangslage kommen. Dann können wir möglicherweise auch erneut die Frage einer solchen Kommission behandeln, wenn sich das aus dem dann geltenden Recht ergibt.

Was mir in diesem Zusammenhang besonders am Herzen liegt, möchte ich hier auch nur noch einmal ganz kurz ansprechen, das ist die Frage, die ja insbesondere für diejenigen von Bedeutung ist, die ein Bleiberecht, insbesondere auch ein Dauerbleiberecht bekommen oder bekommen haben. Ich glaube, dass es für uns alle erstes Gebot sein muss, hier die Integration voranzubringen.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, dass wir auf dieser Ebene noch erhebliche Defizite haben,

(Abg. K l e e n [SPD]: Ja!)