Im Übrigen ist es wohl auch so: Meines Wissens hat der Justizsenator noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben, jedenfalls liegt sie mir bisher nicht vor. Sie ist bisher nur angekündigt, fehlt aber noch. Das sollten wir abwarten, und inhaltlich brauchen wir gar nicht zu diskutieren, das können wir dann tun, wenn das Gesetzesvorhaben vorliegt.
Ich möchte nur einige Dinge geklärt wissen. Es sind ja auch Teile in diesem Gesetz, die nichts mit der EU-Geschichte zu tun haben, die aufgrund landesrechtlicher Initiativen hier hineingekommen sind. Wir möchten gern auch noch einmal prüfen, ob das sinnvoll und richtig ist und warum man von anderen Ländern abweicht. Das sind Fragen, mit denen wir uns beschäftigen, und wenn Ergebnisse vorliegen, dann werden wir auch in die inhaltliche Diskussion einsteigen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Mathes, wir sind uns, glaube ich, völlig einig darin, dass dieses Gesetz notwendig, dass es dringend erforderlich ist und dass wir uns alle insgesamt erhofft hätten, dass die Umsetzung insbesondere auf Bundesebene sehr viel zügiger vorangegangen wäre.
Es ist schon von Herrn Dr. Schuster darauf hingewiesen worden, dass die Verzögerungen, die sich ergeben haben, sehr viel damit zu tun gehabt haben, dass es lange Diskussionen im Vorfeld gegeben hat, das war noch zur Zeit von Frau Merkel, ob man dies in einem Artikelgesetz macht oder ob man ein Umweltgesetzbuch macht. Die Diskussionen darüber haben sich dann über die Legislaturperiode geschleppt, und dann ist die rotgrüne Bundesregierung sehr lange dabei gewesen, die bundesrechtlichen Lösungen zu erarbeiten, so dass in der Tat die Länder in eine schwierige Situation gekommen sind.
Man muss das einfach einmal aus Sicht der Länder sagen. Sie konnten ja nicht im Vorfeld Gesetze entwickeln, weil sie nicht wussten, welche landesgesetzlichen Regelungen noch nachgetragen werden sollten. Also ist man unter großen Druck gekommen, in einen starken Verzug geraten, und ich denke, dass Bremen sich bemüht hat, bis zum heutigen Tag sehr zügig die Umsetzung zu formulieren und all die Änderungen, die ja, wie von Ihnen angesprochen, die UVP-Änderungsrichtlinie betreffen, die IVU-Richtlinie und die FFH-Richtlinie, in landesgesetzlichen Regelungen, soweit der Regelungsbedarf auf Landesebene ist, auch zu vollziehen. Wir sind da, glaube ich, sehr zügig gewesen, was den Gesetzentwurf betrifft.
Ich darf aber darauf hinweisen, Herr Pflugradt hat das eben gesagt, es ist eine unglaublich komplexe Materie. Gerade weil es ein Artikelgesetz ist und in so viele andere Gesetze eingreift, ist das eine wirklich vertrackte und zum Teil auch so komplizierte juristische Frage, dass die Fachpolitik Schwierigkeiten hat, die juristischen Formulierungen jeweils nachzuvollziehen.
Wir haben dem Senat dann, Sie haben es angesprochen, einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem es nach einem längeren Abstimmungsgang dann noch einmal letzte Fragen auch auf Seiten der Kollegen aus anderen Ressorts gegeben hat, und nicht zuletzt waren Sie dabei, als auch die CDU-Fraktion in der Deputation gesagt hat, wir möchten gern noch an bestimmten Stellen nachfragen, wir wollen uns beraten, wir möchten bestimmten Fragen nachgehen.
Auf diese Art und Weise hat es sich jetzt verzögert. Ich bin aber guter Dinge, dass wir es erstens in der nächsten Deputationssitzung beraten und zweitens auch die Mai-Sitzung erreichen können. Es ist eben schon angesprochen worden, wir sind nun nicht Schlusslicht in der bundesrepublikanischen Debatte, sondern liegen eigentlich, wenn es uns gelingt, das im Mai zu machen, im Länderkonzert auf einem respektablen Platz, und dies als kleinstes Bundesland, auch dies darf man, glaube ich, sagen. Insofern sollten wir hier nicht so tun, als seien wir schlechter als alle anderen.
Ich glaube, wir sind gut aufgestellt, und ich weise deutlich zurück, Frau Dr. Mathes, dass wir uns, was den Gesetzentwurf angeht, hier nicht der Umsetzung der europäischen Normen verpflichtet hätten. Das können Sie beim besten Willen nicht sagen! Es ist eben schon von Herrn Dr. Schuster angesprochen worden, wir werden die Regelungen, die sich im Bremischen Naturschutzgesetz dann wiederfinden werden, streng europarechtskonform machen.
Wir werden selbstverständlich nicht andere Regelungen einführen, als vorgegeben worden sind, das könnten wir nicht, und insofern trifft es nicht zu, was Sie zu dem Teil FFH gesagt haben, und es trifft auch nicht zu, was Sie zu dem Bereich der Schwel
lenwerte gesagt haben. Dies ist durchaus möglich, das wird auch in anderen Ländern so praktiziert. Es dient der Klarstellung, an welchen Stellen man im Grunde mit einer UVP eingreifen sollte.
An Ihrem Beispiel, das Sie vorgetragen haben, wird aus meiner Sicht deutlich: Was würde passieren, wenn man sehr viel niedrigere Schwellenwerte an dieser Stelle vorsehen würde? Es würde schlicht bedeuten, dass die Behörden beziehungsweise die Vorhabenträger auch schon bei der allerkleinsten Maßnahme im Grunde diese komplizierte und mit hohem Verfahrensaufwand verbundene UVP durchführen müssen.
Ich meine, wir müssen auch gerade im Sinne des Naturschutzes für den Naturschutz und um der Bedeutung des Naturschutzes willen sehen, wie man einen vernünftigen Mittelweg zwischen der Vermeidung von unnötigem Aufwand auf der einen Seite und dringend notwendigem Schutz der Umwelt auf der anderen Seite hinbekommt. Die Balance wird durch die aus meiner Sicht vorgesehenen Schwellenwerte erreicht.
Aber es ist schon angesprochen worden, wir werden ja die fachpolitische Debatte dazu noch führen, sowohl in der Deputation als auch bei Einbringung des Gesetzes. Ich wiederhole noch einmal, ich weise zurück, dass wir uns hier nicht EU-rechtlich konform verhalten und die Landesgesetze nicht rechtmäßig vorliegen. Das ist nicht der Fall, und bezogen auf den Zeitablauf hätte es auch aus meiner Sicht des heutigen Antrags überhaupt nicht bedurft. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße sehr, wenn der Zeitplan eingehalten wird. Aus bisherigen Vorhaben wie beispielsweise der Wasserschutzgebietsausweisung Bremen-Vegesack haben wir aber die Erfahrung gemacht, dass manches in der politischen Endlosschleife landet und der Antrag hier durchaus eine Berechtigung hat. Ich bedanke mich aber jetzt für diese Zusagen und nehme Sie in der Tat beim Wort, dass wir dieses Gesetzesvorhaben vor der Sommerpause zum Abschluss bringen.
Ich glaube, dass es nur gelingen kann, diesen Zeitplan einzuhalten, wenn man im Vorfeld sich entsprechend gesetzeskonform verhält. Ich möchte an der Stelle noch einmal eindringlich davor warnen, in diesem Landesgesetz untere Schwellenwerte einzuführen. Ich verweise auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen das Land Irland. Es wurde verurteilt, weil es nicht rechtskonform umgesetzt hatte,
und nur hier bezüglich der Schwellenwerte, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Deshalb würde ein Mitgliedsstaat, der die Kriterien und/oder Schwellenwerte so festlegt, dass nur ihre Größe, aber nicht ihre Art und ihr Standort berücksichtigt würden, den ihm durch die Artikel 2 Absatz 1 und 4 Absatz 2 der Richtlinie eingeräumten Ermessensspielraum überschreiten.“ Das heißt, es gibt hier eindeutige Urteile des Europäischen Gerichtshofes, die eine Festlegung eines unteren Schwellenwertes, der sich nur an der Quantität und nicht an der Qualität orientiert, nicht erlauben. Insofern noch einmal unsere Bitte von Seiten der Grünen, das von vornherein zu berücksichtigen! – Danke!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1093 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Schiffsbesichtiger in Bremen und Bremerhaven
Meine Damen und Herren, wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Schiffsbesichtiger in Bremen und Bremerhaven, Drucksache 15/1070, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Schiffsbesichtiger in Bremen und Bremerhaven, Drucksache 15/1070, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bericht über die Tätigkeit der mit Wirtschaftsförderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechtes für das Jahr 2000 (Beleihungsbe- richt 2000)