Protokoll der Sitzung vom 15.05.2002

dass im September 2000 von Hanse-Wasser die mündliche Einleitererlaubnis erteilt wurde. Daher habe ich dann im Sommer letzten Jahres darum gebeten, dass man mir diese Einleitererlaubnis doch bitte zuschicke. Das musste ich mehrfach anmahnen, bis ich sie erhalten habe. Ich habe sie erhalten, um dann festzustellen – und da hören Sie gut zu! –, dass diese Einleitererlaubnis auf den 2. Juli 2001 datiert ist, also lange nachdem schon eingeleitet wurde und über ein Jahr, nachdem die Hanse-Wasser die mündliche Einleitererlaubnis erteilt hatte!

Um dies noch weiter abzusichern, habe ich bei der Hanse-Wasser angerufen und gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage es denn möglich sei, mündliche Einleitererlaubnisse zu erteilen. Mir wurde gesagt, dass mit dem Entwässerungsbauvorhaben wichtige Einleiterfragen bereits geklärt worden seien, daher hätte die Einleitererlaubnis auch mündlich erteilt werden können.

Zusammengefasst: Ich kann von mehreren Seiten belegen, dass die Aussage in der Mitteilung des Senats definitiv falsch ist und dass hier die Fachaufsicht offensichtlich nicht funktioniert. Es hat weder die Aufgabenwahrnehmung durch die Hanse-Wasser noch die Fachaufsicht funktioniert. Wie gesagt, das ist ein Beispiel, und ich fordere Sie auf, uns ehrliche, deutliche Auskünfte zu geben!

Meine Damen und Herren von der großen Koalition, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich darauf verlassen, ich werde die Frage der Indirekteinleiterproblematik weiter verfolgen. Ich erwarte das aber in der Tat auch von der ganzen Legislative – das ist vielleicht theoretisch, aber wie ist denn eigentlich unsere Demokratie organisiert? –, und es hat mich auch gefreut, dass ich das neuerdings von der CDU so häufig höre, Aufgabe der Legislative und der Abgeordneten ist es, die Exekutive zu kontrollieren. Deswegen brauchen wir ja angeblich auch kein Informationsfreiheitsgesetz, das machen ja alles die Abgeordneten. Dann bitte ich Sie darum: Machen Sie Ihren Job, helfen Sie mir, und unterstützen Sie mich, damit in der Frage der Einleitung gefährlicher Schadstoffe wirklich Fortschritte erzielt werden können! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will gar nicht groß in die Debatte eingreifen und einfach nur einen politischen Unterschied deutlich machen. Wir als SPD sind nicht der Meinung, dass die Umweltsenatorin ihre Aufgabe nicht wahrnimmt, die Schadstoffe zu minimieren. Wir wissen, dass es bekanntermaßen in einigen Punkten Differenzen gibt, ob das

mit den richtigen Maßnahmen erfolgt. Das will ich hier einfach nur klarstellen!

Zu der Frage, ob irgendeine Falschaussage darin steht: Das ist hier im Moment überhaupt nicht nachprüfbar. Man muss wenigstens hören, was die Senatorin dazu sagt, das weiß ich nicht. Nur um es deutlich zu machen: Die Unterstellung ist falsch, wir würden uns darum nicht kümmern.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Mull.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Mathes, ich kann es ähnlich kurz machen wie mein Kollege Dr. Schuster! Wir können die Anschuldigungen, die Sie hier jetzt erhoben haben, im Einzelnen aus dem Stand nicht nachvollziehen. Von daher würde ich Sie doch bitten, wenn Sie demnächst Ähnliches äußern möchten, das doch in der zuständigen Fachdeputation zu machen, wo wir dann vorab alle auf den gleichen Kenntnisstand bringen können und uns eine dezidierte Auseinandersetzung mit der Thematik auch möglich sein wird, und nicht hier im Landtag, wo selbst die Umweltdeputierten geschweige denn das Gros der anderen Abgeordneten solche Diskussionen nicht nachvollziehen können. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Mathes, ich schätze Ihre ständigen Nachfragen, ich finde, das ist in Ordnung. Wir haben uns ja mit dem Thema der Indirekteinleitung nun wiederholt auch durch Ihre immer wiederkehrende Initiative befasst. Ich finde das richtig und gut. Was ich nicht richtig und gut finde, ist, dass Sie es immer mit drastischen Aussagen verbinden, die, wenn man sie dann im Einzelnen versucht zu bearbeiten – und dazu haben wir ja noch einen Punkt, auf den ich gleich kommen werde –, sich dann immer zusammenfieseln. Das ist insbesondere bei der Sickerwasseranlage auf der Deponie ja das Thema gewesen, aber dazu komme ich gleich noch einmal.

Ich möchte einfach noch einmal klarstellen, dass natürlich in der Tat die Regelungen der Indirekteinleitung beziehungsweise der Ortsentwässerung – soweit sie die Beseitigung des Abwassers aus Industriegewerbedeponien und Altablagerungen betreffen, wie Sie es ja eben auch vorgestellt haben –, sowohl was die fachlich-technische Seite angeht, als auch was die rechtliche Seite angeht, eine unglaub––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

lich komplexe Materie sind, worüber wir uns auch gestritten haben und unterschiedlicher Auffassung waren in diesem Haus. Das haben wir ja in der Vergangenheit gemacht, und das macht die Kompliziertheit aus, warum es auch vielleicht in diesem Hause politisch bewertet, im Übrigen aber, was die fraglichen Dinge angeht, tatsächlich in der Fachdeputation diskutiert werden soll.

Wir haben uns bemüht, mit der Mitteilung des Senats Ihre einzelnen Fragestellungen hinreichend detailliert und auch ausreichend klarstellend zu beantworten. Lassen Sie mich vielleicht einfach, damit das nicht untergeht – zu dem anderen komme ich gleich noch –, sagen: Der Kerngehalt der Anfrage reduziert sich auf die Fragen, ob die Indirekteinleitung im Lande Bremen erstens dem gesetzlich obligaten Stand der Technik entspricht und dies zweitens im Hinblick auf die Privatisierung des stadtbremischen Eigenbetriebs auch künftig gesichert ist. Ich bleibe dabei, beide Fragen mit Ja zu beantworten. Bremen und Bremerhaven befinden sich nach wie vor unter vergleichbaren Großstädten im oberen Leistungsbereich der Ortsentwässerung beziehungsweise der Abwasserbehandlung. Das zielt dann auch auf Ihre Nachfragen zu dem Aktionsprogramm, das ich ja auch unterschrieben habe.

Das bedeutet natürlich nicht, dass wir nicht ständig besser werden müssen, da bin ich völlig mit Ihnen einer Meinung. Das bezieht sich auch auf die Mitteilung in der Antwort des Senats, dass noch nicht alle, also 100 Prozent der Unternehmen, die Indirekteinleiter sind, den Stand der Technik haben. An diesen Stellen muss noch weitergearbeitet werden. Ich bleibe aber dabei, wir befinden uns auf einer guten Position im Vergleich mit anderen Kommunen. Das gilt sowohl für die Qualität der Abwasserbehandlung als auch für den Anschlussgrad sowie für die Überwachung.

Zur Erhaltung dieser Kontinuität werden Ihnen ja auf der Tagesordnung dieser Woche die Änderungsentwürfe zum Bremischen Wassergesetz sowie zum stadtbremischen Entwässerungsortsgesetz vorgelegt. Dieser Qualitätsstandard bleibt selbstverständlich auch nach der Privatisierung des stadtbremischen Entsorgungsbetriebes gesichert.

Wie Sie wissen, Sie haben es eben gesagt, hat Bremen von der gesetzlichen Möglichkeit einer Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private eben gerade nicht Gebrauch gemacht, sondern lediglich deren operatives Geschäft auf die HanseWasser Bremen GmbH übertragen, und zwar unter verwaltungs- und vertragsrechtlichen Voraussetzungen, die das Unternehmen im Bereich der Indirekteinleitungen qua öffentlich-rechtlichem Beleihungsakt wie eine Verwaltungsbehörde in die Pflicht nimmt. Die Fachaufsicht meines Hauses dem Unternehmen gegenüber bleibt unangetastet, was sich auch darin niederschlägt, dass das Umweltressort auch für Wi

dersprüche und Ordnungswidrigkeiten zuständig bleibt.

Was nun Ihre Aussage angeht, hier sei eine unwahre Feststellung in der Mitteilung des Senats getroffen, kann ich das so nicht nachvollziehen. Die Frage der Schweinsweide hat uns ja wiederholt beschäftigt. Sollte es zutreffen, was Sie gesagt haben, dass in diesem Fall eine mündliche Zusage erteilt worden ist, werde ich dem nachgehen, ich kann das im Augenblick auch nicht nachvollziehen. Wir haben ja diese Frage, zwar nicht in der Fragestellung, wie Sie sie jetzt gestellt haben, wiederholt auch in der Deputation gehabt. Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass die Antwort, die wir Ihnen erteilt haben, richtig ist. Sollte es an dieser Stelle zutreffen, dass diese mündliche Genehmigung am Anfang gegeben worden ist – das kann ich im Augenblick nicht nachvollziehen –, werden wir Ihnen entsprechend berichten, und wir sollten das in der Deputation dann miteinander austragen.

Ich möchte noch einmal auf den Punkt der Sickerwasser zurückkommen! Sie haben es ja wiederholt dargestellt, als sei ein Chaos oder etwas Dramatisches hier in Bremen zu verzeichnen. Wir haben es wiederholt in der Deputation besprochen. Wir haben wiederholt in der Deputation nachgewiesen, dass es weder in der Sache richtig ist, hier das Gespenst von etwas Gefährlichem an die Wand zu malen, denn wir sind uns einig darüber, dass wir keine Gesundheitsgefährdung wollen, noch dass es in der Rechtsform so ist.

Es bleibt Ihnen ja unbenommen, immer weiter zu fragen. Ich war ein bisschen, muss ich Ihnen ehrlich gestehen, irritiert über Ihre Anzeige, die Sie beim Bundesumweltministerium gemacht haben. Nachdem wir nun so eng zusammenarbeiten in dieser Frage, hätte ich es einfach fair gefunden, wenn Sie uns auch mitgeteilt hätten, dass Sie das Bundesministerium angeschrieben haben, uns noch einmal auf die Finger zu sehen, und wenn Sie uns auch mitgeteilt hätten, dass das Bundesministerium Ihnen in der Antwort in Ihrer Annahme nicht Recht gegeben und zumindest gesagt hat, es könne nicht nachvollziehen, was Sie in Ihrer Anzeige zu Papier gebracht haben. Es wäre ganz nett gewesen in dem kollegialen Sinne, wenn Sie uns dies dann auch einmal mitgeteilt hätten, aber das ist eher eine Formfrage als eine inhaltliche Frage.

Ich denke, dass es gut ist, dass wir miteinander immer sehr genau darüber diskutieren, an welchen Stellen Probleme gesehen werden. Wir sind bemüht, allen von Ihnen eingebrachten Fragestellungen akribisch nachzugehen. Sie haben es angesprochen, die Akteneinsicht haben wir Ihnen gewährt. Insofern geht es also nicht darum, nicht mit Ihnen zusammenzuarbeiten, sondern es geht darum, dass nicht falsche Botschaften in die Welt gesetzt werden, durch die die Bürgerinnen und Bürger beunruhigt werden nach dem Motto, hier in Bremen wäre das Wasser

so belastet, dass man gesundheitliche Ängste haben muss. Sie wissen, dass das nicht der Fall ist! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf die Frage, was gehört in die Deputation oder warum behandeln wir das nicht da, werde ich morgen noch einmal beispielhaft anhand des Dosenpfands und des Umgehens mit uns in der Deputation eingehen. Das erspare ich mir jetzt an dieser Stelle.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich wollte, weil Sie, Frau Senatorin Wischer, das angesprochen haben, auf den Fall der Sickerwassereinleitungen aus dem Erweiterungsbereich der Blocklanddeponie eingehen. Natürlich haben wir das immer wieder fachlich erörtert, aber in der Sache ist ja nichts passiert. Solange dieses Sickerwasser aus dem Erweiterungsbereich eingeleitet wird, werden Sie mit mir rechnen müssen, und das werde ich auch öffentlich tun.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will in der Sache, wie gesagt, erreichen, dass das nicht mehr passiert. Die Frage ist ja die: Hinsichtlich der Instrumentarien, die uns zur Verfügung stehen, ist es eindeutig so, dass es hier Aufgabe – und ich habe das vorhin ja auch noch einmal angesprochen – aller Abgeordneten ist, sich entsprechend zu engagieren. Ein Klagerecht gibt es dagegen leider nicht, weil es keine unmittelbare Betroffenheit gibt und keinen Nachbarn, der unmittelbar betroffen ist. Nichtsdestoweniger: Das, was dort eingeleitet wird, kommt über die Muscheln und Fische irgendwann wieder zurück, vielleicht auch nur auf unsere Kinder, aber das ist nicht weg. Da habe ich mein Instrumentarium genutzt, das Bundesministerium für Umwelt als die zuständige Fachaufsicht anzuschreiben.

Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten zwei Sätze aus der Antwort des Bundesministeriums hinsichtlich der Frage der Einleitung des Sickerwassers aus der Deponie, weil Sie sagen, das, was ich dort dargelegt habe, wäre nicht nachvollziehbar. Dort heißt es: „Beim AOX-Konzentrationswert ist nicht ausgeschlossen, dass die indirekte Einleitung aufgrund der allgemeinen Vermischungsvorschriften“ – die nenne ich jetzt nicht – „zulässig ist.“ Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie zulässig ist!

Abschließend heißt es: „Insgesamt also lassen die von Ihnen übermittelten Daten noch nicht zwingend

den Schluss zu, die Sickerwassereinleitung widerspreche bundesrechtlichen Anforderungen.“ Das nehme ich so hin, aber das heißt, es ist rechtlich immer noch in der Pipeline, das ist rechtlich nicht geklärt, und ich werde Daten nachreichen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1134, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.

Zielgenauigkeit der Arbeitsmarkt- und Investitionsförderung überprüfen

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 22. März 2002 (Drucksache 15/1104)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 30. April 2002

(Drucksache 15/1135)

Als Vertreter des Senats Herr Senator Hattig, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. Färber.

Herr Staatsrat, möchten Sie die Antwort des Senats auf die Große Anfrage hier mündlich wiederholen?

(Staatsrat D r. F ä r b e r : Nein!)

Ich bedanke mich. Ich gehe davon aus, dass die beiden Fraktionen eine Aussprache wünschen.

Wir treten dann in die Aussprache ein.