Würden Sie mir zustimmen, dass jede Vertiefung der Weser dazu führt, dass der Tidenhub größer wird und bei Sturmfluten das Hochwasser hier höher aufläuft, dass das bekanntes Erfahrungswissen ist, dass aus diesem Grund der Tidenhub von um die Jahrhundertwende wenigen Zentimetern zugenommen hat auf jetzt über vier Meter?
Ich denke, wir sollten diese fachlichen Fragen sowohl Planco als auch dem Franzius-Institut in Hannover überlassen und die Ergebnisse abwarten.
Ich möchte schon noch einmal nachfragen, ob aufgrund der Tatsache und der Risiken, die hinsichtlich einer Überschwemmung auch für Bremen drohen, hier nicht darüber nachgedacht wird, diesen Antrag auf eine Vertiefung der Außenweser zurückzuziehen!
Die ersten Erkenntnisse der Fachleute sind – und das muss erst einmal abgearbeitet werden, und dafür gibt es nun wirklich spe
zialisierte Institute, denen sollten wir diese Arbeiten auch überlassen –, aber die allerersten Erkenntnisse der Fachleute sind, dass ein schnelleres Abfließen der Weser Überschwemmungen verhindert.
Das ist für mich ein ganz neuer Erkenntnisstand. Es gibt ja Fachleute vom Deichverband hier in Bremen bis hin auch zu verschiedenen Verbänden, die in der Tat Fachleute auf dem Gebiet sind und die alle eindringlich davor warnen, eine weitere Vertiefung dieses Flusses vorzunehmen!
Ich weiß nun nicht, wer hier wirklich wie fachlich bewandert ist. Wie gesagt, noch einmal, wir sollten das den dafür zuständigen Instituten mit ihrem Spezialwissen überlassen!
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Die politische Verantwortung hat dann doch irgendjemand!)
Ich sage ausdrücklich, keinen von uns lässt die Hochwasserkatastrophe in den neuen Bundesländern, in Bayern oder auch in anderen Ländern unberührt. Insofern liegt uns selbstverständlich das Wohl der Menschen sehr am Herzen, und selbstverständlich werden wir auch entsprechend reagieren, aber auf einer fachlich fundierten Basis!
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Asbest in öffentlichen Gebäuden. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie viele und welche mit Asbest belasteten öffentlichen Gebäude müssen noch saniert werden?
Erstens: Von den untersuchten 709 Liegenschaften in Bremen, bestehend aus 1650 öffentlichen Gebäuden, gibt es kein Gebäude mit einer direkten, akuten Gefährdung. Derzeit sind noch 21 Gebäude – 1,3 Prozent der Gebäude – mit 28 Fundstellen in der Dringlichkeit I eingestuft, das heißt, eine Sanierung hat innerhalb von drei Jahren zu beginnen.
Weitere Fundstellen der Dringlichkeitsstufen II und III werden in regelmäßigen Abständen untersucht, um festzustellen, ob durch Beschädigung oder andere Einflüsse die Dringlichkeit neu bewertet werden muss.
Zweitens: Es steht sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven kein separates Budget für Asbestsanierung zur Verfügung. Anfallende Kosten werden aus den laufenden Bauunterhaltungs- und Sanierungsbudgets bezahlt. – Soweit die Antwort des Senats!
Ist es richtig, dass ich Ihrer Antwort leider entnehmen muss, dass es noch erheblichen Sanierungsbedarf hinsichtlich asbestbelasteter Gebäude gibt und dass Sie bisher überhaupt keine Finanzierungsmöglichkeiten darstellen im Senat?
Wir haben ja, Frau Abgeordnete, dadurch, dass wir jetzt im Grunde das ganze Liegenschaftswesen neu strukturiert haben und dass wir hier die Möglichkeiten haben, in der Tat auch zu Sanierungen zu kommen, in diesem Zuge auch die Möglichkeiten, solche Vorkommen abzuarbeiten. Insofern, denke ich, ist die Situation jetzt sehr viel besser, als sie noch vorher war, als sich die einzelnen Ressorts damit auseinander zu setzen hatten.
ten wir das Problem, dass jahrelang nichts passiert ist. Es ist heute wieder nachzulesen, dass erhebliche Belastungen in Schulen bestehen. Jetzt sehe ich, dass bei Asbest ebenfalls Defizite sind, das heißt, dass man hier nicht entsprechend der Notwendigkeiten hinsichtlich eines Gesundheitsschutzes der dort tätigen Menschen – ich weiß auch nicht, inwieweit es Schulen sind – vorgeht!
Es ist nicht so korrekt, was Sie sagen! Ich habe Ihnen eben dargestellt, dass in der Dringlichkeitsstufe I, in der wir innerhalb von drei Jahren da herangehen, alles so weit abgearbeitet worden ist, dass wir noch über 21 Komplexe reden. In allen anderen Bereichen der Kategorien II oder III wird beobachtet, wird kontrolliert. Solange an die asbesthaltigen Teile nicht herangegangen wird, besteht ja auch keine akute Gefahr für die Menschen, die diese Räume nutzen. Das heißt, immer nur in dem Moment, wenn Abbrüche passieren, Wanddurchbrüche sind, die Verfugungen mit Asbest versetzt waren, besteht eine akute Gefahr. Insofern ist, denke ich, dieses Programm, das Gefahrenkategorien hat und eine systematische Abarbeitung beziehungsweise auch Überwachungen bringt, der richtige Weg.
Befinden sich unter diesen Gebäuden der Dringlichkeitsstufe I, die bedeutet, dass da zügig innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gehandelt werden muss, eigentlich auch Gebäude wie Schulen oder solche, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten?
Soweit ich mir das jetzt habe sagen lassen: In der Dringlichkeitsstufe I befinden sich zurzeit unter anderem Brandschutztüren, deren Bauartzulassungen nicht gewährleistet sind, asbesthaltige Materialien in der Ummantelung von Heizungsrohren im Keller oder auch Stopfmassen in Wanddurchbrüchen. Solange an diesen Materialien nicht gearbeitet wird, sagen mir die Fachleute, besteht auch keine Gesundheitsgefahr.
Brandschutztüren oder diese Stopfmassen können sich natürlich auch in der Nähe von Klassenräumen befinden! Sie haben mir nicht den Ort gesagt!