Der Parteivorsitzende der SPD, Detlev Albers, hat sich in der Presse darüber gefreut, dass es bis zur Bürgerschaftswahl eine bessere Regelung im RadioBremen-Gesetz geben wird. Wie weit sind die Überlegungen vorangeschritten und in welcher Form?
Ich bin doch hier gefragt, Frau Abgeordnete, und deswegen sage ich Ihnen, dass ich es nicht kenne! Zweitens: Weiterführende Aktivitäten des Senats hat es bisher nicht gegeben!
Warum steht denn in der Begründung des Gesetzes, dass man diese Form von Gesprächen mit dem Intendanten suchen will?
Das ergibt sich eindeutig aus dem Zusammenhang. Hinsichtlich der im Gesetz geregelten Frage, nämlich der Parteienund Wahlwerbung zu den Bundes- und Europawahlen, war sich der Senat völlig klar, dass es keine Gründe gibt, die Regelung, die bisher nur in Bremen nicht gilt, aber in allen anderen Bundesländern, für Bremen weiterhin auszuschließen. Das war so eindeutig, dass dies keiner weiteren Erörterung bedurfte. Bei dem anderen gab es durchaus unterschiedliche Einschätzungen der unterschiedlichsten Art. Sie sehen ja auch, was die Anstalt daraus gemacht hat, dass gerade von der Seite, und das haben wir etwas vorweggenommen, gesagt wird, darüber müssen wir noch einmal reden, und das soll passieren.
werden mir sicher zustimmen, dass, wenn der Senat hätte sagen wollen, über eine entsprechende Anwendung der Möglichkeit, für Parteien Selbstdarstellung zu machen, auch für die Bürgerschaftswahl, wird später zu entscheiden sein – er hat das auch hineingeschrieben: hätte! –, wenn er das gemeint hätte, so wie Sie geantwortet haben, hätte er es geschrieben. Es steht aber nicht in der Begründung, sondern es steht etwas anderes darin. Das bezieht sich nicht nur auf die Selbstdarstellung, das würde durch den Paragraphen über die Wahlwerbung abgedeckt, sondern auch über Art, Umfang und Verfahren der Darstellung der Parteien, und zwar offensichtlich doch wohl durch Radio Bremen! Ich frage Sie noch einmal: Wo sehen Sie die Aufgabe des Senats, mit Radio Bremen über die Art, nicht der Selbstdarstellung, sondern der Darstellung der Parteien im Vorfeld der Bürgerschaftswahl zu sprechen? Das ist meine Frage!
Herr Abgeordneter, mehr steht darin auch nicht, als dass man beides zusammen sehen und auch gegeneinander abgrenzen muss. Wenn Sie sich zum Beispiel an die Zeitungs- und auch sogar Gerichtsdiskussion über das so genannte Kanzlerduell erinnern, werden Sie merken, dass es sehr wohl Fragen der Darstellung der Parteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, die durchaus sehr kompliziert und schwierig abzugrenzen sind von der Selbstdarstellung. Wenn Sie das Gerichtsurteil dazu nehmen, werden Sie sehen, dass die Anstalten erst einmal selbst fähig sind, ihre grundrechtlich geschützte und auch vom Senat hoch respektierte Freiheit zu sichern. Dass es sehr wohl Sinn macht, die Position der Anstalt im Gesamtzusammenhang, so wie der Senat ja auch geantwortet hat, der Aktivitäten zu hören und dann das Ergebnis dieser Erkundung gegebenenfalls in ein Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen, dagegen kann eigentlich nichts sprechen.
Herr Staatsrat, gibt es aus den Wahlen der letzten Jahre für den Senat irgendeinen Hinweis darauf, dass es für Radio Bremen mit der Darstellung der politischen Kontroverse im Vorfeld von Wahlen in Bremen irgendein Problem gegeben habe? Haben Sie irgendeinen Hinweis, einen Anlass oder einen Grund, das anzunehmen, dass wir über diese Frage, nicht über die Wahlwerbung, sondern über diese Frage Gesprächsbedarf mit dem Sender haben, zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie die Wahl ändern, die SPD aber öffentlich erklärt, sie habe Schlimmeres für die Bürgerschaftswahlen durch diesen Passus verhindern können?
Wenn wir uns darüber einig sind, dass der Senat hier nicht über die Positionen der Parteien Rechenschaft gibt, dann haben wir schon einen Schritt gewonnen.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist ein Entwurf des Koalitionsaus- schusses, Herr Staatsrat! Diesen Entwurf hat der Koalitionsausschuss beschlossen! Wenn ich daran erinnern darf: Da sitzen die Parteivorsitzenden am Tisch!)
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Gute Frage! – Heiterkeit und Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
Können Sie mir den verfassungsrechtlichen Status eines Koalitionsausschusses im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erklären, Herr Abgeordneter, damit ich mich vielleicht damit auseinander setzen kann?
Ich habe ja den Koalitionsausschuss hier nicht eingeführt, das waren Sie! In der Sache selbst noch einmal: Selbst wenn der Senat eine bestimmte Ansicht hat zu irgendwelchen Vorgängen bei Radio Bremen, hier geht es nicht darum, dem Sender irgendwie die Position des Senats mitzuteilen, schon gar nicht, wie Sie sich das vielleicht vorstellen, im Rahmen eines Ukas, sondern hier geht es darum, ein Gespräch mit der Anstalt über die Position der Anstalt zu führen und nicht über die des Senats.
Herr Staatsrat, Entschuldigung, aber das kann ich hier nicht lesen, dass nur die Anstalt ihre Meinung darlegen soll! Ich frage Sie, vorläufig letzte Frage: Haben Sie denn nach dem, was Sie hier aufgeschrieben haben, und zwar in dem Entwurf des Koalitionsausschusses, Verständnis dafür, dass die Journalisten bei Radio Bremen den Eindruck gewinnen könnten, dass Sie mit dem Intendanten über die Art der Berichterstattung im Vorfeld der Bürgerschafts
wahlen reden wollen, und zwar offensichtlich über Art und Umfang und so weiter? Haben Sie Verständnis dafür, dass die Journalisten aufgrund dieser Tatsache ein wenig aufgeschreckt sind? Verstehen Sie das?
Ich habe es wahrgenommen. Für jeden, der richtig lesen kann, ergibt sich eigentlich kein Grund zur Besorgnis,
zumal noch einmal darin steht, der Senat will mit der Anstalt darüber reden, was die Anstalt denkt. Genau das, was die Anstalt nachträglich auch eingefordert hat, soll passieren, nämlich sie hat verlangt, dass mit ihr gesprochen wird!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Büromarkt in Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau LemkeSchulte, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie haben sich seit Beginn der Legislaturperiode der Bestand an und die Nachfrage nach Büroflächen in Bremen und Bremerhaven quantitativ, qualitativ und regional entwickelt?
Zweitens: Wie hat sich seit Beginn der Legislaturperiode der Leerstand, länger als zwei Monate, von Büroflächen in Bremen und Bremerhaven quantitativ, qualitativ und regional entwickelt?
Drittens: Wie viele der seit Beginn der Legislaturperiode in Bremen und Bremerhaven entstandenen Büroflächen sind mit öffentlichen Geldern gefördert und/oder auf Basis von Mietverträgen mit der öffentlichen Hand, einschließlich Gesellschaften, errichtet worden?
Zu Frage eins: Der Bremer Büromarkt wird seit 1995 im Rahmens eines Büromarktreports regelmäßig beobachtet und analysiert. In der vorangegangenen Legislaturperiode dominierte der Neubau für den eigenen Bedarf beziehungsweise für verbindlich optionierende Großmieter. In den Jahren 1999 und 2000 sind neue attraktive Bürokomplexe an hochwertigen Standorten entstanden oder in der Planung, so dass 85 000 Quadratmeter in 1999 und 93 000 Quadratmeter in 2000 vermietet werden konnten. Die positive Entwicklung des Bremer Büromarktes hat sich in 2001 in etwa mit 91 000 Quadratmetern vermieteter Fläche fortgesetzt.
Die Standorte mit höchster Attraktivität, AirportCity und Technologiepark Universität Bremen, sind nahezu vollständig vermarktet. Dies ist ein Indiz dafür, dass neuwertige Büroflächen Mangelware sind. Eine nicht zu befriedigende Nachfrage besteht auch nach größeren Einheiten über 1000 Quadratmeter Fläche in der Innenstadt.