Protokoll der Sitzung vom 21.08.2002

Die Standorte mit höchster Attraktivität, AirportCity und Technologiepark Universität Bremen, sind nahezu vollständig vermarktet. Dies ist ein Indiz dafür, dass neuwertige Büroflächen Mangelware sind. Eine nicht zu befriedigende Nachfrage besteht auch nach größeren Einheiten über 1000 Quadratmeter Fläche in der Innenstadt.

Für Bremerhaven lässt sich feststellen, dass die durch die BIS erstellten beziehungsweise verwalteten Büroimmobilien, aber auch das Gründerzentrum BRIG intensiv nachgefragt werden.

Zu Frage zwei: Im Rahmen des regelmäßigen Büromarktreports werden Leerstände als sofort verfügbare Fläche in Bestandsobjekten erfasst, ohne dass die Leerstandsdauer berücksichtigt wird. Die Jahre 1999 und 2000 zeichnen sich durch einen weiteren erheblichen Rückgang an leer stehenden Flächen um 20 000 Quadratmeter auf 67 000 Quadratmeter in 1999 und um 16 000 Quadratmeter auf 51 000 Quadratmeter in 2000 aus. Eine Zunahme der leer stehenden Flächen um 31 000 Quadratmeter auf 82 000 Quadratmeter ist in 2001 zu verzeichnen, was einer Leerstandsquote von 2,8 Prozent entspricht. Die Leerstandsgründe sind in einem ungünstigen Flächenzuschnitt, einer nicht mehr zeitgemäßen Ausstattung sowie in nicht mehr marktgerechten, zu kleinen Flächenangeboten zu sehen.

Für das Jahr 2001 gehören die Altbauflächen in der Innenstadt sowie im Bremer Osten zu den höchsten Leerständen. Da ein Büromarktreport für Bremerhaven bisher nicht erstellt wurde, kann diese Frage nicht zuverlässig beantwortet werden. Es lässt sich jedoch feststellen, dass aufgrund der geringen Neubautätigkeit in Bremerhaven die Gefahr einer Überalterung der am Markt angebotenen Flächen besteht.

Zu Frage drei: Reine Büroneubauten sind weder in Bremen noch in Bremerhaven gefördert worden.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Kollegin!

Eine Nachfrage, Frau Staatsrätin! Sie haben gesagt, die Leerstände seien besonders in der Innenstadt zu verzeichnen. Deuten Sie damit an, dass es sich mehr um Umzüge in Airport-City und in das Technologiezentrum handelt, oder sind das Neugründungen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das ist damit nicht von vornherein gesagt, sondern es wird hier einfach nur bestätigt, dass die Flächen, die wir hier in der Innenstadt haben, zum Teil eben zu klein sind und zum Teil nicht attraktiv genug sind, um sowohl hier den eigenen Markt abzudecken als auch neue Unternehmen nach Bremen zu bekommen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darüber liegen keine Erkenntnisse vor, ob das Umzüge sind oder ob das Neugründungen sind, oder können Sie darüber Auskunft geben?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir können das sicher noch einmal ausloten und Ihnen in der Deputation berichten, aber es ist so, wie ich Ihnen geantwortet habe.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Dan- ke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

(Widerspruch beim Bündnis 90/Die Grünen)

Frau Staatsrätin, noch eine Zusatzfrage des Abgeordneten Mützelburg!

Frau Staatsrätin, Sie haben das eben noch einmal betont, dass die Probleme in den Innenstädten liegen. Welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie für diese Leerstände? Müssen die Gebäude anders genutzt werden, oder muss in der Innenstadt neu gebaut und vielleicht auch abgerissen werden?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das ist eine Frage an private Investoren, dort Gelegenheiten und Möglichkeiten zu schaffen, um entsprechende Büroflächen vorzuhalten. Insofern sind wir dankbar für alles, was in der Innenstadt an attraktiven Bürostandorten entstehen kann, weil es natürlich auch ein Anliegen des

Senats ist, Büroplätze und Arbeitsplätze in der Innenstadt zu entwickeln und damit auch entsprechende Frequenzen für die Innenstadt zu erreichen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie in diesem Zusammenhang sagen, wann attraktive Büroflächen auf dem Grundstück Contrescarpe, auf diesem Rasendreieck, entstehen?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Herr Abgeordneter, das wissen Sie selbst, dass dort große Bemühungen bestehen. Das ist aber auch eine Frage des privaten Investors.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Das wollte ich noch einmal bestätigt haben, das ist eine Frage des privaten Investors. Es gibt keine entsprechenden Verträge mit der Stadt?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Natürlich gibt es Verträge, was den Grund und Boden angeht, das ist klar.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Kollegin Trüpel!

Frau Staatsrätin, es gibt einen Vertrag mit dem privaten Investor, demzufolge er bis zum 15. 6. dieses Jahres einen Bauantrag hätte stellen müssen. Der Pressesprecher der BIG sagt zu diesem Problem, dass man ihm jetzt nach der Sommerpause auf die Füße treten wird. Hat die BIG das in Ihrem Auftrag jetzt gemacht?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Wir haben in der letzten Wirtschaftsdeputation darüber berichtet und werden Ihnen auch in der nächsten wieder darüber berichten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich kann mich erstens nicht erinnern, dass Sie in der letzten Wirtschaftsdeputation darüber ausführlich berichtet haben, und außerdem interessiert mich, was denn jetzt der Stand der Dinge ist. Wird es jetzt,

wo die Frist schon abgelaufen ist, einen Bauantrag geben?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Sie kennen ja die Verträge, die dort geschlossen worden sind. Wie gesagt, über das weitere Vorgehen der BIG werden wir berichten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft Anklageerhebung und beschleunigtes Verfahren. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Herderhorst!

Wir fragen den Senat:

Inwieweit hält der Senat den „Gemeinsamen Erlass des Senators für Justiz und Verfassung und des Senators für Inneres, Kultur und Sport“ vom Oktober 1999 für ausreichend, und welche Erfahrungen wurden mit dem Erlass gemacht?

Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Bagatelldelikte im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes, BTMG, bei Mehrfachtätern zusammenzufassen und dann im beschleunigten Verfahren Anklage erheben zu lassen?

Ist der Senat bereit, den oben genannten Erlass unter anderem um Delikte nach dem BTMG zu ergänzen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Professor Dr. Hoffmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Erfahrungen mit dem gemeinsamen Erlass vom 12. Oktober 1999 sind gut. Haben die Amtsgerichte im Land Bremen 1999 noch 13,02 Prozent aller Strafsachen im beschleunigten Verfahren erledigt, so ist diese Quote im Jahr 2000 auf 16,97 Prozent gestiegen. Damit liegt Bremen weit über dem Bundesdurchschnitt von 4,55 Prozent im Jahr 1999 und 4,31 Prozent im Jahr 2000. Die Staatsanwaltschaft ist bemüht, durch ihre Antragspraxis das beschleunigte Verfahren weiter zu intensivieren.

Der gemeinsame Erlass vom 12. Oktober 1999 enthält keine abschließende Aufzählung von Deliktsbereichen. Bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist ein Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren daher nicht von vornherein ausgeschlossen. Nach dem Gesetzeswortlaut setzt ein solcher Antrag aber voraus, dass die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. In Be

täubungsmittelsachen fehlt es daran meistens. Aus Rechtsgründen bedarf es der kriminaltechnischen Untersuchung der sichergestellten Beweismittel. Bei größeren Mengen ist die exakte Bestimmung des Wirkstoffgehalts zwingend erforderlich, weil hiervon die Strafbarkeit abhängt.

Handelt es sich um drogenabhängige Täter, die mit Beschaffungsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, so kommt die Verbindung mit – oft zahlreichen – anderen Verfahren in Betracht. Schließlich sind drogenabhängige Täter nicht selten zur Klärung der Frage der Schuldfähigkeit zu begutachten. Insgesamt eignen sich solche Verfahren kaum zur sofortigen Verhandlung.