Protokoll der Sitzung vom 21.08.2002

Handelt es sich um drogenabhängige Täter, die mit Beschaffungsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, so kommt die Verbindung mit – oft zahlreichen – anderen Verfahren in Betracht. Schließlich sind drogenabhängige Täter nicht selten zur Klärung der Frage der Schuldfähigkeit zu begutachten. Insgesamt eignen sich solche Verfahren kaum zur sofortigen Verhandlung.

Die Verbindung von Verfahren gegen Mehrfachtäter ist gängige Praxis. Für eine Änderung des gemeinsamen Erlasses vom 12. Oktober 1999 besteht zurzeit kein Handlungsbedarf.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!

Herr Staatsrat, die Frage zielte weniger auf die kranken Drogenabhängigen ab, die dort von Ihnen erwähnt worden sind, als vielmehr auf die Drogendealer, die insbesondere nur geringe Mengen bei sich tragen, um diese Lücke im BTMG nutzen zu können. Wenn sie festgenommen werden, kann ihnen entsprechend kein Vorwurf gemacht werden, weil sie eben diese geringen Mengen bei sich getragen haben, und sie werden dann wieder entlassen. Dies Spiel geht dann Tag für Tag so über die Bühne.

Nun frage ich Sie: Sehen Sie eine Möglichkeit, gerade diese Täterkreise auch entsprechend unter Zusammenziehung einzelner Festnahmen und einzelnen bewiesenen Drogenbesitzes in einem Verfahren dann auch zusammenfassend möglicherweise zur Aburteilung zu bringen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Abgeordneter, die beiden zuständigen Ressorts und Behörden, Staatsanwaltschaft und Polizei, sind bemüht, auch im Bereich des Drogenmissbrauchs das beschleunigte Verfahren anzuwenden. Aber bei der Zusammenfassung gerade auch zeitlich getrennter, mehrerer, vielleicht einfacher, Straftaten ergeben sich auch schon strafrechtlich immer größere Schwierigkeiten, zumal wenn sie zeitlich auseinander fallen. Das Prinzip, das hinter dem beschleunigten Verfahren steht, nämlich dass der Tat möglichst sofort die Strafe folgt, ist da auch schon nicht mehr gewahrt.

Die fachlich damit befassten Stellen sagen, es gibt Einzelfälle, in denen auch bei solchen Fallkonstellationen das beschleunigte Verfahren angewendet

werden kann, aber es ist ganz offensichtlich nicht der typische Fall bei solchen von Ihnen genannten Konstellationen, dass die gesetzliche Voraussetzung, einfache Sachlage und klare Beweislage, bei dem Nacheinanderfolgen mehrfacher Auffälligkeiten gegeben ist.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Herr Staatsrat, meine Frage zielte allein auf diejenigen ab, die bei der einzelnen Festnahme noch keine Straftat begangen haben, weil sie eben nur diese geringe Menge bei sich tragen, die aber sehr häufig damit auffallen. Wenn man diese einzelnen Festnahmen zusammenziehen würde, dann hätte man in der Tat eine Straftat, und dann wäre natürlich auch die Frage, ob man sie im beschleunigten Verfahren aburteilen kann. Das würde ich auch nach dem Wortlaut des Erlasses so sehen.

Bitte, Herr Staatsrat!

Ja, aber gerade so, wie Sie es darstellen, wird doch schon deutlich, dass es eben in solchen Fällen sehr wohl problematisch sein kann, ob Sie einen einfachen Sachverhalt haben, denn wie viele Taten oder Auffälligkeiten müssen zusammenkommen, um das, was Sie dann als Folgerung gezogen haben, nach einer bestimmten Anzahl von Mehrfachauffälligkeit liegt eine Straftat vor, zu folgern? Das ist schon wiederum eine Schwierigkeit, das abzuwägen. Ich bin bekanntlich kein Fachmann auf dem Gebiet, aber das, was die fachlich zuständigen Behörden übereinstimmend dazu sagen, leuchtet mir jedenfalls ein.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Verweigerung von Unterhaltszahlungen für Kinder. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Oppermann!

Wir fragen den Senat:

Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Arbeit der in Leipzig gegründeten Arbeitsgruppe „Soko Papa“, die zahlungsunwillige Väter zur Zahlung des Unterhaltes für ihr Kind bewegen soll?

Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Verantwortungsgefühl von Vätern für ihre Kinder zu wecken?

Inwieweit hält es der Senat für sinnvoll, eine solche Sonderkommission auch in Bremen einzuführen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Arbeitsgruppe „Soko Papa“ in Leipzig wurde gegründet, um zahlungsunwillige Väter ausfindig zu machen und sich von ihnen das Geld, welches die Kommune im Rahmen von Unterhaltsvorschuss verauslagt hat, zurückzuholen. Die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe „Soko Papa“ wird nach Auskunft des Jugendamtes Leipzig im Frühsommer 2003 geklärt sein, dabei sieht das bisherige Konzept eine ganzheitliche Fallbearbeitung vor. Durch eine schnelle Kontaktaufnahme zu den Unterhaltsverpflichteten sollen etwaige Problemlagen, wie Arbeitslosigkeit, Umgangsrecht, erörtert und geklärt werden. Die genannten Zielvorstellungen der „Soko Papa“ sollen in der Stadtgemeinde Bremen durch eine Optimierung der Heranziehung zum Unterhalt im Rahmen einer Neuorganisation der Arbeitsbereiche Wirtschaftliche Jugendhilfe und BAUM, Beistandschaften, Amtsvormundschaft, Unterhalt Minderjähriger, im Amt für Soziale Dienste Bremen erreicht werden. Bis Herbst 2002 werden die Arbeitsbereiche „Leistungsgewährung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“ sowie „Heranziehung zum Unterhalt und Beistandschaften, Unterhalt Minderjähriger“ gebildet. Mit der veränderten Aufgabenstellung für die genannten Arbeitsbereiche wird eine spezialisierte Sachbearbeitung in der Unterhaltsheranziehung erfolgen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven entwickelte das Amt für Jugend und Familie ein Konzept zur Optimierung der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen. Dabei wurde im Rahmen organisatorischer Veränderungen die Abteilung „Unterhaltsrecht“ neu gebildet. Durch veränderte Arbeitsabläufe, spezialisierte Sachbearbeitung und geänderte Strukturen, Sozialraumorientierung, wird eine effizientere Bearbeitung bei der Heranziehung Unterhaltspflichtiger erwartet. Mit konkreten Ergebnissen ist im Jahr 2003 zu rechnen. Aufgrund der organisatorischen Veränderungen und Maßnahmen des Amtes für Soziale Dienste Bremen und des Amtes für Familie und Jugend Bremerhaven, die die dargestellten Ziele erreichen sollen, sieht der Senat zurzeit keine Notwendigkeit, eine Sonderkommission einzuführen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, habe ich Ihre Antwort richtig verstanden, dass

wir auch in Bremen beziehungsweise Bremerhaven – da ist unser Einfluss von hier aus etwas geringer – den ganzheitlichen Ansatz, der sich hinter diesem Namen „Soko Papa“ in Leipzig verbirgt, verfolgen wollen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben jetzt zwar keine „Soko Papa“ in Bremen, aber wir haben in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass es dann etwas bringt, wenn man gezielt die Mitarbeiter bittet, an die unwilligen Väter heranzutreten und sie zu bitten, ihre Unterhaltsleistungen zu zahlen. Es ist dieser gezielte Einsatz, der etwas bringt. Das ist genau der Ansatz, den wir in Bremen und Bremerhaven verfolgen.

Eine weitere Zusatzfrage liegt nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Die Zukunft der Vertiefung der Außenweser“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kastendiek, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Kastendiek!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die Äußerungen von Bundesverkehrsminister Bodewig, dass die von Bremen beantragte Vertiefung der Außenweser für ihn nicht aktuell sei?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Staatsrätin Winther.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Im Zusammenhang mit der Beantragung einer weiteren Anpassung der Außenweser an die wachsenden Schiffsgrößen im Containerverkehr im Mai 2000 hat Bremen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, BMVBW, und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich ein Verfahren zur Abwicklung dieses Antrags verabredet. Das Verfahren sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres 2002 Ausbauvarianten kosten- und nutzenmäßig untersucht werden. Die Kostenseite wird von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die Nutzenseite und die Ermittlung des Kosten-Nutzen-Ergebnisses einschließlich erforderlicher Sensitivitätsprüfungen wird im Auftrag Bremens durch die Firma Planco, Essen, bearbeitet. Das Ergebnis wird dann BMVBW zu einer Machbarkeitsprüfung vorgelegt werden. Diese Prüfung soll im ersten Quartal 2003 erfolgen, um danach die erforderlichen Schritte einer Realisierung der Maßnahme – Einstellung in den Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher

Bedarf, Finanzierung, Einleitung der Planfeststellung – einleiten zu können.

Auf dieses Verfahren hat der Senat Herrn Minister Bodewig nach dessen Äußerungen schriftlich hingewiesen mit der dringenden Bitte, diesen Weg nicht zu verlassen. In seiner Antwort und nachfolgenden Verhandlungen der beteiligten Bundes- und der bremischen Verwaltung ist das oben genannte Verfahren bestätigt worden, so dass der Senat davon ausgeht, dass der festgelegte Zeitplan für die Abarbeitung der Maßnahmenschritte eingehalten wird.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, nachdem diese Wende um 180 Grad von Herrn Verkehrsminister Bodewig positiverweise jetzt vollzogen worden ist auf vielfältigen Druck, unter anderem auch vom Wirtschaftsverband Weser oder, wie Sie eben schon gesagt haben, von Senator Hattig: Wie schätzen Sie denn das Motiv seines Sinneswandels ein? Ist es mehr die Überzeugung, dass Bremen und Bremerhaven von dieser weiteren Ausbaumaßnahme dringend abhängig sind, oder ist es eher ein wahlkampfmotiviertes Verhalten gewesen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Eine entsprechende Interpretation möchte ich jedem Einzelnen überlassen. Ich kenne die Motivation von Minister Bodewig nicht. Ich kann nur sagen, dass wir aufgrund der Intervention des Wirtschaftssenators diese schriftliche Zusage haben, und darüber sind wir froh. Wie es sonst ausgegangen wäre, weiß ich nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Frau Staatsrätin, teilen Sie denn meine Einschätzung, dass die jetzt völlig im Zuge der Hochwasserkatastrophe der Elbe in die Diskussion eingebrachte Forderungen nach dem Abbruch der Planung der Außenweservertiefung vorschnelle Forderungen sind und dass jetzt erst einmal eine Analyse des Gesamtsystems im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden muss?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das ist sicherlich so! In diesem Verfahren, genauso wie in den vorangegangenen Verfahren, wird vor Beschluss einer Außenweser- oder Unterweservertiefung sowohl eine Sensitivitätsprüfung vorgenommen, als auch die wasserbaulichen, morphologischen, gesamtwirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen geprüft. Das wird

bei Planco sehr genau abgearbeitet, und wir warten das Ergebnis ab.

Eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Dr. Mathes! Bitte, Frau Kollegin!

Würden Sie mir zustimmen, dass der Bund keinerlei Eigeninteresse an einer Weservertiefung hat und dass er hier im Wesentlichen immer die Wünsche der Länder erst einmal aufgreift in unserem föderalen System?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Ich kann nur dem Brief von Minister Bodewig entnehmen, dass er hinter diesen Ausbaumaßnahmen steht und die Notwendigkeit für unseren Standort sieht, gerade was die Containerverkehre und die Wettbewerbsfähigkeit in der Nordwestrange anbetrifft.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Dr. Mathes!