Protokoll der Sitzung vom 21.03.2002

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Möbius.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bis 1988 konnten Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen Videos verleihen. Erst 1988 untersagte ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts unter Bezug auf die Ländergesetze die Vermietung an Sonn- und Feiertagen.

Ich habe mir die Mühe gemacht in der Vorbereitung für den heutigen Tag und bin durch die Videotheken gegangen und habe sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Kundinnen und Kunden dort befragt. Dabei ist mir aufgefallen, dass die von mir befragten Bremerinnen und Bremer eine größere Gelassenheit in dieser Frage an den Tag legten im Vergleich zu anderen Bundesländern, in denen zum Beispiel Initiativen und Unterschriftensammlungen durchgeführt wurden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichteten, dass sie hinsichtlich ihrer zukünftigen Sonntagsdienste nicht gerade erfreut seien, sie hätten aber keine Probleme damit. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels erklärt, ich zitiere hier mit Erlaubnis des Präsidenten: „Es ist kein Problem, für die Arbeit in der Videothek am Sonntag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Es handelt sich hierbei um Aushilfsbeschäftigung von Studentinnen und Studenten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich neben ihrem Beruf noch etwas dazuverdienen wollen.“ Insofern sei die Situation dort nicht problematisch.

Die Videotheken gewannen in den letzten Jahren eine größere Bedeutung mit der Weiterentwicklung der Medien. Das Interesse am Sonntagsverleih wurde noch gesteigert, da sich für zeitintensive Beschäf––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

tigung mit den neuen Medien bekanntlich das Wochenende besonders anbietet. Eine Sonntagsöffnung von Video- und Mediatheken ist vor dem Hintergrund zu unterstützen, dass somit eine Gleichbehandlung mit anderen Freizeiteinrichtungen wie Konzert, Theater, Sonnenstudios und anderen Spielfilmvertreibern wie Kinos und Fernsehanstalten erreicht wird.

Im Rahmen der politischen Diskussion zur Novelle des Filmförderungsgesetzes am 29. April 1998 fassten die Parteien des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD folgende Entschließung zur Öffnungszeit von Videotheken, und ich zitiere noch einmal mit der Genehmigung des Präsidenten: „Der Deutsche Bundestag regt an, eine Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, weil insoweit eine Schlechterstellung dieses Bereichs im Gegensatz zu allen anderen Arten von Unterhaltung, Filmtheater- und Theaterbesuche, Sportveranstaltungen und so weiter, vorliegt. Auf eine entsprechende Änderung der Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder ist hinzuwirken.“ Der Bundesrat stimmte dieser Entschließung einen Monat später zu.

Die Hamburger Videothekare haben im Rahmen einer Volksinitiative innerhalb von zwei Monaten über 60 000 Unterschriften für ihre Forderung nach der Sonntagsöffnung gesammelt. Am 30. November 2000 wurde das Hamburger Sonn- und Feiertagsgesetz geändert. Auch der Landtag von SchleswigHolstein, wie mein Kollege bereits erwähnte, und der Landtag von Niedersachsen änderten das Sonnund Feiertagsgesetz zugunsten der Videotheken. Die entsprechenden Einwände der Kirchen, die eine immer weitere Reduzierung des Sonntagsschutzes befürchteten, konnten durch die vorgeschriebene Öffnung der Videotheken ab 13 Uhr entkräftet werden.

Einrichtungen wie Videotheken, in denen überwiegend Videofilme und -spiele verliehen werden, sind, auch wenn dies gewerblich erfolgt, keine Verkaufsstellen, und, Herr Focke, auch wenn Sie der Meinung sind, dass man hier schon ein kleines Stück auf der Spur zum Ladenschlussgesetz ist, das hat damit überhaupt nichts zu tun,

(Abg. F o c k e [CDU]: Nein, nein! Das habe ich nicht gesagt!)

sondern es sind Dienstleistungseinrichtungen, und Sie unterliegen somit nicht dem Ladenschlussgesetz.

(Abg. F o c k e [CDU]: Das ist richtig!)

Insofern lassen sich für den Einzelhandel und andere Branchen keine Ansprüche hinsichtlich der Veränderung des Ladenschlussgesetzes daraus ableiten.

Somit muss noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Forderung der Videotheken und deren Kunden nach Sonntagsöffnung aus diesem Grund auch nicht mit der Diskussion um die Neuregelung des Ladenschlussgesetzes in Verbindung zu bringen ist, Herr Focke! Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Gesetzes zur Öffnung der Videotheken an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr zuzustimmen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Trüpel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir werden heute hier keine große kulturkritische Debatte führen, sondern wir werden dieser Gesetzesänderung, die Videotheken an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr öffnen zu können, zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte kurz sagen, wir haben auch einen Brief von der Bremischen Evangelischen Kirche bekommen, die darauf hinweist, dass sie diese weiteren Öffnungszeiten für problematisch hält, sowohl bezogen auf die Konsumentenseite als auch auf die, die dann dort im Einzelhandel betroffen sind. Mir geht es da eher so wie Frau Möbius. Die Aushilfskräfte sind oft wirklich Studenten oder Menschen, die eben sonst gern für ein paar Stunden arbeiten, und im Rahmen der allgemeinen Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt, finde ich, sind das keine unzumutbaren Tätigkeiten, sondern das sind, gerade auch bei der neuen Art, wie sich Berufsbiographien zusammensetzen, und auch gerade für jüngere Leute, durchaus Jobs, die vertretbar sind.

Ich möchte auch zu dieser Diskussion um Konsumentenverhalten und diese medienpolitische Frage noch einmal sagen, ich gehöre zu denjenigen, die glauben, dass es gerade auch für Kinder wichtig ist, dass sie lernen, selbstbewusst und wohl begründet aus der Medienvielfalt auszuwählen, dass das wichtiger ist als Boykott oder Verweigerung. Ich habe nun selbst eine Tochter in dem Alter, die auch gern schon einmal Videos schaut, und ich glaube, dass es viel wichtiger ist, dies mit den Kindern gemeinsam zu tun und sich darüber auseinander zu setzen, als es einfach nur zu verbieten.

Deswegen habe ich wie gesagt keine grundsätzlichen Bedenken, will aber gern noch einen Gedanken aufgreifen, den Herr Focke genannt hat. Ich glaube, dass diese Art der Öffnung von Videotheken, die wir hier heute beschließen, in der Tat etwas ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

anderes ist als die generelle Frage, wie man es mit dem Ladenschlussgesetz in Deutschland hält. Nun ist ja Bürgermeister Scherf über den „Weser-Report“ schon an die Öffentlichkeit gegangen und hat auch hier ganz auf, ich will es einmal so sagen, CDU-Linie, wie auch gestern in der Debatte, für die Sonntagsöffnung plädiert.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Euer bester Mann!)

Ich möchte aus unserer Sicht noch einmal etwas dazu sagen, weil es ja hier ganz klar um eine Intervention des Bürgermeisters im Interesse der Sonntagsöffnung im Space-Park ging. Das ist kurzfristig nicht zu erwarten, weil das ja bundesgesetzliche Regelung ist. Vor der Bundestagswahl, da müssen wir alle keine großen Propheten sein, um sagen zu können, wird sich da nichts mehr tun.

Ich will aber für meine Fraktion deutlich sagen, was für uns nicht geht, und das wären Sonderkonditionen für den Space-Park. Wir würden die Achse zur Innenstadt wirklich ganz kaputt machen, wenn man überlegen würde, um einen Ankermieter zu finden, dem Space-Park sonntags Öffnungszeiten zu ermöglichen und den anderen nicht. Davor möchte ich deutlich warnen. Das würde die Innenstadt dann wirklich kaputt machen. Wir werden diese Debatte, wie Herr Focke schon richtig sagte, noch bekommen. Darüber müssen wir heute nicht abstimmen, aber das wird noch eine diffizile Frage werden, zumal ja im Moment auch in der Handelskammer, was den Einzelhandel in der Innenstadt angeht, es keine Mehrheit für diese Art der generellen Sonntagsöffnung gibt. Das wird ein Thema sein, das uns noch sehr beschäftigen wird.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Der Einzelhan- delsverband Nordsee hat es doch vor einem Jahr beschlossen, Frau Dr. Trüpel!)

Nein! Es gibt jetzt, wenn man sich die neuesten Veröffentlichungen anschaut, keine Mehrheit für eine generelle Sonntagsöffnung bei den Einzelhandelsgeschäften in der City. Das ist nicht so!

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Aber es gibt doch einen Beschluss!)

Wie auch immer, das müssen wir heute nicht endgültig entscheiden. Wir machen diese Gesetzesänderung mit. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Drucksache 15/1069, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen damit zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?