Protokoll der Sitzung vom 16.05.2002

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist Fakt, dass die Lkw-Maut eine zusätzliche Belastung für das Verkehrsgewerbe darstellt. Für mich ist es jetzt eine Frage der Einordnung dieser zusätzlichen Belastung. Da wissen wir alle, dass dieses Gewerbe in Deutschland im EU-Vergleich schon deutlich höher belastet ist. Ich habe den Eindruck, wir sind so ein bisschen die Weltmeister der Belastungen. Ich meine aber, wenn wir ein Motto setzen, das heißt, die Nutzer tragen die Kosten, dann ist dieses Motto durchaus in Ordnung. Aber wir sehen bei der Ökosteuer, da gibt es diesen Sachzusammenhang in keiner Weise, und bei der Maut haben wir auch nur eine anteilige Zweckbindung in dem Sinne, dass der Rückfluss in den Ausbau der Infrastruktur hier nur begrenzt gegeben ist.

Herr Schramm, wenn wir hier über Maut sprechen, ist es sinnvoll und erforderlich, dass wir da einmal zwischen einer generellen Maut, über die wir hier sprechen, und einer projektbezogenen Maut, wie wir sie zum Beispiel für unsere Weserquerung bisher angedacht haben, deutlich unterscheiden, weil die Argumente da sehr unterschiedlich sind.

(Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ist das keine Belastung?)

Sicher, es ist auch eine Belastung, aber die Zielsetzung ist eine völlig andere.

Nun zur Einordnung von Bremen! Wir wissen alle, Bremen ist ein herausgehobener Logistikstandort mit einem deutlich höheren Anteil des Logistik- und Verkehrsgewerbes, insofern sind wir durch höhere Belastungen für dieses Gewerbe eigentlich doppelt belastet. Deshalb besteht für Bremen hier eine besondere Interessenlage, und das ist der wesentliche Hin

tergrund meiner Argumentation. Hier auch ein Wort zu Herrn Schramm: Die Belastungen der Arbeitsplätze sind hier aufgefangen worden durch einen deutlich gestiegenen Umschlag. Ich glaube, das haben Sie in Ihrer Argumentation nicht hinreichend berücksichtigt.

Mein Hauptproblem ist nun, dass die Konkurrenzsituation zu den Westhäfen weiter verzerrt wird. Wenn wir nicht nur Bremen, sondern die Bundesrepublik insgesamt als einen Logistikstandort hier verstehen, müssen wir darauf achten, dass die Belastungen des Verkehrsgewerbes im EU-Vergleich standhalten können. Genau da liegen aus meiner Sicht die Probleme bei dieser Lkw-Maut, Probleme, gegen die wir mit unserem bremischen Engagement in vielfältigen Bereichen, wie da sind Telematik für den Logistiksektor, Short-Sea-Shipping, der kombinierte Verkehr, der Ausbau der Wasserstraßen und verschiedene Ansätze, dass wir mit diesen Ansätzen nur ganz schwer gegen diese zusätzlichen Belastungen ankommen. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Beckmeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Färber, entschuldigen Sie, aber das Letzte hat mich doch ein bisschen irritiert. Wenn ich die Senatsantwort, Mitteilung des Senats vom 30. April, lese, wird hier doch deutlich, dass die Zahl der existierenden Betriebe des Güterkraftverkehrs und deren Veränderung nach Einführung der Ökosteuer sich jedoch statistisch nicht ermitteln lässt, ein Rückschluss auf die Entwicklung ist allenfalls aus der Insolvenzstatistik möglich. Dem Senat sind zwar Klagen des Güterkraftverkehrs über die wirtschaftliche Lage des Gewerbebereichs bekannt, aber ein signifikanter Anstieg der insolventen Unternehmen in Bremen nach Einführung der Ökosteuer ist nach Meinung des Senats nicht festzustellen.

Ich denke, die Senatsantwort als solche ist, ich sage einmal, im Grunde nicht negativ, weder zur Ökosteuer noch zur Maut, so jedenfalls habe ich sie gelesen. Das Einzige, was mich – ich will das an dieser Stelle einmal sagen – irritiert hat, ist, dass es eine Bremer und Hamburger Position gibt, die im Vermittlungsverfahren irgendwo verloren gegangen ist. Das ist eigentlich der Punkt, das ist bedauerlich. Wir sind da gar nicht so weit auseinander. Ich hätte mir durchaus versprochen, dass im Vermittlungsverfahren diese Position, einen entsprechenden Ausgleich für diese fehlenden 180 Kilometer, die im Grunde die Entfernung von Rotterdam zur holländisch-deutschen Grenze darstellen, in irgendeiner Form aufgefangen werden.

Ich hoffe, dass das möglicherweise eine Verabredung gefunden hat. Im Text ist es nicht signifikant

berücksichtigt worden. Das muss man feststellen und ist bedauerlich, aber das kann man nicht der rotgrünen Koalition, sondern das kann man höchstens dem entsprechenden Vermittlungsverfahren in irgendeiner Weise aus bremischer Sicht ankreiden. Mehr will ich dazu eigentlich nicht sagen.

Im Übrigen glaube ich, dass Autobahngebühren bei Ihnen im Programm und in Ihrer Programmatik vorkommen, bei den Grünen wie auch bei der Christdemokratischen Union und auch bei uns. Wir sind da nicht weit auseinander. Es gib hier so ein bisschen Hakeleien eigentlich in der Form, dass man dem anderen, ich sage einmal, ein Stöckchen hinhält. Das sollten wir nicht machen.

Am Ende des Tages, glaube ich, geht es darum festzustellen, wir wollen Verkehr auf die Schiene, auf die Wasserstraße bringen. Wir wollen die Steigerung im Grunde nicht nur auf der Straße selbst haben, die im Verkehr stattfindet, und wir wollen eine Umsteuerung in der Energiepolitik. Ich glaube, diese drei großen Ziele sollten wir auch in diesem Haus unterstützen, und dafür, denke ich, ist diese Seite des Hauses allemal zu haben. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Schramm.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ein paar Worte noch zur Klarstellung! Es ist ja positiv, dass das neue CDU/CSU-Wahlprogramm überhaupt sozusagen die Notwendigkeit von Schadstoffabgaben anerkennt. Das war ja nicht immer der Fall. Das finden wir gut, das haben wir seit Jahren gefordert, und dass jetzt die CDU auch ökologische Forderungen im Wahlprogramm erhebt, Herr Kastendiek, das finden wir gut.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dass das europäisch harmonisiert und angepasst werden muss und dass das im Prinzip alle europäischen Länder machen sollen, das finden wir noch besser. Auch dagegen kann man gar nichts sagen. Das spricht aber nicht dagegen, dass wir in der Bundesrepublik mit der Ökosteuerreform anfangen und hier ein Zeichen setzen, ökologische Politik zu machen, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Zu- ruf des Abg. K a s t e n d i e k [CDU])

Darüber können wir gern streiten, wir wollen auch das Urheberrecht gar nicht für uns in Anspruch neh––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

men. Wichtig ist, dass solche sinnvollen ökologischen Steuerreformen angegangen und umgesetzt werden, und wenn die rotgrüne Regierung das macht, ist das doch gut und nicht schlecht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Das ist die Fra- ge, wie man es macht!)

Herr Beckmeyer hat das auch richtigerweise angesprochen, wir tun immer so, als wäre die Maut jetzt sozusagen die Revolution schlechthin. Er hat auch dargelegt, dass es die Maut bereits seit mehreren Jahren zeitbezogen gegeben hat. Alle Transportverbände und Unternehmen haben sich mit dieser Abgabe Maut zeitbezogen arrangiert und sie finanziert. Nur, das muss man Ihnen auch noch einmal sagen, sie war ungerecht, weil sie nämlich die bundesdeutschen Transporteure gegenüber den ausländischen benachteiligte, die diese Abgabe eben nicht bezahlt haben. Jetzt, wo wir eine Maut einführen, werden auch ausländische Transportunternehmen, die in der Bundesrepublik transportieren, gezwungen, diese Maut zu entrichten. Das ist ein Beitrag für die Wettbewerbsgleichheit von Transportunternehmen im In- und Ausland, meine Damen und Herren, und das ist gut so.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Verwendung der Maut, auch das ist bestritten worden, würde nicht zweckgebunden sein. Auch das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Natürlich sind die Aufkommen aus der Maut zweckgebunden! Das ist doch Sinn und Zweck der Maut, sie zurückzuführen in den Ausbau von Infrastrukturmaßnahmen. Ihnen passt nur nicht, dass es nicht zu 100 Prozent in den Straßenbau geht, sondern zu 50 Prozent in den Straßenbau und die restlichen 50 Prozent in die Schiene und in die Wasserstraßen. Das muss hier auch einmal gesagt werden, meine Damen und Herren!

Nicht ohne Grund sind ja die namhaften Unterstützer der Mobilitätsoffensive der rotgrünen Bundesregierung deshalb bereit, diese Offensive zu unterstützen. Da sind alle Verbände dabei, die Rang und Namen im Transport- und Produktionsgewerbe haben, die Ihnen ja wahrscheinlich näher stehen als den Grünen, die aber eingesehen haben, dass es so nicht weitergeht mit 100 Milliarden Euro pro Jahr an Staukosten. Sie wollen diesen Standortnachteil einfach nicht mehr akzeptieren, sondern neue Lösungen für eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik suchen, die auch den Standort Deutschland wieder nach vorn bringt, meine Damen und Herren! Da ist ein Teil diese Mautpolitik, die das erreichen soll. Das ist der Punkt, um den es im Prinzip geht und den Sie hier zu Unrecht kritisieren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es gehen nicht alle Aufkommen zu 100 Prozent in den Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen, weil natürlich auch das Betriebssystem finanziert werden soll. Sie können doch wohl nicht verlangen, dass man die Maut-Infrastrukturen, die Gebührenerhebungsstellen errichtet und dass sie sich nicht selbst aus dieser Maut finanzieren. Das wollen Sie doch wohl nicht aus Steuergeldern finanzieren. Es ist doch logisch, dass die sich aus dem Aufkommen der Maut auch refinanzieren. Das ist doch eine Logik der Sache.

Man kann Herrn Eichel auch nicht übel nehmen, dass er einen Teil der Einnahmen auch wiederhaben möchte, weil natürlich die zeitbezogene Maut auch in den allgemeinen Haushalt geflossen ist, den kann man ihm jetzt nicht einfach wegnehmen. Sie wollen doch wohl nicht, dass der Ausbau der sozialen Standards dadurch gemindert wird, dass Herrn Eichel jetzt aus den zeitbezogenen Einnahmen wieder Einnahmen genommen werden. Lasst doch Herrn Eichel ein Teil dieser Maut, aber aus dem erhöhten Aufkommen werden die Infrastrukturmaßnahmen finanziert, und das ist mehr, als es vorher war! Das ist gut für die Lösung der Probleme, die im Verkehrssektor bestehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1133, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Gesetz zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Lehrer und Lehrerinnen

Mitteilung des Senats vom 30. April 2002 (Drucksache 15/1132) 1. Lesung 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer neu regeln

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Mai 2002 (Drucksache 15/1145)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Lemke, ihm beigeordnet Staatsrat Köttgen.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Mützelburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat bittet Sie alle zusammen und insbesondere die Koalition, ein Gesetz zu verabschieden, das nichts anderes tut, als eine Selbstverständlichkeit zu regeln, die im Übrigen derzeit auch schon geregelt ist. Sie sollen das Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz und die Urlaubsverordnung so ändern, dass künftig klargestellt ist, dass die Ferien der Lehrer nicht unbedingt Urlaub sind und dass der Senator für Bildung und Wissenschaft ermächtigt ist festzulegen, was von diesen Ferien nicht Urlaub ist, sondern Arbeitszeit in der Schule sein soll. Im Klartext: Es geht um die letzte Woche vom Ende der Schulferien in den Sommerferien. Es geht darum, dass der Senat gern selbst festlegen möchte, dass die Lehrer dann in der Schule zu sein haben.

(Abg. Frau D r e y e r [CDU]: Jeder an- dere arbeitet doch auch!)

Wie gesagt, meines Erachtens ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Lehrer vor Beginn des Unterrichts in der Schule sind, dass sie Absprachen treffen und organisatorische Maßnahmen besprechen. Ich glaube, dass viele Lehrer das auch tun. Es ist eine Selbstverständlichkeit! Meine Damen und Herren, dass wir hier so etwas durch ein Gesetz regeln sollen, wirft ein bezeichnendes Licht auf unser bremisches Schulsystem.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Das stimmt! Wo er Recht hat, hat er Recht!)

Das muss man einmal klar sagen. Es ist jetzt schon so, dass rechtlich jeder Schulleiter jeden Lehrer verpflichten kann, in dieser Zeit in der Schule zu sein. Offensichtlich trauen sich das die Schulleiter nicht, können es nicht, oder sie werden darin vom Senator nicht unterstützt. Auf jeden Fall behauptet der Senator, das funktioniere nicht. Wir müssen diese Selbstverständlichkeit, die rechtlich geregelt ist, nun durch ein Gesetz regeln, großer Gott!

Zweitens, das ist genauso absurd bei der Sache, behaupten die Verbände, nämlich die Gewerkschaft DGB – die Vorsitzende sitzt hier, die die Stellungnahme abgegeben hat – und der Beamtenbund – –.